Zu Frage 2: Eine Steuergruppe im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde zur Koordinierung der Erarbeitung des Entwick
lungsplans eingesetzt. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der fachlich zuständigen Referate Stellenbewirtschaftung und Personalplanung, Personal für Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, Schulentwicklung, Lehrerbildung und ThILLM, Liegenschaften und Bauangelegenheiten sowie der gesamte Sachverstand des Ministeriums. Als externe Sachverständige wurden Frau Professor Dr. Vernooij von der Universität Würzburg und Frau Pluhar vom Bildungsministerium in Schleswig-Holstein gewonnen.
Zu Frage 3: Auf dem Landeselterntag im November 2012 wurden die Elternvertreter über die Erstellung des Thüringer Entwicklungsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und den Stand der Erarbeitung informiert. Im Nachgang konnten die Elternvertreter im Rahmen der Zusammenarbeit mit ihren Schulen an der Stellungnahme der Schule mitwirken und Anregungen und Ideen beisteuern. Sie werden verstehen, dass hier die entsprechenden Anregungen nicht je nach Gruppen oder personell zugeordnet waren. Insofern lässt sich das abschließend nicht identifizieren, von wem ganz konkret welche Vorschläge oder auch Kritiken vorgebracht wurden. Darüber hinaus hatten die Elternsprecher in Zusammenarbeit mit den Schuleltern der Förderzentren die Möglichkeit, sich zu Fragen der Konzeptarbeit zu informieren und auch aktiv einzubringen. Weiterhin waren die staatlichen Schulämter aufgefordert, die Kreiselternsprecher aktivierend und motivierend zu informieren.
Danke für die Antwort. Zu Frage 1 noch einmal konkret: Sie haben geantwortet, dass die Zuarbeiten von den Landkreisen, kreisfreien Städten, also von den staatlichen und freien Trägern eingeflossen sind oder dass sie abgegeben worden sind. Gab es, nachdem die Zuarbeiten abgegeben worden sind, nochmalige Beratungen innerhalb Ihres Hauses, um über diese Zuarbeiten zu sprechen, sie noch einmal zu konkretisieren oder eventuell noch einmal weitere Nacharbeiten, so will ich es einmal benennen, einzufordern oder seitens Ihres Hauses an die Schulträger?
Ja, gern, Frau Abgeordnete. Dergleichen gab es, es gab vor allen Dingen auch in den Punkten noch einmal Nichtaufnahmen, wo beispielsweise die regionalen Schulträger Dinge formuliert hatten, die mit der Frage der regionalen Ausgestaltung der Inklusion, und auf die kommt es ja in diesem Bereich an, nicht enthalten waren, sondern Forderungen an Dritte. Das war eigentlich der Zweck der Veranstal
tung. Ansonsten gab es noch einmal Rückkopplungen, insonderheit noch einmal in einem größeren Kreis, so dass auch da noch einmal abschließend die Positionierungen verdeutlicht wurden.
Die zweite Frage: Nachdem jetzt der Plan vorliegt, gehe ich einmal davon aus, wenn wir ihn dann auch offiziell haben als Oppositionsfraktion, dass - wie Sie bereits auf die Anfrage von Herrn Nothnagel geantwortet haben - er dann in den Landtag noch einmal eingebracht wird, dass wir ihn inhaltlich bereden können und dass dann auch noch einmal eventuell, wenn das Hohe Haus es beschließt, eine Anhörung dazu auf den Weg gebracht werden würde. Würde das so Ihren Intentionen folgen, dass man so demokratisch mit dem Entwicklungsplan umgehen könnte?
Werte Frau Abgeordnete, das ist eine sehr charmante Frage. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich die Differenz zwischen Legislative und Exekutive an dieser Stelle berücksichtige. Ich hätte viele Wünsche in Bezug auf das weitere Prozedere mit dem Plan. Aber wie das Hohe Haus damit weiter umgehen wird, das obliegt ausschließlich Ihnen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kubitzki von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6303.
1. Wie bzw. in welchem Umfang haben die Unterarbeitsgruppen des Beirates „Inklusive Bildung“ an der Erarbeitung des Entwicklungsplans mitgewirkt?
2. Welche Ergebnisse der Unterarbeitsgruppen des lnklusionsbeirates sind in den Entwicklungsplan eingeflossen und welche nicht?
3. Wann haben die Unterarbeitsgruppen vom Entwicklungsplan Kenntnis erhalten bzw. werden über die Ergebnisse informiert?
Zu unser aller Überraschung antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Merten.
Meine Damen und Herren, auch dieses Mal beantworte ich gern diese Mündliche Anfrage, diesmal des Abgeordneten Kubitzki, wie folgt:
Zu Ihrer Frage 1: Die Leiter der sechs Unterarbeitsgruppen wurden am 4. September 2012 gebeten, im Rahmen ihres Aufgabenbereichs bestehende Themen im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Entwicklungsplans zu behandeln. Das sind in der Arbeitsgruppe 1 „Inklusive Bildung im frühkindlichen Bereich“, Arbeitsgruppe 2 „Inhalte, Rahmenbedingungen und Zeitschiene für kommunale bzw. regionale Inklusionskonzepte“, Arbeitsgruppe 3 „Professionalisierung der Leiter und des pädagogischen Personals der Schulen in Thüringen bei der Regionalisierung der sonderpädagogischen Förderung“, Arbeitsgruppe 4 „Aus-, Fort- und Weiterbildung“, Arbeitsgruppe 5 „Harmonisierung der Leistungsansprüche betroffener Schüler und Eltern“, Arbeitsgruppe 6 „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an den Thüringer Hochschulen“.
Ihre Frage 2 beantworte ich wie folgt: In den Entwicklungsplan sind nur abgestimmte Ergebnisse der einzelnen Unterarbeitsgruppen eingeflossen. Diese wurden in der Sitzung des Beirats „Inklusive Bildung“ am 4. März 2013 vorgestellt.
Zu Frage 3: Die Leiter der sechs Unterarbeitsgruppen des Beirats „Inklusive Bildung“ wurden von der Geschäftsstelle des Beirats „Inklusive Bildung“ am 4. September 2012 über den Beschluss des Thüringer Landtags vom 19. Juli 2012 zur Erstellung eines Entwicklungsplans zur Realisierung eines inklusiven Bildungssystems informiert. Der Entwicklungsplan unterliegt den gesetzlichen Regelungen einer Kabinettsvorlage, deren Ergebnisse können dementsprechend erst dann kommuniziert werden, wenn tatsächlich das Kabinett darüber befunden hat. Das ist jetzt der Fall. Insofern werden dann die weiteren Details hier auch in der konkreten Vorlage ans Parlament noch einmal inhaltlich nachgeliefert.
Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, die Arbeitsgruppen werden informiert. Ist es vorgesehen, dass die Arbeitsgruppen ihre Arbeit damit beenden? Ich kenne das von der Arbeitsgruppe 2, da besteht der Wunsch und auch die Aufgabenstellung innerhalb der Arbeitsgruppe, dass es weitergeht.
Ich kann Ihnen mit Bezug auf den Beirat sagen, der ist unabhängig von der Frage der Erstellung des Entwicklungsplans. Die Arbeit des Beirats, den der Minister zusammen mit Herrn Dr. Brockhausen eingerichtet hat, wird kontinuierlich weitergehen. Wir sind in einem Prozess und das bedeutet, in einem laufenden Verfahren und nicht in einem Zustand, der durch den Entwicklungsplan abgeschlossen wäre.
Danke, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6305.
Seit Jahresanfang 2013 ist bekannt, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die bisherigen Planungen zur geplanten Rhöntrasse zwischen Meiningen und Fulda verworfen hat. Hauptkritikpunkt war die Unvereinbarkeit der Trasse mit naturschutzfachlichen Anforderungen. Die Landesregierungen von Hessen und Thüringen haben aber vor, an der Planung einer Rhöntrasse als Bundesstraße festzuhalten. Laut Medienmitteilung aus dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr sollen dazu auch Trassen nördlich und südlich der Rhön geprüft werden.
4. Wie hat die Landesregierung gegebenenfalls auf Anfragen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Anliegerorte der abgelehnten Rhöntrasse an das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr geantwortet?
Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Herr Carius, bitte.
Herr Präsident, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für die Abschnitte 1 und 2 von der A 7 bei Fulda bis zur B 285 bei Kaltensundheim wird je eine alternative Trassenführung nördlich und südlich der Rhön untersucht. Die nördlichere Variante verläuft im Abschnitt 1 über die L 3174 und im Abschnitt 2 über die B 278, die L 3175 und L 1122 sowie die B 285 bis Kaltensundheim. Die südliche Variante verläuft im Abschnitt 1 über die B 458 und im Abschnitt 2 über die B 278, die L 3176, L 1125 und L 1123 sowie die B 285 bis Kaltensundheim. Für den in Thüringen gelegenen Abschnitt 3 von der B 285 bei Kaltensundheim bis zur B 19 bei Meiningen wird keine Alternativvariante untersucht. Hier wird an der bisher erfolgten Trassenführung über die L 1124 und L 2624 festgehalten.
Zu Frage 2: Gegenwärtig wird eine vergleichende Betrachtung der beiden Alternativtrassen auf der Stufe Bedarfsplananmeldung ohne vertiefende Untersuchung erarbeitet.
Zu Frage 3: Die Trassenführung über Frankenheim und Hilders ist Bestandteil der genannten Südvariante. Diese Trassenführung beruht auf einem Vorschlag der hessischen Straßenbauverwaltung.
Wie kommt die Landesregierung zu der Ansicht, dass die Planungen, die Sie jetzt vorgestellt haben für die Alternativrouten, die ja auch durch dieses hochsensible Gebiet gehen, naturschutzfachlich Bestand haben im Gegensatz zu der abgelehnten? Sie haben ja selbst ausgeführt, dass die alte Trasse in weiten Teilen bestehen bleiben soll bei den neuen Varianten.
Lediglich für den etwas westlicher gelegenen Abschnitt hatten wir größere Umweltprobleme. In dem östlicheren Abschnitt hatten wir die nach meinem Kenntnisstand nicht und deswegen gehen wir davon aus, dass das beherrschbare Probleme sind, die wir dann tatsächlich auch im Planfeststellungsverfahren durchbekommen.
Eigentlich dürfte das keine Nachfrage sein. Sie haben aber auf Frage 4 nicht geantwortet oder nicht ausreichend. Wir haben ja gefragt, wie hat die Landesregierung geantwortet. Wir wollten schon den Inhalt der Antworten wissen.
Dann stelle ich trotzdem die Nachfrage, denn ich habe eine zweite. Herr Carius, was haben Sie dort hineingeschrieben? Sie können es uns auch gerne schriftlich nachreichen.
Wir haben darüber informiert, dass die Landesregierung das Ziel hat, gemeinsam mit Hessen eine alternative Trassenführung für die B 87 neu zu finden und dies bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans letztlich zu berücksichtigen. Wie bereits ausgeführt, favorisieren wir die nördlichere Variante, Hessen hat zunächst einen Vorschlag für eine südlichere Variante gemacht. Dafür wird der Variantenvergleich erarbeitet, das haben wir den Bürgermeistern geschrieben.