Protocol of the Session on July 10, 2013

Herr Kalich hat gefragt, ob Sie glauben, Herr Minister, dass das jetzige Volumen von 8 Mrd. € angesichts der Schäden reichen wird. Das kann man sicher noch nicht abschließend sagen, aber Sie können uns sicherlich eine Einschätzung geben. Und Herr Kalich hat die Frage aufgeworfen wie Herr Meyer auch, ob angesichts der höheren Wahrscheinlichkeit von Hochwasser und angesichts der notwendigen Investitionen zum Stichwort „umfassender Klimaschutz“ in den Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden diese jetzige vorgesehene Finanzierung allein reicht. Insoweit nachvollziehbar ist, wie auch Herr Mohring postuliert hat, dass wir unseren Anteil natürlich nicht über neue Schulden finanzieren, fände ich die Frage in jedem Fall legitim, ob wir nicht mit den Gesamtkosten, die wir in die Vorsorge und Vorbeugung stecken müssen, wenn wir schon ohne Schulden auskommen wollen, dann eben über Mehreinnahmen, über eine gerechtere Steuerpolitik reden oder zumindest nachdenken müssen. Es scheint mir angesichts der Herausforderung, dass wir auf allen staatlichen Ebenen Gemeinden, Länder und Bund - hohe Investitionen in den nächsten Jahren zu stemmen haben und dass immer noch über uns das Damoklesschwert kürzerer Jahrhunderthochwasser schwebt, zumindest auch eine legitime Frage zu sein. Die lösen wir jetzt nicht, die lösen wir auch nicht im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens, aber man sollte sie beim Nachdenken über Künftiges nicht weglassen.

Die letzte Frage, Herr Minister, auch was Herr Meyer als die Standardfrage noch mal thematisiert hat, da hätte ich gern noch mal eine Auskunft, eine Bewertung durch Sie: Bisher war ja davon die Rede, dass man anstrebt, dass die Kommunen keinen Mitleistungsanteil einzubringen haben. Viele Kommunen in Thüringen werden dazu nicht in der Lage sein. Die Standardfrage, die Herr Meyer gestellt hat, könnte implizieren, dass zumindest an einigen Stellen, um neu zu bauen und zu sanieren, de facto ein Eigenleistungsanteil der Kommunen zu bringen wäre, den sie aber aufgrund ihrer Haushaltslage nicht haben. Vielleicht können Sie abschließend dazu noch einmal Stellung nehmen, inwieweit aus Ihrer Sicht das ein Problem ist und - wenn ja - wie es angegangen werden soll. Herzlichen Dank.

(Abg. Barth)

Und für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Dr. Pidde.

Die Ausführungen von Herrn Barth haben mich jetzt doch noch einmal an das Mikrofon geführt, weil ich zu zwei Punkten etwas sagen will. Zum einen dürfen Sie nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

(Heiterkeit FDP)

Die Zeit, als es 2007, 2008, 2009 dramatische Steuereinbrüche gab und überall überlegt werden musste, wie man die Haushalte rund kriegt, können Sie nicht vergleichen mit der jetzigen Zeit, in der die Zinsen unwahrscheinlich niedrig sind, also durch den Bund wenig Zinszahlungen zu leisten sind und außerdem die Konjunktur gut läuft und die Steuereinnahmen sprudeln. Also das ist wirklich ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen, den Sie gerade gemacht haben.

(Unruhe FDP)

Und zweitens, wenn Sie mir vorhalten, dass ich seit 2009 zum Haushalt jeweils die gleiche oder eine ähnliche Rede halte, dann finde ich das gut, denn die SPD hält ihre Linie, die sie auch schon in der letzten Legislaturperiode hatte, die sie auch in dieser Legislaturperiode hat, nämlich konsolidieren und investieren.

(Beifall SPD)

Wir versuchen, einen Sparkurs zu kombinieren und auszuwiegen mit vernünftigen Investitionen in die Zukunft. Und nur so geht es. Wenn man Ihrer Linie folgen will und sagt, sparen um jeden Preis - die Ergebnisse sehen wir in Griechenland, die sehen wir in Portugal. Das kann man auch alles haben.

(Unruhe FDP)

(Beifall SPD)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das waren Oliven oder Erdbeeren, was Sie vergleichen.)

Herr Minister Dr. Voß, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, also dann doch nicht nur Dank, sondern ich nehme einfach mal die Fragen, die gestellt wurden.

Herr Pidde, auf die seriöse Finanzierung oder nicht möchte ich jetzt mal nicht eingehen. Die Beiträge der Länder werden als Umsatzsteuervorwegabzug genommen, also fließen gar nicht durch den Haushalt. Also es ist, denke ich, ein anderes Thema. Sie fragten, ob die 8 Mrd. € ausreichen. Nach meiner

jetzigen Einschätzung ja. Die Frage: Wie ist das in den einzelnen Haushalten, Eigenbeitrag der Kommunen? Ich gehe einmal - nein, lassen Sie mich anders anfangen mit der Frage, also auskömmlich müssten wir jetzt fragen: Wie bestimmt sich denn der einzelne Länderanteil an den 8 Mrd. €? Das haben wir noch gar nicht diskutiert. Wir haben da jetzt so 8 Mrd. €. Wer hat denn welchen Anspruch auf die 8 Mrd. €, wie bemisst sich das denn? Ich denke, da sollte ich noch eine wichtige Information geben. Nein, noch anders gesagt: Es bemisst sich im Verhältnis der Schadenssumme. Das heißt, es wird durch die Rechtsverordnung, die jetzt auf Bundesebene verhandelt wird, eine Definition der Schadensermittlung - ganz wichtig -, eine Definition der Schadensermittlung in den einzelnen Bereichen geben. Die müssen natürlich bundeseinheitlich sein, denn im Verhältnis der Schadenssummen zueinander bestimmen sich die Quoten der einzelnen Länder auf den Fonds. Das gilt auch beim Bund. Für den Bund sind jetzt mal fiktiv 1,5 Mrd. € reserviert. Auch der Bund wird seine Schadensermittlung sozusagen gegen die anderen halten müssen und dann gibt es Quoten. Im Verhältnis dieser Schadenssummen zueinander wird das Fondsvolumen aufgeteilt. Ich hatte eben gesagt, wir können in unserem Land mit etwa 300 Mio. € rechnen an Schadenssumme. Ich denke auch, dass wir dann 300 Mio. € bekommen, etwa in der Größenordnung. Aber Sie merken schon, es kann nicht jeder irgendwie ermitteln. Das ist auch ein Diskussionspunkt mit meinen Kolleginnen und Kollegen, die jetzt sehr schnell das Metermaß nehmen und messen. Das wird so nicht sein. Wir müssen in überprüfungsfähige Schadensermittlung hineingehen und danach wird sich das bemessen. Trotzdem bin ich der Meinung, es reicht aus.

Kommen wir jetzt mal zu dieser Frage der Eigenbeteiligung der Gemeinden. Ich glaube, dass es für die Infrastruktur mehr oder weniger einen hundertprozentigen Ersatz gibt, jedenfalls für die Gemeinden, die keine Eigenanteile aufbringen können. Das ist meine Einschätzung, Herr Huster, ich kann es ja jetzt nicht sagen. Das folgt, Herr Meyer, jetzt dem Gedanken, dass die Aufgabe des Fonds, das möchte ich hier auch ganz eindeutig sagen, nicht in Standarderhöhungen liegt. Wir hatten vorher eine holprige Bahn und jetzt machen wir da … Der Grundgedanke ist, alles wieder so herzustellen, wie es war. Jetzt kann man natürlich in einigen Fällen, ich sage mal, im Hochwasserschutz vielleicht anderer Meinung sein, dann muss man allerdings mit Landesmitteln das mit verändern. Wir können nicht die Solidargemeinschaft für unsere politischen Wünsche - das geht nicht. Herr Huster, ich glaube, das waren jetzt so ein paar Grundinformationen, dass man sieht, wie das läuft.

Das Wort „Schattenhaushalt“ wollte ich noch aufnehmen - Herr Barth, ich glaube, das waren Sie.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Nein.)

Nein, waren Sie nicht - irgendjemand hat das gesagt.

Es ist eben kein Schattenhaushalt, sonst hätte Herr Dette auch gar nicht zugestimmt. Dieser Fonds hat keine Kreditermächtigung. Dieser Fonds hat keine eigene Kreditermächtigung.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist gut so.)

Er dient zur rechtssicheren Abwicklung von Geldern, die dem Freistaat Thüringen zustehen, das ist der tiefere Sinn.

Jetzt bedanke ich mich trotzdem recht herzlich.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Ich schließe die Aussprache. Es ist die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden. Es ist auch notwendig, diese Überweisung vorzunehmen, da erst nach der Vorberatung im Haushaltsund Finanzausschuss diese Abstimmung in zweiter Beratung geht.

Demzufolge frage ich jetzt: Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit wird im Haushalts- und Finanzausschuss beraten.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7 und gemäß unserer Vereinbarung, am Mittwoch nach 18.00 Uhr keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufzurufen, schließe ich auch den heutigen Plenarsitzungstag, erinnere an den Landkreistag und an die Landespressekonferenz, an verschiedene Veranstaltungen heute Abend.

Wir sehen uns morgen um 9.00 Uhr wieder mit der Fortsetzung der Beratung in der Plenarsitzung.

Ende: 18.09 Uhr