Protocol of the Session on July 10, 2013

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Danke, letzter Satz. Schauen Sie, wie andere das machen, Eckart von Klaeden zum Beispiel, der das sehr galant gelöst hat. Ich erwarte mir heute von dieser Aktuellen Stunde endlich Klarheit und Antworten.

Vielen Dank. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst zu Beginn der Beratung einiges sagen zum Titel „Rente mit 67 oder einstweiliger Ruhestand mit 37?“.

(Zwischenruf Abg. Bärwolff, DIE LINKE: We- der noch.)

(Abg. Siegesmund)

An der Stelle kann ich sagen, beides will die Fraktion DIE LINKE nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Sie will keine Rente mit 67, aber sie will auch keinen einstweiligen Ruhestand mit 37, weil wir glauben, dass genau das eine Zeit ist, wo die Leute tatsächlich in Kraft stehen und dort auch entsprechend arbeiten können.

Aber ich will eines deutlich sagen: Ich verstehe die ganze Aufregung nicht wirklich, die gemacht wird um einen Herrn Zimmermann, um die Causa Zimmermann. Denn diese Frage ist nicht an der einen Person festzumachen, sondern sie ist nichts Neues. Sie betrifft entsprechend der Gesetzeslage, die wir derzeitig haben, mittlerweile 12 ehemalige Staatssekretäre. Also ist es nicht die Causa Zimmermann, die ich hier benennen will, sondern ich will ganz deutlich sagen, es geht um etwas anderes. Es geht darum, dass wir diese Frage - und das ist die dritte Frage aus dem Antrag der GRÜNEN der Versorgungsmentalität schon lange hätten in Thüringen anders klären können, nämlich auch mit den Hinweisen und den Anträgen der Fraktion DIE LINKE, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Dann hätten wir dieses heute hier nicht mehr im Thüringer Landtag haben müssen. Ich erinnere mich noch zu gut daran - ich will es noch mal deutlich machen -, als es um das Ministergesetz ging. Die Regierungskoalition war es, die im Rücken ihrer Ministerpräsidentin dieses Ministergesetz so lange hingezerrt hat, dass die kleinen Veränderungen, die es gegeben hat, auf die heutigen Minister nicht mehr zutreffen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das stimmt doch gar nicht, Herr Korschewsky, das ist eine Lüge sondergleichen.)

Und drittens will ich ganz deutlich sagen...

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: So ein Lügner, Frau Präsidentin.)

Herr Abgeordneter Mohring.

(Zwischenruf Abg. Hennig, DIE LINKE: Ord- nungsruf.)

Es ist auch eines ganz klar, wir können heute deutlich sagen, sollten oder wären damals die Anträge der Fraktion DIE LINKE angenommen worden, dann würden wir uns heute nicht darüber unterhalten. Und es rächt sich in dem Sinne auch der Umgang mit den Gesetzen der Opposition in Gänze, es war damals ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS

90/DIE GRÜNEN mit unseren weitergehenden Ergänzungen.

Lassen Sie mich deutlich sagen: Wie aus unterschiedlichen Vorschriften zu ersehen ist, gibt es im Beamtenstatusgesetz des Bundes und in Konkretisierung dazu sowohl Vorschriften über die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand als auch Vorschriften der Entlassung auf eigenen Antrag. Es stellt sich doch die berechtigte Frage, warum sich der Staatssekretär trotz wohl lukrativer Anschlussbeschäftigung in den einstweiligen Ruhestand versetzen lässt. Er könnte auch den konsequenten Weg der Entlassung gehen, auf eigenen Antrag gehen. Darüber wäre zu reden.

Zweitens oder - besser gesagt - hier noch mal nachgehakt: Vermutlich ergibt sich die Lösung dieses Geheimnisses schon aus § 39 des Thüringer Beamtengesetzes. Nach Entlassung auf eigenen Antrag gibt es da keinen akuten Anspruch mehr gegen den Dienstherrn. Das ist aber beim einstweiligen Ruhestand anders. Dort schließen sich immerhin noch gewisse Mindestansprüche an. Und es bleibt auch die Frage offen derzeitig, inwieweit im Kabinett die möglichen Wege der Beendigung der Funktion von wem und wie besprochen wurden.

Drittens: Es ist, glaube ich, tatsächlich dringend noch mal eine Gesetzesänderung zu prüfen, die in solchen Fällen der Anschlussbeschäftigung mit Nachfolgegehalt einen Antrag auf Entlassung aus unserer Sicht zur Pflicht macht - zur Pflicht, ich sage es ganz deutlich. Das könnte im Übrigen auch ein Prüfergebnis der Landesregierung sein, wie Sie gestern ja angekündigt hat, dass Sie hier auch Prüfungen vornehmen will.

Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE ist allerdings erneut darüber zu diskutieren, ob nicht Staatssekretäre in ihrer Funktion auch in das Ministergesetz mit einbezogen werden sollten, um hier auf den gleichen Stand der Ministergesetze gesetzt zu werden.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das sind kei- ne Minister und keine Regierungsmitglieder.)

Das ist völlig richtig, in Thüringen nicht, aber darum wird es ja auch Möglichkeiten geben, dieses einzubeziehen bei Änderung des Ministergesetzes, mein lieber Herr Barth.

(Unruhe CDU, SPD)

Es bleibt angesichts der im Vergleich mit Otto Normalbürgern durchaus übrig gebliebene Geschmack der üppigen Versorgungsmentalität und ich hätte mir gewünscht, dass der Rechnungshof nicht erst jetzt munter geworden wäre, sondern schon bei der Frage der Diskussion zum Ministergesetz hier eindeutig sich eingeschaltet hätte.

Herr Abgeordneter Korschewsky, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Letzter Satz. Wir werden es als Fraktion DIE LINKE in dieser Form so nicht hinnehmen. Wir werden Sie weiter mit dieser Problematik Ministergesetz und Entschädigungen, Ruhestandsgehältern belästigen und der Wähler wird entscheiden dann, inwieweit Herrlichkeit tatsächlich an den Tag gesetzt wird oder ob nur …

Herr Abgeordneter Korschewsky, ich entscheide jetzt, dass die Redezeit weit überschritten ist.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Lehmann das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, es geht heute also scheinbar um einen Einzelfall, um den Fall des Herrn Zimmermann, den die GRÜNEN hier thematisieren und - wie wir es ja eben mit Frau Siegesmund erlebt haben - zu Wahlkampfzwecken auch noch nutzen wollen.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht zugehört, Frau Leh- mann.)

Doch, das hatte schon einen ganz starken Zug in Richtung Bundestagswahlkampf, Frau Kollegin.

Die rechtlichen Grundlagen, die in Bezug auf den Herrn Zimmermann derzeit gelten, wurden ja auch schon in den Medien erläutert und auch ansatzweise von Ihnen dargelegt. Ich gehe davon aus, dass das die Landesregierung in ihrem Redebeitrag noch einmal dezidiert erläutern wird, und möchte auch darauf meine Redezeit jetzt nicht verwenden. Mir ist es aber wichtig festzustellen, es herrscht berechtigtes Unverständnis über die jetzige Regelung zu den Staatssekretären. Das ist so und das wird auch in unserer Fraktion so gesehen und deswegen begrüßen wir ausdrücklich den gestrigen Kabinettsbeschluss und: Unsere Ministerpräsidentin hat gehandelt. Sie hat das Thema noch einmal aufgegriffen, gestern im Kabinett thematisiert und das Kabinett hat beschlossen, dass das Finanzministerium beauftragt ist, die Versorgungsregelungen für Staatssekretäre zu überprüfen und gegebenenfalls uns eine Änderung des entsprechenden Gesetzes hier vorzulegen. Wir haben ja am Anfang der Legislatur auch das Ministergesetz geändert. Daran darf ich auch noch einmal erinnern. Und wir würden selbstverständlich, wenn die Landesregierung Neu

regelungen für die Staatssekretäre, die ähnlich sein können, vorlegt, das auch gern tun.

Es ist uns auch wichtig, dass die volle Verrechnung des neuen Gehaltes mit Ansprüchen aus Übergangsgeld erfolgt. Das ist so ein Punkt, der da auf jeden Fall geklärt werden muss. Aber ich will auch ganz deutlich sagen, die Entscheidungen des Kabinetts zum Herrn ehemaligen Staatssekretär Zimmermann sind Angelegenheit der Landesregierung und nicht Sache einer einzelnen Fraktion, Sie haben uns ja als CDU-Fraktion angesprochen, auch nicht Sache der Koalition. Es ist im Kabinett entsprechend entschieden worden und - wie gesagt das Problem mit der Versorgung von Staatssekretären ist jetzt an diesem Einzelfall sicher auch zutage getreten und wird weiter bearbeitet.

Aber, Frau Siegesmund, ich weiß nicht, ob Sie sich mit Ihrem Antrag heute, in dem es ja hauptsächlich um Medienwirksamkeit geht, einen Gefallen getan haben. Das müssen dann andere beurteilen. Denn auch mein Vorredner hat ja gesagt „Versorgungsmentalität in Thüringen“, das ist ja der zweite Teil Ihres Antrags, im ersten Teil steht „Ruhestand mit 37“ und da ist mir eingefallen, dass im Jahr 2011 Ihr Kollege Herr Meyer dazu hier vorn auch einiges gesagt hat, nämlich auch zu seiner eigenen Versorgung,

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha! Das war eine schöne Debat- te. Ich kann mich klar erinnern.)

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und dass er 1.600 € jeden Monat spenden möchte. Das kritisieren Sie ja wiederum bei Herrn Zimmermann, weil er gesagt hat, er möchte etwas spenden. Herr Meyer kann uns ja jederzeit auch mal darlegen, was er jeden Monat mit den 1.600 € Gutes getan hat. Und Sie gingen damals auch auf die Versorgung der Thüringer Beamten ein und das ist ja auch noch einmal ganz wichtig. Das, was Sie hier aufgreifen, betrifft ja alle Thüringer Beamten auch, die einen Versorgungsanspruch haben. Hier muss man sehen bei den kommunalen Wahlbeamten, dass sie das auch angegriffen haben - das war in der Zeitung am 27. Juli 2011 - und das heute auch kein Einzelfall ist, wie Sie das darlegen, sondern dass Sie offensichtlich da auch generell etwas dagegen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, man muss sich in dem Zusammenhang vielleicht auch einmal überlegen, und gerade bei den Leserbriefen, die ich gesehen habe in einer Zeitung oder auch bei den anderen Presseberichten, dass ganz oft, auch in Talkshows, überall in Thüringen und in Deutschland darüber diskutiert oder auch kritisiert wird, dass in den Parlamenten ganz oft nur noch Lehrer und Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte sitzen. Die Lehrer hatten eben beim Tagesordnungspunkt Gelegenheit, alle ihre Fachkenntnisse kundzutun. Warum ist

das so? Ich beantworte die Frage auch nicht. Aber man kann ja die Frage noch einmal in den Raum stellen. Warum bewerben sich so wenig Unternehmer, so wenig Ärzte, Rechtsanwälte oder Ingenieure oder aus den anderen freien Berufen um politische Ämter? Das sollte man vielleicht bei der Gesamtdiskussion um Versorgung oder um Versorgungsansprüche, um Aufwandsentschädigung auch einmal in den Blick nehmen. Warum ist das so in Deutschland? Dazu gibt es ganz oft Kritik und das hat auch alles Gründe. Wie gesagt, diese Fragen kann sich jeder selbst beantworten. An der Stelle bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns noch eine angenehme Beratung.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Barth das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach dem Thüringer Beamtengesetz kann die Ministerpräsidentin Staatssekretäre mit Zustimmung der Landesregierung jederzeit ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzen. „Mit Zustimmung der Landesregierung“ ist deshalb wichtig, Frau Kollegin Siegesmund, weil es eben nicht nur um die CDU geht, sondern auch die SPD ist Bestandteil dieser Landesregierung. Das will ich nur einmal mit Verweis auf die Empörung,

(Beifall FDP)

die wir vom stellvertretenden Landesvorsitzenden der SPD, Herrn Machnig, dieser Tage lesen konnten, sagen. Auch er hat dieser Versetzung mit zugestimmt, meine Damen und Herren. Über die Gründe …

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wo ist der denn überhaupt?)

Gute Frage. Über die Gründe muss man gar nicht spekulieren, weil Herr Zimmermann ja selbst darum gebeten hat, seinen Dienst quittieren zu dürfen. Und das, Herr Korschewsky, ist eben auch das Besondere. Das macht die Causa Zimmermann im Gegensatz zu vielen anderen der 16 Staatssekretäre eben aus, weil er einen anderen, wahrscheinlich lukrativeren Job in der Wirtschaft übernehmen will. Dagegen ist im Grunde gar nichts einzuwenden. Das ist wie im richtigen Leben. Man entscheidet sich für ein besseres Angebot, kündigt und geht zum neuen Arbeitgeber. Aber genau das ist eben auch der entscheidende Punkt. Denn Herr Zimmermann hat nicht gekündigt, sondern er ist im einstweiligen Ruhestand und das bringt einige für ihn sicherlich angenehme, aber für den Thüringer Steuerzahler eben teure Nebeneffekte mit sich. Herr

Zimmermann verfügt nach seinen reichlich drei Dienstjahren in der Thüringer Staatskanzlei über einen Versorgungsanspruch von etwa 3.500 € - so der Focus in dieser Woche. Bei einem Monatseinkommen von - sagen wir - 10.000 € in seinem neuen Job jetzt, das entspricht ja auch etwa seinem Staatssekretärsgehalt, würde er 1.750 € vom Staat obendrauf erhalten. Bei 15.000 € im neuen Job immer noch 700 €, in den ersten drei Monaten sogar 1.435 €. Und wenn er arbeitslos wird, braucht er sich auch keine Sorgen zu machen. 3.500 € - altersunabhängig bis zu seinem Lebensende - stünden ihm aus dem Thüringer Staatssäckel zu. Das alles ergibt sich aus verschiedenen Paragrafen des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes. Übrigens, auch ein Mitglied der antragstellenden Fraktion erhält nach diesem Gesetz im Alter von 50 Jahren zusätzlich zu seiner Abgeordnetenentschädigung ein Ruhestandsgehalt. Und, Herr Meyer, der Verweis darauf, dass man das spendet, macht es nicht besser. Es ist nicht Aufgabe des Steuerzahlers, dafür zu sorgen, dass irgendjemand Geld spenden kann, wo er sich die Hälfte dann vielleicht sogar über die Steuer auch noch wieder holen kann.