Meine Damen und Herren, die Überschrift wurde geändert in „Gesetz über den Beauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“. Die Verbesserungen sind dann eben auch, dass nun ein Beirat eingeführt werden soll, wahrscheinlich sollen hiermit auch die Verbände beruhigt werden. Auch hat man versucht, durch Änderungen bei der Formulierung eine mögliche Zentralisierung der Arbeit der Verbände beim Landesbeauftragten auszuschließen. Es bleibt aber trotz der Änderungen eben - wie ich schon gesagt habe - bei den grundsätzlichen Vorwürfen, dass Doppelstrukturen geschaffen werden und dass die Notwendigkeit des Gesetzentwurfs so nicht erkennbar ist.
Meine Damen und Herren, gerade weil uns das Thema wichtig ist, sage ich, dass man sich hier mehr Zeit hätte lassen sollen und müssen und auch noch einmal in die Diskussion mit den Verbänden hätte gehen sollen, denn das Thema ist zu wichtig, um so mit der heißen Nadel eigentlich kaputt gemacht zu werden.
Wenn die Koalition meint, dass es bei einem solch wichtigen Thema nicht benötigt wird, noch einmal in die Diskussion mit den Verbänden zu gehen, dann ist das nicht nur schade, dann ist das schlicht und einfach falsch.
Deswegen, meine Damen und Herren, ist aus Sicht meiner Fraktion der Änderungsantrag nicht zustimmungsfähig - wir werden uns dort enthalten - und der Gesetzentwurf in Gänze wegen der nicht ausgeräumten Mängel auch nicht zustimmungsfähig, dort werden wir dagegen stimmen. Ich danke Ihnen.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste hat jetzt Abgeordnete Groß für die CDUFraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Sie wollten Freiheit und Menschenwürde“ - zum Gedenken an die Häftlinge in der Andreasstraße während der Herrschaft der SED wurde an der dortigen Gedenk- und Bildungsstätte eine Tafel mit diesem Satz angebracht. Einfache und klare Wünsche, die aber in der DDR nicht selbstverständlich waren. Zeitzeugen, die Opfer dieses Regimes waren, haben gerade in diesen Tagen um den 17. Juni uns vor Augen geführt, wie die SED mit der Staatssicherheit und ihren Helfershelfern Menschen behandelt, Biografien gebrochen und Familien zerstört haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thüringer Landesbeauftragtengesetz aus dem Jahr 1993 wird, so hoffe ich, heute durch das Aufarbeitungsbeauftragtengesetz abgelöst. Nach 20 Jahren wird das Amt des Thüringer Stasiunterlagenbeauftragten den geänderten Bedürfnissen der Zeit angepasst. Meiner Fraktion ging es um eine Fortschreibung und Konkretisierung dessen, was der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bisher getan hat. Mit der Wahl des Beauftragten vom Landtag auf Vorschlag der Fraktionen möchten wir eine Stärkung des Parlaments erreichen. Die Einbringung des Gesetzentwurfs - so haben es ja einige der Vorredner bereits deutlich gemacht - sorgte für erhebliche Diskussionen und mediale Reaktionen. Bereits bei der Einbringung des Entwurfs machte ich deutlich, dass es nicht darum geht, Opferverbände, Gedenkstätten und Initiativen in ihrer Arbeit zu beschneiden oder gar zu kontrollieren. Der Justiz- und Verfassungsausschuss hat eine schriftliche
Anhörung beschlossen, außerdem entschied er sich für die Nutzung des Online-Diskussionsforums des Thüringer Landtags. Bei einer Sitzung des Stiftungsrates der Stiftung Ettersberg bin ich darauf angesprochen worden, dass sich ja sehr wenige in diesem Online-Forum überhaupt dazu geäußert haben. Aber ich denke schon, dass es ein richtiger Weg ist und ich kann nur auffordern, dass wir bei Gesetzentwürfen das auch weiterhin online zur Verfügung und zur Diskussion stellen, denn das ist auch eine Möglichkeit, die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf einige Änderungsvorschläge eingehen. Im vorgeschlagenen Titel des Gesetzes sorgte die Bezugnahme auf den Stalinismus für Irritationen. Die kritischen Anmerkungen der Anzuhörenden wurden aufgegriffen und mit dem geänderten Titel wurde für Klarstellung gesorgt. In den Absätzen 1 und 2 des § 1 wurde der Zweck des Gesetzes deutlicher gefasst. Es geht um die Unterstützung und Beratung von Menschen, die von Verfolgung durch die SED-Diktatur unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, sowie die Aufklärung und die politisch-historische Bildung. Die Stellung des Landesbeauftragten wurde im Bereich der zeitgeschichtlichen Forschung und der politischen Bildung genauer gefasst. Die Aufgaben des Landesbeauftragten wurden in § 3 konkretisiert. Neben der Beratung der Betroffenen, der Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten, der Beratung beim Überprüfungsverfahren möchte ich hier die Unterstützung der Arbeit der Opferverbände, Haftgedenkstätten, Grenzlandmuseen und die Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen Thüringens, die der Aufarbeitung der SED-Diktatur dienen, ansprechen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem „Thüringer Geschichtsverbund Arbeitsgemeinschaft zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ wurde sehr bewusst eingefügt. Befürchtungen einer staatlich aufgezwungenen und kontrollierten Geschichtsauffassung wurden damit aus dem Weg geräumt.
Auf die Wahl des Beauftragten auf Vorschlag der Fraktionen bin ich bereits eingegangen. Neu im Gesetz ist der § 11, der Beirat. Der Beirat soll künftig die Arbeit des Landesbeauftragten unterstützen. Herr Döring hat ja dankenswerterweise schon gesagt, wer in dem Beirat vertreten sein soll, und er hat auch ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen, dass im Gesetzentwurf nicht festgelegt ist, welche Personen in dem Beirat sind, sondern die Institutionen, die eine Person ihrer Wahl in diesen Beirat benennen können. Dieser Beirat war ausdrücklicher Wunsch der Sachverständigen, dem die Koalitionsfraktionen gern nachgekommen sind. Die Befürchtungen, die mit der Einbringung des Gesetzes einhergingen, dürften weitgehend ausgeräumt werden.
Herr Blechschmidt, ich möchte auch kurz auf Ihren Beitrag eingehen. Sie sind beim Entwurf stehen geblieben. Man kann ja vieles kritisieren. Wenn keine Änderungen vorgenommen werden an einem Gesetz, dann heißt es „Arroganz der Macht“, die pochen ihr Gesetz durch, wie sie das eingebracht haben. Werden Änderungen akzeptiert, die sich ergeben im Rahmen einer Anhörung, dann ist es auch nicht richtig. Dann frage ich mich aber: Wo sind denn Ihre Änderungsvorschläge?
Im Übrigen kann man im Abgeordneteninformationssystem auch sämtliche Änderungsanträge nachlesen. Also es ist nicht so, dass keine Möglichkeit gewesen wäre, sich zu informieren.
Also Herr Blechschmidt, ich glaube - da es ja um die Art und Weise ging, wie man mit dem Gesetzentwurf umgegangen ist -, auch wenn es eine Verlängerung gegeben hätte, glaube ich nicht, dass Ihre Fraktion dem Gesetz zugestimmt hätte.
Frau Groß, Ihr Verweis auf das Abgeordneteninformationssystem bringt mich zu der Frage, ob Sie als Fraktion oder Fraktionen anstreben, die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags bezüglich von Fristen, den Erfordernissen an das Einbringen von Vorlagen, Änderungsanträgen etc. dahin gehend abzuändern, dass einfach ein Verweis auf das Abgeordneteninformationssystem in die Geschäftsordnung reingeschrieben wird.
Da kann ich Sie beruhigen, das gedenken wir nicht, aber das Abgeordneteninformationssystem hat schon diesen Namen, dass es Abgeordnete informieren kann und da kann man reinschauen.
Ich bin Frau Rothe-Beinlich dankbar, dass sie auf die Änderungen eingegangen ist, die dem Gesetz heute zugrunde liegen und dass sie auch erwähnt
Herr Bergner, wenn Sie sagen, Frist ist egal, Anzuhörende sind egal, dann muss ich dem wohl widersprechen. Wenn wir eine Anhörung durchführen, was der Justiz- und Verfassungsausschuss in diesem Fall auch getan hat, und es sind viele Anregungen aufgenommen worden und haben sich in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen niedergeschlagen, dann zeigt das auch, dass uns die Meinung der Anzuhörenden nicht egal ist.
Im Übrigen, den Vergleich des Verfahrens mit DDR-Zeiten halte ich für unverschämt. Dass der Gesetzentwurf nur Symbolik ist, da muss ich Ihnen auch vehement widersprechen. Und die Zeit - sehen Sie, die Kollegen der GRÜNEN-Fraktion haben auch das Verfahren etwas bemängelt,
aber sie haben sich gekümmert, haben sich interessiert und sagen, gut, wir können damit leben, weil wir heute sehen, dass der Gesetzentwurf diese Kritikpunkte, die er ursprünglich hatte, dass die ausgeräumt sind. Und als Abgeordneter muss man doch auch mal ein bisschen flexibel sein.
Ich danke allen, die sich aktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht haben und damit dazu beigetragen haben, dass wir heute ein Gesetz vorliegen haben, das zeitgemäß ist und ein klares Signal an die Opfer sendet, dass ihr erduldetes Leid nicht in Vergessenheit geraten ist.
Frau Meißner ist in der Berichterstattung zum Gesetz darauf eingegangen, wann die Änderungsvorschläge eingebracht wurden. Ich hatte zu den Kollegen der Fraktionen dazu schon etwas gesagt.
Die Änderungsvorschläge sind natürlich nicht wenig, das gebe ich zu. Aber wer sich mit der Anhörung, mit den Meinungen der Sachverständigen beschäftigt hat, der kann diese nachvollziehen.
Aus diesem Grunde bitte ich um Ihre Zustimmung und ich möchte schließen mit den Worten von Richard von Weizsäcker: „Wer vor der Vergangenheit
Vielen herzlichen Dank der Abgeordneten Evelyn Groß. Als Nächste hat sich jetzt Abgeordnete Dr. Birgit Klaubert für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ja, Frau Groß, Richard von Weizsäcker stimme ich auch zu, meine Fraktion auch.