Protocol of the Session on February 25, 2010

Herr Präsident, zur Ortsumfahrung Weimar:

Bezüglich der Weiterführung der Ortsumfahrung Weimar im Osten steht eine Trassenfestlegung weiterhin aus. Die Thüringer Landesregierung hat dazu bislang immer auf das ausstehende Votum des Weimarer Stadtrates verwiesen. Dieser hat sich 2009 sowohl in alter als auch in neuer Zusammensetzung mit überwältigender Mehrheit für eine Variante mit einer Untertunnelung eines Waldgebietes ausgesprochen. Diese Variante ist laut Machbarkeitsstudie vom 18. November 2009 technisch möglich, wenn auch teurer.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit ist eine Trasse nach Variante 4 a, also mit Tunnel, aus Sicht der Landesregierung realisierbar und wann wird eine diesbezügliche Entscheidung des Landes fallen?

2. Wenn die vom Weimarer Stadtrat präferierte Variante 4 a nicht realisiert wird, nach welchen Kriterien wird die alternative Variante ausgewählt?

3. In welchem Zeitrahmen ist eine Ostumfahrung von Weimar aus heutiger Sicht realisierbar, wenn Variante 4 a oder eine der beiden anderen Varianten ausgeführt wird (bitte für jede Variante den Zeitrah- men angeben)?

4. Ist vonseiten der Landesregierung geplant, den Weimarer Stadtrat erneut in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, wenn die Variante 4 a nicht realisiert werden kann, und wenn ja, in welcher Weise?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Herr Minister Carius, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hartung beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Variante 4 a ist nur dann realisierbar, wenn für sie ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis ermittelt werden kann. Das wäre der Fall, wenn die entstehenden Kosten geringer sind als die Summe des volkswirtschaftlichen Nutzens. Eine Entscheidung über die Aufnahme der Vorzugsvariante in den Bundesverkehrswegeplan kann nur der Deutsche Bundestag im Rahmen der nächsten Fortschreibung treffen.

Zu Frage 2: Die Variantenwahl für die Ostumfahrung Weimar ist abhängig von den vom Bund für die nächste Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans/Bedarfsplans vorgegebenen Bewertungskriterien, insbesondere der nachgewiesenen Wirtschaftlichkeit und nicht zuletzt der Positionierung der Stadt Weimar zu einer Vorzugsvariante; diese Bewertungskriterien sind noch nicht bekannt.

Zu Frage 3: Eine Realisierung der Ostumfahrung Weimar ist erst möglich, wenn sie Bestandteil des vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans geworden ist. Die Überprüfung der Dringlichkeit erfolgt im Rahmen der nächsten Fortschreibung. Über den Zeitpunkt der nächsten Fortschreibung kann derzeit keine Aussage getroffen werden.

Zu Frage 4: Die Stadt Weimar wird grundsätzlich und frühzeitig in alle sie betreffenden Belange einbezogen. Gegen den Willen der Stadt wird nicht entschieden.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Ostumfahrung in Weimar in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wird?

Wir werden genau prüfen, inwieweit ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis vorliegt und dann werden wir natürlich auch für eine Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes werben, wenn das vorliegt.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/471.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Mikrokreditfonds Deutschland

Am 27. Januar 2010 stellte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, den Mikrokreditfonds Deutschland vor.

Dieser Fonds soll mit einem Volumen von 100 Mio. € Kredite an Klein- und Kleinstbetriebe sichern. Rund 60 Mio. € stammen aus dem Europäischen Sozialfonds, knapp 40 Mio. € kommen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Laut Pressemitteilung soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie planen, später 1,5 Mio. € beizusteuern.

Gründer und Kleinunternehmer sollen demnach künftig Kredite bis zu 20.000 € ohne die üblichen Sicherheiten erhalten. Die Kreditlaufzeit soll bis zu drei Jahre betragen, der Zinssatz zunächst 7,5 Prozent.

Das Fondsvermögen wird von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen treuhänderisch für den Bund verwaltet, die Kreditvergabe erfolgt durch die Bochumer GLS Bank.

Regionale Mikrofinanzinstitute sollen für die Beratung, Antragstellung bis hin zur Rückzahlung als Ansprechpartner vor Ort fungieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Anteil dieses Mikrokreditfonds Deutschland entfällt auf den Freistaat Thüringen und welcher ESF-Anteil ist in dieser Summe enthalten?

2. Zu welchem Zeitpunkt startet die Umsetzung und Mittelbereitstellung dieses Programms in Thüringen?

3. Welches Mikrofinanzinstitut ist für die Beratung und Betreuung von Antragstellern für den Freistaat Thüringen eingesetzt, welche Kriterien oder Vergabebedingungen wurden gegebenenfalls an die Beauftragung der sogenannten Mikrofinanzagentur Thüringen gestellt?

4. Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Kleinkrediten an Klein- und Kleinstunternehmen im Freistaat Thüringen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Staatssekretär Staschewski, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Ich fasse die Fragen 1 und 2 wie folgt zusammen: Der Mikrokreditfonds Deutschland verfolgt das Ziel, ein flächendeckendes Mikrokreditangebot in ganz Deutschland zu schaffen. Die vom Bund beauftragte GLS Bank vergibt auf Empfehlung von akkreditierten Mikrofinanzinstituten die Kredite. Die Ausfälle werden vom Mikrofinanzfonds Deutschland, auf den die Mikrofinanzierer bereits zugreifen können, getragen. Entsprechend der uns vorliegenden Informationen hat der Bund den Ländern keine Finanzierungsanteile, also keine Quote zugewiesen.

Zu Frage 3: Der Mikrokreditfonds Deutschland kooperiert zurzeit mit 15 Mikrokreditinstituten in Deutschland, die beim Deutschen Mikrofinanzinstitut DMI akkreditiert sein müssen. Die Mikrofinanzinstitute sind in der Regel privat organisiert. Die Vergabebedingungen richten sich nach der Vorgabe des BMAS.

Zu Frage 4: Das habe ich eben beantwortet. Das sind die Vergabebedingungen, die sich nach den Vorgaben des BMAS richten.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Staatssekretär, noch mal zu meiner Klarheit: Bei Punkt 2 betrachte ich Ihre Antwort so, dass die Sache im Prinzip bei uns im Gang ist oder in Anspruch genommen werden kann.

Was die Bundesfinanzierungsmöglichkeiten anbelangt bzw. das Bundesmikrokreditprogramm, das ist bereits im Gang. Es gibt auch - falls ich das noch ergänzen kann - schon ein paar Meldungen von einzelnen Instituten, dass auch hier in Thüringen etliche Vorfälle schon gut behandelt werden konnten.

Ist noch eine Nachfrage gestattet? Vielleicht könnten Sie die Informationen schriftlich mir mal zuarbeiten, inwiefern es in Anspruch genommen wird?

Soweit uns die Informationen vorliegen, kann ich Ihnen das geben.

Ich bedanke mich.

Danke, Herr Staatssekretär. Es gibt keine weiteren Nachfragen. Deshalb rufe ich auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/481.

Besetzung und Besoldung der Stelle des Leiters des Leitungsstabes im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Mir wurde bekannt, dass im Zuge der Neubesetzung der Stelle des Leiters des Leitungsstabes im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zukünftig eine Hebung dieses Dienstpostens von Besoldungsgruppe A14 auf Besoldungsgruppe B3 erfolgen soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie war die Stelle des Leiters des Leitungsstabes im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur seit 2004 bisher bewertet und wie soll diese Stelle künftig bewertet werden?

2. Falls eine Höherbewertung dieses Dienstpostens vorgesehen ist, auf welche Besoldungsgruppe soll die Stelle des Leiters des Leitungsstabes im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wann und aus welchen Gründen angehoben werden?

3. Welche fachlichen Voraussetzungen muss ein Leiter des Leitungsstabes zur Erfüllung seiner Aufgaben auf der o.g. Stelle besitzen und welche formalen Voraussetzungen müssen für eine im Ergebnis einer Dienstpostenbewertung erfolgten Einreihung in Besoldungsgruppen der Laufbahn des höheren Dienstes gegeben sein?

4. Welche Gremien sind bei der Neubesetzung und Neubewertung der Stelle des Leiters des Leitungs

stabes im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu beteiligen und wie erfolgte die Beteiligung bisher?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten, Sie haben das Wort.