Wirtschaftsbasis Thüringens durch die Entwicklung attraktiver Standortbedingungen für die Gewinnung von Neuansiedlungen und Neugründungen von Unternehmen sowie die intensive Bestandspflege zu unterstützen. Wir haben uns vorgenommen, die kompetente Aus- und Weiterbildung sowie die demographiebedingte Sicherung und Gewinnung des Fachkräftenachwuchses zu fördern. Wir nehmen uns vor, mit dem Haushalt Anreize für eine tariforientierte und branchenübliche Entlohnung bei der Wirtschaftsförderung zu setzen und die Intensivierung der Investitions- und Technologieförderung in den traditionellen Bereichen und Zukunftstechnologien zu betreiben. Und wir wollen mit diesem Haushalt die Förderung von Kooperation von Unternehmen untereinander und mit Hochschulen mit Forschungs- und Technologieeinrichtungen forcieren. Wir nehmen uns vor, die intensive Zusammenarbeit mittelständischer Unternehmen in Clustern und Netzwerken als Chance für die Verwirklichung von Innovationsvorhaben, die Vermarktung von Produkten sowie die Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften aufzubauen und letztlich die fortschreitende intensive FuE-Förderung zur Unterstützung kleiner und wirtschaftsnaher Forschungsinstitute zu begleiten. Das ist ein Riesenpaket, um dieser Krise Herr zu werden. Das ist die Aufgabe, die eine Landesregierung leisten kann und auch leisten muss und wir unterstützen das.
Meine Damen und Herren, wir unterstützen auch unsere Kommunen. Ein Drittel unseres Landesgeldes, 3 Mrd. €, fließen in die kommunalen Kassen. Ich glaube, es gibt kein Bundesland in Deutschland, das pro Kopf seiner Einwohner eine so starke Unterstützung für die kommunale Seite leistet. Das ist wichtig und dazu bekennen wir uns.
Aber ich will auch angesichts einer Kommentierung heute in einer Thüringer Zeitung natürlich noch einmal, auch wenn wir gestern kurz in der Aktuellen Stunde darüber gesprochen haben, auf die Kommunalfinanzierung eingehen, weil eines natürlich für das Verständnis der Kommunalfinanzierung wichtig ist, nämlich das Thema, dass das Land nach besten Kräften und nach allen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten seine größtmögliche Unterstützung leistet und die habe ich beschrieben. Aber was das Land nicht ausgleichen kann, das ist die schwierige eigene Gewerbesteuereinnahmebasis der Thüringer Kommunen. Wir streiten darüber immer ausführlich. Natürlich sagen Sie von der LINKEN immer, auch immer wiederholend, und ich will es auch gern selbst beschreiben - auch diesen Ausfall von Gewerbesteuereinnahmen soll das Land Thüringen ausgleichen. Ich muss Ihnen sagen: Das geht nicht. Das
geht nicht und das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Was wir schaffen mit unserem wirklich üppig ausgestatteten Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von knapp 3 Mrd. € ist das, dass wir diese geringe Steuereinnahmebasis der Kommunen so ausgleichen, dass unsere Thüringer Kommunen, unsere Städte, Gemeinden und Landkreise, im Durchschnitt am Ende so viele Einnahmen erzielen, dass sie weder ganz hinten stehen im letzten Drittel noch ganz vorn stehen, aber in der Mitte von allen Kommunen in Deutschland so ausgestattet sind. Es wäre besser, unsere eigenen Kommunen hätten eine bessere Gewerbesteuereinnahmebasis. Wer in den letzten Tagen eine aktuelle Statistik gelesen hat in der Wirtschaftswoche, der hat gesehen, und das ist ganz spannend, bei dem Vergleich, was sind die 10 Städte in Deutschland mit den niedrigsten Gewerbesteuereinnahmen. Das zeigt auch, dass wir in dem Aufholprozess deutsche Einheit noch nicht abgeschlossen sind. Bei 10 Städten mit den niedrigsten Gewerbesteuereinnahmen finden sich drei Thüringer Städte. Und die Stadt, die am niedrigsten Steuereinnahmen mit der Gewerbesteuer erzielt, ist die Stadt Suhl mit 184 € Pro-Kopf-Aufkommen an Gewerbesteuer. Schon auf dem 2. Platz - aber in der Negativstatistik - kommt gleich Weimar mit 192 € pro Kopf und nicht weit weg davon ist Gera mit 213 € pro Kopf Gewerbesteuereinnahmen. 30 km weiter, aber auf der anderen Seite unserer Thüringer Grenze, ist die Stadt Coburg. Die hat in Deutschland das höchste Pro-Kopf-Gewerbesteueraufkommen mit 2.668 € pro Einwohner. Daran sehen Sie auch, wenn es ein Dilemma gibt, wo unsere Kommunen zu Recht beklagen, sie sind möglicherweise nicht richtig ausgestattet, dann liegt es in dieser Lücke von Gewerbesteuereinnahmen 2.668 € pro Kopf in Coburg und 184 € in Suhl.
Zwischen beiden Städten liegen 30 km aber auch 40 Jahre unterschiedliche Entwicklung. Ich will daraus keinen Hehl machen, diese 40 Jahre unterschiedliche Entwicklung sind noch nicht aufgeholt und das macht sich am Beispiel der Gewerbesteuereinnahmen fest. Deshalb bleibt es unsere große Aufgabe als Thüringer Freistaat, wir machen das mit einem stark ausgestatteten Kommunalen Finanzausgleich, den Kommunen so zu helfen, weil sie es allein mit ihrer Gewerbesteuereinnahme noch nicht schaffen können.
Ich finde ganz persönlich - ich beuge lieber vor und sage das gleich als meine Privatmeinung - spannend, dass im Bund darüber diskutiert wird, wie kann ich die kommunale Einnahmebasis auf eine ande
re Basis stellen. Ob die Vorschläge schon alle ausgereift sind, die in Berlin diskutiert werden, darüber kann man ja ruhig nachdenken, aber eine Alternative möglicherweise zu finden und eine verstetigtere Einnahmeform zu finden als die Gewerbesteuer, das muss doch aus Sicht der jungen Länder ein Auftrag sein. Wir sehen es doch, wer davon redet und sagt, die Gewerbesteuereinnahme ist eine wichtige Einnahmequelle, der verkennt zumindest diese Sachlage in den neuen deutschen Bundesländern. Unsere Gewerbesteuereinnahmebasis ist eine Katastrophe für unsere Kommunen und sie ist mit Sicherheit nicht tauglich, um die Einnahmebasis unserer Kommunen und Städte und Landkreise zu verbessern.
Deshalb ist es mir ein Herzensanliegen, dass wir darüber mitreden in Berlin, dass wir uns einbringen mit eigenen Vorschlägen, weil nur das auch die Frage auflöst, wie können wir mit unserem eigenen Kommunalen Finanzausgleich umgehen, weil die Lösung halt nicht die ist, auf den Kommunalen Finanzausgleich noch mehr aufzusatteln. Das ist im Übrigen auch nicht der Anspruch des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Ich habe es gestern kurz gesagt, ich will es gern noch mal ansprechen: Der Verfassungsgerichtshof sagt, wir müssen den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung gewährleisten und die angemessene Finanzausstattung umfasst mindestens eine Mindestausstattung, um überhaupt die Aufgaben machen zu können, und umfasst aber so viel, dass sie auch alle Aufgaben, die wir übertragen - es sind ja nicht nur übertragene Aufgaben - und auch die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis sachgerecht und ordentlich erledigen können. Da ist es so, dass jede Kommune unterschiedliche Voraussetzungen hat, weil nicht alle Kommunen die gleichen Aufgaben leisten müssen. Deshalb ist es richtig, dass es dann innerhalb dieser angemessenen Finanzausstattung auch zwei große Finanzblöcke gibt, nämlich den der Schlüsselzuweisungen und dort möglichst pauschalisiert ein Stück des Finanzbedarfs abzudecken innerhalb der Finanzmindestausstattung, die 2,2 Mrd. € beträgt, beträgt die Gesamtschlüsselmasse - also der verschlüsselte Bereich - davon wiederum rund 1 Mrd. €. Aber entscheidend ist, dass darauf weiter auch noch aufgesattelt ist das, was bedarfsnotwendig für jede einzelne Kommune, für jeden einzelnen Landkreis ist entsprechend seiner Aufgabenzuordnung. Die Gesamtsumme, das habe ich gestern gesagt, beträgt 2,623 Mrd. € gegenüber 2,477 Mrd. € im vergangenen Jahr. Das muss noch mal gesagt sein, weil die Einmaleffekte bei der Spitzabrechnung aus 2007 weder eingerechnet werden können noch darauf ein Anspruch besteht, aber das jedes nur verzerrte Vergleiche ergibt, wenn ich Einmaleffekte mit reinrechne, vergleiche es dann im
nächsten Jahr. Entscheidend bleibt, und das hat der Verfassungsgerichtshof gesagt, wir müssen die Kommunen unabhängig von unserer eigenen Finanzlage - darüber kann man nachdenken, ob das klug war - angemessen ausstatten und ihnen auch noch - und das ist der zweite große Punkt - über die freiwilligen Leistungen eigene Gestaltungsspielräume geben, um den verfassungsrechtlichen Anspruch der kommunalen Selbstverwaltung zu gewährleisten. Dieser Haushalt und diese Regierung gewährleistet das ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, deswegen ist das natürlich eine spannende Diskussion, die wir im Bereich der kommunalen Finanzausstattung führen. Wir müssen sie auch zu Ende führen, aber es bleibt auch - das will ich noch mal sagen an dieser Stelle - die Voraussetzung, dass man sich in diesen wichtigen, schwierigen Fällen auch auskennt. Es macht Sinn, auch im Rahmen unserer Haushaltsstrukturkommission noch mal darüber nachzudenken, welche Aufgaben, die wir auf kommunaler Ebene hingegeben haben, tatsächlich sein müssen. Nicht, dass wir nun schauen, wie können sie privatisiert werden, was holt das Land wieder zurück, weil das zu kurz gedacht wäre, sondern welche Aufgaben sind überhaupt tatsächlich notwendig oder von welchen Aufgaben kann sich der Staat zurückziehen. Ich denke, gerade im Kommunalen Finanzausgleich gilt: Aufgabenreduzierung ermöglicht Ausgabenreduzierung und damit auch einen angemessenen Finanzausgleich auf einer anderen Basis. Das ist wichtig und dieser Aufgabe sollten wir uns jetzt stellen.
Meine Damen und Herren, eine Zahl bleibt wichtig für 2010. Das Kabinett hat ausführlich darüber beraten und hat die Entscheidung getroffen, auf eine Spitzabrechnung der Mehreinnahmen der Kommunen in Höhe von 111 Mio. € im Jahre 2010 zu verzichten. Ich will diese Zahl nur deshalb nennen, weil sie immer untergeht in dieser aktuellen Debatte. Natürlich muss ich auf die 2,8 Mrd. € Gesamtfinanzausstattung zuzüglich Konjunkturpaket, da sind wir genau bei 3,003 Mrd. €, auch rechnen - gedanklich wenigstens - den Verzicht des Landes auf die Beteiligung von Steuermehreinnahmen. Das ist wichtig. Der Verfassungsgerichtshof hat auf die Klage eines hier jetzt anwesenden Ministers in der Vergangenheit ja entschieden, dass die Kommunen nicht mehr am Finanzverbund beteiligt werden bis auf eine kleine Restsumme und damit an der Steuerentwicklung des Landes nicht mehr teilhaben, ob die nun hoch geht oder runter geht. Entscheidend ist immer noch der Effekt, das bleibt den Kommunen am Ende selber übrig. Der Verzicht des Landes hier auf
111 Mio. €, diese nicht mit zu veranschlagen, ist ein wichtiger Beitrag, insbesondere deshalb, wenn man mal in die Kassenstatistik schaut. Natürlich ist jede Statistik so wie sie ist, die trifft nicht auf alle Kommunen zu. Aber in der Summe aller Thüringer Kommunen und aller Thüringer Landkreise ergeben sich folgende Zahlen, nämlich dass seit 2004 in jedem Jahr die Kommunen in der Summe Überschüsse erwirtschaftet haben - im Jahr 2004 144 Mio. €, im Jahr 2005 248 Mio. €, im Jahr 2006 182 Mio. €, im Jahr 2007 104 Mio. € und im Jahr 2008 290 Mio. €. Das Selbstverwaltungsrecht wie die Selbstverwaltungsverpflichtung der Kommunen erfordert auch, dass man selbstständig mit diesem Geld umgeht. Aber es bleibt für die Ehrlichkeit der Debatte wenigstens wichtig zu vergleichen, was passiert, wenn die eine Ebene im Staatsgebilde jedes Jahr Überschüsse erwirtschaftet und die andere Ebene, die für die angemessene Finanzausstattung sorgt, auch eigene Schulden aufnehmen muss, damit dort unten am Ende Überschüsse erwirtschaftet werden. Über diesen Zusammenhang wenigstens einmal nachzudenken, gedankenfrei ohne gleich wieder Prügel zu kriegen, das lohnt sich, auch einmal darauf zu schauen, inwieweit wir nicht eine Fortentwicklung auch des Kommunalen Finanzausgleichs gemeinsam mit den Spitzenverbänden, mit dem Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag, besprechen können. Es lohnt sich und es bleibt auch eine wichtige Aufgabe.
Meine Damen und Herren, wir haben mit unseren 9 Mrd. € Gesamthaushalt - gut es ist ein Stück mehr - nicht viele Möglichkeiten, am Ende den wichtigen Konsolidierungsbedarf, den ich beschrieben habe, umzusetzen. Wir haben den Kommunalen Finanzausgleich mit 3 Mrd. €, da habe ich gesagt, Aufgabenreduzierung geht vor Ausgabenreduzierung, ich betone es noch einmal ausdrücklich, und wir haben den Personalkörper, immerhin jetzt mit einer Belastung von fast 2,5 Mrd. €. Wir haben es geschafft ausdrücklich, das gilt in der Konsequenz aller Finanzministerinnen und Finanzminister, dass wir eine relativ niedrige Personalkostenquote haben im Vergleich zu anderen Ländern und vor allen Dingen im Vergleich zu den alten Bundesländern.
Trotzdem ist die Belastung für uns hoch und die Tarifsteigerung der Ost-West-Angleichung in diesem Jahr inklusive der normalen Tarifsteigerung insgesamt, die eine Summe von 8,3 Prozent ausmacht, müssen wir mit diesem Haushalt mittragen. Das trägt auch ein Stück dazu bei, warum die Verschuldungsgröße jetzt genauso ist, wie sie auch ist. Aber jetzt kommt es doch darauf an, in diesem wichtigen Bereich auch zu schauen - und dazu soll die Haushaltsstrukturkommission dienen -, welche Aufgaben muss der Staat noch machen und dann ergibt
sich daraus auch nicht ein weiterer und, ich finde, notwendiger Reduzierungsbedarf im Personalkörper des Landes bei gleichzeitigem Blick darauf, auch Einstellungskorridore in wichtigen politischen Feldern abzusichern. Ich sage ausdrücklich, da beziehe ich die Erzieherinnen in den Kindergärten ein,
da hebe ich die jungen Polizisten für die innere Sicherheit insbesondere hervor, und ich sage ausdrücklich, dass wir im Bildungsbereich neue junge Lehrer brauchen, damit auch beste Bildung in diesem Land garantiert werden kann.
Der Ausgangspunkt ist, wir verlieren durch altersbedingte Abgänge ohne Kündigung bis zum Jahr 2020 ungefähr 15.000 weitere Bedienstete. Es macht Sinn, aus diesem altersbedingten Abgang auch Einstellungskorridore zu formulieren und trotzdem auch einen weiteren notwendigen Konsolidierungsbedarf zu erwirtschaften, der unumgänglich ist, wenn wir im Jahr 2019 ohne die Hilfen des Solidarpakts auskommen wollen und trotzdem unsere eigenen Ausgaben bestreiten können.
Deshalb haben wir vorgeschlagen, es lohnt sich, darüber nachzudenken, die Zahl der Bediensteten in Thüringen bis zum Jahr 2020 mindestens durch die kw-Stellenausbringung auf 40.000 zu reduzieren. Das ist eine wichtige Aufgabe. Aber wir erreichen damit am Ende nur eines, dass wir vergleichbar mit den Bundesländern sind mit Beschäftigten im öffentlichen Dienst pro 1.000 Einwohner mit der Quote, die die heute im Jahr 2010 schon haben. Also unser Anspruch, auf 40.000 Landesbedienstete zu kommen bei gleichzeitigem Rückgang in der demographischen Entwicklung - ich habe vorhin die Bevölkerungsstatistik nicht ohne Grund gesagt -, heißt das, dass wir zum Stand heute 2010 mit dem neuen Verhältnis 40.000 Landesbedienstete auf dann ungefähr 2,1 Mio. Einwohner in Thüringen genauso viel Beschäftigte haben im Jahr 2020 wie heute vergleichbare Länder, wie unter anderem Schleswig Holstein im Jahr 2010. Das unterstellt wiederum, dass diese Länder an ihrem eigenen Konsolidierungsbedarf selbst nicht weiterarbeiten. Deshalb kommen wir nicht drum herum, im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission uns diese wichtige Frage zu stellen, aber immer wieder - ich sage es noch einmal ausdrücklich - müssen wir gleichzeitig Mut machen und Perspektiven eröffnen für junge Menschen in diesem Freistaat in wichtigen Feldern, in der Bildung, im Kindergarten, aber auch bei der Polizei zu arbeiten. Diese Einstellungskorridore werden wir garantieren.
Deshalb meine Damen und Herren, haben wir auch zu Recht die Novellierung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Gesamtkosten für diese ganze Leistung, die wir damit aufbringen, nicht nur durch die Novellierung und durch die Verbesserung der Standards - betragen aber im nächsten Jahr, wenn das volle Jahr gerechnet wird, das Kindergartenjahr vom 01.01. bis zum 31.12. dann 500 Mio. €. 500 Mio. €, eine halbe Milliarde € leisten wir uns, und wir wollen sie uns leisten, damit beste Kindergartenbetreuung in Thüringen gewährleistet wird; übrigens in Deutschland unvergleichbar die beste überhaupt. Auf die Entwicklung, die wir dann geschafft haben mit dem neuen Gesetz, können wir auch stolz sein. Das macht uns kein anderes Bundesland so schnell nach.
Meine Damen und Herren, weil auch die Kollegin von der Fraktion DIE LINKE vorhin darauf eingegangen ist, wir sichern mit dem Gesetz auch zu, dass den Kommunen alle Kosten, die sich aus dem Mehraufwuchs ergeben, auch erstattet werden. Ich will das ausdrücklich sagen, weil das wichtig ist, dass das nicht untergeht, wir haben das genau berechnet und abzüglich aller Mittel Dritter, abzüglich der Einnahmen aus Elterngebühren für den Bestand, dort, wo Eltergebühren schon erhoben sind, zuzüglich der neuen Leistungen, der neuen Betreuung zwischen 1 und 2, auch da ergibt sich natürlich für eine neue Leistung auch ein Stück Elternbeitrag, aber nicht für das, wo wir die Standards heben, ergibt sich insgesamt ein ungedeckter Finanzbedarf für die Kommunen im Jahr 2010 von 351,8 Mio. €. Das ist im Vergleich zum Ansatz des Jahres 2009 ein Mehrbedarf von 17,2 Mio. €. Es gab ja vorher auch mal andere Schätzungen, ich will darauf nicht weiter eingehen. Wir versuchen, oder wir leisten, nicht versuchen, sondern wir tun es tatsächlich, die angemessene Finanzausstattung in diesem Bereich auch abzusichern. Deswegen steigt die um 52 Mio. € in diesem Bereich an. 128 Mio. € werden als Landespauschale ausgereicht, 17,3 Mio. € als Infrastrukturpauschale, insgesamt 145,3 Mio. € und weitere 206 Mio. € werden bei der Bildung der Schlüsselmasse berücksichtigt. Das heißt, und das ist der Beweis dafür, das, was den Kommunen an Mehrbedarf für das neue Kita-Gesetz entsteht, leistet der Freistaat Thüringen zu 100 Prozent mit diesem Haushalt 2010. (Beifall CDU, SPD)
Meine Damen und Herren, wir erfüllen mit diesem neuen Kita-Gesetz ein zentrales Versprechen unseres Koalitionsvertrags. Wir bringen eine wichtige, vielleicht sogar die wichtigste Reform in dieser Wahl
periode auf den Weg. Wir haben gesagt, wir wollen das zu Beginn der Wahlperiode tun, setzen die Priorität an dieser Stelle, tun anderes später, aber an dieser Stelle wollen wir es tun. Ich bin dankbar, dass alle, die gemeinsam an diesen Tagen, auch über die Weihnachtsfeiertage und die Neujahrstage hart verhandelt und gekämpft haben, dass wir dieses Versprechen jetzt so erfüllen können. Ich bin überzeugt, dass eine wichtige Herausforderung der Zukunft an dieser Stelle gewährleistet ist und alle, die Familien gründen wollen und alle, die Familien in Thüringen haben, die finden hier mit dem neuen Kita-Gesetz auch beste Bedingungen in Thüringen.
Meine Damen und Herren, aber einen kleinen Wermutstropfen sozusagen will ich mit verteilen, weil es natürlich wichtig ist. Wir leisten uns in der Vollausstattung, es gibt da ja auch unterschiedliche Berechnungen, ich nehme mal die guten Zahlen an, weil ich heute insgesamt ein Guter sein will,
Nein, noch nicht, ich wollte dich nur sanft stimmen. Dass es schon wichtig ist, zu schauen, dass auch andere Länder auf uns blicken, insbesondere die, von denen wir die Hilfe und Solidarität bekommen. Was können sie sich selber leisten?
Natürlich sind wir stolz in Thüringen auf unsere beste Lehrer-Schüler-Relation. Wir sind stolz auf die beste Kindergartenbetreuung. Wir sind stolz auf die beste Kulturausstattung. Wir sind stolz auf unsere vielen Olympiasieger. An dieser Stelle will ich allen gratulieren, die in diesen Tagen so viele Medaillen für unseren Freistaat geholt haben. Darauf können wir schon stolz sein.
Bitte im Protokoll nicht vergessen, Beifall von der Fraktion DIE LINKE für Mohring. Das muss ich mir einrahmen. Wenigstens an dieser Stelle.
Aber auch da ist die Ausgangsvoraussetzung deswegen, weil wir höchste Sportförderungen garantieren mit unseren Sportgymnasien, weil wir helfen, die Übergänge vom Amateursport in den Profisport zu begleiten, weil wir eine eigene Sportfördergruppe bei der Polizei eingerichtet haben, was andere nicht haben. Das sichert auch materielle Unabhängigkeit der Sportler, sich ihrem Sport zu widmen - da geht gleich die Jalousie hoch und die Sonne kommt herein - und wir haben eine kommunale Infrastruktur, die kann sich sehen lassen. Es ist in Thüringen schwierig, noch einen Film zu drehen, der DDR-nostalgisch die richtige Kulisse bietet. Da muss man schon nach Sachsen-Anhalt oder Brandenburg gehen. In Thüringen gehen solche Filme nicht mehr.
Meine Damen und Herren, wenn wir trotzdem so viele neue Schulden machen, dann ist es wichtig, dass andere auch schauen und sagen, was können wir uns leisten? Ich mache keinen Hehl daraus, wenn wir nach Kommunen schauen in Nordrhein-Westfalen oder vielleicht auch nach Schleswig-Holstein oder vielleicht auch nach Niedersachsen, dann sagen die, ihr macht ganz schön viel, was wir uns nicht mehr leisten können.
Deswegen, immer dann, wenn man Solidarität der anderen einfordert, muss auch das Maß gewährleistet sein, nichts zu überreizen, dass man am Ende mehr machen will mit fremdem Geld, als es sich die leisten können, die uns auch ein Stück in dieser Solidarität jetzt 20 Jahre und immerhin auch noch die nächsten neun Jahre unterstützen. Das ist wichtig. Deshalb bleibt es dabei - wir müssen schauen, dass wir uns in unserem Ausgabeverhalten zurücknehmen und dass die Bürger das genauso sehen. Das hat die Finanzministerin in einer Umfrage gesagt, aber ich will zwei weitere ergänzen. Die „Thüringer Allgemeine“ hat eine eigene Umfrage gemacht, wer eigentlich für neue oder gegen neue Schulden ist. Darin haben sich 90 Prozent der Thüringer-Allgemeine-Leser, die im Internet mitgemacht haben, gegen neue Schulden ausgesprochen. Herr Machnig hat auch geklickt, aber es hat nicht gereicht.