Protocol of the Session on May 23, 2013

Es gibt Argumente, die dafür sprechen, und wir müssen jetzt prüfen, was da möglich ist.

Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6090. Herr Meyer trägt sie vor.

Geplanter Bau einer Autobahnraststätte am Leubinger Fürstenhügel

In unmittelbarer Nähe der prähistorischen Fundstätte „Leubinger Fürstenhügel“ soll im Zuge des Neubaus der Bundesautobahn A 71 eine Tank- und Raststätte entstehen.

Frau Schubert fragt die Landesregierung:

1. Wie ist der Planungsstand zu diesem Vorhaben?

2. Wie viel Fläche mit welchem Bodenwert soll durch die geplante Raststätte neu versiegelt werden und welche Ausgleichsmaßnahmen sind hierfür vorgesehen?

3. Welche archäologischen Befunde konnten auf der Fläche bislang gewonnen werden und wie werden diese gesichert?

4. Gab es oder gibt es Alternativen bei der Standortplanung und falls ja, nach welchen Kriterien fand die Abwägung statt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Staatssekretärin Klaan, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Verkehrsfläche der Tank- und Rastanlage befindet sich gemeinsam mit dem entsprechenden Streckenabschnitt der A 71 zwischen dem Schmücketunnel und der Anschlussstelle Sömmerda Ost seit Ende 2012 im Bau.

Zu Frage 2: Die neu versiegelte Fläche der Tankund Rastanlage beträgt etwa 10 Hektar. Neben der landschaftsbaulichen Gestaltung der Anlage selbst sind im Nahbereich der Tank- und Rastanlage Ausgleichsmaßnahmen zur landschaftsgerechten Einbindung der Anlage u.a. durch gehölzbetonte Anpflanzungen und Extensivierung geplant.

Zu Frage 3: Im Vorfeld des Autobahnbaus sind im Umfeld des Leubinger Großgrabhügels von 2009 bis 2012 flächenmäßig ausgedehnte archäologische Maßnahmen durchgeführt worden. Westlich des Hügels auf der Terrasse und dem gesamten Arial der geplanten Tank- und Rastanlage wurde die mit 21 Hektar bisher größte zusammenhängende Ausgrabung in Thüringen realisiert. Insgesamt wurden dabei mehr als 5.000 Siedlungsbefunde und Gräber unterschiedlicher Zeitstellungen aufgefunden. Sowohl die Funde als auch die erhobenen Daten werden im Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie verwahrt und gesichert sowie konservatorisch behandelt. Derzeit findet die fachwissenschaftliche Auswertung statt, die aufgrund der Fülle der vorliegenden Materialien noch einige Jahre andauern wird. Die ersten Ergebnisse der archäologischen Arbeiten wurden bereits in Fachartikeln und einer Sonderausstellung, die in Sömmerda und Weimar gezeigt werden konnte, präsentiert.

Zu Frage 4: Für die entsprechenden Tank- und Rastanlagen an der A 71 wurde eine Standortuntersuchung durchgeführt, welche durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestätigt wurde. Im Rahmen der Untersuchungen wurden drei verschiedene Standorte eingehend betrachtet. Die Gesamtabwägung bei der Standortauswahl orientiert sich an den Richtlinien für Rastanlagen an Straßen und erfolgt vorrangig anhand von ökologischen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Kriterien. Der aktuelle Standort ist im Ergebnis dieser Abwägung planfestgestellt worden.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Meyer.

Vielen Dank. Ich habe als Fragesteller zwei Fragen. Nach Aussagen von Anwohnern gibt es zwei weitere mögliche Alternativen, nämlich auf dem sogenannten MBI-Gelände in Leubingen in Richtung Germsdorf und am Trockenwerk in Leubingen. Wie stehen Sie zu diesen beiden Standorten? Das wäre die erste Frage.

Herr Abgeordneter, Sie haben nur eine Frage. Die Fragestellerin ist die Abgeordnete Schubert. Frau Staatssekretärin, bitte.

Da ich im Moment nichts zu den einzelnen Standorten sagen kann, will ich allgemein auf die Frage antworten. Ich gehe davon aus, dass die drei Standortalternativen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erörtert worden sind und dann zu einem Standort geführt haben, einer ganz klaren Abwägung der Argumentationslinien unterzogen wurden und im Ergebnis dieser eine Standort den Vorzug bekommen hat. Das hat etwas mit Abstandsflächen der Raststätten und Tankanlagen an den Autobahnabschnitten als Entfernungserfordernis zu tun. Das hat etwas damit zu tun, sind sie bewirtschaftet, sind sie nicht bewirtschaftet und solche Dinge.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Dr. Augsten.

Das Problem wird ganz elegant gelöst. Meine Nachfrage ist: Soll der Autohof aus einer oder aus zwei Fahrtrichtungen genutzt werden können?

(Zwischenruf Abg. Möller, DIE LINKE: Und wenn du Geisterfahrer bist?)

Danke, dass Sie die Frage gestellt haben. Ich gehe davon aus, dass jede Tankanlage immer seitenorientiert an einer Autobahn angesiedelt ist, das heißt, nur aus einer Richtung anfahrbar ist.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Links oder rechts fahren.)

Das funktioniert dann nur mit Brücke.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Oder zwei Tankanlagen.

Danke, Frau Staatssekretärin. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Adams von der der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6092.

Flächentausch zur Erweiterung des Gipsabbaus am „Alten Stolberg“ bei Nordhausen

Der „Alte Stolberg“ bezeichnet eine Karsthochfläche im Landkreis Nordhausen. Aufgrund der besonderen Vorkommen in Flora und Fauna ist das Gebiet zum Teil als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Ein in diesem Bereich Gips abbauendes Unternehmen hat das Planfeststellungsverfahren für einen Flächentausch beantragt, welcher u.a. die Herauslösung von Flächen aus dem Naturschutzgebiet „Alter Stolberg“ und die Eingliederung an das Bergwerksfeld vorsieht. Im Regionalplan Nordthüringen sind Flächen, welche an das Vorranggebiet Gips „Stempeda/Alter Stolberg“ angrenzen, nicht überplant, also als „weiße Flecken“ ausgewiesen worden. Es handelt sich hierbei offenbar um die für den Flächentausch vorgesehenen Flächen.

Das Unternehmen hat dazu bereits Gespräche mit verschiedenen Akteuren geführt. Zuletzt waren am 10. April 2013 die Ausschüsse für Bau und Wirtschaft sowie für Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft des Nordhäuser Stadtrates zur Besichtigung vor Ort.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen Stand hat das Planfeststellungsverfahren zum geplanten Flächentausch erreicht und welche Zeitabschnitte sind hierfür vorgesehen?

2. Wie bewertet die Landesregierung die beabsichtigte Herauslösung einer Fläche aus einer Schutzkategorie wie dem Naturschutzgebiet, verbunden mit dem Ziel, diese für den Rohstoffabbau zur Verfügung zu stellen?

3. Wie wird die Vereinbarkeit der geplanten Maßnahme mit den im Koalitionsvertrag 2009 festgeschriebenen Zielen bewertet?

4. Wie wird die Wertigkeit der Flora und Fauna innerhalb der für den Tausch vorgesehenen Flächen auch unter Beachtung ihrer geografischen Lage und der möglichen Entstehung von Splitter- bzw. Randflächen bewertet?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Naturschutz, Herr Reinholz, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Tagebau ist aufgrund der Übergangsregelung des Einigungsvertrags nicht UVP und daher auch nicht planfeststellungspflichtig. Dennoch lässt das Unternehmen derzeit die Unterlagen für einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung und damit für ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren erarbeiten. Dieser Rahmenbetriebsplan soll insbesondere einer Flächenoptimierung dienen. Der Vorhabensträger hat Vorstellungen dahin gehend geäußert, dass er beabsichtigt, auf einer Fläche von ca. 56 Hektar innerhalb des bestehenden Bergwerkeigentums auf den Abbau zu verzichten und dafür eine Fläche von 28 Hektar außerhalb des Bergwerkeigentums in Anspruch zu nehmen. Zur Vorbereitung des eigentlichen Genehmigungsverfahrens fand am 11.10. letzten Jahres ein ScopingTermin mit den Trägern öffentlicher Belange statt, bei dem der räumliche und inhaltliche Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt wurde. Mit einer eventuellen Einreichung von Antragsunterlagen für den Rahmenbetriebsplan wird gegen Ende 2014 gerechnet. Dann könnte das erforderliche Planfeststellungsverfahren beginnen, dessen zeitlicher Ablauf natürlich nicht vorhergesagt werden kann.

Zu Frage 2: Da noch keine ausgearbeiteten Antragsunterlagen vorliegen, ist die isolierte Bewertung einer möglicherweise durch den Vorhabensträger angestrebten Herauslösung von Teilflächen aus dem Naturschutzgebiet „Alter Stolberg“ nicht zielführend, zumal im Rahmen der Erstellung dieser Antragsunterlagen dann auch umfangreiche naturschutzrechtliche Aspekte abzuarbeiten sind.

Zu Frage 3: Im Koalitionsvertrag 2009 wurde vereinbart, dass im Südharz keine weiteren Verritzungen für den Gipsabbau, also keine neuen Gips-Tagebaue zugelassen werden sollen. Eine belastbare Bewertung, ob die vom Unternehmen beabsichtigte Änderung der Abbauplanung im Einklang mit unserem Koalitionsbeschluss steht, kann natürlich erst vorgenommen werden, wenn ein konkreter Antrag überhaupt vorliegt.

Zu Frage 4: Da noch keine Antragsunterlagen vorliegen, ist eine Beurteilung der Wertigkeit etwaiger Tauschflächen aktuell natürlich auch nicht möglich.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Sehr geehrter Herr Minister, ich würde gerne die Landesregierung fragen, gibt es denn schon einen Fall, in dem in Thüringen ein NSG zumindest in Teilen aufgehoben wurde?

Das ist derzeit nicht bekannt.

Das wäre also einmalig?

Wenn es nicht schon einen gegeben hat. Ich kann es nicht beantworten im Moment, ich reiche es Ihnen aber gern nach.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6093.

Ankauf oder Beteiligung an den Kosten des Ankaufs sogenannter Steuer-CDs

Mehrfach hat der Finanzminister des Freistaats Thüringen den Ankauf sogenannter Steuer-CDs, auf denen sich gestohlene Kontodaten befinden, öffentlich abgelehnt, so zuletzt in einem Beitrag der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“ am 11. Mai 2013. Der Finanzminister des Landes NordrheinWestfalen, Walter-Borjans, erklärte jedoch in einem Interview am 15. Mai 2013 im Deutschlandfunk, dass Thüringen sich doch wieder an Maßnahmen zur Beschaffung solcher CDs beteiligen wird.