Oder wenn man das Jugendstrafrecht nimmt, das Jugendstrafrecht sagt das ja auch, das wird ausgedehnt, bis zum 21. Lebensjahr wird das angewandt, weil man der Auffassung ist, dass derjenige, der die Tat verursacht hat, sich nicht vollumfänglich der Folgen bewusst war.
Bis zum 21. Lebensjahr wird man doch über das Jugendstrafrecht beurteilt. Also ich denke, auch das ist ein deutliches Indiz, dass man sehr wohl beachten muss, wie weit die Einbindung geht. Da geht es ja vor allem auch darum, wenn man die eigene Persönlichkeit nimmt, die mit 16 Jahren Entscheidungen treffen kann, inwieweit sie dann auch auf die Gesellschaft greifen. Das ist mit dem Stimmrecht dann einfach so, wenn sie die Stimme abgeben. Wir haben auch in der letzten Diskussion zu einem Gesetz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - das muss man ja nicht auseinandernehmen, Kommunalwahl oder Landtagswahl …
Es gibt den Unterschied, aber die Stimme - ja, das ist ja auch so eine Geschichte gewesen, dass man einfach sagt, mit der Kommunalwahl können wir es ja mal ausprobieren, das ist ja nicht so wichtig. Das sehe ich schon anders.
Auch die Spitzenverbände - Frau Renner, es wird noch nicht besser - haben das kritisiert, dass man damals auf die Kommunalwahl abgestellt hat, weil man gemeint hat, das können wir ja dort mal in diesem Labor Kommunalwahl ausprobieren, ob es klappt, und dann können wir weitersehen.
Das war so. Das ist auch damals schon der falsche Weg gewesen und der wird dadurch auch nicht besser.
Was die demografische Entwicklung anbelangt, die Sie ja auch strapazieren, indem Sie sagen, die Jugendlichen sind ja mittlerweile in der Minderheit, die können sich ja gar nicht mehr so einbringen, weil es zu viele Alte gibt. Da müssen die Jungen im Prinzip auch die Möglichkeit haben, ihre Stimme zum Ausdruck bringen.
Meine Damen und Herren, an die LINKEN, da verkennen Sie, dass die neuen Medien mittlerweile viel mehr Einfluss nehmen auf die Gesetzgebung, als das vor vielen Jahren der Fall war, viel mehr wird weitestgehend über die neuen Medien - Internet, Facebook etc. - diskutiert und da werden auch die Anregungen eingebracht. Das haben ältere Leute in der Regel nicht in der Menge. Wir reden hier von ca. 25.000 Jugendlichen im Alter von 16 Jahren, die dann nächstes Jahr mit wählen sollten oder könnten.
25.000 wären das. Ich kann aber auch sagen an der Stelle - ich habe das auch schon 2010 gesagt -, dass die Wahlbeteiligung auch bei den Erstwählern, wenn ich die Wahl 2009 ansetze, deutlich geringer ist als die der anderer Altersgruppen.
Auch das ist ein Indiz dafür, dass wir nicht davon ausgehen, dass jetzt alle zur Wahlurne gehen, sobald sie das Wahlrecht haben. Es ist auch mehr so eine Symbolik. Alle vier Jahre oder fünf Jahre dürfen sie wählen gehen und dann ist die Welt in Ordnung. Das ist meiner Ansicht nach der falsche Weg. Wir sollten da viel früher anfangen, nämlich über die Jugendverbände. Wir sollten das auch in den Schulen mehr thematisieren, Politik. Ich habe jetzt mehrere Sozialstunden gemacht, 10. Klasse, wo es auch um Politik ging. Da habe ich die Jugendlichen gefragt, was sie genau von diesem Thema halten, Wahlrecht mit 16. Was denken Sie, was die mir geantwortet haben? Sie fühlen sich nicht reif, haben die gesagt. Sie fühlen sich nicht reif, eine so weitreichende Entscheidung zu treffen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dafür haben wir auch ge- nug Ältere, die sich nicht reif genug fühlen, eine Wahlentscheidung zu treffen.)
So was gibt es auch. Ich meine, Sie können das alles ignorieren, ich habe die aber gefragt in der Klasse an der Schule. Sie müssen doch auch mal akzeptieren, dass andere das anders sehen.
Wenn die Jugendlichen das von sich aus sagen, dann ist das für mich ein deutlicher Beweis, dass diese Diskussion, die Sie hier führen, ein Ziel hat: Stimmen zu fangen. Jugendliche sind ja echt beeinflussbar,
Ich erspare mir die vielen Ausführungen, die man noch machen kann, die ich schon 2010 gemacht habe. Das Thema wird deswegen nicht besser, unsere Fraktion wird einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE bringt einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, durch den auf der kommunalen und auf der Landesebene das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre abgesenkt werden soll. Ich gebe zu, ich war von dem Gesetzentwurf auch etwas überrascht, da wir im Jahr 2010 bereits einen Gesetzentwurf der GRÜNEN hier im Landtag beraten haben und uns die Debatte und auch das Ergebnis der Debatte ja durchaus noch geläufig ist. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN enthielt nur eine Änderung im Kommunalwahlrecht und wurde von CDU und SPD abgelehnt. Ihr Gesetzentwurf fordert zusätzlich eine Änderung im Landeswahlrecht. Ich glaube, auch nach der Debatte ist sicherlich Ihr Optimismus nicht ungebremst, dass mit einer Meinungsänderung von CDU und SPD seit der damaligen Debatte zu rechnen ist und sicherlich auch nicht für die Landtagswahlen zu erwarten ist.
Wir haben damals, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, schon gesagt, dass wir der Absenkung des Wahlalters positiv gegenüberstehen und das ist unverändert selbstverständlich heute immer noch so.
Wir sind der Überzeugung, dass wir uns damit auseinandersetzen müssen, dass politische Reife, politische Entscheidungsfähigkeit nun wirklich nicht immer nur etwas mit dem Alter zu tun hat.
Ich weiß auch aus vielen Gesprächen mit jungen Leuten, auch aus Gesprächen mit den eigenen Töchtern, dass es viele junge Leute gibt, denen es richtig Spaß macht, sich politisch auseinanderzusetzen und wo es auch richtig Spaß macht, die Diskussionen zu führen und zu spüren, wie junge Menschen sich interessieren und am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen. Umgekehrt, meine Damen und Herren, gibt es nicht wenige Leute gerade auch im mittleren Alter, die, aus welchen Gründen auch immer, politisch frustriert oder völlig desinteressiert sind. Deswegen meinen wir, politische Reife und Entscheidungsfreiheit am Alter festmachen zu wollen, trifft nicht den Kern der Sache.
Meine Damen und Herren, es gibt aber auch einen Wermutstropfen; die FDP-Fraktion hat 2011 einen Gesetzentwurf eingebracht, um das passive Wahlrecht nach unten zu senken und die Altersobergrenze aufzuheben - Sie erinnern sich sicher -, weil wir meinen, dass auch dort und gerade dort die starren Grenzen genauso wenig zeitgemäß sind wie das aktive Wahlrecht mit 18 Jahren im Kommunalwahlrecht. Die vorgesehenen Änderungen von Ihnen sehen aber keine Änderungen des passiven Wahlrechts vor, was ich, ehrlich gesagt, hier ein wenig vermisse.
Ich hoffe, dass die Absenkung des aktiven Wahlrechts auch dazu taugt, den einen oder anderen jungen Menschen zu animieren, sich frühzeitig in der Politik zu engagieren. Die damaligen Stellungnahmen zur Absenkung des Wahlrechts auf 16 waren, soweit ich mich erinnere, durchaus positiv. Für die Absenkung im Kommunalwahlrecht bedürfte es aus meiner Sicht keiner erneuten Einholung von Stellungnahmen. Da aber der Gesetzentwurf auch eine Änderung des Wahlalters bei Landtagswahlen vorsieht, was eine neue Brisanz mit sich bringt, ist eine Anhörung aus unserer Sicht mehr als sinnvoll.
Auch sollte man dabei die Erfahrungen aus den anderen Ländern wie Brandenburg, Bremen und Hamburg intensiv auswerten. Deswegen, meine Damen und Herren, vertreten wir in der Fraktion der FDP die Auffassung, dass wir den Gesetzentwurf im Innenausschuss beraten sollten, was ich namens meiner Fraktion, Frau Präsidentin, hiermit auch beantragen möchte. Wir stehen dem Grundsatz, das Wahlalter zu senken, sehr positiv gegenüber.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal bleibt festzustellen, wählen mit 16 finden wir gut. Aber Anträge mit immer demselben Inhalt finden wir nicht gut.
Wir haben uns mit demselben Thema schon befasst, wenngleich es auch eine andere Wahl betraf, wir diskutieren ja jetzt über eine Aufweitung des Kommunal- und des Landeswahlrechts, einhergehend mit der heute nachgeschobenen Drucksache der LINKEN über die Änderung der Verfassung, die damit ja auch erfolgen muss. Also wenn es auch um eine etwas andere Sachlage geht, dieses Thema ist zumindest auch im Grundsatz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits im Jahr 2010, ich muss das jetzt nicht wiederholen, mein Kollege Kellner hat das als Vorredner schon getan, hier mit eingebracht worden. Was ich nicht richtig verstanden habe, und das habe ich aus den Zwischenrufen eben auch aus einigen Mündern der Abgeordneten der LINKEN erleben müssen, man behauptet, es habe im Innenausschuss keine zumindest weitreichende inhaltliche Auseinandersetzung gegeben. Ich gebe ja zu, dass es manchmal Diskussionen im Innenausschuss gibt, die, sagen wir mal, nicht so vollumfänglich jeden zufrieden stellen. Aber gerade zu diesem Thema, daran kann ich mich noch sehr genau erinnern und da genügt auch ein Blick ins Protokoll, wenn man mal die Wortabfolge vergleicht,
zu diesem Thema ist sich schon sehr genau miteinander auseinandergesetzt worden. Das müssten Sie auch noch wissen, Frau Berninger.
Ich habe damals zu diesem Thema erklärt, im Oktober 2010, glaube ich, war dieser Antrag, der dann aus dem Innenausschuss wieder zurück ins Plenum kam, also so vor rund zweieinhalb Jahren, da habe ich gesagt, dass wir mit diesem Anliegen durchaus sympathisieren, dem durchaus auch sehr wohlwollend gegenüberstehen, aber - Sie haben das vorhin ja auch schon von Herrn Kellner gehört unser Koalitionspartner eine solche Neuregelung nicht mitträgt. Da Sie wissen - und jetzt weiß ich nicht, warum der eine oder andere schon wieder so aha ruft -, dass eine Koalition nach bestimmten Regeln funktioniert