Protocol of the Session on April 25, 2013

Es ist 13.15 Uhr, wir treten jetzt in eine Mittagspause ein bis 13.45 Uhr und machen dann mit der Fragestunde weiter.

Wir fahren fort und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert von der Fraktion DIE LINKE.

Entwicklungsstand eines Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 14. März 2013 wurde der Erarbeitungsstand des Referentenentwurfs der

(Ministerin Taubert)

Landesregierung zum Bildungsfreistellungsgesetz besprochen. Die Landesregierung konnte keinen genauen Bericht bezüglich des Erarbeitungsstandes geben. Am Abend des gleichen Tages hat das DGB-Bildungswerk zur Diskussionsrunde „Ein Bildungsfreistellungsgesetz für Thüringen?“ eingeladen. Auf dieser Veranstaltung konnte Herr Minister Matschie doch über einige Eckpunkte des Gesetzentwurfs der Landesregierung berichten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es richtig, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung einen „Schutz“ für Kleinst- und Kleinunternehmen vorsieht, indem die Gesamtanzahl der Tage für Bildungsurlaub die Anzahl der freigestellten Arbeitnehmer nicht überschreiten darf?

2. Ist es richtig, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung Bildungsurlaub für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden vorsieht?

3. Warum konnte in der Diskussionsrunde, jedoch nicht in der unmittelbar davor stattgefundenen Ausschuss-Sitzung Auskunft zu maßgeblichen Eckpunkten eines Gesetzentwurfs zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz gegeben werden?

4. Warum kann in einer öffentlichen Diskussionsrunde über Inhalte eines Gesetzentwurfs diskutiert werden, wohingegen einem parlamentarischen Ausschuss und dem Landtag Auskünfte verwehrt werden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Staatssekretär Herr Prof. Dr. Merten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert wie folgt, ich fasse Ihre Fragen 1 und 2 zusammen in meiner Antwort: Einen Gesetzentwurf der Landesregierung gibt es noch nicht.

Ebenso fasse ich die Fragen 3 und 4 zusammen: Gegenstand einer parlamentarischen Befassung wird ein Gesetzentwurf der Landesregierung sein, die Abstimmung dazu läuft. Bei der öffentlichen Diskussionsrunde zum Thema „Ein Bildungsfreistellungsgesetz für Thüringen!?“ hat Herr Minister Matschie im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit über Eckpunkte des Referentenentwurfs des TMBWK informiert. Insofern muss ich Ihre Vorbemerkung korrigieren, er habe dort über den Gesetzentwurf der Landesregierung berichtet. Nein, das ist nicht der Fall, er hat über den Gesetzentwurf des zuständigen Ressorts des TMBWK berichtet. Das habe ich auch genauso vor einer Woche im zuständigen

Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausgeführt. Sobald die Abstimmungen innerhalb der Landesregierung abgeschlossen sind und der Gesetzentwurf durch die Landesregierung zur Anhörung freigegeben wurde, wird dieser allen zu beteiligenden Institutionen zur Anhörung zugeleitet. Parallel dazu erhält auch der Thüringer Landtag den zur Anhörung freigegebenen Referentenentwurf zur Kenntnisnahme.

Es gibt eine Nachfrage durch die Abgeordnete Rothe-Beinlich.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich würde sogar gern zwei Nachfragen stellen. Zum einen hatten Sie uns in der letzten Bildungsausschuss-Sitzung mitgeteilt, für die uns eigentlich ein Zeitplan für den Gesetzentwurf zugesagt worden war, dass dieser dem Ausschuss nicht übermittelt werden kann, da sich der Minister just parallel zum Ausschuss im Gespräch mit der Ministerpräsidentin befände. Können Sie uns diesen Zeitplan jetzt darlegen und wenn ja, welche Eckpunkte enthält dieser?

Zum Zweiten: Wann dürfen wir mit der parlamentarischen Befassung dieses Gesetzentwurfes hier im Thüringer Landtag rechnen?

Vielen Dank, werte Frau Abgeordnete. Zu Ihrer ersten Frage: Sie haben ja eine ähnliche Frage bereits in der Ausschuss-Sitzung an mich formuliert. Ich habe seinerzeit, also vor einer Woche gesagt: Der Minister allein befindet sich nicht in der Diskussion mit der Ministerpräsidentin. Es war eine größere Gruppe, in der auch die Sozialverbände, Gewerkschaften und die Wirtschaft vertreten waren. Das nur der guten Ordnung halber. Deshalb kam es auch zu dieser terminlichen Kollision, die sich vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Teilnehmer bedauerlicherweise - das habe ich auch im Ausschuss deutlich gemacht - nicht hat vermeiden lassen.

Jetzt schaue ich gerade, der Minister hatte Ihnen nicht zugesagt, dass er Ihnen einen Terminplan bis zur Sitzung vorlegt - ich habe das Protokoll hier vor mir -, sondern er hat gesagt, er könne ihn entweder vorlegen, weil bis dato die Sitzung stattgefunden habe, was aber nicht der Fall war, oder eben auch nicht. Beides möchte ich dann noch einmal betonen, das gibt das Protokoll her, ich habe es mir noch einmal einschlägig angesehen. Ich habe auch eben deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf im Moment innerhalb der Landesregierung besprochen wird. Wann das abgeschlossen sein wird,

(Abg. Dr. Klaubert)

kann ich Ihnen heute nicht abschließend sagen. Insofern kann ich Ihnen auch keinen Terminplan konkret nennen.

Wann die parlamentarische Befassung sein wird, habe ich versucht, in meiner zweiten Antwort deutlich zu machen. Sobald der Gesetzentwurf innerhalb der Landesregierung abgestimmt ist, wird er dann zur Anhörung freigegeben und auch dem Landtag zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Jetzt gibt es mindestens eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Zwei, ich hätte noch viel mehr, aber ich versuche es einmal mit zwei. Die Konfliktpunkte, die jetzt mehrfach benannt worden sind, haben auch im Ausschuss eine Rolle gespielt. Kann ich jetzt davon ausgehen, dass in dem Gespräch mit der Ministerpräsidentin, dem Minister und den Verbänden am Tag des Ausschusses die Konfliktpunkte soweit ausgeräumt worden sind, dass der Gesetzentwurf jetzt nur noch im Kabinett behandelt werden muss?

Die zweite - bezogen auf das Ausschussprotokoll: Kann ich davon ausgehen, dass im nächsten Ausschuss dessen Mitglieder darüber informiert werden, wie das weitere Verfahren bis zum Beginn der Sommerpause stattfinden wird? Denn es ist auch zugesagt worden, dass spätestens bis zum Eintritt in die parlamentarische Sommerpause ein Ergebnis vorliegt.

Werte Frau Abgeordnete, zu Ihrer ersten Frage zum Stand der Gespräche: Es gibt inhaltliche Punkte, die nicht abschließend geklärt werden konnten, weil es unterschiedliche Interessenslagen in Sonderheit der Sozialpartner gibt. Da ist im Moment die Diskussion, die weitergeführt wird.

Zu Ihrem zweiten Punkt zum weiteren Verfahren: Ich überlege gerade und schaue, jetzt finde ich die Stelle nicht, wie die Formulierung war, die Herr Minister im Ausschuss gewählt hatte. Seite 6 ist es, da hat er gesagt, mit Ihrem Einverständnis, Herr Präsident, würde ich das gern zitieren: „Man sei übereingekommen …

Herr Staatssekretär, war das eine öffentliche oder nicht öffentliche Sitzung?

Das war nicht öffentlich.

Dann dürfen Sie auch nicht aus der Sitzung zitieren.

Aha, Entschuldigung, ich möchte also nicht zitieren. Sinngemäß heißt es an dieser Stelle oder sinngemäß hat der Minister ausgeführt, dass er sich bemühe, vor Beginn der Sommerpause das so weit vorzulegen, dass es parlamentarisch erfasst werden könne. Aber auch eingedenk der Tatsache, dass davor die Situation war, dass er sagte, vorausgesetzt wir haben eine Einigung, eine abschließende Einigung.

Wie ich eben ausgeführt habe auf die Nachfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich, gibt es noch Punkte, die offen sind und einer abschließenden Erörterung harren. Insofern kann ich Ihnen heute nicht garantieren, ob wir das vor der Sommerpause werden abschließen können.

Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 5911.

Danke, Herr Präsident.

Keine Gespräche zu Landesförderung für Sanierung Markt Arnstadt?

Das Thema „Landesförderung für Sanierung Markt Arnstadt“ war Gegenstand der Kleinen Anfrage 2460, die die Landesregierung in der Drucksache 5/4874 beantwortet hat.

In der Antwort führt die Landesregierung aus, dass zur Landesförderung der Sanierung des Marktes in Arnstadt keine Gespräche mit Landesbehörden stattfanden (vgl. Antwort zur Teilfrage 4). Dieser Darstellung widersprach der Bürgermeister der Stadt Arnstadt mit Schreiben vom 10. Oktober 2012 an den Fragesteller. So soll es Gespräche am 23. Juni 2008 und am 29. September 2009 im Landesverwaltungsamt gegeben haben.

Zudem erklärte der Arnstädter Bürgermeister im Anschluss an das Gespräch am 29. September 2009, dass für die Sanierung des Marktplatzes (ein- schließlich des Rathausvorplatzes) eine Förderung von 1,6 Mio. € angemeldet worden sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie erklärt die Landesregierung, dass in der Drucksache 5/4874 ausgeführt wird, dass es zur Landesförderung der Sanierung Markt Arnstadt keine Gespräche mit Landesbehörden gab, anderer

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

seits aber der Bürgermeister der Stadt Arnstadt auf zwei Gespräche mit dem Landesverwaltungsamt verweist?

2. Was war Gegenstand der Gespräche am 23. Juni 2008 und 29. September 2009 zwischen dem Landesverwaltungsamt und der Stadt Arnstadt?

3. Wann und in welcher Form hat die Stadt Arnstadt für die Sanierung des Marktplatzes (einschließlich des Rathausvorplatzes) eine Förderung von 1,6 Mio. € angemeldet?

4. Welche Landesbehörde hat wann über die angemeldete Förderung für die Sanierung des Marktes in Arnstadt entschieden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, und in diesem Fall macht das Frau Staatssekretärin Klaan.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Fragen der Sanierung des Marktes der Stadt Arnstadt standen nicht im Mittelpunkt der Gespräche am 23. Juni 2008 und 29. September 2009.