Protocol of the Session on April 25, 2013

(Zuruf Abg. Bergemann, CDU: Nein.)

Nein, wünschen Sie nicht. Vielen Dank. Dann eröffne ich an dieser Stelle die Aussprache. Ich habe eine komplette Rednerliste. Das Wort hat als erster Redner Abgeordneter Kubitzki für die Fraktion DIE LINKE. Entschuldigung, Frau Ministerin, Sie wollten zuerst reden? Dann bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der mehrjährige Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014 bis 2020 wird erhebliche Auswirkungen auch auf den Freistaat Thüringen haben. Aus diesem Grunde begrüße ich sogar, dass wir nicht nur im Europaausschuss, sondern auch hier im Plenum über dieses wichtige Thema reden.

Bevor ich mich zu den beiden Anträgen äußere, möchte ich zunächst den europäischen Rahmen noch einmal komplett skizzieren, in den diese Debatte auch einzuordnen ist.

Sie haben schon gesagt, die Staats- und Regierungschefs haben sich auf dem Gipfel am 8. Februar 2013 nach äußerst schwierigen Verhandlungen auf einen mehrjährigen Finanzrahmen für die Europäische Union verständigt. Sie haben die Zahl genannt, Herr Abgeordneter Meyer. In einem Zeitraum von sieben Jahren ist eine Ausgabenobergrenze von ca. 960 Mrd. € an Verpflichtungsermächtigungen sowie Zahlungsermächtigungen in Höhe von 908 Mrd. € vorgesehen und damit blieben die Staats- und Regierungschefs deutlich unterhalb der von der Kommission ursprünglich vorgeschlagenen Ausgabenobergrenze von 1.047 Mrd. €.

Darüber hinaus haben die Staats- und Regierungschefs bei ihrer Einigung eine Reihe weiterer Festlegungen getroffen, von denen ich an dieser Stelle nur die für Thüringen wesentlichen Fakten nennen und darauf eingehen möchte. An erster Stelle ist nämlich die Kohäsionspolitik zu nennen. Dafür sol

(Abg. Meyer)

len in der nächsten Förderperiode ca. 325 Mrd. € zur Verfügung stehen, ca. 29 Mrd. € weniger als in der laufenden Förderperiode. Thüringen gehört zukünftig zu den sogenannten Übergangsregionen, einer neuen Kategorie, die alle Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP zwischen 75 und 90 Prozent des durchschnittlichen BIP der EU 27 umfasst.

Als ehemalige Konvergenzregion erhalten wir jedoch einen Sonderstatus. Mittels eines Sicherheitsnetzes sollen uns 60 Prozent der in der laufenden Förderperiode erhaltenen Mittel zugewiesen werden. Der Kompromiss sieht zudem eine zusätzliche Sonderzuweisung für die bisherigen ostdeutschen Konvergenzregionen in Höhe von 510 Mio. € vor. Insgesamt kommen wir damit auf 64 Prozent der bisherigen Mittelzuweisungen. Damit ist der Europäische Rat zwar unter den von der Kommission und den ostdeutschen Ländern geforderten 66 Prozent für das Sicherheitsnetz geblieben, aber auch deutlich oberhalb den von der Ratspräsidentschaft zeitweise vorgeschlagenen 57 Prozent. Man darf das hier also durchaus als einen Erfolg für Thüringen konstatieren.

Positiv ist ferner für uns, dass die Mehrwertsteuer zukünftig für alle gemeinsamen strategischen Rahmenfonds förderfähig bleiben soll, wenn sie im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften zur Mehrwertsteuer nicht rückerstattbar ist. Anders gerichtete Planungen der Kommission hätten faktisch eine erhebliche Absenkung der Fördersätze gegenüber der bisherigen Praxis im EFRE und dem ESF zur Folge gehabt. Der Kofinanzierungssatz wurde für den EFRE und ESF von derzeit 75 Prozent auf 80 Prozent angehoben. Unstrittig ist aber auch, dass der Verlust des Konvergenzstatus mit erheblichen finanziellen Einschnitten für Thüringen verbunden sein wird. Das war allerdings zu erwarten, da Thüringen aufgrund seiner positiven wirtschaftlichen Entwicklung die 75 Prozent BIP-Grenze in der neuen Förderperiode deutlich überschreitet. Die zukünftige Strukturfondsförderung wird stärker auf die Umsetzung der Europa-2020-Strategie ausgerichtet werden. Insgesamt werden wir uns daher mit weniger Mitteln auf weniger Förderbereiche konzentrieren müssen.

Ich komme zur Agrarpolitik: Diese bleibt zwar immer noch der stärkste Haushaltsposten, mit Kürzungen in Höhe von 59 Mrd. € trägt sie jedoch in der ersten Säule erheblich zu Einsparungen bei. Für die ostdeutsche Landwirtschaft ist positiv hervorzuheben, dass die Kappung der Direktzahlungen an Großbetriebe den Mitgliedstaaten freigestellt werden soll und nicht, wie von der Kommission und vom Parlament gefordert, auf EU-Ebene verbindlich festgelegt wird.

Für den Bereich des ELER wird für ganz Deutschland mit etwa 8 Mrd. € gerechnet. Eine Aussage für

die einzelnen Bundesländer ist hier seriös allerdings noch nicht möglich.

Insgesamt betrachtet können wir mit dem Gipfelergebnis zufrieden sein. Es ist auch anzuerkennen, dass die Bundesregierung sich der Interessen der ostdeutschen Länder nachdrücklich angenommen hat und ihnen auf der EU-Ebene Geltung verschafft hat. Die vorausgegangenen intensiven Abstimmungen zwischen Bund und Ländern, insbesondere im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz, haben sich somit - und das sage ich mal im wahrsten Sinne des Wortes - ausgezahlt.

(Beifall CDU)

Mit der Einigung der Staats- und Regierungschefs vom Februar wurde allerdings nur die erste Hürde auf dem Weg zum neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 genommen. Die nächste, nicht minder hohe Hürde stellen die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dar, das erstmals zustimmen muss. Solange das EP nicht zugestimmt hat, stehen somit alle genannten Zahlen unter Vorbehalt, auch die für Thüringen relevanten Finanzmittel für EU-Förderprogramme. Das Europäische Parlament hatte im März in einer mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung die Einigung der Staats- und Regierungschefs in der gegenwärtigen Form abgelehnt. Zugleich hat es eine Reihe von Bedingungen formuliert, die bei den weiteren Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament zu berücksichtigten sind, um zu einer Einigung zwischen den EU-Haushaltsbehörden zu kommen. Diese Bedingungen sind z.B. die Forderung nach einer stärkeren Flexibilität zwischen den einzelnen Haushaltsrubriken sowie über die Haushaltsjahre hinweg. Weiterhin wird eine noch stärkere Ausrichtung an den Zielen der Europa-2020Strategie, etwa durch höhere Investitionen in Innovationen, Forschung, Entwicklung, Umwelt, Bildung etc., verlangt. Neben einer verbindlichen Festschreibung einer Revisionsklausel fordert das Parlament den Einstieg in echte Eigenmittel. Die Kommission wird deshalb aufgefordert, hierzu weitere Vorschläge vorzulegen und sicherzustellen, dass die Einnahmen aus der geplanten Finanztransaktionssteuer zumindest teilweise als Eigenmittel in den EU-Haushalt überführt werden.

Schon dieses Thema allein birgt vor dem Hintergrund der Diskussionen über die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer und deren Verteilung erhebliches Konfliktpotenzial mit dem Rat. Aus Sicht des Europäischen Parlaments sind Schritte in diese Richtung von grundlegender Bedeutung für eine Einigung. Eine weitere Vorbedingung des Europäischen Parlaments für eine Einigung ist die Forderung nach einem Nachtragshaushalt für 2013, um sicherzustellen, dass der neue mehrjährige Finanzrahmen nicht durch Zahlungsrückstände aus den Vorjahren belastet wird. Die

(Ministerin Walsmann)

Kommission hat daher am 27. März einen Nachtragshaushalt in Höhe von 11,2 Mrd. € vorgelegt, der nun in Rat und Parlament beraten wird.

In der Praxis heißt das, dass die Mitgliedstaaten für das laufende Haushaltsjahr frisches Geld zur Verfügung stellen müssen. Für die Bundesrepublik Deutschland würde das bedeuten, dass in 2013 zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 2,2 Mrd. € bereitgestellt werden müssten. Die Hürden für eine Einigung sind also hoch und die verbleibende Zeit ist äußerst knapp. Allerdings hat das Europäische Parlament das von den Staats- und Regierungschefs vereinbarte Gesamtvolumen des MFR nicht mehr infrage gestellt. Es hat deutlich gemacht, dass es die Verhandlungen über den MFR, sämtliche mehrjährigen EU-Programme sowie die institutionelle Vereinbarung als Gesamtpaket versteht. Dabei gilt der Leitsatz, dass nichts als vereinbart gilt, solange nicht alles vereinbart worden ist.

Eile ist geboten, will man diesen Verhandlungsmarathon fristgerecht bewältigen. Der irische Ratsvorsitz plant nach wie vor eine Einigung bis Ende Juni zu erzielen - sportlich. Da ja gerade aktuell der Abbruch der MFR-Verhandlungen zwischen EP und Rat und die damit verbundenen wechselseitigen Schuldzuweisungen stattfinden, ist das kein gutes Omen und kann auch nicht in unserem Interesse sein. Die Zeitschiene ist aus Sicht der Landesregierung unbedingt einzuhalten, wenn wir für die 2014 beginnende neue Förderperiode Planungssicherheit haben wollen. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass der Gesamtfinanzrahmen, auf den sich die Staats- und Regierungschefs verständigt haben, nochmals erhöht würde. Das fordert selbst das Europäische Parlament nicht. Auch deswegen lehnen wir den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Für uns ist es von elementarer Bedeutung, dass das beschlossene Paket, das für Thüringen insgesamt positiv zu bewerten ist, nicht erneut infrage gestellt wird. Eine Einigung mit den auf dem Gipfel beschlossenen Eckwerten muss wirklich zügig vorankommen. Ein Scheitern hätte auch für Thüringen unabsehbare Folgen und kann nicht in unserem Interesse sein. Folgerichtig fordert der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD unter anderem einen zügigen Abschluss der MFR-Verhandlungen auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 8. Februar. Parallel hierzu fordern die Fraktionen eine rasche Verabschiedung des Gesetzgebungspakets zu den anhängigen Legislativvorschlägen für die EU-Ausgabenprogramme. Das ist notwendig, damit wir landesseitig die Voraussetzung schaffen können, pünktlich - hoffentlich noch - zum Jahreswechsel 2014 mit der neuen Förderperiode zu starten. Aus diesem Grund bitte ich um Unterstützung dieses Antrags der Fraktionen der CDU und SPD und bedanke mich. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Walsmann. Es hat jetzt das Wort Herr Abgeordneter Koppe für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Ausführungen. Die haben ja sehr deutlich auch herausgestellt, wo aus Ihrer Sicht die Problemlagen liegen, aber auch das haben wir im Ausschuss schon mehrmals festgestellt und es ist ja nicht wirklich was Neues, wie die Voraussetzungen sind. Ich teile zumindest Ihre Einschätzung, dass es für uns auch noch deutlich schlimmer hätte kommen können bei allen Einschnitten, die es da gibt. Aber das Maßnahmenpaket jetzt noch mal aufzuschnüren, glaube ich, da gehören wir nicht zu den Gewinnern, würde ich jetzt mal ganz einfach behaupten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mich auch aus diesem Grund zu dem vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kurzfassen. Die gemeinsame Entschließung zum mehrjährigen Finanzrahmen, die das Parlament am 13. März angenommen hat, bestätigt klar, dass das Europäische Parlament den MFR-Vorschlag nur billigen wird, wenn bestimmte Kriterien dort noch hineinverhandelt werden. Allerdings werden die Details erst dann diskutiert werden können, wenn auch Genaueres über die Mittelverteilung in den einzelnen Haushaltstiteln oder Kapiteln bekannt ist und nicht nur die großen Hausnummern, wie sie vom Rat bereits vorgeschlagen wurden.

Eine klare Forderung, die die alte und auch das Europäische Parlament immer wieder auch in den Verhandlungen der Jahresbudgets durchsetzen wollten, ist eine starke politische und finanziell sichtbare Ausrichtung an der Europa-2020-Strategie, sprich Investitionen in Wachstum und Innovation. Dies sieht man auch in Artikel 4 der Entschließung. Hierin heißt es: Das Europaparlament bekräftigt die Auffassung, dass durch den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 die erfolgreiche Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ sichergestellt und die EU mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden soll, um die Krise zu überwinden und gestärkt daraus hervorzugehen; unterstreicht daher, wie wichtig es ist, Investitionen in Innovation, Forschung, Entwicklung, Infrastruktur und Jugend erheblich zu erhöhen, die Ziele der EU in den Bereichen Klimawandel und Energie zu verwirklichen, das Bildungsniveau - dazu komme ich gleich noch mal - zu verbessern und die soziale Inklusion zu fördern, wobei den internationalen Verpflichtungen der EU Rechnung zu tragen ist. So weit das Europaparlament. Zwar steigen die Mittel in der Haushaltskategorie 1A Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit leicht an im Vergleich zum laufenden MFR,

(Ministerin Walsmann)

die Zahlen sind jedoch aus unserer Sicht weit entfernt von den ursprünglichen Zielen der Connecting Europe Facility oder des 2020-Programms, das das 7. Forschungsrahmenprogramm erben wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zu den Details des Antrags. Zu Abschnitt II a - Einschnitte bei Bildung, Forschung und Entwicklung: Da ist festzuhalten, Herr Meyer, dass auch wenn die Mittel im MFR insgesamt weniger geworden sind - in eben dieser Kategorie aufgestockt wurde. Auf der Website des Rats ist dies auch genauso nachzulesen. Denn dort steht dazu Folgendes: So belaufen sich die Ausgaben für die Teilrubrik 1 a, also Wettbewerbsfähigkeit, auf rund 125 Mrd. €, was einer Aufstockung um mehr als 37 Prozent gegenüber dem MFR 2007 bis 2013 Zeitrahmen entspricht. Zudem wurde zugesagt, die Mittel für das EU-Forschungsprogramm „Horizont 2020“ und das Forschungsprogramm „Erasmus für alle“ real zu erhöhen. Der von Ihnen im Punkt II a genannte Vorwurf trifft also aus unserer Sicht hier nicht zu. Der Punkt II b hat da schon mehr Charme gerade für uns Liberale. Wir denken auch, dass die aktuelle Verteilung von 90:10 durchaus überarbeitungswürdig wäre. Der ländliche Raum steht schließlich, und auch das ist schon oft diskutiert worden, vor massiven Herausforderungen, denen wir uns hier oft genug stellen und wir können durchaus da an diesem Punkt auch Hilfe von Brüssel gebrauchen.

Nun zu Ihrem Antragspunkt II c: Meiner Erkenntnis nach beträgt das derzeitige Verhandlungsergebnis 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Dazu ein Statement von der Seite des Europäischen Rates: Mit der vom Europäischen Rat erzielten Einigung wird die maximale Ausgabenobergrenze für die Europäische Union mit 28 Mitgliedstaaten auf 959,99 Mrd. € an Mitteln für Verpflichtungen begrenzt, was 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU entspricht. Also, Herr Meyer, woher dann die plötzliche Angst?

Man muss natürlich sehen, dass die gesamte europäische Wirtschaftsleistung gesunken ist, nur Deutschland bildet da eine wohltuende Ausnahme. Deshalb steht im Haushalt summarisch weniger zur Verfügung, aber eben nicht prozentual, insofern kann ich Ihnen hier an diesem Punkt nicht folgen. Nichtsdestotrotz werden wir natürlich einer Überweisung, sofern sie beantragt wird, beider Anträge an den Ausschuss nicht entgegenstehen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Koppe. Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Kubitzki für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will das gleich vorwegsagen, die Begründung dann folgen lassen, wir werden uns bei dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten und werden dem Antrag von CDU und SPD zustimmen.

(Beifall Abg. Bergemann, CDU)

Ich will aber trotzdem einige Begründungen dazu geben, was unser Abstimmungsverhalten dazu bewegt. Natürlich muss ich sagen, in dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, was die politischen Forderungen betrifft und wo wir uns als Landtag anschließen sollten, gibt es im Prinzip Übereinstimmung, nur der Zeitpunkt, dass wir das jetzt noch machen, ist zu spät, weil der Handlungsspielraum dafür jetzt auf einer ganz anderen Ebene liegt. Da hätten wir früher ausschlafen müssen, sage ich mal an dieser Stelle so. Die andere Seite ist, wir haben aber auch ein neues Niveau, was die Europapolitik bei uns betrifft, wir haben im Prinzip fast in jedem Europaausschuss über den mehrjährigen Finanzrahmen gesprochen. Wir haben im Rahmen der europapolitischen Strategie der Landesregierung über den mehrjährigen Finanzrahmen gesprochen und wir haben fast in jeder Ausschuss-Sitzung auch die Strukturpolitik auf der Tagesordnung. Auch da haben wir uns ausgetauscht und über den mehrjährigen Finanzrahmen gesprochen und über die Forderungen, die wir eigentlich an die EU, aber vor allem auch an die Bundesregierung hatten. Wir stimmen zwar überein, es ist so, wenn der EU-Haushalt bei den neuen Herausforderungen, vor denen die EU steht, zusammengestrichen wird, so ist das ungerecht und nicht richtig. Deshalb sagen wir das auch als LINKE, was der Rat dort vorgeschlagen hat, was die Ministerpräsidenten der Länder vorgeschlagen haben, das kann es nicht sein. Das EUParlament hat entsprechend seiner Möglichkeiten aus dem Lissabon-Vertrag dazu seine Meinung geäußert und hat das abgelehnt. Ich finde, das war erst mal grundsätzlich richtig. Dass das richtig war, beweist auch, dass es hier nicht bloß einzelne Fraktionen waren, es war hier eine Abstimmung und die Ablehnung erfolgte aus allen Fraktionen heraus. Das ist auch ein Novum. Da hat auch - und das muss ich sagen - das EU-Parlament Selbstbewusstsein demonstriert. Ursprünglich hatte die Kommission in ihrem Vorschlag einen Mitgliedsbeitrag von 1,1 Prozent vom Bruttonationaleinkommen gefordert.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Europäische Parlament unterstützte diesen Vorschlag. Der Rat wollte das kippen und wollte drastisch kürzen. Ich muss auch feststellen, das waren vor allem die starken Länder, die die Einsparungen durchdrücken wollten und teilweise durchgedrückt haben, das muss man ja sagen, die

(Abg. Koppe)

1,1 Prozent sind ja nicht gekommen. Ich muss an dieser Stelle allerdings auch sagen, die Bundesregierung war dort maßgeblich an der Streichung beteiligt und sie wollte unter 1 Prozent gehen. Das hatten wir auch behandelt.

Wir sind auch von der Landesregierung unterrichtet worden, dass im Prinzip auch durch die ostdeutschen Länder und durch die Europaministerkonferenz, aber vor allem aus den ostdeutschen Ländern, die Bundesregierung bewegt werden konnte, bei diesem 1 Prozent zu bleiben. Sonst hätte es noch verheerender für uns ausgesehen.

Hier muss ich schon Kritik an der Bundesregierung üben und das hat auch nichts mit Solidarität zu tun, was da innerhalb der Europäischen Union getan wird, wenn die Reichen sparen wollen. Allerdings sage ich auch, wenn ich mehr Mittel in den EUHaushalt will, dann will ich aber die Mittel im EUHaushalt dafür haben, dass ich nicht den Apparat finanziere, sondern dass das Geld dann bei den Menschen

(Beifall DIE LINKE)

in der Europäischen Union auf alle Fälle ankommt. Ausschüsse waren ja schon in Brüssel und wenn man da so durch die Kommissionen und durch die Stadt geht, Europäisches Parlament, das ist schon beeindruckend. Da kann man sich vorstellen, was das kostet. Wenn ich daran denke, die ziehen jeden Monat einmal nach Strasbourg um, weiß ich auch, was das kostet. Also da sehe ich dort schon innerhalb der EU oder bei der EU oder bei der Kommission, beim Parlament schon erhebliches Einsparpotenzial. Wir kennen natürlich auch die politischen Hintergründe, warum das so ist.

Deshalb muss ich zu dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen, zum jetzigen Zeitpunkt liegt das Heft des Handelns in Brüssel, liegt beim Europäischen Parlament und liegt beim Europäischen Rat, wie die sich jetzt einigen werden. Aus diesem Grunde brauchen wir jetzt nicht mehr hinterherhinken mit einer Position. Das ist zu spät, das hätten wir eher machen müssen.

Zum Zweiten, bei dem Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Landesregierung wird aufgefordert. Da steht drin: Einschnitte in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung - gehe ich mit. Aber was bei Ihnen fehlt, ist das Soziale. Was bei Ihnen fehlt, ist die Frage der Armutsbekämpfung. Das ist überhaupt nicht in Ihrem Antrag drin.

Ein wesentlicher Punkt ist auch Ihr Punkt, was die Agrarpolitik betrifft. Also da, muss ich sagen, können wir als Fraktion, dass zulasten der ersten Säule die zweite Säule gestärkt wird, nicht mitgehen. Das ist so.

Zu dem Antrag von CDU und SPD: Bei den Punkten gehen wir mit, ich möchte aber trotzdem zu den

einzelnen Punkten noch einige Ausführungen machen. Sie schreiben im ersten Punkt, das muss der Planungssicherheit dienen - das ist richtig. Ich möchte trotzdem an dieser Stelle die Landesregierung auffordern, weiterzuarbeiten bei der Erstellung der Operationellen Programme. Ich glaube, man kann auch schon beginnen - du musst auch nicht wissen, wie viel Geld ich bekomme, sondern ich lege Förderschwerpunkte fest. Das kann ich jetzt schon machen mit dem Operationellen Programm.

Ich kann jetzt auch schon darangehen, Richtlinienentwürfe zu erstellen, weil die Zeit immer knapper wird. Und ich muss der Ministerin sagen, wenn sie sagt, das wird noch in diesem Jahr, die Hoffnung stirbt zuletzt. Warten wir es einmal ab. Aber das könnte jetzt schon gemacht werden.

Was wir auch noch nicht wissen, wo offene Stellen sind. Ich finde auch richtig, wir sollten dabei bleiben und hart bleiben, dass wir in der Übergangsperiode, in der Übergangsphase 64 Prozent der bisherigen Mittel bekommen.