Protocol of the Session on March 22, 2013

Wie bitte? Das brauchen Sie nicht. Herr Mohring, aber ich werde Ihnen das dann trotzdem einmal zur Verfügung stellen, ist ja vielleicht doch interessant.

Dass es sich verschärft und gestern Abend bei Maybrit Illner, ich weiß nicht, wer es gesehen hat, gesprochen wurde über 13 Prozent Steigerung der Energiepreise allein im letzten Jahr, der weiß natürlich, dass vor allen Dingen Menschen mit geringem Einkommen darunter sehr leiden. Wir haben ja auch die Folgen. Allein im letzten Jahr hat es ca. 800.000 Stromabstellungen in der Bundesrepublik gegeben. Das ist natürlich für die Betroffenen, vor allen Dingen auch für Familien mit Kindern, eine soziale Katastrophe. Wir sagen, hier muss für einen Ausgleich gesorgt werden, um insbesondere die Auswirkungen der Energiewende abzufedern, dort, wo es also notwendig ist - und das ist eine zentrale und wichtige Aufgabe von Politik -, Rahmenbedingungen zu setzen. In der Diskussion sind Sozialtarife, es gibt aber auch eine ganze Reihe anderer Vorschläge, fast unisono auch den Vorschlag, die

(Staatssekretär Richwien)

Stromsteuer abzusenken, wo sich auch das Land Thüringen in Person der Ministerpräsidentin gerade gestern hier geäußert hat. Das ist aber derzeit abgelehnt worden.

Auf jeden Fall geht es darum, Versorgungssicherheit für alle Menschen zu gewährleisten und nicht den Weg zu Stromabstellungen zu gehen. Deswegen gehört auch zu einem Punkt in unserem Antrag die Vermeidung von Versorgungsunterbrechungen und der Auftrag oder die Forderung an die Landesregierung, dafür ein entsprechendes Verfahren zu entwickeln und sich auch für ein Energieschuldenmanagement bei den Sozialämtern einzusetzen.

(Beifall DIE LINKE)

Wir, meine Damen und Herren, wollen Energiearmut verhindern. Wir müssen gemeinschaftlich Energiearmut verhindern. Geeignet sind dafür auch Verfahren, die zielgerichtet Energieberatung durchführen. Es gibt ja auch Modelle, auch in Thüringen, ich denke hier auch besonders an die vom Caritas-Verband, wo gerade bei Hartz-IV-Empfängern eine Beratung bis hin zum Austausch auch von Geräten vorgenommen wird. Deswegen sagen wir, was damals möglich war bei der Abwrackprämie für Pkws, das sollte auch möglich sein für Haushaltsgeräte für Bedürftige, die energiearm sein sollten und nicht noch in besonderer Weise, weil man sich nichts anderes leisten kann, Kosten verursachen. Umsteuern auf Bundesebene ist auch notwendig. Dazu sehen Sie hier in unserem Antrag die Forderung. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete. Die Landesregierung hat einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags signalisiert. Deshalb erteile ich das Wort dem Herrn Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe am Anfang, als ich die Überschrift gelesen habe, erst einmal an etwas anderes gedacht, als dann in den einzelnen Unterpunkten des Antrags hier ausgeführt wurde, weil wir unter Strompreise natürlich insbesondere jetzt an die Debatten der letzten zwei Wochen denken. Aber es hängt ja alles mit allem zusammen. Denn eins ist natürlich vollkommen klar, das ist ein sehr wichtiger Punkt, was die Frage der Strompreise anbelangt. Das ist eine soziale Frage, das ist eine gesellschaftliche Frage und insbesondere für untere Einkommensgruppen mehr und mehr natürlich ein Problem. Allerdings möchte ich auch noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, für den Anstieg der Strom

preise ist nicht in erster Linie die Förderung der erneuerbaren Energien verantwortlich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, das muss man auch immer wieder betonen. Die EEG-Umlage macht ungefähr 20 Prozent des Haushaltsstrompreises aus, Preistreiber sind andere Komponenten. Zudem wird gern der preissenkende Effekt des Zubaus der erneuerbaren Energien vergessen. Der sogenannte Merit-OrderEffekt durch die Erneuerbaren liegt bei 0,7 bis 0,87 Cent/kWh. Mit anderen Worten, der Börsenstrompreis sinkt durch die erneuerbaren Energien, nur werden diese Kostensenkungen einfach nicht an den Verbraucher weitergegeben. Das ist nicht den Verbrauchern oder denjenigen, die sich für erneuerbare Energien einsetzen, vorzuwerfen. Worum wir uns deshalb nämlich kümmern müssen, sind a) mehr Wettbewerb und Demokratisierung der Versorgung, das ist der Ruf nach mehr Energiegenossenschaften - das Thema hatten wir heute schon einmal, das ist auch vollkommen richtig - und b) muss eine Reform der Preisbildung für Strom auf den Weg gebracht werden.

Dieses neue Marktdesign ist ein Projekt. Ich denke, jeder kann sich vorstellen, ein sehr umfängliches, ein sehr großes Projekt und das kann erst nach der nächsten Bundesregierungszusammenstellung angegangen werden. Das werden wir jetzt nicht mehr hinbekommen, das ist vollkommen unrealistisch. Ich glaube, da enthülle ich auch kein Geheimnis. Deshalb ist es vollkommen wichtig und richtig, was wir jetzt tun können, dass es kurzfristig wirkt. Wir haben uns ja übrigens in der Landesregierung eingesetzt, dass wir eine vernünftige Bremse hinbekommen, dass wir umsteuern, dass wir Preissteigerungen aufhalten konnten in den letzten Wochen. Ob sich vor der Bundestagswahl noch etwas tut, ist zu hoffen. Ich hoffe, dass wir noch vor der Sommerpause zu der einen oder anderen Vereinbarung kommen. Das letzte Wort haben da eben die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten. Von unserer Seite ist es wichtig, dass vor allem die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger reduziert werden.

Jetzt zu dem Berichtsantrag im Konkreten: Hier geht es dann ganz konkret um Stromsperren von Menschen für Menschen, die sich den Strom nicht mehr leisten können, die den Zahlungsverpflichtungen unterliegen und rechtlichen Restriktionen. Da geht es um § 19 Abs. 2 Stromgrundversorgungsverordnung, die dem Grundversorger das Recht gibt, die Versorgung des Kunden insbesondere bei Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen vier Wochen nach Mahnung zu unterbrechen. Dazu muss aber der Rückstand mindestens 100 € betragen und zudem ist der Beginn der Unterbrechung dem Kunden drei Werktage vorher anzukündigen. Die Bundesnetzagentur hat nun für das Berichts

(Abg. Leukefeld)

jahr 2011 erstmals Netzbetreiber und Lieferanten zu Unterbrechungsandrohungen, Unterbrechungsbeauftragungen sowie tatsächlich durchgeführten Unterbrechungen nach § 19 Abs. 2 der Stromgrundversorgungsverordnung befragt. Demnach haben Lieferanten und Großhändler insgesamt ca. 6 Mio. Sperrungen gegenüber Kunden angedroht, dies erfolgte bei einem durchschnittlichen Rückstand von 120 €. Von den 6 Mio. Sperrungen mündeten ca. 1,25 Millionen in die Beauftragung einer Sperrung beim zuständigen Netzbetreiber. Die Zahl der von den Netzbetreibern dann tatsächlich durchgeführten Sperrungen liegt bei rund 312.000. Angaben für Thüringen liegen uns nicht vor, leider genauso wenig wie Erkenntnisse zu einzelnen betroffenen Personengruppen, weil wir das nur von den eben Erwähnten abfragen konnten.

Ich glaube, es ist wichtig, wenn uns die Energiewende gelingen soll, dass wir den Ausbau der Erneuerbaren vorantreiben müssen, dass wir die Netze brauchen. Da haben Sie mir auch eine schöne Vorlage gegeben. Da gehört natürlich auch eine Ihrer Fragen dazu; Netzsicherheit bedeutet auch in Thüringen Ausbau der 380-kV-Leitung. Und wir brauchen einen Speicher. Dazu kommt übrigens das wird zu oft vergessen - Energieeffizienz. Da bin ich jetzt wieder bei dem Endverbraucher, bei dem Kunden, der über Energieeffizienz natürlich auch Einsparungen hat. Das ist meines Erachtens eine schlafender Riese, ein Hebel für mehr Effizienz ist die Energieberatung, damit kann man richtig Geld sparen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes können bis zum Jahr 2020 etwa 110 Terawattstunden Strom durch effiziente Technik eingespart werden und für den Privathaushalt kann doch mit mehr Effizienz auch einer möglichen Sperrung vorgebeugt werden. In Thüringen gibt es dafür verschiedene Adressaten, eine Reihe von Beratungsmöglichkeiten und Beratungsangeboten. Energieberatungen bieten unter anderem die Verbraucherzentralen, Energieversorgungsunternehmen, unsere ThEGA und natürlich auch gewerbliche Energieberater an. Besonders erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch mal - und da haben Sie vollkommen recht - diese Aktion Stromspar-Check. Das ist wirklich eine sehr vielversprechende und Vorzeigeaktion, wo sich der deutsche Caritasverband und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen für die Bezieher von ALG-II, Sozialhilfe oder Wohngeld einsetzt. Es geht so, die Stromsparhelfer analysieren in den Haushalten den aktuellen Energieverbrauch, messen zum Beispiel den Stromverbrauch von Kühlgeräten. Auf Basis der Daten und den weiteren Angaben der Bewohner werden konkrete Einsparvorschläge kostenlos dann ausgearbeitet. Im weiteren Verlauf erhalten dann die Teilnehmer verschiedene Einspargeräte, mit denen sofort Strom gespart werden kann, wie Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten und Zeitschaltuhren. Sowohl diese Bera

tung als auch diese Einspargeräte übrigens sind kostenlos. Ich finde, das ist ein ganz gutes Programm.

Darüber hinausgehende Fragen zur Raumbeheizung, Wärmedämmung usw. vermitteln dann die Stromberater beispielsweise zu den Verbraucherzentralen. Unser Haus, das Wirtschaftsministerium, hat ergänzend einige Effizienzmaßnahmen auf den Weg gebracht, z.B. ThEO oder das Erneuerbare Energiewärmegesetz der SPD-Landtagsfraktion, das im parlamentarischen Raum ist, ist hier auch zu nennen.

Ich habe die Regelung des § 19 Stromgrundversorgungsverordnung erwähnt. Damit existiert ein Instrumentarium, das verschiedene Interessen der Beteiligungen berücksichtigt. Die Abschaltung unterliegt rechtlichen Schranken. Der Betroffene wird rechtzeitig über eine Drohung der Abschaltung informiert. Das heißt, es gibt immer die Gelegenheit und das ist jetzt ein ganz wichtiger Punkt in der ganzen Sache -, auf den Energieversorger zuzugehen oder auf das Jobcenter, wird aber leider oft nicht gemacht. Wir wissen das auch oftmals von den Betroffenen, dass dann vielleicht die Zeit dafür zu kurz ist, das sage ich Ihnen auch, das ist ganz klar. Da muss man schauen, ob man da etwas verändern kann. Aber meine Erfahrung war immer dann, wenn wir in so einem Notfall oder in solchen Situationen uns eingeschaltet haben und die Sozialverwaltung informiert haben, haben die immer sehr schnell reagiert, wenn sie von der Notlage erfahren. Mir ist noch kein Fall bekannt geworden, dass da irgendwo geschludert wurde oder dass es da keine unmittelbare Hilfe gegeben hat. Das ist bei mir noch nicht angekommen. Es war immer das Problem, dass die zu spät oder manchmal überhaupt nicht wussten - wir hatten ja diesen tragischen Fall vor einiger Zeit -, wie kritisch die Situation ist, dass da vielleicht der Strom schon abgestellt ist oder bedrohlicherweise abgestellt wird.

Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass das Jobcenter für Energieschulden entsprechende Darlehen gewährt oder die Zahlungen für den Strom direkt an den Versorger überweist, was dann oftmals auch eine Hilfe ist und es überhaupt nicht mehr zu solchen Stromabschaltungen kommt. Mir ist auch klar, dass das keine Dauerlösung sein darf. Es gibt eine Reihe von Haushalten, für die die Strom- und Energiekosten einfach eine empfindliche Belastung darstellen, insbesondere sind es Haushalte, die Sozialleistungen empfangen. Es betrifft aber auch übrigens Haushalte, die ohne Transferleistungen auskommen und allein von einem geringen Einkommen aus regulärer Beschäftigung oder auch einer kleinen Rente leben. Ich glaube, gerade auf den Bereich der Rentner mit geringer Rente müssen wir da auch achten.

(Staatssekretär Staschewski)

Ich denke, bei der Diskussion zusätzlicher Leistungen für Leistungsempfänger ist das auch zu berücksichtigen. Hinzu kommt dann, dass Leistungen nach dem SGB II bundesgesetzlich geregelt sind und auf das Land nicht einfach aufgestockt werden können. Aber wir haben uns entschieden im gestrigen Wirtschaftsausschuss, dass wir uns mal mit dem Thema SGB II genauer befassen über einen Selbstbefassungsantrag. Das finde ich auch wichtig und gut. Wir können da nicht unmittelbar Änderungen vornehmen. Wir bekommen die gesetzlichen Vorlagen und müssen die dann umsetzen, aber es ist wichtig, glaube ich, dass sich auch eine Landesregierung zusammen mit den zuständigen Abgeordneten im Parlament mit diesem Thema intensiv beschäftigt. Vielleicht kann man ja die eine oder andere Aktion daraus entwickeln Richtung Bundesrat.

Ziel muss es auf jeden Fall sein, die Ursache der gestiegenen Strompreise zu bekämpfen, Belastungen für alle Verbraucher im vertretbaren Rahmen zu halten. Ein geeigneter Schritt übrigens, den wir hier sehen, könnte die Befreiung bzw. Entlastung eines Grundsockels von Steuerbelastungen sein. Auch das wird im Rahmen der Strompreisbremse diskutiert, dass es durchaus auch, was hier die Steuerbelastung anbelangt, eine Reduzierung geben könnte. Auch die Unterstützung von Energiegenossenschaften ist ein zentrales Anliegen. So wird im Auftrag der Landesregierung die Entwicklung neuer Bürgerbeteiligungsmodelle - der Minister hat darauf hingewiesen -, von der ThEGA unterstützt, etwa durch Begleitung von Gründungen von Bürgergenossenschaften.

Ich denke, mit Information und Beratung können noch mehr Bürger und Kommunen von den Vorteilen von Bürgerenergieanlagen überzeugt werden. Deshalb haben wir auch einen Leitfaden dazu veröffentlicht. Best-Practice-Beispiele aus Thüringen werden hier aufgezeigt, Vor- und Nachteile von unterschiedlichen Rechtsformen usw. Darüber hinaus haben wir auch in den Regionen Informationsveranstaltungen durchgeführt. Die positive Entwicklung bei den Bürgerenergieanlagen zeigt, dass diese Art des Engagements auch ohne zusätzliche finanzielle Förderung funktioniert.

Sie haben uns in einer Reihe von Punkten aufgefordert, dass wir uns im Bundesrat starkmachen, einsetzen. Ich habe einen Punkt gesagt: Lasst uns da gemeinsam über das SGB II auch nachdenken, ob da Veränderungsvorschläge Sinn machen. Bei einigen Punkten, wie z.B. stärkere Einbeziehung der Großverbraucher, ist uns das bereits im Rahmen der besagten Bund-Länder-AG gelungen, und zwar in einem gerechten Ausmaß, das zum einen die Wettbewerbsfähigkeit von energieintensiven Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, nicht gefährdet. Das ist ja die Position, die wir einnehmen in der Diskussion, dass hier aber auch tatsächlich - und da sind auf Länderseite durchaus

große Übereinstimmungen - etwas getan werden muss. Ich kann mir auch einen finanziellen Vorteil für CO2-freie Erzeugung in einem neuen Marktdesign vorstellen, aber dieses Marktdesign, diese Diskussion werden wir erst, denke ich, frühestens nächstes Jahr dann entsprechend führen und auf den Weg bringen.

Was mir nicht einleuchtet, ein Punkt in Ihrem Antrag, den habe ich überhaupt nicht verstanden: Wie wollen Sie denn mit einer zusätzlichen Energieumlage für konventionelle Erzeugungsformen zu einer Kostenentlastung kommen? Das kann ich mir nicht vorstellen, das ist mir auch nicht klar. Das würde meines Erachtens unweigerlich zu einer zusätzlichen Kostenbelastung führen und das wollen wir ja genau nicht. Deshalb, denke ich, was ich hier aufgezeigt habe, dass wir in unserem Rahmen sehr viele Angebote machen, Energieeffizienz, Beratungsangebote, Menschen, die in Not kommen, haben die Möglichkeit, Hilfe zu bekommen. Wenn wir davon erfahren, fordern wir sofort auch auf und helfen da, dass die Unterstützung schnellstmöglich kommt. Ich glaube, das, was wir tun können, wird getan. Und die andere Debatte darüber, ob wir z.B. diese Vormeldung, diese Fristverlängerung machen, da, glaube ich, haben Sie auch meine Unterstützung. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Staatssekretär. Die gute Nachricht zuerst, es gibt doppelte Redezeit. In Anbetracht dessen frage ich: Wer wünscht denn die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Das sind alle Fraktionen, wie ich feststelle. Also werden wir jetzt auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags durchführen. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern II und III des Antrags. Als Erster hat Abgeordneter Bärwolff von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

(Zwischenruf Staschewski, Staatssekretär: Jetzt wieder. Aber die Rede hast du doch schon gehalten.)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Sie können mir durchaus intellektuell zutrauen, dass ich das unterscheiden kann.

(Heiterkeit FDP)

(Beifall DIE LINKE)

Vorhin ging es um Jobcenter und Datenschutz, jetzt geht es um Strompreisbremse, um eine wirksame Strompreisbremse, die die DIE LINKE beantragt, die wir gern einführen möchten. Unser Thema ist die Energiewende. Sie haben, Herr Staatssekretär,

(Staatssekretär Staschewski)

in Ihrem Bericht ja schon einige Aspekte ausgeführt, ich möchte dazu gern ein wenig mehr Stellung nehmen.

Wir wollen als LINKE dafür sorgen, dass zum einen der Aspekt der Daseinsvorsorge bei der Versorgung mit Energie zusammengedacht wird, so dass gerade die Problemfälle, die Sie hier angesprochen haben, die für uns sehr, sehr wichtig sind, beispielsweise die Versorgungsunterbrechung bei Strom und Gas, dass so etwas unterbunden wird. Das ist unser Anliegen, das ist unsere Zielrichtung, das wollen wir für die Betroffenen erreichen. Deshalb wäre es auch gut gewesen, wenn Sie Statistiken darüber hätten, wer überhaupt betroffen ist. Es gibt natürlich eine ganze Reihe von Menschen, die auf Transferleistungen angewiesen sind, die von Stromversorgungsunterbrechungen betroffen sind; es gibt aber auch andere, das muss man auch, glaube ich, ganz klar sagen. Wenn man mit den Stadtwerken in Kontakt ist, dann wird man das auch hören. Wir möchten also zum einen die Landesregierung bitten, ein Verfahren zu entwickeln, um die Versorgungsunterbrechung zu vermeiden. Da ist der Fall aus dem Kyffhäuserkreis, der uns im Herbst letzten Jahres beschäftigt hat, der war für uns Anlass, zu sagen, wie kann es eigentlich passieren, dass weder Jugendämter noch Sozialämter, noch irgendeine andere Stelle in der Sozialverwaltung in Unkenntnis dessen ist, dass in einer Familie, in der Kinder leben, der Strom abgestellt wird. Man muss das vielleicht noch einmal aus der Debatte des Kinderschutzes betrachten, aus der Debatte des Jugendamtes. Wir haben ganz, ganz viele Schutzvorschriften zum Thema Kinderschutz und gerade bei so einer elementaren und wichtigen Sache wie beispielsweise der Versorgung mit Energie - da hängt das Kochen von Essen dran, da hängt Telekommunikation dran, da hängt Licht und Wärme dran -, da kann es eigentlich nicht sein, dass Familien ohne Strom sind und die Ämter das nicht wissen.

(Beifall DIE LINKE)

Das müssen wir von vornherein verhindern. Deshalb brauchen wir ein Energieschuldenmanagement, und zwar nicht nur ein Energieschuldenmanagement für die Versorger, sondern wir brauchen ein Energieschuldenmanagement, was sofort greift. Wenn also bei den Versorgern, wenn bei den Stadtwerken oder bei anderen, Schulden auflaufen, wenn dort Zahlungsaufforderungen nicht beglichen werden, dass dann sofort auch eine Meldung Richtung Jobcenter, Richtung Sozialämter, Richtung Jugendämter geht, damit die möglichst frühzeitig, bevor das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist, hier aktiv werden können. Ich glaube, das ist eine Sache, die die Landesregierung auch leisten kann. In diesem Sinne wollen wir natürlich auch Menschen davor bewahren, dass ihnen der Strom abgestellt wird.

Ich möchte das vielleicht noch durch einen weiteren Aspekt untermauern. Verschiedene Sozialgerichte, u.a. das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, aber auch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, haben geurteilt, dass nicht nur der Staat das verfassungsmäßige Grundrecht auf Obdach, also Wohnen, zu garantieren hat, sondern dass zum Wohnen auch die Versorgung mit Energie ganz zwingend dazugehört und der Verlust von Energieversorgung ist dem Verlust von Obdach und Wohnen gleichzustellen. Aus diesem Blickwinkel der Daseinsvorsorge, wie das die Landessozialgerichte Sachsen-Anhalt und Brandenburg ausgeurteilt haben, haben wir den Antrag gestellt, dass hier zügig ein Verfahren eingeleitet werden muss.

(Beifall DIE LINKE)

Des Weiteren fordern wir die Landesregierung auf, die Energiegenossenschaften in Thüringen zu unterstützen. Jetzt werden Sie sich sicherlich fragen, was hat die Strompreisbremse mit der Energiegenossenschaft zu tun. Dass die Genossenschaften eine sehr interessante, sehr wichtige und sehr stabile Wirtschaftsform sind, haben wir vor der Fragestunde in dem Antrag zum Thema Genossenschaftswesen gehört und, ich glaube, dass das ganz wichtig ist, hier auch eigene Mittel noch einmal einzusetzen, aber das hatten Sie auch schon erwähnt, dass wir da gar nicht so weit weg sind, Herr Staatssekretär.

Des Weiteren möchte ich noch einmal auf den Punkt eingehen, dass wir ein Verfahren brauchen, wie man Haushalte mit wenig energieeffizienten Geräten in die Lage versetzen kann, sich energieeffiziente Geräte anzuschaffen. Es ist ja so, dass die Charitas ein Projekt hat, wo es um Energieberatung geht. Ich habe sehr wohl gehört, dass Sie dieses Projekt auch durchaus begrüßen und gut finden. Nun wäre es natürlich an der Zeit, auch zu überlegen, ob man ein solches Pilotprojekt in eine Regelfinanzierung überführen kann. Denn die Bedarfe das sagen die Kollegen von Charitas auch - sind real vorhanden. Wie lüfte ich richtig, wie heize ich richtig, wie kann ich energiefressende Glühbirnen und andere Geschichten austauschen? Aber es geht nicht nur um solche Sachen wie Glühbirnen und Lichtschalter, sondern es geht auch um energieeffiziente Haushaltsgeräte. Wenn wir uns mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen, dann muss natürlich auch die Frage gestattet sein, wie lange halten eigentlich diese energieeffizienten Haushaltsgeräte? Es bringt nichts, alle Nase lang modernste Kühlschränke, Herde und andere Geschichten anzuschaffen, sondern es geht darum, dass diese energieeffizienten Geräte dann natürlich auch möglichst lange halten müssen.

Des Weiteren fordern wir als LINKE Sie auf, auf Bundesebene sich noch einmal mit der Frage Regulierung des Endkundengeschäfts auseinanderzu

setzen. Seit den letzten Jahren oder im letzten Jahr ist der Strompreis um ungefähr 13 Prozent gestiegen. Was man da natürlich sehen muss, wenn man sich mit den Fachleuten unterhält ist Folgendes: Der Strom wird an der Börse gehandelt, die Börsenausschläge nach oben, also Preissteigerungen, werden relativ zügig an die Endkunden weitergegeben. Die Ausschläge nach unten, die Senkung der Strompreise, die behalten die Energiekonzerne, die behalten die Energieversorger für sich, und zwar sind das satte Extraprofite. Das ist eigentlich ein Punkt, den wir so nicht teilen können, sondern hier müssen wir ganz klar deutlich machen, dass wir hier wieder eine Regulierung des Endkundengeschäfts brauchen. Hier zeigt sich ja auch ganz buchstäblich und ganz deutlich, dass die Liberalisierung dieses Marktes und die Folgen für die Verbraucher an sich nicht mehr zu beherrschen sind, sondern die Verbraucher auf Kosten der großen Anbieter hier abgezockt werden. Das wollen wir verhindern.

(Beifall Abg. Berninger, DIE LINKE)

Eine weitere Überlegung, die man dann natürlich mit einfließen lassen kann, ist die Frage, wie sieht es eigentlich aus mit der Stromsteuer? Wäre es nicht sinnvoll, diese Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde auf 0,5 Cent zu senken, aber dafür an anderen Stellen lieber Umverteilungsinstrumente einzuführen. Ein Umverteilungsinstrument, welches die LINKE-Fraktion beantragt und wo wir uns auch auf der Seite vieler Umweltverbände wissen, ist die Frage der erneuerbaren Energieumlage, also des EEG-Gesetzes. Wir wollen dafür sorgen, dass die EEG-Umlage auf alle Verbraucher, ob sie geringe Stromverbräuche haben oder riesige Stromverbräuche haben, gleichmäßig erfolgt. Also keine Rabattierung von den Verbräuchen über 1 Mio. Kilowattstunden bzw. über 10 Mio. Kilowattstunden, sondern diese Rabattierung für die Großverbraucher die muss wegfallen. Das stärkt im Übrigen nach unserer Auffassung natürlich auch die Wirtschaftlichkeit und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Denn wenn unsere Wirtschaft angehalten ist, sich auf erneuerbare Technologien und auf Energieeffizienz einzulassen, dann ist es doch durchaus ein Vorteil im globalen Wettbewerb. In diesem Sinne, glaube ich, ist es nur gerechtfertigt, wenn auch die Großverbraucher von Energie die EEG-Umlage in vollem Umfang zahlen.

(Beifall DIE LINKE)