Was wollen Sie mit einem Hochzeitspaar machen, das nach der Trauung aus dem Rathaus kommt und mit einem Sekt anstoßen will? All das, meine Damen und Herren, zeigt doch, wie albern solche Überlegungen sind.
Diese Fragen wird man sich stellen müssen und eine befriedigende Antwort, meine Damen und Herren, haben wir bis jetzt nicht erhalten. Ich glaube auch, es wird darauf keine befriedigenden Antworten geben können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Union, ein solches Gesetz, das Alkoholkonsum auf bestimmten Plätzen verbietet, aber bei Volksfesten eine Ausnahme vorsieht, erweckt den Anschein, dass es sich um eine Regelung handelt, damit soziale Randgruppen aus dem Stadtbild verbannt werden, ganz nach der Methode „aus den Augen, aus dem Sinn“.
Wir sollten wirklich nicht wollen, dass die Ordnungsbehörden der Kommunen oder die Polizei jenseits der Gefahrenabwehr für eine wie auch immer geartete positive Ordnung dafür sorgt, dass kein Raum mehr für bestimmte gesellschaftliche Gruppen in unseren Städten möglich ist. Die Debatte um die Recht- und Verhältnismäßigkeit von Alkoholverboten betrifft ja nicht nur den Freistaat Thüringen, meine Damen und Herren. Bereits im Jahr 2009 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen der Stadt Freiburg aufgehoben. Auch hier war das Alkoholverbot von der Generalermächtigung des Polizeigesetzes nicht gedeckt. Im Kern ähneln sich die Urteile aus Thüringen und Baden-Württemberg. Nach den ergangenen Urteilen verlangte die Feststellung einer Gefahr eine in tatsächlicher Hinsicht abgesicherte Prognose. Das ist der Knackpunkt. Es müssten danach hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass all diejenigen, die mitgebrachten Alkohol konsumierten oder auch nur in Konsumabsicht mit sich führten, in Konsumabsicht - wie definiere ich das nun wieder - oder regelmäßig gewalttätig würden und von ihnen jedenfalls eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen vorhin schon Beispiele genannt, wo ich mir nicht vorstellen kann, dass diese Nachweisführung gelingen wird. Davon kann nach meiner festen Überzeugung eben weder aufgrund der Lebenserfahrung noch aufgrund polizeilicher Erhebungen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität ausgegangen werden. Auch der Bericht der Landesregierung hat dort keine anderen Punkte gebracht, meine Damen und Herren.
Eine Prognose, ob die Auswirkungen des Alkohols geeignet sind, Dritte zu belästigen, kann eben erst durch den Polizeivollzugsbeamten an Ort und Stelle getroffen werden. Das Problem ist nur, es müssen auch welche vor Ort sein. Und Polizeivollzugsbeamte durch eine abstrakt generelle Regelung zu ersetzen, das wird und kann nicht funktionieren, meine Damen und Herren.
Ein Alkoholverbot über Gefahrenvorsorge durchzusetzen, ist darüber hinaus rechtlich bedenklich und, wie ich meine, obendrein auch überflüssig.
Ich bin der Auffassung, dass eine Regelung zur Gefahrenvorsorge Grundrechtseingriffe gegen Personen, die Alkohol konsumieren, aber keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen, nicht rechtfertigen kann.
Die Heranziehung von nicht Verantwortlichen kann nur in Ausnahmefällen zulässig sein. Ein solcher Ausnahmefall liegt hier aber klar und deutlich nicht vor. Ohne eine Normierung eines Alkoholverbots besteht auch keine Lücke beim Schutz von öffentlicher Sicherheit und Ordnung, wie es hier gern suggeriert wird. Bei einer konkreten Gefahr stellt das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz alle notwendigen Befugnisse bereit, unabhängig davon, ob sich die Maßnahme gegen jemanden richtet, der zu einer sozialen Randgruppe gehört, oder einen Millionär.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass die Landesregierung hier auch den Kommunen etwas vorgaukelt an Lösungsmöglichkeiten, was am Ende keiner Klage standhalten wird. Das ist nicht der richtige Weg, Kommunen erst auf diesen Weg zu schicken.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein generelles Alkoholverbot würde nicht nur einen Eingriff in die Handlungsfreiheit bedeuten, es würde auch den öffentlichen Raum als Spiegelbild der gesellschaftlichen Realität zerstören und bestimmte Gruppen aus dem gesellschaftlichen Leben ausgrenzen. Ich hoffe, die SPD steht zu dem Antrag, den sie am 16.03.2013 beschlossen hat.
Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Es gibt jetzt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Kellner für die CDU-Fraktion.
Danke, Frau Präsidentin. Nur ganz kurz, ich habe noch mal nachgesehen, weil, Frau Renner, das hat mir keine Ruhe gelassen, Sie haben gesagt, Aus
Es gibt Auswüchse, habe ich gesagt. Ja, ich habe nachgesehen, also da steht, wenn ich das google: Entwicklungen, die als übertrieben und deshalb als schädlich gelten. Nicht, dass ich da etwas verpasst habe. Das zur Richtigstellung.
Und noch einmal zu Herrn Bergner. Wenn Sie den Kommunen das ermöglichen, unter Umständen ist ja auch Bad Langensalza einmal dabei und möchte das auch machen, diese Regelung würde sich dann an Sie wenden, dass Sie ihnen helfen dabei, dass die Regelung kommt. Aber an der Stelle noch zum Schluss eine kleine Einladung, wir werden Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen Mitte April, die CDUFraktion, ein Forum machen und dazu sind alle herzlich eingeladen. Da kann man vielleicht einmal in der Runde beim Bier ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen diskutieren.
Vielen herzlichen Dank, Herr Kellner. Es liegt jetzt keine weitere Wortmeldung vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Es erhebt sich Widerspruch.
Ich erhebe Widerspruch namens der FDP-Fraktion und bin der Auffassung, dass das Berichtsersuchen nicht erfüllt ist.
Frau Präsidentin, ich danke für diesen Hinweis und werde diesen Lapsus gern nachholen und beantrage Ausschussüberweisung.
Da vorhin alle Fraktionen der Beratung zugestimmt haben, müsste auch der Überweisung des Berichtsersuchens an den Ausschuss durch alle Fraktionen zugestimmt werden. Ich gehe davon aus, dass Sie
Überweisung an den Innenausschuss beantragen. Gut, gibt es dazu Widerspruch? Ich habe gerade den Hinweis bekommen, es gibt die Möglichkeit, den Landtag entscheiden zu lassen, ob das Berichtsersuchen erfüllt ist. Das würde ich jetzt gern machen. Herr Bergner hatte für seine Fraktion moniert, dass das Berichtsersuchen nicht erfüllt sei. Wer ist der Meinung, das Berichtsersuchen ist erfüllt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von CDU- und SPD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Enthaltungen? Es gibt einige wenige Enthaltungen. Damit ist aber die Mehrheit der Abgeordneten der Meinung, das Berichtsersuchen sei erfüllt.
Und Sie beantragen jetzt dennoch, die Punkte II und III an den Ausschuss, an den Innenausschuss, nehme ich an, zur weiteren Beratung zu überweisen? Gut. Dann stimmen wir jetzt zunächst über die Überweisung an den Innenausschuss ab. Wer die Nummern II und III des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5813 an den Innenausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Ich sehe 2 Enthaltungen.
Es gibt drei Enthaltungen aus der Fraktion DIE LINKE und eine Enthaltung aus der Fraktion der SPD. Nichtsdestotrotz ist die Überweisung damit abgelehnt.
Wir kommen jetzt direkt zur Abstimmung über die Nummern II und III besagten Antrags. Wer diesen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Es gibt zwei Enthaltungen aus der Fraktion DIE LINKE und der Antrag ist hiermit abgelehnt.
Gestatten Sie mir noch zwei Hinweise, bevor ich die Sitzung für heute schließe. Es tagen nämlich jetzt noch zwei Ausschüsse. Der Beginn ist jeweils 10 Minuten nach Ende der Plenarsitzung. Das ist zum einen der Haushalts- und Finanzausschuss, dieser trifft sich im Raum F 202. Und das ist der Untersuchungsausschuss 5/1, dieser trifft sich im Raum F 004.
Ich darf für heute die Sitzung schließen und freue mich, Sie morgen früh um 9.00 Uhr hier wieder begrüßen zu dürfen.