noch vom zuständigen Schulamt unterschrieben worden sein. Den betroffenen Eltern und Schülern ist eine „Übergangsfrist“ bis Ende des Schuljahres eingeräumt worden, danach müsse man sich neue Schulen für die Kinder suchen, so der TA-Artikel.
1. Entspricht der geschilderte Sachverhalt der Realität und wie stellt sich die Situation aus Sicht der Landesregierung dar?
2. Was sind die Gründe dafür, dass die genannten elf Schüler das integrative Projekt verlassen sollen und was ist mit den restlichen 24 Kindern?
3. Wieso konnte der „Musterkooperationsvertrag“ vonseiten des zuständigen Ministeriums und Schulamtes nicht unterschrieben werden?
4. Wie lässt sich vor dem Hintergrund einer möglichst unterbrechungsfreien schulischen Biografie die Herausnahme der betroffenen Kinder pädagogisch erklären?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wieder beantworte ich namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage, dieses Mal des Herrn Abgeordneten Möller, wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Kenntnis der Landesregierung beschult die Stiftung Finneck seit dem Jahr 2003 Schülerinnen und Schüler der Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf geistige Entwicklung an Außenstellen in Ebeleben, Rastenberg und Sömmerda. In den Projekten „Lernen unter einem Dach“ wurden diese Schülerinnen und Schüler der Schule in freier Trägerschaft an staatlichen Grund- und Regelschulen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf beschult. Gemeinsam heißt hier kooperativ; es waren Klassen, die nebeneinander bestanden. Im Jahr 2010 wurden Kooperationsvereinbarungen der Stiftung Finneck mit dem Kyffhäuserkreis und dem Landkreis Sömmerda sowie dem damals zuständigen Staatlichen Schulamt Artern geschlossen. In diesen wurde vereinbart, dass Schüler der Stiftung Finneck, die bis zum Schuljahr 2010/2011 in den Projekten „Lernen unter einem Dach“ an den staatlichen Grundschulen in Sömmerda, Rastenberg und Ebeleben sowie den staatlichen Regelschulen in Ebeleben, Sömmerda und Buttstädt beschult werden, ihre Schullaufbahn an diesen Schulen fortsetzen und beenden können. Die Kooperationsverträge mit dem Kyffhäuserkreis für die staatlichen Schulen in Ebeleben wurden
zum Ablauf des Schuljahres 2011/2012 gekündigt und die Schülerinnen und Schüler, die bislang in den Projekten beschult wurden, wechselten zu den entsprechenden staatlichen Schulen, um dort weiter im gemeinsamen Unterricht beschult zu werden. Die Stiftung Finneck hat, entgegen der getroffenen Vereinbarung - ich wiederhole noch einmal ausdrücklich, entgegen der getroffenen Vereinbarung ab dem Schuljahr 2011/2012 weiter Schülerinnen und Schüler in das Projekt zur Beschulung an den staatlichen Grundschulen in Rastenberg, in Sömmerda sowie an der staatlichen Regelschule in Sömmerda aufgenommen. Das zuständige Staatliche Schulamt Mittelthüringen wurde hiervon im Herbst 2012 in Kenntnis gesetzt, als die Stiftung Finneck neue Kooperationsvereinbarungen zur Zustimmung vorlegte. Mitte Januar 2013 hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt der Stiftung Finneck mitgeteilt, dass den vorgesehenen Kooperationsvereinbarungen nicht zugestimmt werden kann und die ab dem Schuljahr 2011/2012 - ich sage noch einmal ausdrücklich, entgegen der getroffenen Vereinbarung - aufgenommenen Schülerinnen und Schüler in anderen Schulen beschult werden sollen. Nachdem die Stiftung Finneck um eine Übergangsfrist bis Ende des laufenden Schuljahres gebeten hatte, teilte das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Anfang Februar mit, dass dem zugestimmt werde und gemeinsam mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt die weitere Beschulung der betroffenen Schülerinnen und Schüler geklärt werde.
Zu Frage 2: Das Kooperationsprojekt - ausdrücklich: Kooperationsprojekt, kein integratives Projekt entspricht nicht dem gemeinsamen Unterricht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des Thüringer Förderschulgesetzes. Danach sollen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, soweit möglich, in der Grundschule oder in der Regelschule unterrichtet werden. Im Projekt „Lernen unter einem Dach“ erfolgt zwar eine gemeinsame Beschulung, die Schülerinnen und Schüler sind jedoch nicht Schüler der Grundund Regelschule. Eine weitere Beschulung von Schülerinnen und Schülern der Förderschule der Stiftung Finneck, die ab dem Schuljahr 2011/2012 in das Projekt „Lernen unter einem Dach“ aufgenommen wurden, entspricht nicht den in 2010 geschlossenen Verträgen. Darin wurde Folgendes geregelt - ich zitiere jetzt aus dem Vertrag: „Die Zusammenarbeit ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern der Förderschule der Stiftung Finneck, die bereits im Schuljahr 2009/2010 am Projekt ‚Lernen unter einem Dach’ teilgenommen haben bzw. für das Schuljahr 2010/2011 verbindlich zum Schulbesuch angemeldet wurden, weiterhin im Projekt zu verbleiben. Dies gilt bis einschließlich der Beendigung der Klassenstufe 10. Ab dem Schuljahr
2011/2012 ist die Aufnahme weiterer Schülerinnen und Schüler in das Projekt ausgeschlossen.“ Zudem betreibt die Stiftung Finneck ab dem Schuljahr 2012/2013 eine „Finneck-Grundschule Maria Martha - Integrative Ganztagsschule“ in Rastenberg, an der auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen werden können, so dass eine Beschulung von geistig behinderten Schülern der Förderschule der Stiftung Finneck an staatlichen Grundschulen in den Projekten „Lernen unter einem Dach“ nicht weiter erforderlich ist, weil dort nämlich tatsächlich inklusive Beschulung im gemeinsam Unterricht möglich wird.
Zu Frage 3: Die vorgelegten Kooperationsvereinbarungen der Stiftung Finneck mit dem Landkreis Sömmerda in Bezug auf die staatliche Grundschule Rastenberg, die staatliche Grundschule „Lindenschule“ in Sömmerda sowie die staatliche Regelschule „Christian Gotthilf Salzmann“ in Sömmerda entsprechen nicht den Vorgaben der Schulaufsichtsbehörden. Dies bezieht sich insbesondere auf den seitens der Stiftung vorgesehenen unbefristeten Abschluss der Projekte. Dies entspricht nicht der vereinbarten zeitlichen Begrenzung der Projekte, da diese nicht der UN-Konvention entsprechen und daher im Jahr 2010 für eine Übergangszeit ein Auslaufen dieser Projekte vereinbart wurde. Hierdurch sollte für an diesen Projekten im Jahr 2010 bereits beschulten Schülerinnen und Schüler eine unterbrechungsfreie schulische Biografie ermöglicht werden. Der Stiftung Finneck wurden Mitte Januar 2013 die überarbeiteten Fassungen der Kooperationsvereinbarung übermittelt.
Zu Frage 4: Schülerinnen und Schüler der Förderschule der Stiftung Finneck, die seit dem Schuljahr 2011/2012 im Rahmen der Projekte „Lernen unter einem Dach“ an staatlichen Grund- und Regelschulen im Landkreis Sömmerda beschult werden, können im nächsten Schuljahr an diese Schulen wechseln und dort im gemeinsamen Unterricht als Schüler dieser Schulen unterrichtet werden. Damit werden diese Schüler nicht mehr als Förderschüler geführt, sondern im gemeinsamen Unterricht der staatlichen Grundschulen bzw. der Regelschule.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Prof. Merten. Ich sehe nicht den Wunsch auf Nachfrage, dann kommen wir jetzt zur Frage der Frau Abgeordneten Stange in der Drucksache 5/5724. Hier wird für die Landesregierung Frau Ministerin Walsmann antworten. Bitte, Frau Abgeordnete.
Dem Ersten Zweijahresbericht über SponsoringLeistungen an die Thüringer Landesverwaltung für die Jahre 2010 und 2011 ist zu entnehmen, dass die Landesvertretung in Brüssel im Wege des Sponsoring Sach- und Dienstleistungen im Wert von 7.000 € für das Thüringer Frühlingsfest 2010 erhalten hat. Es handelte sich um 900 Thüringer Bratwürste, 900 Brötchen, Gebäck für 350 Personen, 300 Liter Bier, Transportkosten und Servicepersonal. Sponsor war die Wismut GmbH. Für das Thüringer Frühlingsfest 2011 der Landesvertretung in Brüssel sponserte die Erfurter Garten- und Ausstellungs GmbH (ega) ebenfalls 900 Thüringer Bratwürste, 900 Brötchen, Gebäck für 350 Personen, 300 Liter Bier, Transportkosten und Servicepersonal im Wert von 7.000 €.
Gemäß der Definition im Bericht über SponsoringLeistungen erwarten Sponsoren Gegenleistungen im Bereich der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit.
1. Welche konkreten Gegenleistungen und zu welchem Zweck erhielt die Wismut GmbH für das Sponsoring zugunsten des Thüringer Frühlingsfestes 2010 und wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit dieser Gegenleistungen ein?
2. Welche konkreten Gegenleistungen und zu welchem Zweck erhielt die ega für das Sponsoring zugunsten des Thüringer Frühlingsfestes 2011 und wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit dieser Gegenleistungen ein?
3. Wer bezahlte bzw. bezahlt die jeweils 900 Thüringer Bratwürste, 900 Brötchen, Gebäck für 350 Personen, 300 Liter Bier, Transportkosten und Servicepersonal für die Frühlingsfeste 2012 und 2013 und welche konkrete Gegenleistung erhielt bzw. erhält der Sponsor dafür?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Stange beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Erlauben Sie mir folgende Vorbemerkung, bevor ich die Fragen im Einzelnen beantworte. Die Thüringer Landesvertretung bei der EU als Teil der Staatskanzlei richtet seit mehr als zehn Jahren einmal im Jahr ein sogenanntes Frühlingsfest in ihren Räumen in der Rue Pelletier aus. Traditionell werden
dazu Gebietskörperschaften oder Institutionen aus Thüringen als Partner gewonnen. Diesen wird dabei die Gelegenheit gegeben, sich und ihre kulturellen und geografischen Besonderheiten auf europäischer Bühne einem relativ breiten Publikum zu präsentieren. Das Fest wird in der Regel von einigen Hundert Teilnehmern besucht, die nicht nur aus Thüringen und Deutschland, sondern auch gerade aus anderen Mitgliedstaaten der EU kommen. Die Präsentation der Partner erfolgt in der Regel durch eine gebietskörperschafts- bzw. institutsbezogene Ausstellung, Plakate, Videofilme und dergleichen oder beispielweise im Fall der Stadt Sonneberg als Spielzeugstadt mit Spielzeugexponaten in den Räumen der Vertretung. Dadurch wird der Bekanntheitsgrad der Partner erweitert. Konkret führte dies nach hiesigen Informationen in der Vergangenheit dazu, dass Besucher die Präsentation zum Anlass genommen haben, Thüringen anschließend zu besuchen. Damit kann sich diese Praxis nicht nur touristisch, sondern auch wirtschaftlich positiv auf Thüringen auswirken.
Zu Frage 1: Es handelte sich beim Sponsor nicht um die Wismut GmbH, sondern um die Stadt Sonneberg. Der entsprechende Eintrag im Sponsoringbericht der Landesregierung, auf den sich die Fragestellerin bezieht, ist bedauerlicherweise unzutreffend. Dieser beruht auf einem Übertragungsfehler bei der Erstellung des Berichts - Wismut AG ist doppelt benannt, aber hat nur einmal gesponsert und die Einladung zum Frühlingsfest diente der Präsentation der Stadt Sonneberg und deren Werbung, insbesondere als Spielzeugstadt. Aufgrund der großen Anzahl der Besucher nicht nur aus Thüringen und Deutschland hat sich der Bekanntheitsgrad der Stadt Sonneberg durch diese Veranstaltung erweitert.
Zu Frage 2: Für die ega gilt das Gleiche wie für die Stadt Sonneberg. Auch hier ging es um Präsentation und Werbung für die ega. Und, liebe Frau Stange, Sie kennen das ja eigentlich aus eigenem Erleben sehr gut, früher war das die Internationale Gartenbauausstellung und damals war das 50-jährige Jubiläum und deshalb kann ich auch auf die gleiche Motivation wie bei der Stadt Sonneberg verweisen.
Zu Frage 3: Die jeweils 900 Thüringer Bratwürste, 900 Brötchen, Gebäck für 350 Personen, 300 Liter Bier, Transportkosten und Servicepersonal für das Frühlingsfest 2012 wurden von der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Kongress- und Tourismusservice Weimar GmbH unentgeltlich bereitgestellt. Auch hier ging es um Präsentation und Werbung für die Klassikerstadt Weimar. Für das Frühlingsfest 2013 wird mit einem Beitrag in gleichem Umfang gerechnet, den die Stadt Gera zur Verfügung stellen wird.
Frau Ministerin, die erste Frage haben Sie mir dahin gehend beantwortet, dass es falsch in dem Bericht aufgeführt worden ist. Hier stellt sich die Frage: Sind noch mehrere Fehler in dem Bericht vorhanden, nachdem Sie ihn jetzt vielleicht noch mal intensiver angeschaut haben, und wird der Bericht neu geschrieben oder vielmehr neu veröffentlicht mit den korrigierten Fehlern, so dass man mit dem Bericht auch arbeiten kann?
Die zweite Frage: Auf welche Art und Weise gehen denn Sie als Ministerin oder die Landesregierung los und suchen Sponsoren für das Frühlingsfest? Kann man sich da bewerben, werden ganz konkrete Ansprachen an Städte oder Unternehmen gemacht, wie passiert das?
Zu dem ersten Punkt, der Korrektur: Mir sind jetzt keine weiteren Fehler bekannt. Dass ein Übertragungsfehler passieren kann, ich glaube, das ist menschlich und da will ich auch zunächst einmal, weil, es haben ja Mitarbeiter erstellt, nicht zu streng in der Frage sein, das kann jedem passieren.
Das Zweite ist, es gibt Jahresmottos in Thüringen, zum Beispiel das Van-de-Velde-Jahr oder Gera als Otto-Dix-Stadt etc. Viele Interessenten bewerben sich schon im Vorhinein, da man zu einem Mottojubiläum auch dort die Möglichkeit hat, sich über die Grenze unseres Freistaats hinweg zu präsentieren. Es gibt mehr Nachfragen als überhaupt befriedigt werden können. Das Interesse auf europäischer Bühne auch gerade an Thüringen, an seinen Kulturstädten, an den Jahresveranstaltungen ist sehr groß und man versucht damit, auch die Publizität unserer Städte und Gemeinden, aber auch unserer Institutionen zu erweitern. Das klappt auch sehr gut. Die Damen und Herren, die immer vertreten sind, werden das sicher bestätigen können aus jeder Fraktion. Danke.
Damit kommen wir zur Frage des Herrn Abgeordneten Koppe in der Drucksache 5/5729. Antworten wird für die Landesregierung das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Barth, Sie haben das Wort.
Die „Thüringer Allgemeine“ (TA) berichtete in ihrer Ausgabe vom 1. Februar 2013 unter dem Titel „Initiative gegen rechte Gewalt: Wer gegen wen in der SPD?“, dass der Thüringer Wirtschaftsminister für das Projekt „Gesicht zeigen gegen rechte Ideologie“ 384.000 € aus Mitteln der Europäischen Union an einen gemeinnützigen Verein übergeben hat. Mit den Fördergeldern soll die Bildungsarbeit eines in Erfurt ansässigen Vereins in Berufsschulen unterstützt werden. Weiterhin ist dem Zeitungsbericht zu entnehmen, dass in der Thüringer Landesregierung die Förderung der Projekte im Kampf gegen rechte Gewalt im Verantwortungsbereich des Sozialministeriums angesiedelt ist. Der Sprecher des Thüringer Wirtschaftsministers wird im genannten TA-Artikel mit den Worten zitiert: „Es war doch alles mit dem Sozialministerium abgesprochen.“
1. Wer ist innerhalb der Landesregierung zuständig für die Projekt- und Vereinsförderung im Kampf gegen rechte Gewalt und wie oft haben in dieser Legislaturperiode die einzelnen Ressorts Fördergelder zu diesem konkreten Zweck ausgereicht?
2. Zwischen welchen beteiligten Personen erfolgte vor der oben genannten Übergabe von Fördergeldern an den in Erfurt ansässigen Verein eine interministerielle Abstimmung zwischen dem Wirtschafts- und dem Sozialressort?
3. Wie teilen sich die 384.000 € Fördermittel im Rahmen des Projekts „Gesicht zeigen gegen rechte Ideologie“ in Personal-, Sach- und Projektmittel auf?
4. Welche weiteren Projekte und Vereine wurden jeweils mit welchem Betrag bei der Vergabe von Fördergeldern zum Kampf gegen Rechtsextremismus durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie gefördert?