haben. Diese Zweidrittelmehrheit wäre uns auch heute noch wichtig, steht aber hier nicht im Einzelnen zur Debatte. Das Rederecht im Petitionsausschuss, wie auch die Erstellung des Jahresberichtes sind erfüllt, wenn auch keine Aussprache und Debatte dazu im Landtag erfolgt. In Ihrer Problemdarstellung haben Sie es eigentlich selbst begründet. Die Landtagsmehrheit hat den Entwurf von 2007 als zu weitgehend ablehnt.
Ich war damals bei der Debatte nicht dabei, aber ich kann in meiner Arbeit mit der Bürgerbeauftragten keinen Mangel an Kompetenz und auch kein Abgrenzungsproblem im Verhältnis zum Petitionsausschuss erkennen. Ich glaube nicht, dass der Bürgerbeauftragten Befugnisse zugestanden werden müssen oder können, wo sie Missstände im Behördenhandeln beseitigt. Sie soll mehr Kompetenzen, mehr Geld bekommen und dabei festlegen, wie bürgernah und wie freundlich Verwaltung aussieht. Dies hat aber im Gegensatz zu den Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten, wo es gesetzlich geregelt ist, wie der Datenschutz auszusehen hat, keine gesetzliche oder verwaltungsrechtliche Legitimierung. Sie kann folglich nicht rechtlich bindend Beanstandungen durchsetzen. Hiermit fehlen ganz klar die gesetzlich normierten Vorschriften. Sie sind weder in einem Gesetz noch in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt, wie bürgernahe und freundliche Verwaltung aussehen soll. Aus dem Grund müssen wir sagen, können wir dem Gesetz nicht zustimmen. Ja selbst eine Strafandrohung ist im Gesetz vorgesehen, aber für uns rechtlich gar nicht möglich.
Ich sehe es nicht ganz so drastisch wie Herr Dette, dessen Meinung zu den Beauftragten in Thüringen als Präsident des Landesrechnungshofs in einem Artikel im Dezember 2012 in einer Thüringer Zeitung dargestellt wird. Ich sehe diese Aufgabe nicht als Versorgungsposten ohne Befugnisse und auch nicht als Anhängsel des Petitionsausschusses. Wenn auch die Personalausstattung bei der Bürgerbeauftragten mit hohen Kosten zu Buche schlägt, geht uns dieser Antrag insgesamt viel zu weit und wird von uns nicht unterstützt.
Vielen herzlichen Dank. Als Nächster hat das Wort Herr Abgeordneter Thomas Kemmerich von der FDP Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste zumindest am Internet, zwei sind noch da, in § 1 Ihres Gesetzentwurfs beabsichtigen Sie, dem Bürgerbeauftragten mehr Kompetenzen einzuräumen. In Ihrem Entwurf sehe ich
aber nur mehr Zusatzaufgaben für den Bürgerbeauftragten und ich denke, das kann ich im Sinne der Bürger dieses Landes auch sagen. Schaue ich mir die jetzigen Aufgaben des Bürgerbeauftragten im geltenden Gesetz an und die Aufgaben in Ihrem Entwurf so frage ich mich ernsthaft, wie bei der zukünftigen parlamentarischen Aufgabenfülle der Bürgerbeauftragte sich mit den Anliegen der Bürger ernsthaft und nachhaltig befassen soll. Das Wort Bürgerbeauftragter bedeutet für mich, vom Bürger beauftragt, deren Belange zu bearbeiten und nicht zusätzliche Aufgaben zu bearbeiten, die Sie, ich zähle exemplarisch auf, in § 1 normieren, Erarbeitung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften anzuregen, Stellung zu Aktivitäten des Bundes nehmen, Forschungsprojekte zu bürgernahen und freundlichen Verwaltungen zu initiieren und zu begleiten, auf Anforderung des Landtags Gutachten zu erstellen - Gutachten gibt es zumeist genug in diesem Lande - und noch einiges mehr.
Die Anregung der Bearbeitung von Gesetzesinitiativen und Anträgen ist unseres Erachtens Aufgabe des Parlaments und nicht des Bürgerbeauftragten, sicherlich dazu Stellung zu beziehen, aber das macht er heute schon. Den Mehrwert für die Bürger, den Sie mit Ihren Zusatzaufgaben erreichen wollen, würde ich gerne mit Ihnen auch im Ausschuss diskutieren. Aber eins ist klar: Mehr Aufgaben bedeuten mehr Personal und mehr Kosten. Ich denke, darauf werden auch die Haushälter ein sehr wachsames Auge haben, dass wir hier nicht wieder unnötig Bürokratie aufpumpen.
Apropos Kosten: Ich gönne ja jedem alles. Sie fordern aber unter anderem auch eine Erhöhung der Besoldung aus B3 auf B6. Die Forderung steht allein im Raum. Eine Begründung würde mich noch sehr interessieren, aber die Aufgabenfülle, die Sie hier anführten, kann das natürlich auf der einen Seite begründen. Aber auch ein Bürgerbeauftragter sollte bei 40 Wochenstunden auch irgendwo seine Deadline haben. Aber gut, es gibt auch andere Leute, die mehr als 100 Prozent für die jeweiligen Aufgaben aufbringen können,
Zu § 2 Ihres Gesetzesentwurfs: Hier plant Ihre Fraktion, dass neben den Fraktionen und den Abgeordneten des Landtags zukünftig Vereine, Verbände und sonstige Organisationen sowie Einzelpersonen dem Landtag Personalvorschläge unterbreiten können. Auch das würde mich sehr in der Praxis interessieren. Insofern sind viele diskussionswürdige Tatbestände gesetzt. Ich habe gerade von Frau Kanis vernommen, Sie werden den Ge
setzentwurf ablehnen. Insofern ist wenig Hoffnung, dass wir darüber im Ausschuss diskutieren können, dann sollten wir andere Stellen nutzen, Bürgerbeauftragtenrechte zu stärken, dass er wirklich im Sinne der Bürger arbeiten kann und dann können wir uns hier die Arbeit sparen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kemmerich. Als Nächster hat das Wort Abgeordneter Michael Heym für die CDUFraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Sedlacik, es sieht nicht gut aus für den Gesetzentwurf, nach allem, was man bislang von hier vorn gehört hat.
Ich habe mich schon ein bisschen gewundert, als ich das gelesen habe. Zum Ersten: Es ist schon mehrfach gesagt worden, das sagt Frau Sedlacik auch, der Gesetzentwurf hat schon mal 2007 vorgelegen, damals von der Mehrheitsfraktion als zu weitgehend abgelehnt. Ich möchte es noch anders formulieren, weil es auch rein rechtlich gar nicht ging und weil es auch dieses Mal rein rechtlich gar nicht geht. Ich will darauf zurückkommen. Aber bevor ich das tue, will ich mal einen Satz aus dem Gesetzentwurf zitieren, wo ich mich frage, wo lebt der, der das hier geschrieben hat? Hier steht: „Es kann und darf allerdings nach Ansicht der LINKE-Fraktion nicht darum gehen, die Aufgaben des bzw. der Beauftragten dadurch zu vermehren, dass alle Petitionen zentral beim Bürgerbeauftragten eingehen und dann erst an den Petitionsausschuss weitergeleitet werden.“ Solche in der öffentlichen Diskussion immer wieder aufkommenden Vorschläge - so die Ansicht der LINKEN - entwerten die Funktion des Petitionsausschusses und auch Artikel 14 des in der Thüringer Verfassung verankerten Petitionsrechts. Ich frage mich, in welchen öffentlichen Räumen Sie sich bewegen, dass Sie so eine Argumentation hier überhaupt anführen. Also in den Kreisen, in denen wir uns bewegen, werden solche Ideen überhaupt nicht diskutiert. Das entbehrt völliger Realität und das könnte man dann weiter auseinandernehmen. Kollege Kemmerich ist gerade schon mal auf eine von Ihnen vorgeschlagene Aufgabenerweiterung eingegangen. Zum anderen - wir hat
ten es heute Morgen bei der Novellierung des Petitionsgesetzes -, diese ganze Nummer mit Anhalten von Verwaltungsverfahren, wo wir Ihnen nun schon mehrfach und nun schon jahrelang erzählen, dass das nicht geht. Jetzt kommen Sie mit einem verbindlichen Beanstandungsrecht. Also man kann ja noch immer mehr Wortgirlanden finden, aber es wird nicht sein. Es kann nicht sein, weil es rechtlich gar nicht funktioniert. Von daher geht dieser Entwurf ins Leere. Die Aufgabenfülle, die Sie der Bürgerbeauftragten hier noch mit diesem Entwurf aufgeben, ich möchte es auch noch mal an einem anderen Beispiel deutlich machen. Wer den Bericht von der Bürgerbeauftragten aus 2011 gelesen hat es sind über 800 Anfragen/Anliegen, die an sie herangetragen worden sind. Das sind bei ungefähr 200 Arbeitstagen im Jahr 4 Fälle pro Tag. Und jeder, der sich ein bisschen mit der Materie befasst, weiß, dass wahrscheinlich kaum ein Fall innerhalb eines Tages erledigt ist. Ich will sagen, der Arbeitsanfall, der jetzt bei der Bürgerbeauftragten anliegt, ist jetzt schon so immens, dass es unrealistisch ist, hier diese ganzen Dinge, die Sie niedergeschrieben haben, auch noch der Bürgerbeauftragten hier aufs Auge zu drücken. Dieses permanente Mehr von noch mehr Bürgernähe und von noch mehr Bürgerfreundlichkeit - es ist langsam anstrengend. Ich weiß nicht, die Bürgerbeauftragte geht regelmäßig raus ins Land, in die Landratsämter, in andere Verwaltungen, bietet Sprechtage an, der Petitionsausschuss ist unterwegs und ich habe auch noch nirgendwo gehört, dass die Bürgerbeauftragte unfreundlich gewesen ist. Wie freundlich soll sie denn noch sein? Soll sie sich bei den Petenten auf den Schoß setzen? Also manchmal geht einem das schon auf die Nüsse, was Sie hier immerzu formulieren, das muss man schon mal so sagen.
Herr Heym, ich würde Sie auch bitten, eine angemessene Rede zu halten, was die sprachlichen Ausdrücke anbelangt.
Ja, ja, Frau Präsidentin. Auf der einen Seite sagen Sie, wir müssen Verwaltung abbauen, das ganze Land stöhnt und macht und tut und in diesem Gesetzentwurf werden, und das ist ja auch schon vom Vorredner angesprochen worden, hier Dinge konstruiert, wo wir noch mehr Verwaltung aufblähen, wo wir noch mehr Dinge der Bürgerbeauftragten aufladen und das Ganze machen wir dann unter der Überschrift „Verbesserung der Arbeit für die Bürgerbeauftragte“. Ich war am Anfang noch geneigt zu sagen, na gut, wir reden mal darüber und nehmen es in den Ausschuss, aber je weiter man nach hinten steigt … Ich will noch ein weiteres Bei
spiel sagen: § 5 Abs. 3 habe ich mir hier angestrichen, da frage ich mich wirklich, wo lebt der, der das geschrieben hat. Ich will es deutlich machen, nicht alle kennen sich aus, aber die betreffenden Kollegen sind hier. Unter dem § 5 - Anrufungsrecht, Zusammenarbeit mit Petitionsausschuss - steht unter Absatz 3: „Anliegen von Straf- und Untersuchungsgefangenen sowie von sonstigen Personen in einem Verwahrungsverhältnis sind ohne Kontrolle durch die Anstalt oder verwahrende Einrichtung und verschlossen unverzüglich dem Bürgerbeauftragten zuzuleiten.“ Das läuft den Regelungen völlig zuwider, die wir in Thüringen haben. Wir haben einen Petitionsausschuss, wir haben eine Strafvollzugskommission. Und hier steht ausgewiesen „sind […] dem Bürgerbeauftragten zuzuleiten“. Also da frage ich mich wirklich, wo hat der das abgeschrieben, der das hier zu Papier gebracht hat.
Ich will es abkürzen an der Stelle. Hier sind so viele Dinge drin, die gehen gar nicht. Deshalb hatten wir die anfängliche Überlegung, das an den Ausschuss zu überweisen, uns aber dann auch zu der Position durchgerungen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen und auch nicht an den Ausschuss zu überweisen. Danke.
Vielen Dank, Herr Heym. Als Nächste hat das Wort Abgeordnete Jennifer Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir stehen diesem Gesetzentwurf grundsätzlich erst mal sehr offen und wohlwollend gegenüber.
Die Koalition macht es sich sehr einfach in ihrem Unwillen, über diesen Entwurf überhaupt einmal zu diskutieren. Mir scheint, dass der Vorteil unserer Fraktion ist, dass wir auf diese Dinge doch einen etwas frischeren, distanzierteren Blick haben, weil wir 2007 nämlich nicht dabei waren. Anscheinend war dieses Jahr 2007, was die Gesetzesänderung zum Petitionswesen und zur Bürgerbeauftragten betrifft, offensichtlich eine Art Zäsur. Ich habe den Eindruck, dass es 2013 höchste Zeit wird, das aufzuarbeiten.
Ich möchte im Rahmen der Diskussion über diesen Gesetzentwurf, die wir hoffentlich im Ausschuss fortführen, nur allen empfehlen, den Beitrag von Herrn Joachim Linck „Ein Plädoyer für starke Bürgerbeauftragte. Thüringer Erfahrungen nutzen“ zu lesen. Mag sein, dass in der Bewertung das an einigen Stellen differenzierter sein könnte - er ver
gleicht den Erfolg in der damaligen Zeit vor 2007 der Bürgerbeauftragten bei der positiven Bescheidung von Petitionen mit dem des Petitionsausschusses und es ist klar, da gibt es abgestufte Kategorien, so dass man da genau hinschauen muss -, aber bei dem anderen Punkt, der Frage der Dauer der Erledigung gibt es, glaube ich, eine eindeutige Aussage. Einige der Reformvorschläge, die Herr Linck in seinem Artikel beschreibt - also Wahl durch das Parlament, das Rederecht im Plenum -, hat DIE LINKE aufgegriffen, die Unabhängigkeit des Bürgerbeauftragten zu stärken, dem stehen wir auch sehr offen gegenüber. Aber wir müssen uns doch immer fragen: Was ist besser für unsere Bürgerinnen und Bürger, was ist besser für die Petenten? Ich hatte letzte Woche das Vergnügen, bei einem Ortstermin des Petitionsausschusses dabei zu sein. Dieser Termin war ein beredtes Beispiel dafür, dass das Petitionswesen so, wie wir es jetzt haben, viel zu lange dauert. Das war ein Klassiker dafür und das hat man nur erfahren können, indem man dort war, dass es dort um Streitigkeiten zwischen Personen geht, die weit über das hinausgehen, was eigentlich Inhalt der Petition war. Die Petition hat vorher viele Runden gedreht, immer wieder war sie im Petitionsausschuss und dann gab es irgendwann den Ortstermin. Die Bürgerbeauftragte hätte so etwas ein oder ein halbes Jahr vorher schon erledigt, indem sie dorthin geht und ihre Funktion als Mediator - so würden wir uns das vorstellen - ausfüllt. Da kommen wir zum Punkt: Es geht tatsächlich um die Konkurrenz zwischen …
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Was machen wir denn im Petitionsausschuss? Das ma- chen wir doch schon.)
Ja, aber zu wenig, an sehr wenigen, an zu wenigen Stellen, Herr Heym. Diese Petition, wenn sie von vornherein bei der Bürgerbeauftragten gelandet wäre, wäre sehr wahrscheinlich schon ein halbes Jahr vorher erledigt gewesen. Es ging nur darum, am Ende war das das Ergebnis, dass sich die Beteiligten - und das waren sehr viele verschiedene - zusammensetzen, um zu einer Lösung zu kommen. Dieser Herausforderung müssen Sie sich stellen, sehr geehrte Kolleginnen von CDU und SPD. Wir sind nicht bürgernah genug, wir sind vor allem nicht schnell genug und das ist sehr unbefriedigend für die Petenten.
Ich komme zur LINKEN und auf das gleiche Zitat, was Sie vorhin verlesen haben, Herr Heym. Ich gehe da in eine ganz andere Richtung. Das ist eine der Schwächen an Ihrem Gesetzentwurf. Ich möchte das noch einmal verlesen: „Es kann und darf allerdings nach Ansicht der LINKE-Fraktion nicht darum gehen, die Aufgaben des bzw. der Beauftragten dadurch zu vermehren, dass alle Petitionen zentral beim Bürgerbeauftragten eingehen und dann erst
an den Petitionsausschuss weitergeleitet werden.“ Die Begründung, warum das nicht so sein könnte, bleiben Sie schuldig; warum? Ich möchte nicht, dass wir an dieser Stelle Denkverbote haben. Ich möchte, dass wir auch darüber reden. Genau das, was Sie hier ablehnen, ist auch der Vorschlag von Joachim Linck. Dem muss man nicht in Gänze folgen, aber wir müssen darüber diskutieren. Sie können nicht die Bürgerbeauftragte stärken, ohne das Petitionswesen nicht zu schwächen, aber zu verschlanken und klare Aufgabenteilung vorzunehmen. Dazu gibt es, wie gesagt, in dem erwähnten Beitrag von Herrn Joachim Linck sehr konkrete Vorschläge. Und das scheint mir der eigentliche Knackpunkt zu sein, die Abgrenzung zwischen Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragte.
Den Reformunwillen dokumentieren Sie einmal mehr, Herr Heym und auch die Kolleginnen der Koalitionsfraktionen, wenn Sie an dieser Stelle nicht die Gelegenheit wahrnehmen, vorliegende Reformvorschläge im Petitionsausschuss zu diskutieren. DIE LINKE - ich weiß jetzt nicht, ob sie genau den Gesetzentwurf von damals noch einmal eingebracht hat - schießt an einigen Stellen sicherlich über das Ziel hinaus. Trotzdem, aus den genannten Argumenten, müssen wir darüber reden.
Mein letzter Punkt, der einen anderen Sachverhalt betrifft: Angesichts der Gleichstellungsdebatte, die wir heute hatten, Sie schreiben in § 8: „Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.“ Ich schlage vor, um ein Zeichen zu setzen, verfassen Sie dieses Gesetz so, dass Sie die ganze Zeit von der Bürgerbeauftragten reden, weibliche Form. Dann gilt auch dieser Passus in § 8 und allen ist gedient. Es könnte, im Gegensatz zur Gleichstellungsbeauftragten, ein Mann oder eine Frau sein. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Frau Schubert. Als Nächste hat sich zu Wort gemeldet Abgeordnete Diana Skibbe für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Diskussion über unseren Gesetzentwurf ist in diesem Landtag recht interessant, auch wenn es in der Form nicht überraschend ist. Frau Schubert, Sie nahmen auf die Schwäche unseres Gesetzes Bezug. Das nehme ich Ihnen so nicht weiter übel. Ich denke, da können wir diskutieren, denn wir wollen eine Wahlfreiheit genau bei den Petitionen, dass jeder Petent die Wahlfreiheit hat. Und wenn er ausdrücklich die Petitionen von der Bürgerbeauftragten bearbeiten lassen will, dann kann er das tun, sonst
gehen diese Petitionen an den Petitionsausschuss. Die anderen Fraktionen oder die FDP - da denke ich, dass wir zumindest die Gelegenheit hätten, im Petitionsausschuss bzw. auch in den Ausschüssen über den Gesetzentwurf zu reden - scheinen sich dieser Meinung nicht anschließen zu können, was ich bedaure.
Herr Heym, Sie sprachen davon, dass Bürgernähe für Sie sehr anstrengend ist oder immer noch anstrengender werden soll nach unserem Gesetzentwurf. Das bedaure ich. Das können wir, denke ich, den Bürgern auch nicht vermitteln. Ich denke, vielleicht haben Sie auch so ein bisschen ein Problem damit, dass wir als LINKE die Bürgerbeauftragte hier mit mehr Kompetenzen ausstatten wollen. Wir wollen sie nicht als Superkontrollinstanz haben, darum geht es uns überhaupt nicht. Die durch den Gesetzentwurf umgestaltete Funktion der bzw. des Bürgerbeauftragten - vielleicht können wir uns auch einigen, dass wir der Bürgerbeauftragten sagen, ich werde das in meiner Rede versuchen jetzt durchzuhalten -, soll als möglichst unabhängige Ombudsstelle dafür sorgen, dass die Verwaltung aus dem Blickwinkel der Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens besser und bürgernäher arbeitet und, ich denke, das ist die Arbeit auch wert.
Es geht - um den Begriff jetzt auch einmal sehr weit zu fassen - auch um eine Art Verbraucherschutz, denn es gilt leider immer wieder zu betonen, Verwaltung muss auch hier in Thüringen für die Menschen da sein und nicht umgekehrt. Öffentliche Verwaltung ist schon gar kein Selbstzweck an und für sich. Die Frage, was Verwaltung im Verhältnis zu Einwohnerinnen und Einwohnern in Thüringen sein soll, was Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit denn in der Alltagspraxis und im konkreten Fall wirklich bedeutet, das gewinnt derzeit in Thüringen an Bedeutung und Aktualität, das gilt vor allem auch mit Blick auf die aktuell anlaufende Diskussion und Aktivitäten zu einer Funktional-, Verwaltungsund Gebietsreform.