und haben dann natürlich auch wesentlich mehr Mittel und mehr Spielraum. Sie sind natürlich auch größer, man muss das auch mit berücksichtigen, aber wenn wir nicht anfangen, den VMT zu erweitern, dann bleibt er ewig auf der Strecke. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe, denn ich muss sagen, solange der Verkehrsverbund beispielsweise auf die BahnCard 50 nicht anerkennt, wenn Eltern mit
Kindern in der Bahn innerhalb dieses Verkehrsgebietes benachteiligt sind, wenn sie mit VMT-Fahrschein reisen und wenn ständig Fahrpreisaufwüchse schon im Konzept eingearbeitet sind, dann wird die Attraktivität dieses Verkehrsverbundes auch nicht besonders steigen. Ich denke, dann wird auch das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, einen thüringenweiten Verkehrsverbund zu schaffen, irgendwo nur eine fromme Zielstellung bleiben. Deswegen wollen wir hier mehr Geld einstellen, um schrittweise dem Ziel eines thüringenweiten Verkehrsverbundes näherzukommen. In diesem Zusammenhang ist es, das möchte ich noch erwähnen, weil wir auch über das Haushaltsbegleitgesetz sprechen, für uns nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung bei dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf eine Priorisierung des ÖPNV in der Mittelhöhe verzichtet. Wir hätten uns hier eine Festschreibung von mindestens 50 Prozent der Mittel für den ÖPNV einfach als definitive Aussage gewünscht. Ich meine, so gut es ist, dass die Zweckbindung der Mittel für den öffentlichen Verkehr fortgeführt wird, hier hätte man schon doch ein klares Signal auch an den öffentlichen Nahverkehr setzen können. Aus diesem Anlass möchte ich noch mal eine alte Forderung von uns erneuern. Wir würden uns wünschen, wenn eine verkehrsträgerübergreifende Infrastrukturanalyse zum Thema Verkehr durch die Landesregierung vorgelegt wird, damit wir auch dort prioritär schauen können, wie der Mitteleinsatz in den zukünftigen Jahren - denn Infrastruktur wird immer langfristig geplant - erfolgen soll. Ein weiterer Kritikpunkt, und deswegen haben wir einen Entschließungsantrag mit eingereicht, ist für uns, dass die Förderung der Schieneninfrastruktur nicht so zum Tragen kommt, zumindest nicht im vorliegenden Haushalt. Wir wollen uns nicht zum Verteidiger Ihres Koalitionsvertrages machen, aber Sie haben dort formuliert, dass Sie mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene bringen wollen. Ich denke, hier müssten die Ansätze, die da sind, noch wesentlich verstärkt werden. Wir wollen mit unserem Entschließungsantrag erreichen, dass ein gut vertaktetes Bahnangebot im Freistaat mit vorangetrieben wird. Deswegen fordern wir die Landesregierung explizit auf, die Potenziale, aber auch die Mittel zur Verbesserung und Erweiterung der Schieneninfrastruktur im Freistaat und im Zusammenhang mit der Entwicklung im Bund darzustellen. Das wäre auch ein Beitrag im Zusammenhang mit dem Zusammenwachsen von Regionen auch zwischen Ost und West. Der geplante Lückenschluss der Werra-Bahn gibt uns da Hoffnung für die Höllentalbahn, auch für eine mögliche Vorfinanzierung der Elektrifizierung auf der Mitte-Deutschland-Verbindung oder für eine schnellere Realisierung des jetzt noch eingleisigen Abschnitts zwischen Töppeln und Gera. Auch bei der Rennsteigbahn haben wir leichte Hoffnung. Vielleicht kann man auch an einen Beschluss aus 2003 erinnern,
auch wenn sich dann die Geschichte etwas anders realisiert hat. Da haben die damaligen Verkehrsminister Daehre und Trautvetter in der Sektkellerei zu Freiburg über eine Verbindung zwischen Kyffhäuserbahn und Unstrutbahn über Naumburg nach Sondershausen nachgedacht. Das wissen wir alle, 2006 wurden die Bahnen dann abbestellt. Aber vielleicht kann man noch mal darüber reden, wie wir insgesamt die Schieneninfrastruktur im Freistaat gestalten.
Geld für Infrastrukturentwicklung ist jedenfalls da, das möchte ich gleich sagen, das konnten wir der trickreichen Finanzsicherung des angeschlagenen Erfurter Flughafens entnehmen. Schon mehrfach wurde angesprochen, dass der Rechnungshof seit Jahren eine Überarbeitung des Betriebskonzepts gefordert hatte. Die Landesregierung hat es dann letztendlich in Auftrag gegeben und der Minister hat mehrfach darauf hingewiesen, dass entsprechende Sparmaßnahmen auch eingeleitet wurden und die Mittelzuwendungen von im Haushalt 2013 4,8 Mio. € auf 4 Mio. € im Haushalt 2014 gekürzt wurden. Dass Sie aber offensichtlich den eigenen Untersuchungen und den angenommenen Passagierzahlen nicht gänzlich trauen, zeigt die Tatsache, dass ganz beiläufig die Restmittel aus dem Straßenbau in Thüringen und aus dem Landesamt für Bau und Verkehr zur Kostendeckung herangezogen werden können.
Deswegen möchten wir diese Deckungsvermerke gern streichen. Wir werden uns in ein bis zwei Jahren wieder darüber unterhalten. Ich glaube, da werden wir die Verwendung sehen, falls Sie nicht eventuell darüber nachdenken, den Flughafen so zu reduzieren, dass er kostendeckend ist oder dass er dann im Verkehrsverbund Mitteldeutschland gemeinsam mit Leipzig eine Außenstelle bildet.
Über Berlin wollen wir in diesem Zusammenhang bitte nicht reden, der Erfurter Flughafen wurde wenigstens fertig gebaut. Abgesehen davon, dass wir diese Deckungstitel streichen wollen, wundere ich mich zum Beispiel, dass die Landesregierung nur an der Stelle für den Erfurter Flughafen auf diese Idee gekommen ist. Für den ÖPNV finden wir solche Deckungsmöglichkeiten nicht, zumindest nicht in dieser Größenordnung. Wir möchten, meine Damen und Herren, auch die Forderung des Rechnungshofes unterstützen, die ÖPP-Projekte bei öf
fentlichen Baumaßnahmen zu evaluieren und eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Das ist dringend notwendig, denn so große Erfolge haben wir bundesweit und auch in Thüringen mit ÖPP-Projekten nicht verzeichnen können. Ich erinnere nur an das angemahnte Beispiel Saale-Holzland-Kreis „Die Straße“, selbst da war die Wirtschaftsberechnung vorher falsch. Wir sollten tatsächlich ein Augenmerk darauf haben, ob nicht letztlich die öffentliche Hand wesentlich wirtschaftlicher baut als die private. Herr Ramsauer wird diese Erfahrung gerade im Bund machen müssen, weil die PPP-Autobahnprojekte endlich überprüft werden.
Eine weitere Sparmaßnahme, die wir kritisch hinterfragen, deswegen möchten wir auch dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen, ist die Abstufung von Landesstraßen zu kommunalen Straßen. Das ist eine Sparbüchse der Landesregierung. Die Kommunen werden mit den Mitteln für Winterdienst, mit Erhaltung noch mehr belastet. Allerdings kann das natürlich auch in den Folgezeiten einen Rückschlag für beispielsweise Straßenbegehung oder Winterdienst für die Landesregierung haben. Es wird einfach ein Straßenflickenteppich entstehen. Wenn dann die Landesstraßen vom Winterdienst gereinigt werden, dann in den kommunalen Abschnitten die Kollegen abbiegen müssen, aber trotzdem den nächsten Landesstraßenabschnitt wieder erreichen und reinigen müssen, sollte man darüber nachdenken, wie effizient das ist.
Ein Wort noch zur Erhöhung der Mittel für die Landesverkehrswacht. Ebenfalls ein Antrag von uns. Herr Höhn als Fraktionsvorsitzender hatte ja gesagt, dass Sie die steigenden Kosten in anderen Beratungsstellen zumindest ansatzweise berücksichtigt hätten. Aber offensichtlich hat die Koalition bei der Landesverkehrswacht keinen Handlungsbedarf gesehen, denn sie wurde nicht berücksichtigt. Ich frage mich, ob die geleistete Arbeit dort etwas weniger wert oder wichtig ist. Ich möchte nur darauf verweisen, 2011 stieg die Zahl der Toten im Thüringer Straßenverkehr um 37 Prozent und im Jahr 2012 die Anzahl registrierter Unfälle. Deswegen würde ich an dieser Stelle noch mal um Gleichbehandlung oder um Zustimmung für unseren Antrag werben.
Noch einige Sätze zum Abschluss zum Thema Wohnungsbauvermögen. Wir begrüßen die Absicht der Landesregierung, dieses einzurichten, kritisieren aber, dass 20 Mio. € an den allgemeinen Haushalt zurückgegeben werden, denn wenn wir in Thüringen die demografische Entrichtung und die Umsetzung der Behindertenkonvention betrachten, dann bräuchten wir dringend mehr Mittel für notwendige bauliche Veränderung im Wohnungsbau. Deswegen unser Antrag, 3 Mio. € zusätzlich für barrierefreies Bauen einzusetzen.
Die Zeit ist abgelaufen, ich hätte sonst noch die Fahrradkommunalkonferenz des Bundes in Erfurt begrüßt und mir gewünscht, dass dieses Jahr der Titel für Radwege ausgeschöpft wird.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Finanzierung von Verkehrsinvestitionen ist eine zentrale Säule der Thüringer Verkehrspolitik. Der Etat des Ministeriums betrifft alle Menschen in Thüringen, den Autofahrer, den Bahnfahrer, Reisende, Mieter sowie Hausbesitzer. Er ist mitverantwortlich für die größten Investitionen des Landes und gilt gemeinhin als Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung unseres Freistaats. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur verbessern die Anbindung und Erreichbarkeit, steigern die Attraktivität aller Landesteile für Bürger und Unternehmen und ermöglichen im Idealfall neue Ansiedlungen. Investitionen in den ÖPNV sichern die Mobilität aller Thüringer in der Daseinsvorsorge. Ich hoffe, es besteht Einigkeit darüber, dass jeder ausgegebene Euro im Einzelplan 10 Effekte generiert, die auch in Zukunft jedem Einwohner des Freistaats zugute kommt.
Es ist so. Aus diesem Grund freue ich mich ganz besonders darüber, dass der Etat im Vergleich zur drastischen Absenkung im letzten Jahr für die kommenden beiden Jahre wieder leicht angewachsen ist, aber auf der anderen Seite die Haushaltskonsolidierung nicht aus dem Blick gelassen wurde. Für 2013 sind im Einzelplan 10 Gesamtausgaben in Höhe von 785 Mio. € vorgesehen und 2014 von 780 Mio. €. Die Investitionsquote steigt von 33 Prozent auf 36 Prozent 2013/2014.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, über den Zustand der Landesstraßen haben wir schon öfter hier im Plenum, aber auch im Ausschuss gesprochen. Ich will die Zahlen gern noch mal vor Augen führen. 2008 befanden sich 30 Prozent der Landesstraßen auf der freien Strecke in einem schlechten bzw. sehr schlechten Zustand, 2012 waren es 50 Prozent. Bei den Ortsdurchfahrten sind die Ergebnisse noch schlechter, 2008 waren 56 Prozent in einem schlechten Zustand, im vergangenen Jahr bis zu 80 Prozent. Anhand dieser Zahlen wird bewusst, dass Einsparungen bei der Straßenunterhaltung nicht folgenlos bleiben, sondern einen erhöhten Investitionsbedarf für die Zukunft generieren. Deswegen ist es unser Ziel, den Investitionsstau langfristig
abzubauen. Darum begrüßen wir auch, dass in dem Haushalt 2013 und 2014 die Mittel auf 40 Mio. € wieder angestiegen sind, obwohl das immer noch nicht den Zahlen des Koalitionsvertrags entspricht, aber es sind mehr als in den vergangenen Jahren und das ist ganz wichtig.
Konsens besteht - so hoffe ich auch -, dass investiert werden muss, damit der ÖPNV verbessert wird. Worüber wir uns besonders freuen, ist, dass auch die Regionalisierungsmittel für den ÖPNV angestiegen sind. Damit sind die Voraussetzungen für die weiteren Leistungsvergaben im Schienenpersonennahverkehr geschaffen. Für zukünftige Investitionen zum Aufbau, zur Modernisierung und zum Erhalt der ÖPNV-Infrastruktur stehen uns in den beiden Jahren jeweils 40 Mio. € zur Verfügung. Dadurch wird die Attraktivität für die Fahrgäste, insbesondere hinsichtlich der Barrierefreiheit und der Zugangsmöglichkeiten, erhöht, aber auch die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen.
Auch die Städtebauförderung kann auf einem hohen Niveau fortgeführt werden. Die Bund-LänderProgramme werden in vollem Umfang kofinanziert. Damit werden so erfolgreiche Initiativen wie „Genial zentral“ oder die Thüringer Innenstadtinitiative fortgeführt.
Dann möchte ich noch ein paar Sätze zu den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen hier vortragen. Wir haben ja beantragt, Geschwindigkeitsmesstafeln anzuschaffen und damit einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen zu leisten; das betrifft 100.000 €. Die Wirksamkeit von Geschwindigkeitstafeln zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde in Studien des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft und der deutschen Hochschule der Polizei bestätigt.
Des Weiteren haben wir mit einem Änderungsantrag erreicht, dass Bundesbauprogramme im Bundesfernstraßenbau optimal genutzt werden können. Dieses dient vor allen Dingen zur Flexibilisierung und zur Ermächtigung, Aufträge auch anzuschieben, auch wenn im Moment das Geld nicht da ist, aber auch dann handeln zu können, wenn Geld vom Bund zur Verfügung steht, wir hier auch einen Planungsvorlauf geschaffen haben. Das ist aus unserer Sicht ganz wichtig, dass wir hier auch flexibler handeln können.
In Artikel 12 des Haushaltsbegleitgesetzes ist zudem die Bereitstellung und feste Bindung der Kompensationsmittel aus dem Entflechtungsgesetz für den kommunalen Straßenbau und ÖPNV bis zum Auslaufen der Förderperiode festgeschrieben. Dies ist ein klares Signal an die Kommunen und die Leistungsträger, im ÖPNV auch zukünftig Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur vornehmen zu können und dringend notwendige Verbesserungen vorausschauend planen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch kurz auf die Gesetzesinitiative der Landesregierung im Bundesrat eingehen, die wir als CDU-Fraktion ausdrücklich unterstützen. Vor dem Hintergrund der Revision der Entflechtungsmittel hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Kompensationsleistung lediglich für das Jahr 2014 auf der Höhe der bisher geleisteten Beträge fortgeschrieben werden soll. Thüringen hat im Bundesrat eine Initiative gestartet und setzt sich dafür ein, dass die Mittel erhöht und bis zum Jahr 2019 gesetzlich festgeschrieben werden.
Zum einen braucht das Land eine bedarfsgerechte und abschließende Regelung zu den weiteren Zahlungen vom Bund. Zum anderen benötigen die Kommunen und die Träger des ÖPNV eine dauerhafte, solide und langfristige Finanzierungsperspektive. Ich hoffe, dass wir uns an diesem Punkt einig sind.
In welchem Punkt kein Konsens erzielt werden kann, ist der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Im Rahmen der Beratung zum Haushaltsbegleitgesetz wurde ebenfalls der Gesetzentwurf zum Thüringer Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, der im Haushalts- und Finanzausschuss beraten wurde, eine schriftliche Anhörung durchgeführt und schlussendlich abgelehnt. Nach Ansicht meiner Fraktion kann der Gesetzentwurf der Landesregierung die tatsächlichen Bedürfnisse der Kommunen zielführender bedienen und ist flexibler.
Dann möchte ich noch ganz kurz auf zwei Änderungsanträge der Opposition eingehen. Das eine betrifft die Absenkung der Mittel für den Flughafen Erfurt-Weimar und für den kommunalen Straßenbau. Wir wissen, die Situation des Flughafens Erfurt GmbH ist so, wie sie ist, und sie wird sicher auch mit der Inbetriebnahme von Kassel-Calden noch weiter unter Druck geraten, aber wir wissen auch, die Landesregierung ist zu 95 Prozent Gesellschafter und subventioniert diesen. Die Einsparvorschläge werden den Flughafen unserer Auffassung nach in die Handlungsunfähigkeit treiben. Ich denke, das kann nicht gewollt sein. Aus diesem Grund plädieren wir dafür, die möglichen Erfolge aus der Umsetzung des Betriebskonzepts, welches wir auch im Ausschuss schon diskutiert haben, abzuwarten und dem Flughafen nicht voreilig den Wind aus den Segeln zu nehmen. Auch hat der Flughafen eine Bedeutung für Thüringen und deshalb müssen wir hier abwarten.
Frau Schubert, Ihre Fraktion beantragte, 8 Mio. vom kommunalen Straßenbau abzuziehen und 10 Mio. zugunsten des ÖPNV zu investieren. Sie begründen dies mit der Anpassung an die Ist-Ausgaben im Jahr 2011. Zunächst: Die 25 Mio., die
2011 ausgegeben wurden, waren im Haushalt eingeplant und entsprachen dem 50-prozentigen Anteil der Entflechtungsmittel. Der Aufwuchs an Mitteln für den kommunalen Straßenbau ist aus unserer Sicht völlig berechtigt. Ein wachsendes Netz an kommunalen Straßen, was sicher auch Herabstufung bedeutet, hat auch einen erhöhten Finanzbedarf zur Folge. Wie der Zustand ist, habe ich am Anfang gesagt, wissen wir auch. Deshalb ist dieser Antrag nicht zielführend, den können wir auf keinen Fall unterstützen.
Nun noch mal ein Satz zum Antrag der FDP: Eine pauschale Kürzung der Ausgaben im IT-Bereich ist nicht zielführend und bereits zum Haushalt 2012 hat der Minister das schon ausführlich begründet. Da muss man sich schon fragen, warum Sie abermals an der Wahrheit und der Sinnhaftigkeit der Aussagen des Ministers zweifeln.
Ihr habt Erfahrung damit, aha. Im Einzelplan 18 stellt die Landesregierung sicher, dass die laufenden Maßnahmen fortgesetzt werden können. Für staatliche Hochbaumaßnahmen sind 2013 119 Mio. und für 2014 108 Mio. geplant. Es wird eine Reihe von Investitionen damit abfinanziert. Die brauche ich jetzt nicht alle vorzulesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat mit dem Einzelplan 10 einen Haushalt vorgelegt, der zum einen nach unserer Auffassung richtige Schwerpunkte setzt und zum anderen gezielte Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur vorsieht. Deshalb werbe ich um Zustimmung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine sehr geehrten Damen und Herren auch auf der Zuschauertribüne, die heute wieder erfreulicherweise sehr gut besetzt ist.
Bevor ich anfange: Ich habe heute früh im Fernsehen eine Meldung gehört, was Sie jetzt sicherlich auch interessieren wird, Herr Minister. Da ging es um den Bundeshaushalt, dass bei der Verteidigung und bei der Verkehrinfrastruktur die größten Einschnitte gemacht werden sollen. Ich denke, bei mir sind sämtliche Alarmglocken angegangen. Ich hof
fe, bei Ihnen auch. Also wenn wir da sparen, Verkehr, da brauchen wir nicht zu reden, das wissen wir, werde ich jetzt noch was dazu sagen, aber auch beim anderen Punkt Verteidigung, wenn ich mir die Situation in der Welt ansehe, sind das Sachen, die man nicht in die Welt setzen sollte.
Kommen wir jetzt zum Eigentlichen. Geht man ins Detail des Einzelplans, so umfasst der Titel „Wartung und Unterhaltung von Landesstraßen“ für die Jahre 2013 ein Volumen von 34 Mio. € und 2014 von 33 Mio. €. Hinzu kommen 6 Mio. € Landesmittel für die Verkehrsinfrastruktur. Das ist zwar mehr als im Jahr 2012, aber trotzdem 10 Mio. € weniger als die im Koalitionsvertrag der CDU und SPD festgesetzten 50 Mio. € - wie Frau Tasch schon richtig sagte - pro Jahr. Bei der Höhe der eingestellten Haushaltsmittel stelle ich die Frage, ob in der Perspektive eine nachhaltige Entwicklung und der Substanzerhalt der Landstraßen möglich sein wird. Ich glaube es nicht.