Aber auch die Fraktion DIE LINKE streicht nicht unerheblich bei der Thüringer Polizei und beim Verfassungsschutz. Dass Sie den Verfassungsschutz abschaffen wollen, ist ja kein Geheimnis, leider haben Sie uns aber noch nicht erklärt, wie Ihre Dokumentationsstelle im Vorfeld mögliche Straftaten von Rechts-, Links- oder anderen Extremisten aufdecken will, aber das bleibt sicher Ihr Geheimnis. Bei der Polizei sind Sie auch nicht zimperlich und streichen ca. 5 Mio. €. Ich kann mir nicht vorstellen, meine Damen und Herren, dass das der richtige Weg ist, bei denjenigen anzusetzen, die für unsere Sicherheit verantwortlich sind.
Die Thüringer Polizei macht eine sehr gute Arbeit, aber wenn sie weiter so geschröpft wird, wird sie früher oder später nicht mehr dazu in der Lage sein,
und einzelne Anzeichen, meine Damen und Herren, gibt es in der Praxis gelegentlich schon, wo, ich sage mal, Einsatzzeiten suboptimal sind, wo man schon den Eindruck manchmal gewinnt, das ist nicht so richtig gut gelaufen, hier hat es viel zu lange gedauert, bis auch Polizisten vor Ort sein konnten. Ich glaube, dass man an der Stellenschraube einen Riesenfehler macht, wenn man dort noch weiter versucht Geld rauszupressen.
Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass wir die gute Arbeit der Thüringer Polizei würdigen sollen. Eine Art der Anerkennung, meine Damen und Herren, ist die Beförderung. Deshalb haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, dass der Weg, den der Innenminister im letzten Jahr schon eingeschlagen hat, nämlich die Beförderungsquote auf 10 Prozent zu erhöhen, auch zukünftig beibehalten werden soll. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. Ich glaube, es ist unanständig, wenn es Polizisten gibt, die im Eingangsamt auch in den Ruhestand gehen müssen, und deswegen war der Schritt richtig und er sollte weitergeführt werden.
Meine Damen und Herren, es sind aber auch erfreuliche Änderungen im Haushalt erfolgt. Der Antrag der FDP-Fraktion von Juni 2011, LKW- Führerscheine für die Mitglieder bei den freiwilligen Feuerwehren und beim Katastrophenschutz zu fördern,
hat seine Umsetzung im Haushalt gefunden. Es ist nunmehr möglich, dass Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr durch eine Drittelförderung von Land, Kommune und Mitglied einen LKW-Führerschein machen können. Ich halte das für einen wichtigen Schritt, um die Nachwuchsprobleme, die es bei Feuerwehren gibt, zu dämpfen, um Interesse zu wecken für eine Mitwirkung bei der Feuerwehr, weil man dort auch einen Führerschein gefördert bekommt.
Wir haben den Antrag gestellt, Kollege Fiedler, das darf man auch an dieser Stelle noch mal sagen. Dass die Arbeit im Ministerium geleistet worden ist, das will ich an dieser Stelle nicht verschweigen und dafür will ich mich auch ganz herzlich bedanken, aber initiiert haben wir es und das dürfen wir auch sagen. Ich denke, das ist ein Erfolg. Ich hoffe, dass es von den Feuerwehren genutzt werden kann, vielleicht auch, um neue Mitglieder zu werben, wie ich bereits gesagt habe.
Eine weitere neue Regelung, über die ich mich hingegen nicht freuen kann, befindet sich im Haushaltsbegleitgesetz. Nunmehr soll sich das Land an kommunalen Zweckverbänden beteiligen können, meine Damen und Herren. Ich bin schon erstaunt über diese Regelung und auch über ihre Ausgestaltung. Ich kann Ihnen auch sagen, was mir dabei Bauchschmerzen bereitet. Die Regelung wird grundsätzlich mit dem Zweckverband Oberhof in Verbindung gebracht. Die neu einzuführende Regelung würde aber eine Beteiligung des Freistaats an weiteren Zweckverbänden ermöglichen, ja geradezu initiieren. Ich werde den Verdacht nicht los, dass diese Normierung auch etwas mit dem neuen Zweckverband KET zu tun hat. Ob ein Zweckverband für Oberhof wirklich die einzig richtige Lösung ist, scheint jedenfalls aus unserer Sicht zweifelhaft. Im Frühjahr 2012 hatte das Kabinett noch eine gGmbH beschlossen. Warum es, meine Damen und Herren, seit Dezember ein Zweckverband ist, kann man aus unserer Sicht nicht wirklich nachvollziehen - ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Ich habe durchaus die Befürchtung, dass der Zweckverband Oberhof nicht der einzige Zweckverband bleibt, bei dem das Land sich beteiligen will oder muss, weil die Kommunen nicht in der Lage sind, die Umlage zu zahlen. Wir haben diese Änderung im HuFA abgelehnt und der Meinung sind wir auch weiterhin. Es gibt aus unserer Sicht ganz klar und deutlich andere Rechtsformen, um Oberhof zu unterstützen. Da die Zweckverbandsregelung aber von der Mehrheit hier im Hohen Haus gewollt ist, haben wir auch hier einen Änderungsantrag ge
stellt. Nach der jetzigen Regelung in § 39 a bedarf es der Zustimmung der Landesregierung, wenn sich das Land an einem Zweckverband beteiligen will. Wir sind der Auffassung, dass dadurch das Haushaltsrecht und somit das Königsrecht des Parlaments ausgehebelt werden könnte.
Die Beteiligung des Landes an einem kommunalen Zweckverband wie Oberhof oder der KET kann aufgrund der Umlageverpflichtung zu einer nicht vorhersehbaren Belastung des Landeshaushaltes führen. Deswegen sind wir der Auffassung, wenn eine solche Regelung von der Mehrheit hier im Hohen Haus wirklich als notwendig erachtet wird, sollte zumindest auch der Landtag die Zustimmung zur Beteiligung an einem Zweckverband erteilen.
Die Beteiligung an einem Zweckverband ist haushaltsrelevant und deswegen sollten und dürfen wir uns das Haushaltsrecht nicht so einfach aus der Hand nehmen lassen. Es gehört ins Parlament.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag sowie zu unseren Entschließungsanträgen.
Ich möchte aber ganz kurz, bevor ich noch etwas Zeit für meinen Kollegen Recknagel übrig lasse, ein paar Worte sagen zu dem Thema Standardabbau. Alle Fraktionen reden immer wieder vom Standardabbau, aber wie handeln wir hier in diesem Hohen Haus? Wir haben einen Antrag eingebracht zum Standarderprobungsgesetz, der hat es noch nicht einmal in die Ausschüsse geschafft. Deswegen sage ich an dieser Stelle, lassen Sie uns bitte nicht nur über Standardabbau reden, sondern über Fraktionsgrenzen hinweg und ohne parteipolitisches Hickhack endlich Wege suchen und finden, die zum Standardabbau führen, denn das ist notwendig, um auch zu entsprechenden Kostenreduzierungen zu kommen. Kostenreduzierungen gehen nur mit Aufgabenreduzierungen. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Renner für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit der Neuordnung der Zuständigkeiten für den Kommunalen Finanzausgleich reduziert sich nun der Einzelplan 03 auf den Bereich der klassischen Innenpolitik, also die Sicherheitspolitik, Polizei, Verfassungsschutz und Brandund Katastrophenschutz. Hinzu kommen die Fragen der Integration
In diesem Bereich angesiedelt ist auch das Landesamt für Statistik und das für uns untrennbar mit den Fragen einer Funktional- und Verwaltungsreform verbundene Landesverwaltungsamt. Gerade bei dieser Behörde, die jährlich etwa 76 Mio. € benötigt, wird deutlich, wie konservativ die Landesregierung vorgeht. Erhalten um des Erhaltens willen, das ist Ihr Credo, ein Argument vernehmen wir nicht. Was wir bräuchten beim Landesverwaltungsamt, tatsächliche Aufgabenanalyse, auch Aufgabenkritik, ein offenes und transparentes Nachdenken, wie effektive und gleichzeitig bürgerfreundliche Verwaltung in Thüringen aussehen soll - Fehlanzeige. Wie eine Reform scheitert, wenn man gerade darauf verzichtet, echte Aufgabenanalyse und offene Debatte, wenn diese verpasst wird, was dann passiert, sehen wir in der Polizei.
Die Beschlussfassung des Polizeiorganisationsgesetzes im Oktober 2011 durch den Thüringer Landtag war nicht alleinige Grundlage für die derzeitigen Strukturveränderungen bei der Polizei. Maßgeblich begleitet und auch bestimmt wurde die Reform durch das von der Landesregierung beschlossene Stellenabbaukonzept mit dem Kurznamen SSL. Nun wird die Polizei umstrukturiert und es steht die Kürzung weiterer 644 Vollzugsplanstellen und 282 Tarifstellen bis zum Jahr 2021 an.
Wie grundlegend unzureichend die Reformüberlegungen für die Thüringer Polizei angestellt werden, zeigt, dass das Landeskriminalamt, eine Polizeibehörde, die nicht frei oder unabhängig neben den anderen Polizeibehörden steht, in die Strukturreform erst gar nicht einbezogen wurde, ebenso wenig die Bildungseinrichtung der Thüringer Polizei. Stattdessen wurden im Prinzip das Polizeiverwaltungsamt und das Polizeipräsidium in einer Behörde der Landespolizeidirektion wieder eingeführt. Im Kern der Polizeistrukturreform, jedenfalls im Kern dessen, was öffentlich verkauft und kommuniziert wird, war die Botschaft des Innenministers, dieses und des vorherigen, es komme mit der Reform mehr Blau auf die Straße. Am Erreichen dieses Ziels gibt es erhebliche Zweifel und in der Polizei rumort es. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Innenministerium diese Zweifel und das Rumoren einfach ignoriert und die tatsächliche Situation in der Thüringer Polizei beschönigt.
Wir hören öffentlich, aber auch im Innenausschuss vom Innenminister immer nur eines, alles auf dem allerbesten Weg, es gibt bereits positive Effekte, der Personalabbau wird diesem Effekt nicht zuwiderlaufen, kurzum alles prima in der Thüringer Polizei. Warum hört man in der Polizei das glatte Gegenteil? Ganz egal, ob Gewerkschafter oder Gewerkschafterin, Personalrat, leitender Beamter oder Beamtin, egal welche Region oder welches Partei
buch, egal ob derjenige vorher Verfechter oder Kritiker der Reform war, man hört eine Klage in der Thüringer Polizei. An der Basis im Streifendienst, bei der Anzeigenaufnahme, bei den Ermittlungen, in der Prävention, da klaffen die Lücken zwischen Ist und Soll, zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Daher gehört für uns das Personalkonzept der Thüringer Polizei auf den Prüfstand, so wie wir es in unserem vorgelegten Entschließungsantrag fordern. Ich zitiere: „… das Personalkonzept der Thüringer Polizei bis zum 30.09.2014 zu überarbeiten und dem Landtag zur Kenntnis vorzulegen. Bei der Überarbeitung für die Evaluierungsergebnisse zur gegenwärtig in Umsetzung befindlichen Polizeistrukturreform sowie eine umfassende Aufgabenanalyse zu berücksichtigen und Personalvertretungen, Berufsverbände und Gewerkschafter einzubeziehen. Das Stellenabbaukonzept muss überprüft werden, und zwar aufgrund einer fundierten Aufgabenanalyse, einer Evaluierung der Ergebnisse der Polizeistrukturreform, einer Bewertung der Alterspyramide in der Polizei und dann auch entsprechend angepasst werden.“ Ich bin mir sicher, wenn die fachliche Bewertung der Strukturen der Polizei und nicht die Haushaltspolitik im Mittelpunkt steht, dann kann das Personalabbaukonzept der Landesregierung so nicht weiterverfolgt werden.
Zu einem Personalkonzept gehört zwangsläufig auch die Personalentwicklung, dass Entwicklungsperspektiven tatsächlich auch für die Beamtinnen und Beamten aufgezeigt werden; eine dazugehörige ist die Frage der Beförderung. Hier hatte Thüringen mit einem Anteil von jährlich 5 Prozent der Beförderung ein trauriges und vor allem demotivierendes Bild abgegeben. Wie aus der letzten Innenausschuss-Sitzung zu erfahren war, ist die Anhebung des Beförderungskorridors auf 10 Prozent für dieses und das kommende Jahr noch nicht gesichert. Im Interesse der Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen sollte sich der Landtag deshalb mit der Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag für diese Mindestgrenze starkmachen; auch ein Zeichen in die Polizei, dass dort mit entsprechender Motivation und entsprechenden Aufstiegschancen auch jeder Beamte und jede Beamtin zu rechnen hat.
Meine Damen und Herren, Anfang Januar hat der Thüringer Innenminister den Fraktionen sein Thesenpapier zur Reform des Verfassungsschutzes übersandt. Auf das Gutachten von Herrn Dr. Schäfer warten wir immer noch. Eine Überraschung erwarten wir in dem Papier allerdings nicht. Für uns, für die Fraktion DIE LINKE, gibt es für den Geheimdienst in einer Demokratie keine Zukunft, er ist Ausdruck einer verflossenen Zeit, einer Zeit des Kalten Krieges, einer Zeit des Freund-Feind-Denkens, einer Zeit des staatlichen Misstrauens gegenüber der Bevölkerung, er ist unfähig, untauglich und überflüssig. All diejenigen, die sagen, es sei gefährlich,
wenn man den Verfassungsschutz abschaffe, die sich an diesen Geheimdienst klammern, denen sagen wir, es ist gefährlich, ihn fortbestehen zu lassen.
Wer sagt, für diesen Schritt braucht es Argumente, dem empfehle ich eine Teilnahme am Untersuchungsausschuss, ob im Bund oder hier. Der Nutzen des Verfassungsschutzes ist an keiner Stelle nachgewiesen, der Schaden evident und in der Öffentlichkeit zu besichtigen.
Wir haben einen entsprechenden Antrag vorgelegt, in dem wir fordern, ich zitiere: „Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ungeachtet bestehender Befugnisse aus dem Thüringer Verfassungsschutzgesetz nachrichtendienstliche Befugnisse zur Erhebung von Daten und Informationen durch das Thüringer Landesamt für den Verfassungsschutz nicht mehr angewandt werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag bis zum 30.06.2013 ein Konzept zur ersatzlosen Auflösung des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz und die notwendigen Rechtsänderungen zur Beschlussfassung vorzulegen. Parallel ist das Landesamt für den Verfassungsschutz schrittweise zu verkleinern. Zeitgleich ist eine wissenschaftlich und analytisch arbeitende Informations- und Dokumentationsstelle zur gesellschaftlichen Abwehr von Gefahren für die politischen und sozialen Grund- und Menschenrechte ohne nachrichtendienstliche Befugnisse zu errichten und in den Folgejahren auszubauen.“ Haben wir den Mut, den Geheimdienst in einer Demokratie abzuschaffen, diesen Fremdkörper in einer offenen Gesellschaft für immer Vergangenheit sein zu lassen? Der Innenminister hat Mut bewiesen, als er sich die Tage im Rahmen des Faschings ein alternatives Aussehen gegeben hat; vielleicht brauchen wir mehr Mut in der Politik. Der Mut in der Innenpolitik wird diese Wochen und Monate darin bewiesen, inwieweit wir mit einem Instrument aus vergangenen Zeiten Schluss machen und uns auf den Weg machen, gemeinsam andere Wege zu finden, die wichtige Aufgabe des Schutzes der Grund- und Bürgerrechte gesellschaftlich, aber auch behördlich neu zu ordnen. Wir LINKEN haben dazu Vorschläge gemacht und wir werden sicherlich auch im Laufe der Legislatur, nicht nur in dieser Haushaltsdebatte heute, weiter für unsere Forderung stehen und streiten: Schluss mit dem Geheimdienst und her mit einem Demokratiezentrum in Thüringen. Danke.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befinden uns hier in der Haushaltsdebatte zum Einzelplan 03, das ist das Innenministerium. Dass diesem Einzelplan eine besondere Bedeutung zukommt, kann man nicht nur aus den aktuellen Berichterstattungen entnehmen, auch schon durch die vorhin von Frau Kollegin Renner gemachten Äußerungen. Wenn es stimmt, dass Haushalt nichts anderes bedeutet als in Zahlen gegossene Politik, dann reden wir hier momentan über nichts anderes als über Innenpolitik. Und wenn es um Innenpolitik geht, spreche ich als Erstes die Polizei im Freistaat Thüringen an. Meine beiden Vorredner haben das auch bereits getan. Das Thema „Innere Sicherheit“ war immer ein Dauerbrenner in diesem Land. Wie eben von Frau Kollegin Renner schon angesprochen, haben die Geschehnisse insbesondere um die NSU-Terrorzelle zusätzlich dafür gesorgt, dass die innere Sicherheit noch mehr und spürbar an Bedeutung gewonnen hat. Es ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, sicherlich unbestritten, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land die wichtigste staatliche Aufgabe ist. Wir haben uns in der Koalition nun auf den Weg gemacht, mit einer Strukturreform der Thüringer Polizei den mittlerweile aktuellen Gegebenheiten im Land gerecht zu werden. Diese Gegebenheiten bewegen sich zugegebenermaßen in dem Korridor aus geringeren finanziellen Spielräumen, die auch das Innenministerium zu beachten hat, aber auch aus personellen Gestaltungsräumen, die kleiner geworden sind. Die Polizeistrukturreform ist finanziell abgesichert, die notwendigen Investitionen werden jetzt nach den zugehörigen Ausgaben im Doppelhaushalt zum Zuge kommen. Dazu gehören eine moderne Leitstellenausstattung, ein zentrales Vermittlungs- und Kommunikationssystem und ein gut strukturiertes Fallbearbeitungssystem für die Polizei. Wenn das alles realisiert worden ist, sind die Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen gut gerüstet. Nun ist es aber so, dass man Strukturreformen auf den Weg bringt. Das allein reicht aber nicht. Ich kann ja sagen, in welcher Struktur die Polizei zukünftig arbeiten will, ich muss aber auch die Antwort auf die Frage geben, mit wie vielen Leuten das geschieht. Also auch die Frage der Personalentwicklung ist sehr wichtig. Da braucht die Thüringer Polizei klare Perspektiven. Der Haushalt des Innenministers ist zwangsläufig geprägt von Personalausgaben und insbesondere den Personalausgaben der Polizei. Aber, Herr Kollege Bergner, und das wird Ihnen sicherlich auch aufgefallen sein, im Rahmen des Stellenabbaukonzepts werden im Einzelplan 03, al
so der Plan, über den wir jetzt gerade sprechen, allein in den nächsten Jahren über 2.000 Stellen abgebaut. Das entspricht rund einem Viertel des gesamten Stellenabbaus im Landesdienst.
Wir würden uns mehr Stellen insbesondere für den Polizeivollzug wünschen. Auch bei der Zahl der Neueinstellungen von Polizeivollzugsbeamten gibt es Luft nach oben, aber es gilt eben auch hier, den Sparzwängen Rechnung zu tragen. Insgesamt glauben wir, dass mit dem zur Verfügung stehenden Personal Sicherheit auf hohem Niveau aber eben auch gerade noch gewährleistet werden kann. Das liegt vor allem auch an der engagierten Arbeit der Thüringer Polizistinnen und Polizisten selbst, denen wir dafür an dieser Stelle auch einmal Dank sagen möchten.
Im Übrigen ist das immer sehr interessant in den Debatten, die man als Abgeordneter auch vor Ort führt. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber wenn man mal so eine politische Diskussion führt, dann kommt man unweigerlich natürlich auch immer auf das Thema des Sparens und man wird da von sehr vielen Leuten zu unterschiedlichsten Anlässen gefragt. Dann bekommt man immer gesagt, dass das Land jetzt endlich mal anfangen muss mit dem Sparen, und wenn man dann konkret nachfragt und sagt, wo genau wir denn sparen wollen, kommt meist das Argument, na beim Personal. Wenn ich dann frage: Sind Sie der Meinung, wir sollten zum Beispiel weniger Polizisten in Thüringen haben, dann habe ich noch von keinem Einzigen bislang, mit dem ich zumindest gesprochen habe, ein klares Ja gehört. Dann sagt mir jeder, nein, bei der Polizei wollen wir lieber nicht sparen. Das hat einen ganz einfachen Grund. Es geht, wie ich das eingangs schon gesagt habe, um den Anspruch an Sicherheit, den jeder von uns hat. Die Leute draußen im Land genauso wie Sie und ich hier im Plenum. Das zeigt aber auch, dass dieser Sicherheitswunsch vor allem mit einem verknüpft ist, von der Gewissheit, dass da jemand ist, der diese Sicherheit gewährleistet, und das sind nun mal in der Regel unsere Polizistinnen und Polizisten und am allerliebsten hat der Bürger sie auch vor Ort, wo sie präsent sein sollen, also bei großen Volksfesten, zur Sicherheit auf den Straßen oder auf den Autobahnen, in den Nachtstunden in den Innenstädten und großen Wohngebieten, bei den Fußballspielen. Deshalb werden wir in den kommenden Jahren auch diesem Spannungsfeld zwischen haushalterischen Zwängen auf der einen Seite, also dem Wunsch nach Sparen und weniger Personal und dem Wunsch nach mehr Präsenz von Polizei vor Ort auf der anderen Seite gerecht werden müssen. Das hat auch
schon mein Vorredner gesagt, der Herr Bergner, dass es dann Änderungsanträge der Opposition gibt, die noch mal 5 Mio. € einsparen wollen. Das ist schon abenteuerlich, das ist verwegen.
Wenn ich schon über den Wunsch nach Sicherheit hier spreche, es gibt, Frau Kollegin Renner, berechtigterweise Diskussionen um die Sicherheitsarchitektur hier im Freistaat, vor allem, seitdem der Verfassungsschutz in die Schlagzeilen gekommen ist, und natürlich kann man sich auch um die haushalterischen Ansätze in Bezug auf den Verfassungsschutz streiten. Bei Ihnen habe ich eher, obwohl das hier eine Haushaltsdebatte ist, schon Grundsatzdiskussionen verspürt. Aber wenn man den Verfassungsschutz in Gänze und als Einrichtung infrage stellt, wie Sie es getan haben, Frau Kollegin Renner, und wenn Sie der Meinung sind, man sollte ihn lieber abschaffen - einige Kolleginnen und Kollegen im Haus sind vielleicht auch dieser Auffassung -, dann muss aber auch klar sein, es ist ganz egal, wie die Sicherheitsstruktur im Freistaat gestrickt werden soll, und da sind wir mitten in der Diskussion, und es ist ganz egal, ob man den Verfassungsschutz jetzt als eigenständige Behörde belässt oder die Aufgaben zumindest, die es ja dann weiter gibt, auch wenn Sie diese Behörde auflösen wollen, ob wir die Aufgaben ins Ministerium delegieren oder an die Polizei oder etwas vollkommen Neues schaffen, wie ich das immer mal so höre, es wird in jedem Fall Geld kosten.