Wir fordern Sie auf, packen Sie endlich die nötigen Reformen an, auch im Sinne eines Konsenses hier im Haus. Sorgen Sie an anderer Stelle für eine Stärkung des Parlaments gegenüber der Exekutive.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass angesichts der Zeitungsmeldungen über angebliche Schwierigkeiten, Beschaffungen, Korruptionsvorwürfe mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Bereich des Innenministeriums, noch in diesem Haushalt die Deckungsfähigkeit bei den investiven Titeln nicht etwa eingeschränkt wird, sondern noch ausgedehnt wird, damit das Parlament noch weniger rekapitulieren kann, was wohin geht, sondern damit die Exekutive noch mehr Freiheiten hat, das Geld nach Gutdünken einzusetzen, wo sie möchte.
Wenn dann in einem zweiten CDU-geführten Ministerium, nämlich dem von Minister Carius, er sich einen Vermerk sichern möchte, der ihm das Recht zusichert, Geld für den kommunalen Straßenbau, das er dort einspart, zusätzlich zum im Haushalt vorgesehenen Betriebkostenzuschuss zum Flughafen Erfurt auch noch zum Flughafen Erfurt geben zu können, dann muss das doch hier im Haus eine Debatte auslösen, dann ist das doch alles nicht mehr mit transparenter Mittelverwendung erklärbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann Sie nur auffordern, stimmen Sie unseren Anträgen zu, auch in dieser Hinsicht für Transparenz zu sorgen, diese Vermerke zu streichen, wenn Sie es halbwegs ernst meinen mit dem Thema. Wir wollen Transparenz und wir wollen finanzpolitische Stabilität in diesem Haus haben. Helfen Sie somit auch, meine Damen und Herren, Ihren Beitrag zu leisten in der Tat und tatsächlich für ein weltoffenes, tolerantes und gerechtes Thüringen. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen herzlichen Dank, Herr Huster. Als Nächste hat jetzt das Wort Abgeordnete Annette Lehmann für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, ich komme jetzt wieder etwas in den Bereich der Sachlichkeit zurück und möchte auch zunächst etwas zum Einzelplan 06 sagen, der ja auch Thema dieses Tagesordnungspunkts ist.
Der Einzelplan 06 ist bekanntermaßen ein reiner Verwaltungshaushalt. Aber auch in diesem Verwaltungshaushalt, den der Finanzminister Herr Dr. Voß zu verantworten hat, wird deutlich, unser Finanzminister plant sparsam und sorgsam mit den Steuergeldern. Ich kann mein Lob für diesen Einzelplan so wie im letzten Jahr nur wiederholen. Wichtig ist für uns, dass das Ministerium mit seinen nachgeordneten Behörden gut arbeitet und dafür auch eine vernünftige technische und räumliche Voraussetzung hat, denn es geht hier um unsere Einnahmeverwaltung. Wir haben eben wieder gehört, für was man alles Geld ausgeben kann oder möchte, aber zunächst muss es ja einmal in die Kasse kommen, damit man es dann auch ausgeben kann. Dabei ist unsere eigene Steuerverwaltung in Thüringen ganz, ganz wichtig. Darauf möchte ich jetzt auch noch mal kurz den Blick lenken.
Die Gesamtausgaben des Einzelplans 06 steigen gegenüber 2012 zwar an, und zwar auf 197 Mio. € bzw. 192 Mio. € im Folgejahr, aber ich meine, dass dies sehr moderat ist und eben auch insbesondere den neuen Investitionen in Technik geschuldet ist. Dafür werden insgesamt 2 Mio. € bereitgestellt, zum Beispiel werden Notebooks und Drucker für die Betriebsprüfer und Steuerfahnder angeschafft. Besonders positiv fällt auch die Umsetzung des Stellenabbaukonzepts auf der Seite 8 im Einzelplan 06 auf. Alle Stellen sind etatisiert, so dass hier
tatsächlich im Jahr 2020 die Umsetzung der Maßnahmen auch abgeschlossen sein kann und wird. Gleichzeitig wird über die Ausbildung für den Bereich der Steuerverwaltung auch der erforderliche Nachwuchs gesichert und eingearbeitet sowie jungen Menschen hier in Thüringen eine berufliche Perspektive gegeben. So viel in aller Kürze zum Einzelplan selbst.
Herr Huster, Sie haben eben in Ihrem Redebeitrag eigentlich selbst geschildert, warum es notwendig war, dass es in Thüringen ca. 16 Mrd. € Kredite gibt. Wenn wir uns alle vor dem geistigen Auge noch einmal vorstellen, wie es hier 1989/1990 aussah, dann wissen wir auch, dass es erforderlich war, viel Geld in die Hand zu nehmen, um die Zustände in den Krankenhäusern, in den Pflegeheimen, in den Behindertenheimen, in den Schulen, der Straßen, im Bereich der Wirtschaft und der Infrastruktur in Ordnung zu bringen. Es ist ein langer Weg, den wir jetzt seit 22 Jahren gehen. Es hat viel Geld gekostet. Wir müssen das zurückzahlen, wir müssen die Zinsen dafür zahlen, das ist alles richtig. Aber jeder, der mit offenen Augen durch Thüringen geht, weiß auch, dass das Geld zumindest zum allergrößten Teil, ich kenne auch die Rechnungshofberichte, ich weiß auch, dass Fehler passiert sind, aber doch zum allergrößten Teil, übrigens auch im Umweltbereich, richtig und gut investiert wurde.
Zu dem, was Sie über 50 Mio. € für den Bereich von, glaube ich, Kunst und Kultur eben dargelegt haben, möchte ich darauf verweisen, Herr Minister Matschie hat vorhin ganz ausführlich und dezidiert dargelegt, wie sich das Haushaltsvolumen seines Einzelplans in den letzten Jahren entwickelt hat, und das ist nach oben gegangen. Er hat noch mal die Zahlen gesagt, wie viel im Bereich für Kunst und Kultur ausgegeben wird. Allein über den Änderungsantrag zur Förderung der Theater und Orchester sehen Sie ja auch, dass zum Beispiel 63 Mio. € allein dorthin fließen. Ich finde schon, dass sehr viel dafür getan wird. Genauso wie Sie dann vielleicht fordern, es muss umgeschichtet werden oder es muss noch mehr in diese oder jene Haushaltsstelle umgeschichtet werden, so hat jeder andere hier im Raum sicherlich auch Vorstellungen, wo man dieses oder jenes auch noch ausgeben könnte.
Ich möchte aber noch mal etwas zum Kommunalen Finanzausgleich sagen, auch wenn das in der Startrunde heute Morgen schon von vielen angesprochen wurde. Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs wollten wir alle hier im Hause und auch die kommunalen Spitzenverbände haben das seit Jahren gefordert. Ziel dabei war, dass der Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen transparenter, nachvollziehbarer, aufgabenund zielgenauer und natürlich auch verfassungs- und
klagefest wird. Damit sollte auch der alljährliche Streit um die Höhe der kommunalen Finanzen, um die Ausstattung der Kommunen der Vergangenheit angehören. Wichtig ist, eine feste Planbarkeit für beide Seiten zu erreichen. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass dies mit der Neufassung des Kommunalen Finanzausgleichs auch erreicht wird. Die Anhörungen, vor allem die mündliche, die wir durchgeführt haben, haben aufgezeigt, und das haben auch die beiden Gutachter in der Anhörung gesagt, die Reform ist gelungen und wird von ihnen auch als verfassungskonform und passend zum Verfassungsgerichtsurteil 2005 eingeschätzt. Insofern sehe ich dem gelassen entgegen, wenn der erste Landrat jetzt schon die erste Klage angekündigt hat. Deutlich wurde auch auf meine Nachfrage in der mündlichen Anhörung von den kommunalen Spitzenverbänden geantwortet, niemand möchte in das alte System des Kommunalen Finanzausgleichs zurück. Da wir jetzt einmal bei der mündlichen Anhörung sind, Herr Huster hat eben einiges daraus berichtet, möchte ich dazu nur sagen, jeder ist für sein Tun, für sein Handeln und für seine Äußerungen ganz persönlich verantwortlich. Wir sind für niemanden verantwortlich, jeder ist für sich selbst verantwortlich.
Wir sind aber nicht DIE LINKE, Herr Kollege Kuschel. Ich weiß nicht, was für erzieherische Maßnahmen bei Ihnen üblich sind. Bei uns ist jeder Mensch für sich selbst und für sein Tun und für seine Äußerungen verantwortlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, der Kommunale Finanzausgleich, die Reform dessen, was jetzt auf den Weg gebracht wird, ist auch bundesweit vorzeigbar, denn wir wissen auch, andere Bundesländer brauchen dafür viele Jahre. Die konkret festgelegten Revisionen werden auch dazu beitragen, dass Anpassungen oder überdurchschnittliche Abweichungen ausgeglichen werden und der Finanzausgleich damit dann auch der weiteren Entwicklung, zum Beispiel der Steuereinnahmeentwicklung, angepasst werden kann.
Um die Abweichungen abzumildern und den Übergang für die Kommunen zu erleichtern, haben wir in drei wesentlichen Punkten Änderungen vorgeschlagen, diese wurden letzte Woche im Haushaltsausschuss auch entsprechend abgestimmt. Wichtig ist
mir noch einmal die Aussage, dass die kommunalen Spitzenverbände genau damit auch einverstanden sind. Erstens: Es gilt der Dreijahresdurchschnitt bei der Berechnung der FAG-Masse. Zweitens: Über den kommunalen Garantiefonds werden in den nächsten fünf Jahren die bereits genannten 313 Mio. € fließen, die Härten abmildern sollen. Dadurch werden die Kommunen entlastet, so dass die zunächst in Rede stehenden erheblichen Kreisumlageerhöhungen, es wurde ja immer von ca. 7 Prozent gesprochen, in dieser Höhe sicherlich nicht erhoben werden müssen. Bei den Landkreisen erhalten nun 15 von 17 Landkreisen Mittel aus dem Garantiefonds, die kreisfreien Städte partizipieren alle davon. Bei den Dörfern und Städten, ich habe das mal anhand einer Liste durchgezählt, erhalten durch diese Aufstockung und durch die Änderung der Berechnungsgrundlagen bis auf 29 alle in Thüringen Geld aus der kommunalen Finanzgarantie. Wer wie viel genau erhält, richtet sich nicht danach, das will ich auch noch mal klarstellen, wer am lautesten ruft oder wer den Finanzminister am besten kennt, sondern es richtet sich nach ganz objektiven amtlichen Daten, meine Damen und Herren, weil auch schon gefragt wurde, wie geht das vor sich, wie kann das sein, dass der eine so viel und der andere so viel bekommt. Natürlich ist das unterschiedlich und das geht ganz ordnungsgemäß nach objektiven amtlichen Daten, die die Kommunen über ihre eigenen Steuereinnahmen und dergleichen mehr, über ihre Jahresabschlüsse dem Landesamt für Statistik mitteilen.
Von den nun bereitstehenden 98 Mio. € für 2013 fließen 76 Mio. € in den ländlichen Raum. Das, finde ich, ist auch eine ganz wichtige Aussage für unser ländlich geprägtes Thüringen. Für die in Not geratenen Kommunen gibt es natürlich darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit, Anträge für Mittel aus dem Landesausgleichsstock, so wie in der Vergangenheit auch, zu stellen. Drittens wurde eine weitere Revision für das Jahr 2015 vereinbart.
Diese Einigung, werte Kolleginnen und Kollegen, mit Erfüllung dieser Hauptforderungen der Spitzenverbände, war auch die Zielsetzung der Union, sowohl beim Beschluss auf unserem Landesparteitag als auch in den nachfolgenden intensiven Verhandlungen von uns mit den kommunalen Spitzen. Bei all dem muss Wert darauf gelegt werden, dass diese Reform gesetzes- und urteilskonform ist. Wir befinden uns hier diesbezüglich auch in einer Sondersituation in der Bundesrepublik, das Urteil hat aber nicht die Union herbeigeführt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Deckung für unsere Erhöhungsvorschläge, insbesondere für die kommunale Finanzgarantie, wollen wir aus den Steuermehreinnahmen aus 2012 schöpfen, die dafür als Rücklage zur Verfügung stehen sollen. Natürlich haben wir gesehen, dass die anderen Fraktionen auch Vorschläge dazu ha
ben, aber letztlich kann man das Geld nur einmal ausgeben. Wir wollen, dass unsere Kommunen, in denen wir alle auch verwurzelt sind, auch weiterhin als Rückgrat unseres Freistaats und als Dienstleister für die Bürger da sind, ihre Aufgaben erfüllen können, weiterhin auch investieren. Deswegen sind auch 10 Prozent aus der kommunalen Finanzgarantie für Investitionen auszugeben. Wir wollen, dass die Kommunen auch unsere Förderprogramme noch mit finanzieren können sowie dass das kulturelle und gesellschaftliche Leben in den Gemeinden und Städten auch möglichst umfangreich in Zukunft aufrechterhalten werden kann.
Die 10 Prozent, die für Investitionen verwendet werden sollen, finden wir, sind notwendig, sollen speziell bei Schulträgern auch in die Schulsanierung fließen. Aber da nicht jedes Dorf, jede Stadt auch Schulträger ist, kann es natürlich auch nicht generell so erfolgen, sondern wichtig ist, das Geld soll in Investitionen fließen bei denen, die keine Schulträger sind. Darauf wartet auch unsere Wirtschaft, darauf warten auch die Handwerker, dass auch die öffentliche Hand weiterhin Aufträge auslöst. Auch für die Investitionsquote wird sich das positiv auswirken. Bei aller verschiedenen Sichtweise, meine Damen und Herren, man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die Steuereinnahmen der Gemeinden in Thüringen in der Tat eine gute Entwicklung genommen haben, wenn durchaus auch unterschiedlich in den einzelnen Gemeinden. Das Ist vom Jahr 2011 mit 1,186 Mrd. € übertraf schon damals die Erwartungen, auch die Steuereinnahmen im Jahr 2012 gingen wieder nach oben. Ich möchte dazu noch einmal eine Vergleichszahl sagen. 11 Jahre zuvor, im Jahr 2000, lag die Summe der Steuereinnahmen der Kommunen noch bei 638 Mio. €.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die kommunale Finanzgarantie ist eine ganz konkrete und in Zahlen gegossene Hilfe und aus den vorgenannten Gründen haben wir die Regelung im Haushaltsentwurf, bei dem wir uns als Fraktion auch bereits damals eingebracht hatten, genauso wie unsere Kollegen der SPD, jetzt nochmals mit den Änderungen versehen. Im Übrigen ist die Prozentzahl, die zunächst geplant war, von 10 Prozent für Städte und Gemeinden und 3 Prozent für Landkreise mit unserem Änderungsantrag wieder herausgenommen worden. Aus den 30 Mio. € im Jahr 2013 sind 98 Mio. € geworden, für 2014 sind aus den geplanten 25 Mio. € jetzt 80 Mio. € geworden und für die kommenden Jahre bis 2017 werden dann noch einmal 135 Mio. € zur Verfügung gestellt. Jeder Ort und jeder Kreis hat natürlich andere Zahlen und ist für sich genommen ein Einzelfall und muss deswegen auch einzeln bewertet werden. Man kann nicht alle über einen Kamm scheren. Das habe ich eben versucht, zu erklären.
es in der altbekannten Form mit einer eigenen Verordnung nicht mehr geben. Sie ist umgewandelt worden in den Mehrbelastungsausgleich und die Gesamtsumme wurde dafür erheblich erhöht. Erwähnen möchte ich auch noch - auch Frau Ministerpräsidentin ist vorhin in ihrem Redebeitrag kurz darauf eingegangen -, dass aufgrund der Beschlüsse im Bund in Zukunft mehr Mittel für die Grundsicherung zur Verfügung stehen und auch bei den Kosten der Unterkunft gibt es einige entsprechende neue Regelungen. Beide Leistungen werden an die Träger der örtlichen Sozialhilfe separat ausgezahlt und bedeuten weitere Einnahmen für die Landkreise und kreisfreien Städte, die auch noch dazu addiert werden müssen. Das wird leider in den Diskussionen ganz oft auch weggelassen.
Mir ist es wichtig noch einmal zu sagen, dass bei der Grundsicherung der Bund in diesem Jahr 75 Prozent und im nächsten Jahr 100 Prozent der Kosten für die Grundsicherung übernimmt. Wenn jetzt auch die Abrechnungsart umgestellt wird auf eine künftig vierteljährliche Spitzabrechnung dieser beiden Leistungen, ist es so, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch nochmals entlastet werden, da diese Vorfinanzierung, dieser nicht unerheblichen Kosten, eben nicht mehr ganzjährig erfolgen muss, sondern durch die vierteljährliche Abrechnung nochmals zeitnah anteilig dann die Erstattung kommt und sicherlich auch zu Entlastungen führt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Mittelfristigen Finanzplanung noch einige Worte. Auch in den kommenden Jahren sollen Haushalte ohne neue Schulden vorgelegt werden und weitere Tilgungen sind auch bis zum Jahr 2016 dort bereits eingeplant. Diese Ankündigung der Landesregierung oder die dort dargestellten Ziele haben die volle Unterstützung meiner Fraktion. Überhaupt möchte ich das Lesen der Mittelfristigen Finanzplanung allen ans Herz legen. Nicht nur Einnahmen und Ausgaben werden dargestellt, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung in Thüringen, die Ausgaben für Förderprogramme werden aufgezeigt; die Mittelfristige Finanzplanung dient daher auch als gute Grundlage für die Aufstellung künftiger Haushalte. Die finanzielle Lage der Kommunen sowie der Konsolidierungsbedarf bis zum Jahr 2020 werden ebenso aufgezeigt. Aus Letzterem ergibt sich ein erforderliches weiteres Abschmelzen des Haushaltsvolumens von jährlich 1,6 im besten Fall bis 2,1 Prozent im schlechtesten Fall. Selbstverständlich ist es so, Herr Kollege Huster, ich hatte es heute Morgen schon einmal gesagt, die Rechtsverpflichtungen, die Sondervermögen, das alles muss abfinanziert werden, das ist uns bekannt und je eher umso besser, kann ich dazu nur sagen.
Zum Personalabbau habe ich mich auch heute Vormittag schon geäußert. Da jetzt hier immer wieder über das Thema Kreisgebietsreform referiert wird,
möchte ich dazu noch kurz etwas ansprechen. Kreisgebietsreformen kosten in aller Regel erst mal viel Geld.
Das wissen wir aus den Bundesländern, wo sie gemacht wurden. Von Einsparungen in Größenordnungen habe ich aus diesen Bundesländern noch nichts vernommen.
Sehen Sie, das ist auch eine Mehrausgabe, so ist das. In Mecklenburg-Vorpommern hat man auch diese Erfahrungen gemacht. Ich möchte aber noch mal auf einen Artikel verweisen.
Frau Abgeordnete Lehmann, haben Sie denn mal den Erfahrungsaustausch mit Ihren sächsischen Kollegen, die das ja gemacht und nach der Lektüre aus der Fachliteratur damit gute Erfahrungen gemacht haben, gesucht?
Herr Kollege Adams, wir stehen im ständigen Austausch mit den Finanzpolitikern in Sachsen. Ich war mit meinem Arbeitskreis bereits mehrfach dort, wir tauschen uns auch darüber aus. Ihre Frage passt genau zu dem, was ich jetzt sagen wollte. Ein Artikel in der Thüringer Allgemeine vom 10. Oktober 2012 geht genau dieser Frage nach. Der Artikel hieß mit der Überschrift „Was bringt die Gebietsreform? In Sachsen sind die Meinungen geteilt.“.
Das muss ich hier nicht im Detail erläutern. Ich weiß, dass wir uns dazu eine eigene Meinung gebildet haben, die hier schon oft genug genannt wurde. Mein Kollege Wolfgang Fiedler hat am 20. Dezember letzten Jahres eine Pressemitteilung herausgegeben, die empfehle ich Ihnen zur Lektüre.