Wir müssen neben Rechtsfrieden - das ist schon angesprochen worden durch Abgeordneten Scherer - auch eines sicherstellen, das ist die Verlässlichkeit der Justiz als Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger. Das kann aus meiner Sicht nicht oft genug betont werden, eine gut funktionierende Rechtsprechung und ein sicherer und effektiver Justizvollzug sind auch bedeutende Aspekte, um bei den im Freistaat lebenden Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen in staatliche Institutionen zu schaffen. Dies lässt sich, man staune, gerade mal mit einem Anteil von 3,8 Prozent am gesamten Landeshaushalt bewerkstelligen. Kurzum, mit relativ geringen Finanzmitteln lässt sich auch eine große Wirkung entfalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Justizhaushalt ist ein Haushalt der staatlichen Kernaufgaben, Herr Abgeordneter Barth, und er ist ein von überdurchschnittlich hohem Personal und rechtlich vorgebundenen Ausgaben geprägter Verwaltungshaushalt. Die zu veranschlagenden Beträge beruhen zum großen Teil auf Ausgabeverpflichtungen, davon war die Rede. Viele sind bundesgesetzlicher Art; unsere Spielräume sind gering. So sollen die zu veranschlagenden Ausgaben 2013 allerdings um 18 Mio. € und 2014 wiederum um 13 Mio. € jeweils im Vergleich zum Haushalt 2012
steigen. Die weit überwiegenden Teile davon sind Personalkosten. Das sind zum einen die steigenden Pensionslasten und auch die Auswirkungen von Tarif- und Besoldungserhöhungen machen die Anhebung erforderlich. Das Justizpersonal besteht - Frau Berninger hat darauf Bezug genommen - zu etwa 85 Prozent aus Beamten und Richtern. Das bedeutet, dass wir natürlich - und ich beklage das nicht, ich will es aber sagen - bei ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst auch die Verantwortung haben, für ihre Pensionen zu sorgen. Diese Pensionen finden sich im Justizhaushalt wieder.
Schließlich ist auch noch zu erwähnen, dass die Justizzahlstelle von Herrn Voß zurückgekommen ist. Ob ich mich dann bedanken kann oder nicht, werden wir im Laufe der nächsten Jahre sehen, aber auch das erfordert höhere Personalkosten. Last, but not least, wir wollen auch die Zuführung auch das ist schon gesagt worden - in den Pensionsfonds wieder aufnehmen.
Wir brauchen natürlich Gelder für Mieten und Bewirtschaftungskosten. Wir haben in der Debatte schon auch über den IT-Bereich gesprochen. Wir wollen - das ist mir wichtig - erneut Mittel für die psychiatrische oder psychotherapeutische Nachbehandlung von aus dem Justizvollzug entlassenen Straftätern im Rahmen der Führungs- und Bewährungsaufsicht einstellen. Der Abgeordnete Meyer hat sinngemäß gesagt, dass dies die beste Prophylaxe ist, künftige Straftaten zu vermeiden. Ich sehe das auch so.
Ferner sollen im Gesamtplan 05 erstmals Gelder für die sogenannten Gewaltkonfliktberatungsstellen veranschlagt werden. Die waren bisher im Sozialhaushalt eingestellt.
Dann noch zum Thema Investitionen: Wie Sie wissen und wir alle hoffen, wird ja noch in diesem Jahr der Neubau der Jugendstrafanstalt in Arnstadt fertiggestellt und das freut mich wirklich, dass dafür die benötigten Ausgabemittel von immerhin noch 6 Mio. € in diesen Haushalt eingestellt werden konnten.
Und ich freue mich, dass für die Neuausrichtung der Unterbringung von Sicherungsverwahrten die erforderlichen Mittel jetzt zur Verfügung gestellt werden. Ich danke auch ausdrücklich den Regierungsfraktionen für den Änderungsantrag in Höhe von 3 Mio. €, der eingebracht worden ist. Das ist die Baukostenbeteiligung, die wir haben. Auch hier will ich noch mal an den Abgeordneten Meyer anknüpfen. Es ist ein Gebot der Vernunft, dass ein kleines Land wie wir nicht alles allein machen will, und es ist nicht nur eine Frage der Kosten, die entstehen, sondern es ist eine Frage der Qualität, die wir dann bieten können. Da sind die Voraussetzun
gen in Hessen gut und es stehen erfahrene Mitarbeiter zur Verfügung. Wir hatten es im Justiz- und Verfassungsausschuss mehrfach erörtert, die höchstrichterliche Rechtsprechung hat uns dazu gezwungen, auch eine Umgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung vorzunehmen. Ich finde diese Rechtsprechung in sich auch in Ordnung und schlüssig.
Thüringer Vollzugsanstalten werden diesen Maßstäben, die die obersten Gerichte jetzt anlegen, im Moment nicht gerecht. Deshalb bin ich sehr froh, dass es uns gelungen ist, mit Hessen zusammen diese Vereinbarung abzuschließen. Der erforderliche Staatsvertrag dazu wird in Kürze mit dem entsprechenden Zustimmungsgesetzentwurf dem Thüringer Landtag vorgelegt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, es ist schon mehrfach davon die Rede gewesen, dass wir uns an einer Konsolidierung der Landesfinanzen beteiligen müssen. Ich weise an dieser Stelle auf das auch gemeinsam mit dem Finanzminister erarbeitete Stellenabbauprogramm hin. Die Thüringer Justiz wird sich mit 359 Planstellen und Stellen daran beteiligen. Wir werden im laufenden Jahr mit 17 Stellen beginnen und im Jahr 2014 weitere 15 Stellen folgen lassen. Der Abbau von 78 Planstellen im Vollzug in den Jahren 2015 bis 2020 steht allerdings unter einem Vorbehalt, nämlich dass es uns gelingt, die zwei neuen Justizvollzugsanstalten in Arnstadt und in Zwickau auch in Betrieb zu nehmen. Nur dann können die Synergieeffekte, die wir uns versprechen, auch erfolgen.
Wir haben uns - auch eine JVA ist schon mehrfach Thema gewesen - mit der Sächsischen Staatsregierung über den gemeinsamen Bau geeinigt. Das ist noch ein weiter Weg, ich will das nicht verschweigen. Ich bin aber optimistisch, dass wir das mit dem Freistaat Sachsen hinbekommen. Das angepeilte Ziel des Jahres 2017 ist allerdings sehr ambitioniert.
Lassen Sie mich noch auf Folgendes hinweisen: Entgegen den Medienverlautbarungen der letzten Woche hat die Eigentümergesellschaft des fraglichen Grundstücks aktuell mitteilen lassen, dass sie dem Gefängnisneubau am Standort Zwickau positiv gegenüberstehe sowie
faire und kompetente Verkaufsverhandlungen zusichere. Aber auch da, Herr Barth, ich will noch mal erinnern, wir hatten insgesamt, als die Auswahlentscheidung begonnen hat, 12 Interessenten. Sie werden mir sicher zustimmen, dass wir recht daran getan haben, nicht an 12 Standorten die Grundstücke vorsorglich zu kaufen. Es gibt andere Möglichkeiten.
Wir haben uns mit Sachsen verständigt, dass die von uns ins Rennen gebrachten jeweiligen Standorte auch zugänglich sein müssen. Ich bin guten Mutes, dass die Sächsische Staatsregierung da vorgesorgt hat.
Aber auch an anderer Stelle, das will ich noch mal sagen, tragen wir zur Einsparung bei. Ich will noch mal darauf hinweisen, dass wir auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit, der ökonomischen Nutzung von Ressourcen versuchen, die Einnahmesituation des Landeshaushalts zu verbessern oder eben Ausgaben zu vermeiden. So haben wir z.B. die Dachflächen der Justizvollzugsanstalt in Goldlauter an einen Betreiber einer Photovoltaikanlage verpachtet mit der Auflage, die notwendige Sanierung der Dächer vorzunehmen. Auch die Dächer der noch im Bau befindlichen Jugendstrafanstalt in Arnstadt sollen so genutzt werden. Schließlich sollen für eine dringend notwendige Verbesserung der Sicherheit - Herr Abgeordneter Bergner, Sie haben es angesprochen - in den Gerichtsgebäuden Ausgabemittel verwendet werden, die im Haushaltsvollzug für ihren originären Zweck eingespart werden können. Eine Antwort auf die Frage haben Sie ja selbst schon geliefert, wenn es denn so ist, dass wir an der einen oder anderen Stelle Gutachtermittel einsparen könnten, dann wäre das zum Beispiel aufgrund der großzügigen Möglichkeit der Deckungsfähigkeit auch für die Sicherheit an Gerichten einzusetzen. Das stellt übrigens auch einen Anreiz dar, übrig bleibende Ausgabemittel dann einer sinnvollen Verwendung zuzuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben erhebliche Anstrengungen unternommen, dass sich auch die Justiz an den Sparzwängen des Landeshaushalts angemessen beteiligt, ohne dass wir uns die durch Grundgesetz und Verfassung auferlegte Pflicht zur Gewährung des Rechtsstaats aus dem Blick verloren haben. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken für die konstruktive Beratung auch in den Ausschüssen, will noch zu ein, zwei Punkten etwas sagen, die hier eben in der Debatte gefallen sind.
Frau Abgeordnete Berninger, die Straffälligenhilfe: Ja, die Straffälligenhilfe sollte angemessen sein. Wir haben uns natürlich, ich habe das eben mehrfach gesagt, auch an den Sparzwängen beteiligen müssen, aber wir werden schauen müssen und sehr genau darauf schauen, ob die Straffälligenhilfe hier ausreichend ist. Die Betreuungskosten, die Sie angesprochen haben, sind fremdbestimmt, das ist wahr. Eine steigende Tendenz für die Betreuungskosten ist wahr. Sie ist allerdings nicht so exakt pro
gnostizierbar, wie ich es aus Ihren Worten gehört habe. Auch das, völlig klar, sind Pflichtaufgaben und für die Betreuungskosten wird der Freistaat Thüringen aufkommen müssen (unabhängig, ob wir jetzt bei den Prognosen im Haushalt richtig gelegen haben oder nicht). Das gilt im Übrigen auch für die Beratungsscheine. Sie haben gesagt, dass die Argumentation gelegentlich gewesen sei, dass die Geldmittel ausgegangen seien. Das kann ich nicht beurteilen. Rechtlich ist es so, das kann ich an dieser Stelle deutlich sagen, die Mittel, die dort eingestellt sind, sind deckungsfähig mit anderen Mitteln. Das heißt nicht, dass das Geld unendlich ist, aber es heißt, dass jedenfalls das Argument, dass ein Etat an dieser Stelle ausgeschöpft ist und man deshalb keine Bewilligung vornehmen könnte, nicht zutreffen kann. Die Deckungsfähigkeit ist ausreichend und wir müssen uns noch mal außerhalb des Plenums darüber verständigen, ob es da irgendwo Defizite gibt.
Insgesamt schließe ich mich dem Votum des Abgeordneten Meyer an. Die Justiz arbeitet preiswert und angemessen, ich will das insgesamt auf die Justiz beziehen.
Einen Satz will ich noch sagen. Es haben mehrere Abgeordnete Stellung genommen und ich danke auch noch mal den Abgeordneten Scherer, Marx und Meyer, dass sie noch mal engagiert Stellung genommen haben auch zur Frage: Sollten wir in Thüringen neue Haftplätze schaffen? Ich will dazu nur einen Satz sagen. Selbst wenn die Haftplätze in Zwickau im Jahr 2017 fertiggestellt sein sollten, dann werden wir insgesamt als Gesamtsumme, die dann zur Verfügung steht, 1.300 neue, den heutigen Standards entsprechende Einzelhaftplätze haben. Im Moment haben wir 1.800 Gefangene. Ich hoffe, dass die optimistische Einschätzung des Rechnungshofs über den Haftplatzbedarf eintrifft, dem ich übrigens auch an dieser Stelle noch mal ausdrücklich für seine während unserer Beratungen stattgefundene Beratung danke. Wir sind ja laufend im Gespräch gewesen, aber zu glauben, dass die 1.300 Haftplätze, die wir dann als Einzelhaftplätze haben werden, noch mehrere Hundert zu viel sein werden gegenüber den 1.800 Häftlingen, die wir im Moment haben, da mache ich doch ein Fragezeichen. Das erschließt sich mir nicht. Aber wir werden natürlich zum Bericht des Rechnungshofs auch noch mal Stellung nehmen. Ich bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, nur eine kurze Frage. Wir haben ja die Frauen aus Thüringen auch in Sachsen, in Chemnitz. Wir haben mit der Strafvollzugskommission als Unterkommission des Petitionsausschusses dort im vorigen Jahr einen Besuch abgestattet und festgestellt, dass die Gesetze teilweise ein bisschen anders sind als in Thüringen. Das heißt zum Beispiel, was wir dort gemacht haben, Petitionen aufgenommen und behandelt, das gibt es in dieser Form in Sachsen nicht. Besteht jetzt die Gefahr, wenn wir das mit den Männern so machen, dass wir vielleicht mit den Gesetzen irgendwie teilweise - ich kenne mich da nicht aus, wie das in Sachsen ist -, könnte die Gefahr bestehen, dass noch mehr Unebenheiten zutage kommen bei der Haft selbst? Jetzt müsste man dann natürlich vorsichtig sein, vorbereitet zumindest.
Ja, vielen Dank für Ihre Frage. Im Moment ist geplant, dass wir bei dem Bau in Sachsen ja nicht nur Untermieter werden und Haftplätze bekommen, sondern wir werden als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen und es wird ein Steuerungsgremium geben, das gleichgewichtig aus beiden Ländern zusammengesetzt ist, was sich um die Verwaltung dieser Anstalt kümmert. Ich meine, das wäre ein Gremium, wo dann auch klargestellt sein muss, dass natürlich die Strafvollzugskommission des Thüringer Landtags Zutritt hat, denn es ist eine gemeinsame Anstalt. Ich glaube, das können wir solidarisch mit dem sächsischen Partner besprechen.
Danke. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache zum Einzelplan des Justizministeriums beendet.
Ich rufe auf den Einzelplan 06 - Finanzministerium gemeinsam mit dem Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung - einschließlich Gesamtplan, dem Thüringer Haushaltsgesetz 2013/2014, Thüringer Gesetz zur Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen, Mittelfristiger Finanzplan, Artikel 7, 8, 9 und 13 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2013/2014.
Die vereinbarten Redezeiten für die Fraktionen betragen CDU 56 Minuten, DIE LINKE 52 Minuten, die SPD 46 Minuten, die FDP 35 Minuten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 34 Minuten. Gemäß § 29 Abs. 4 Geschäftsordnung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion entsprechend, wenn die Landesregierung insgesamt länger als 56 Minuten spricht.
Ich eröffne die Aussprache und als Erster spricht für die Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Mike Huster.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe hier ein kleines Büchlein, das nennt sich „Gewaltfreie Kommunikation“ von einem Herrn Basu und einer Frau Faust. Entgegen dem Namen wird da, finde ich, sehr verständlich versucht, ein paar Regeln von Kommunikation zu erläutern und auf den ersten Seiten wird Folgendes geschrieben. Ich zitiere, Frau Präsidentin: „Ein häufiges Missverständnis von Gewaltfreiheit ist die Gleichsetzung mit ‚Wir haben uns alle lieb’, Passivität und Tatenlosigkeit. Gewaltfreiheit beinhaltet, Konflikte aktiv anzugehen statt sie zu verdrängen.“ Das hat mich zum Nachdenken bewegt, und zwar so sehr, das hat mich so sehr beschäftigt, dass ich zu meinem Konflikt, den ich habe, stehe und den will ich jetzt aktiv angehen, statt ihn zu verdrängen.
Zwischen den Tagen, also Weihnachten und Silvester, glaube ich, war das, habe ich ein Interview gelesen, da ging es um parteiinterne Fragen innerhalb der SPD Thüringen. Da hat sich Frau Ministerin Taubert zu Wort gemeldet und die wurde dann offenbar von einem Journalisten gefragt, wie sie denn den Konflikt zwischen zwei Herren einschätze oder ob es da einen gäbe. Das hat sie mit ihren Worten erklärt und das endet, auch das würde ich gern zitieren, mit folgendem Satz: „Nur zum kleineren Teil ist es das männliche Testosteron, das da im Wege steht.“ sagte Taubert.
Jetzt bin ich wieder ins Nachdenken geraten, hatte dann wenige Tage später das Vergnügen, in Wünschendorf im Landkreis Greiz an einer Veranstaltung des dortigen Gemeinde- und Städtebundes teilzunehmen. Es ging um Kommunalfinanzen und, Herr Bergner von der FDP, wir saßen im selben Raum und haben eine wirklich interessante Veranstaltung erlebt, wo eine ganze Menge an Meinungen ausgetauscht wurden. Wir durften beide im Präsidium Platz nehmen und die Sitzung war so, dass Frau Taubert links außen saß, dann kamen drei Herren, nämlich ein Bürgermeister, Herr Schäfer vom Gemeinde- und Städtebund, dann ich, dann durfte Frau Schweinsburg, die Präsidentin des Landkreistages, Platz nehmen und ganz rechts außen saß Herr Bergner. Bald darauf entspann sich ein heftiger Disput zwischen Frau Ministerin Taubert und der Landrätin Frau Schweinsburg. Ich empfand den so intensiv und so kurzweilig, dass wir, die drei Herren in der Mitte, die Köpfe wie beim Tennis ständig hin- und herbewegten. Das ist jetzt fast drei Wochen her und ich habe heute noch irgendwie das Gefühl, dass ich zwischen Schleudertrauma und Schüttelfrost hin- und herwanke. Herr
Bergner hatte das Problem nicht, er saß, wie gesagt, rechts außen. Aber wenn ich ihn so ansehe, leichte Anzeichen einer Genickstarre sind da noch zu erkennen.
Jetzt wiederum hatte ich überlegt, was passiert wäre, wenn, sagen wir, vor etwa einem Jahr ein Mann in diesem Hause hier behauptet hätte „Und im Übrigen sollten die Damen der Schöpfung nicht nur mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger haushalten, sondern auch mit ihren Hormonen.“ Was wäre da los gewesen, meine sehr verehrten Damen und Herren? Und nun - dann geht das Kopfkino ja erst richtig los - habe ich mir vorgestellt, der Ältestenrat unterbricht die Landtagssitzung, das Präsidium tritt zusammen, Herr Gentzel wird für die Dauer der Beratung ausgeschlossen