Aufnahme einschlägiger DIN-Normen im Gesetz: Ich denke, die Förderrichtlinie, die für dieses Gesetzeswerk existiert, regelt die DIN-Normen in jeglicher Hinsicht. Damit kann zeitnah auch auf aktuelle Entwicklungen, denke ich, reagiert werden und das Gesetz wird nicht überfrachtet mit übermäßig hohen Anforderungen und Zahlenwerken.
Die Einkommensgrenze sei zu niedrig angesetzt, war auch ein Punkt. Die Einkommensgrenze liegt bei 20 Prozent über denen des Wohnungsfördergesetzes des Bundes. Entsprechend den Obergrenzen der Förderrichtlinie, denke ich, haben sich auch die Einkommensgrenze, die wir in Thüringen festgelegt haben, bewährt.
Abschluss von Mietverträgen durch zuständige Stellen für die sozial Bedürftigen, denke ich, ist ein Eingriff in die Rechte der Bürger, auch ein Eingriff in die Vertragsfreiheit, wenn wir das im Gesetz explizit festschreiben. Ebenso Hartz-IV-Bescheide als Wohnberechtigungsschein zu nutzen, ist, denke ich, ein Datenschutz bei Hartz-IV-Bescheiden und Wohnberechtigungsscheinen unterschiedlich und zeigt auch, dass die Berechtigung für Wohnen und andere Größen hier nichts zu suchen hat. Auf
Hartz-IV-Bescheide, offenbar auch persönliche Umstände des Datenschutzes, denke ich, muss man noch mal verweisen.
Erhöhung der finanziellen Obergrenze bei Strafen, bei Verstößen gegen das Gesetz: Meine Damen und Herren, zuständigen Stellen wird damit größerer Spielraum bei der Ahndung von Verstößen eingeräumt. In der Stellungnahme der Anhörung und der Änderungsantrag der CDU und der SPD, denke ich, gab es weiterhin Kritik des Verbandes der Thüringer Wohnungswirtschaft und Immobilienwirtschaft e.V., nämlich keine Regelung zu bisher ruhend gestellten Belegungsbindungen im Gesetz festzuschreiben. Das ist im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aufgegriffen und geregelt worden. Auch in § 15 zusätzlich junge Ehen und Lebenspartnerschaften in die Freibetragsgrenzen aufzunehmen, ist klar und deutlich geregelt. Frau Doht ist heute auch schon darauf eingegangen, das kann ich mir jetzt sparen. Wichtig und interessant daran war nur, dass wir auch die Fördersätze für diese jungen Ehepaare und Lebenspartnerschaften erhöht haben, und zwar dem bayerischen Niveau angeglichen haben. Ich denke, wir haben genügend Berührungspunkte zu Franken, Mittel- und Unterfranken und Oberfranken, dass wir da wenigstens ein Stück auch mit unseren Möglichkeiten den demografischen Faktor positiv für Thüringen in Betracht gezogen haben, denn die CDU-Fraktion - das will ich an dieser Stelle sagen - bekennt sich damit auch klar zu Ehe und Familie.
Lassen Sie mich noch ein bisschen eingehen auf die Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen. Meine Damen und Herren, die Ablehnung im Ausschuss für Bau und Verkehr möchte ich vielleicht im Einzelnen kurz begründen. Im Änderungsantrag der FDP-Fraktion war das Streichen von Kindern bei der Zielgruppe Familien mit Kindern, Aufnahme von Azubis und Studenten als Zielgruppe. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, denke ich, ist besonders begrüßenswert, Familien mit Kindern als Zielgruppe der Förderung zu benennen, Auszubildende und Studenten hingegen nicht, weil diese bei den anderen Gruppen bereits enthalten sind. Anhand ihrer derzeitigen Tätigkeit kann nicht auf ihr Einkommen rückgeschlossen werden.
Nächster Punkt war die Aufnahme einschlägiger DIN-Normen - ich habe dazu bereits meine Äußerung getan -, das wird in Förderrichtlinien geregelt. Das, denke ich, ist dort auch in richtiger Form angebracht statt im Gesetz. Damit kann zeitnah auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden, ohne das Gesetz zu überfrachten oder Gesetzesänderungen herbeiführen zu müssen.
Die Änderungsanträge der GRÜNEN - drei wichtige Punkte daraus: Die Fokussierung der Förderung auf den Innenbereich in Städten und Kommunen, da die Empfehlung aus dem Wohnungsmarktbe
richt. Ich denke, der Gesetzentwurf folgt der Realität der kommunalen und städtebaulichen Konzepte. Eventuelle Verengungen ausschließlich auf Innenbereiche werden in Förderrichtlinien des Freistaats klar und deutlich geregelt und sind damit im Gesetz entbehrlich. Das wäre auch, denke ich, ein falsches Signal, ein Ausschlusskriterium im Gesetz zu regeln.
Aufnahmen von Bauherrengemeinschaften - auch das hat Frau Schubert noch mal in Erwägung gezogen - als Empfänger der Förderung: Bauherrengemeinschaften sind Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und aufgrund dieser unüberschaubaren Rechtsform auch mit finanziellen Ausfallrisiken verbunden, damit auch ein erhöhtes Risiko für Steuergeld bzw. Geld der öffentlichen Hand, das dabei nicht beigebracht werden kann. Aus dem Grunde schließen wir das aus.
Verpflichtende Erstellung von kommunalen Stadtund Wohnungsmarktentwicklungskonzepten - „verpflichtende Erstellung“, bitte noch mal deutlich -: Ich denke, zusätzlicher Verwaltungsaufwand sollte nicht betrieben werden. Auch aus dem Gesetz heraus Eingriffe in die Entscheidungskompetenz der Kommunen wäre die Folge. Laut Gesetz - und Frau Doht hat das vorhin ebenfalls noch mal richtig geschildert - geschieht das ohnehin alles aufgrund von Stadtentwicklungskonzeptionen in unserem Freistaat.
Der Änderungsantrag der LINKEN beinhaltet hauptsächlich die Kritik an der eigenen Wohnraumförderung. Ich denke, für alle Thüringer Bürger sind die eigenen vier Wände ein wichtiges Lebensziel und die Wohneigentumsquote ist in Thüringen extrem hoch, explizit extrem hoch, zumindest was die mitteldeutschen Bundesländer angeht. Die Einzigen, die uns dabei noch übertreffen, sind wohl BadenWürttemberg und auch ein Stück Bayern.
Die CDU setzt sich weiter für die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums als Bestandteil der Altersvorsorge ein, weil privates Wohneigentum nun einmal die sozialste Form des Wohnens darstellt, weil privates Wohneigentum sehr nachhaltiger Altersvorsorge dienlich ist und weil Bindung an eine Stadt bzw. an den Freistaat und damit der Begegnung des demografischen Wandels entgegengewirkt wird.
Natürlich die Dörfer auch, Franka, ich will dies hier explizit noch mal erwähnen. Ich habe das noch nie gesagt, aber an der Stelle könnte ich es mal sagen. Ich meine - das ist eine kleine Ausflucht, Frau Präsidentin, entschuldigen Sie -, die Pößnecker sind ja keine Kreisstadt, sondern im Saale-Orla-Kreis ist Schleiz die Kreisstadt geworden und Schleiz ist ja bekanntlicherweise die zweitkleinste Kreisstadt
Deutschlands und die Pößnecker sagen dann immer Seven-Village-Town, das Kreisdorf, und Seven-Village-Town heißt: Sieben-Dörfer-Stadt und so viele gehören halt auch zu der Stadt Schleiz. Herr Bergner lachen Sie nicht, Sie haben auch hin und wieder mit dieser Stadt gute Zusammenarbeit.
Meine Damen und Herren, Förderung von Neubau, auch ein Teil des Antrags der LINKEN, soll ausgeschlossen werden, wenn Leerstand besteht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bedarf an Wohnraum, ich denke, den kann man nicht gleichsetzen mit dem Angebot an Leerstand, sondern man muss hier explizit auf bestimmte Dinge, auch auf den Wohnungsmarktbericht, reagieren. Es kann nicht sein, dass, wenn ich einen halb leerstehenden Block habe, ich keinerlei Veränderungen des Neubaus in meiner Stadt oder in meinem Dorf vornehmen kann, weil Wohnungen leer stehen, die vielleicht überhaupt nicht dem Wohnungsmarkt angeglichen und angepasst sind, vor allem auch nicht der Nachfrage. Zum Beispiel muss er barrierefrei sein, aber der Bestand ist es eben nicht. Ich kann also aus einem bestehenden Altbau nicht unbedingt ein barrierefreies Gebäude errichten. Oder Wohnungssuchende werden dann, wenn wir dem nicht gut, besser als bisher oder vielleicht schlechter als bisher entgegenwirken, wird Wegzug aus unserem Freistaat die Folge sein und das wollen wir ja verhindern.
Der letzte Punkt bei der Fraktion DIE LINKE war, die Hartz-IV-Bescheide als Wohnberechtigungsschein zu nutzen. Auch hier wieder der Verweis auf den Datenschutz, bei Hartz IV die Bescheide und Wohngeldberechtigungsscheine sind unterschiedlich und lediglich die Berechtigung für Wohnflächengröße wird durch den Wohnberechtigungsschein angezeigt.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, die Abstimmung oder wo ich um Zustimmung bitte, die Landesregierung nutzt für den Freistaat die Möglichkeit der eigenen Gestaltung im Bereich der Wohnraumförderung. Die Eigeninitiative wird sehr begrüßt. Die Landesregierung setzt sich damit ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag, das hiermit auch umgesetzt wird. Die Landesregierung stellt sich den Herausforderungen der Zukunft, auch weiterhin geförderten Wohnraum im Freistaat zur Verfügung zu stellen, und zwar nach dem Angebot, nach der Nachfrage und nicht nach dem, was wir glauben bauen zu müssen, um auf den demografischen Wandel und den Klimaschutz auch ordnungsgemäß und positiv zu reagieren.
Meine Damen und Herren, im Namen meiner Fraktion bitte ich um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss in der Drucksache 5/5485 und die Annahme des Gesetzes in der Drucksache 5/5061. Danke schön.
Sie möchten noch mal selber sprechen, da hat aber vorher das Wort der Abgeordnete Untermann für die FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Wetzel hat sehr ausführlich über das bisherige Verfahren im Bauausschuss berichtet.
Im Ergebnis der Anhörung liegen den Mitgliedern des Bauausschusses zahlreiche Anregungen zur Änderung des Gesetzentwurfs vor. Ich möchte auf einige Punkte des Änderungsantrags der FDPFraktion ganz kurz eingehen:
In § 2 unterbreitete die FDP den Vorschlag, bei den Zielgruppen der Wohnraumförderung Auszubildende und Studenten zusätzlich aufzunehmen.
Da stimmen wir übrigens auch mit den anderen Partnern in der Opposition überein. Ich glaube, die LINKE hatte dasselbe Thema, ich glaube, die GRÜNEN hatten das auch in dieser Richtung. Der Wohnungsmarkt stellt sich in Thüringen stark differenziert dar. Laut Wohnungsmarktbericht Thüringen gestaltet sich der Wohnungsbedarf an Sozialwohnungen regional unterschiedlich - sehr wichtig. In Jena und Erfurt werden überdurchschnittlich viele Wohnungsscheine ausgestellt. Laut Wohnungsmarktbericht sind steigende Tendenzen nach Wohnungsmarktberechtigungsscheinen auch in Suhl, in den Landkreisen Nordhausen, Schmalkalden-Meiningen, im Saale-Holzland-Kreis und auch in Greiz zu verzeichnen.
Das spiegelt oftmals die wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Region wider. Somit besteht auch weiterhin Handlungsbedarf in den Regionen bei der Versorgung mit Sozialwohnungen. Deshalb sollte in § 20 Abs. 1 bis 3 „höchstmöglich“ zur angegebenen Miete durch die Worte „höchstmögliche ortsübliche Miete“ ersetzt werden sowie ein Hinweis über eine Abgeltung der Be
Der § 5 - Förderungsgrundsätze - sollte in Nummer 2 Anforderungen des barrierefreien und barrierearmen Bauens beinhalten. Der Änderungsantrag die Ergänzung der Worte „nach den geltenden einschlägigen DIN-Normen“. Gerade beim Bau und insbesondere beim barrierefreien Bauen führen DIN-Normen dazu, dass überall vergleichbare Standards bestehen. Die vorgeschlagenen Ergänzungen führen aus meiner Sicht zu einer Präzisierung der Paragraphen.
Ein Punkt des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE sieht u.a. in § 6 vor, dass der Erwerb von Wohnraum gestrichen wird. Auch wenn bei den festgelegten Einkommensgrenzen die Wahrscheinlichkeit sehr gering sein wird, dass die betroffenen Zielgruppen Wohnraum erwerben können, möchten wir doch diese Option für alle offenlassen. Auch wenn in der letzten Sitzung des Bauausschusses die Freibeträge in § 10 auf Antrag der CDU und SPD geändert wurden, denen wir auch zugestimmt haben, gehen uns die Ergänzungen der Landesregierung nicht weit genug. Deshalb werden wir uns bei diesem gut gemeinten Antrag enthalten.
Frau Präsidentin, meine werten Kollegen und Kolleginnen, ich möchte noch auf drei Punkte eingehen, die Herr Wetzel hier aufgemacht und direkt auch auf uns bezogen hat. Herr Wetzel, was den Wertverlust anbetrifft, besteht die Gefahr mit diesem Gesetzentwurf, dass dann das Haus, das Eigenheim in einer Gegend steht, die dann in 10, 20 Jahren so vom demografischen Wandel gezeichnet ist, dass also außenrum niemand mehr wohnt. Diesen Werteverlust meine ich und nicht den, der allen Gebäuden zuteil wird, nämlich dass es natürlich irgendwann einen Sanierungsbedarf gibt. Deswegen unser Änderungsantrag. Ich hoffe, ich habe mich da jetzt verständlich ausgedrückt.
Vielleicht auch noch einmal zu Frau Doht: Ich bin überzeugt davon, wir haben in Thüringen viele Ortskerne, wir haben genug Ortskerne, um all das, was man mit diesen begrenzten Fördermitteln verwirklichen kann, zu verwirklichen. Dafür ist genug Platz. Insofern steht dieser Prioritätensetzung auf den Innenbereich überhaupt nichts im Wege, Sie wollen es einfach nicht.
Zweiter Punkt: Barrierefreiheit, das habe ich vergessen zu erwähnen. DIE LINKE hat begrüßt, dass wir das in unserem Änderungsantrag mit drin haben, dass wir dort aufnehmen wollen, dass diese Barrierefreiheit nach den einschlägigen DIN-Normen zu bewerkstelligen ist. Was spricht dagegen? Das ist eine Klarstellung und kein zusätzlicher Aufwand. Wir wollen doch den Menschen, die Fördermittel bekommen und dann barrierefrei bauen wollen, sagen, wie sie das zu tun haben und nicht beim Bau bzw. bei der Planung die Menschen im Unklaren lassen, wie viel Barrierefreiheit es denn sein darf, deswegen diese Präzisierung.
Der letzte Punkt, der mich am meisten, ja fast amüsiert, Herr Wetzel, ist: Soweit ich Sie verstanden habe, sprechen Sie Bauherrengemeinschaften ab, vernünftig mit Geld umzugehen. Sie sprechen Ihnen die Fähigkeit ab, sich eine Rechtsform zu schaffen, die klar erkennbar macht, wohin es gehen soll. Wir haben Menschen in Thüringen, die diese Eigeninitiative vorhaben. Sie betonen an anderer Stelle, dass Sie mit diesem Gesetzesentwurf Eigeninitiative fördern wollen, aber Sie tun es an dieser Stelle genau nicht.
Sie, die sonst immer sagen, wir machen im Wohnungsmarkt zu viel staatliche Bevormundung, wollen an dieser Stelle Leuten, die hier eigeninitiativ privates Geld einsetzen wollen, verwehren, Wohnungen zu schaffen und damit, das sagt auch die Ingenieurkammer, einen Beitrag für die soziale Mischung zu leisten, usw. Das verstehe ich nicht. Vielen Dank.