Protocol of the Session on January 23, 2013

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, zunächst möchte ich mich ganz herzlich für die wirklich sehr konstruktive Beratung dieses Gesetzes im Ausschuss bedanken. Sie werden verstehen, dass ich mit Blick auf die Uhr jetzt nicht der Möglichkeit erliegen möchte, die Ausschussberatung hier nachzuholen. Ich möchte aber trotzdem ein paar Anmerkungen zu dem machen, was hier in der Diskussion alles an Punkten vorgetragen wurde. Es gibt zwei Dinge, über die wir reden können, heute reden wir aber eigentlich nur über eines: Es gibt das Wohnraumfördergesetz und es gibt die Förderrichtlinien, über die man reden kann. Vieles

(Abg. Untermann)

von dem, was von Frau Schubert vorgetragen wurde, ist zwar richtig, gehört aber nicht in das Gesetz, sondern in die Förderrichtlinien.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Hört, hört.)

Ja, selbstverständlich, da steht es ja auch drin. Es ist letztlich mittlerweile schon gute Praxis, in den Kommunen genauso zu verfahren, nämlich integrierte Stadtentwicklungskonzepte zu machen. Es ist selbstverständlich im Bereich der Förderung genauso angelegt. Nur muss man das alles in das Gesetz schreiben? Da habe ich meine großen Zweifel und bin ich sehr dankbar, dass die Koalitionsfraktionen sagen, wir wollen ein schlankes Gesetz, wir wollen mit diesem Gesetz tatsächlich die Wohnraumförderung insgesamt deutlich von bürokratischen Aufwendungen entschlacken, indem wir Regeln relativ einfach aufstellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist auch so, wie der Kollege Wetzel, wie Frau Doht es beschrieben haben, wir haben mit diesem Gesetz jetzt erstmals die Wohnraumförderung auf eine gesetzliche Grundlage im Freistaat gestellt. Wir lösen damit quasi Bundesrecht und auch gewachsenes Gewohnheitsrecht ab. Wir regeln mit diesem Gesetz, das aus meiner Sicht für die Wohnungsbaupolitik ein Meilenstein ist, neben dem Wohnungsbauvermögen auch, was wir eigentlich aus unserem Vermögen heraus alles finanzieren können. Da gehen wir doch sehr klug vor, wenn wir sagen, wir fördern junge Familien, wir fördern natürlich auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Punkt Bauherrengemeinschaft komme ich mal ganz kurz. Wir fördern vor allen Dingen Wohnraum und nicht bestimmte Gesellschaftsformen, deswegen sind die Koalitionsfraktionen Ihrem Antrag nicht gefolgt. Wir haben nichts gegen Bauherrengemeinschaften, genauso wenig wie wir etwas gegen Genossenschaften oder gegen kommunale Wohnungsgesellschaften haben. Das steht überhaupt nicht zur Debatte, sondern es steht lediglich zur Frage, wir wollen am Ende nicht die Gesellschaftsförderung erreichen, sondern wir wollen eine Förderung in Wohnraum erreichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie hatten auch noch mal darauf hingewiesen, dass wir letztlich mit diesem Gesetz vor allen Dingen die Innenstädte fördern wollen. Das ist schon Bestandteil von Flächennutzungsplänen, genau das wird in den Kommunen schon längst geleistet. Das müssen wir nicht noch in ein Gesetz hineinschreiben.

Dann muss ich aus meiner Sicht noch einen ganz wichtigen Punkt nennen - die Frage der Wohneigentumsförderung, Ja oder Nein. Aus unserer Sicht ist es gerade sinnvoll, dass wir nicht nur für bezahlbaren Mietwohnraum sorgen wollen, sondern dass

wir auch dafür Sorge tragen wollen, dass junge Familien, deren Einkommen eben nicht so groß ist, in die Lage versetzt werden können, Wohneigentum zu erwerben. Da ist es eben nicht so, Frau Sedlacik, wie Sie es hier formulieren, dass die dann alle in die Zwangsversteigerung hineinkommen, sondern es ist gerade so, dass wir sie in die Lage versetzen, dass sie trotz ihres knappen Geldbeutels doch den Traum vom Eigenheim realisieren können. Frau Doht, ich bin Ihnen da sehr dankbar auch für dieses Bekenntnis zum Eigenheim, auch zur Eigentumsförderung. Das ist ein ganz wichtiger Bestandteil, glaube ich, auch der Sozialpolitik, die wir hier leisten. Wir leisten mit diesem Gesetz einen wichtigen Meilenstein aus meiner Sicht für eine moderne Wohnungsbaupolitik in Thüringen dafür, dass junge Familien Eigentum erwerben können, dass wir in allen gesellschaftlichen Gruppen letztlich dafür Sorge tragen können, dass hier bezahlbarer Wohnraum auch in Zukunft vorgehalten werden kann.

Ich bin sehr dankbar für die Erweiterung, die dieses Gesetz erfährt, insbesondere was die Freigrenzen anlangt, weil es natürlich einer der möglichen Bausteine ist, die Anhebung auf die bayerische Freibetragsgrenze, nicht nur deswegen, weil wir damit eine längst überfällige Anpassung nach oben vornehmen, die jungen Familien hilft. Selbstverständlich braucht man da mittlerweile mehr Geld als noch vor zehn Jahren, da ist der Betrag das letzte Mal angehoben worden. Zum anderen ist es natürlich auch sehr wichtig, dass wir hier auf Nachbarregionen schauen. Gerade wenn wir ein Land sind, das davon lebt, dass viele Menschen zwar hier leben, aber anderswo ihr Auskommen suchen müssen, eben auch nach Bayern fahren müssen, dann sollten wir auch die Möglichkeit ergreifen, auch gesetzlich die Möglichkeit zu haben, den Menschen mit derselben Hilfe und in derselben Höhe zu helfen, wie das in Bayern auch der Fall ist. Deswegen ganz herzlichen Dank für diese Ergänzung.

Ich will dann auch noch sagen, die Beratungen im Ausschuss, aber auch im Vorfeld sind ja sehr konstruktiv gelaufen. Wir haben da viele der Anzuhörenden vorher schon befragt, haben deren Änderungen schon aufgenommen. Deswegen ist es etwas verkürzt, wenn Sie heute sagen, wir würden deren Anregungen alle in den Wind schlagen. Das war nie unsere Absicht und wir haben es auch nicht getan, sondern wir haben tatsächlich diesen Gesetzentwurf schon vorher sehr konstruktiv mit den Vereinen, Verbänden, den Kammern gemeinsam erarbeitet. Ich bin auch denen sehr dankbar, dass man da nicht am Ende jedem Wunsch nachkommen kann oder dass auch nicht jeder Wunsch sinnvoll ist. Dafür werden Sie Verständnis haben.

Einen allerletzten Punkt, der mir wichtig ist, weil Frau Sedlacik den angesprochen hat, ist die Frage Förderprogramme des Bundes. Wir reden jetzt heu

(Minister Carius)

te gerade nicht darüber, weil eigentlich unser Gesetz auf der Tagesordnung steht. Aber selbstverständlich ist es so, dass die Landesregierung sich dafür einsetzt, dass der Bund hier weiter in der Verantwortung bleibt. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir als Landesregierung auf meine Initiative hin einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht haben, der auf die Fortführung der Entflechtungsmittel durch den Bund setzt. Hier brauchen wir deutlich mehr Planungssicherheit als nur für das Jahr 2014. Insofern, diese Landesregierung und diese Koalition setzen sich für junge Menschen ein, setzen sich auch für ältere ein, damit wir dort bezahlbaren Wohnraum haben. Lassen Sie uns deswegen dieses Gesetz heute beschließen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Es liegt mir keine Wortmeldung weiter vor. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5604. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr in der Drucksache 5/5485 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer sich der Beschlussempfehlung anschließen kann, den

bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/5061 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung, die eben durchgeführt wurde. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. Vielen Dank. Gegenstimmen erheben sich bitte jetzt von ihren Plätzen. Die sehe ich nicht. Jetzt erheben sich bitte diejenigen, die sich enthalten. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen in der Schlussabstimmung.

Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und wünsche Ihnen gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat einen schönen Abend. Bis morgen!

Ende: 18.11 Uhr