Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, interkommunale Zusammenarbeit oder kurz IKZ ist eine Ausprägung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der kommunalen Selbstverwaltung. Die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen hierzu finden wir in der Thüringer Kommunalordnung sowie im Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit. Obwohl sich diese Regelungen und damit die kommunalen Kooperationen in den vergangenen Jahren schon erfolgreich bewährt haben, wollen wir die interkommunale Zusammenarbeit in Thüringen weiter ausbauen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Demografieent
Die interkommunale Zusammenarbeit bietet bereits heute ein enormes Potenzial für eine wirtschaftlichere und kostensparendere Aufgabenerledigung auf nahezu jedem Gebiet der kommunalen Betätigung. Als Beispiel sind an dieser Stelle der Brandund Katastrophenschutz, die Gesundheitsämter oder, um am Beispiel von Oberhof zu bleiben, der Tourismus als maßgeblicher Wirtschaftsfaktor zu nennen, gemeinsam mit dem Spitzensport, der nicht zuletzt ein enormer Werbeträger für die Region und für unseren Freistaat ist.
Um die Kommune in den nächsten Jahren besser fördern zu können, haben wir im Haushalt 2013/14 auch 1 Mio. € bereitgestellt. Diese Summe soll und wird vielfältige Früchte tragen und das Instrument IKZ weiter vorantreiben.
Ebenso wichtig ist uns eine kompetente Beratung auf diesem Gebiet. Daher ist es richtig und gut, dass es dem Thüringer Innenministerium gelungen ist, den ehemaligen Bürgermeister von Zeulenroda, den Herrn Frank Steinwachs, als Berater für das Thüringer Zentrum für interkommunale Zusammenarbeit zu gewinnen.
Er soll die Möglichkeiten, Chancen und Bereitschaft der Kommunen zur Kooperation ausloten, für eine vertiefte kommunale Zusammenarbeit werben sowie Städten und Gemeinden beratend zur Seite stehen. Beabsichtigt ist zudem die Errichtung einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts. Diese Rechtsform soll in einer Novelle der Thüringer Kommunalordnung ihre gesetzliche Ausgestaltung erfahren,
um künftig insbesondere Dritte leichter in Kooperation zwischen Kommunen mit einbeziehen zu können. Dies ist in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Hessen, bereits üblich und hat sich bewährt. Durch die erweiterten Möglichkeiten der Zusammenarbeit können beispielsweise auch Mitarbeiter besser ausgelastet und damit öffentliche Aufgaben in hoher Qualität aufrechterhalten werden.
Mit Blick auf Oberhof bietet die interkommunale Zusammenarbeit bereits zum jetzigen Zeitpunkt zahlreiche Möglichkeiten und Chancen, den Standort als Tourismusdomizil auch in den kommenden Jahrzehnten weiter effizient zu betreiben und voranzubringen, um die besonderen Aufgaben an diesem Standort auch langfristig bewältigen zu können.
verband geebnet, in dem neben der Stadt Oberhof der Landkreis Schmalkalden-Meiningen und das Land beteiligt sein werden. So werden die finanziellen Lasten der Sicherung des Spitzensports an diesem Standort im Zusammenhang mit den Aufgaben des Tourismus besser, klarer und auch langfristig gerecht verteilt.
Meine Fraktion geht davon aus, mit dem Instrument IKZ den Standort Oberhof mit seinen Aufgaben langfristig gesichert zu haben. Möge das ein gutes Beispiel sein für weitere Felder der Zusammenarbeit auf allen kommunalen Ebenen im gesamten Freistaat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Gäste hier im Thüringer Landtag, liebe Kolleginnen und Kollegen im Thüringer Landtag, die Aktualität dieses Beitrags ist mir nicht ganz klar geworden, aber sei es dahingestellt. Mit Blick auf Ihren Antrag zur Aktuellen Stunde und den der SPD stellen wir GRÜNE fest, zwei Fraktionen, ein Antrag, keine Koalition.
Mindestens auf zwei Aspekte in diesen Aktuellen Stunden trifft das zu, nämlich einmal auf die Frage: Wie können wir Handlungsspielräume für unsere Kommunen und Kreise voranbringen, über eine Gebietsreform oder über andere Wege? Und die Frage: Was hilft Oberhof? Zu Letzterem will ich als Erstes sprechen.
Was hilft Oberhof? Zunächst einmal natürlich eine klare und entscheidende Landesregierung. Wir haben das leider im Augenblick nicht. Seit drei Jahren doktern Sie in einer Arbeitsgruppe herum, ob man einen Zweckverband, eine GmbH, versus eine gGmbH oder einen Verein - wie wir das zusammenbringen oder alles so lassen, wie es bisher war, und Sie kommen nicht zum Ende. Selbst heute - man könnte ja annehmen, dass der aktuelle Anlass der Punkt ist, dass die Entscheidung getroffen ist - haben wir den Zweckverband noch nicht. DIE LINKE muss in jedem Vierteljahr im Wirtschaftsausschuss danach fragen: Wie wollt ihr das eigentlich machen? Das nennen Sie eine erfolgreiche Arbeit? Ich nenne das keine erfolgreiche Arbeit, denn es ist ein Herumdoktern.
Ich will nur an einem Beispiel - eine Aktuelle Stunde lässt leider nicht mehr zu - kurz deutlich machen, wo unsere Kritik an Ihrer, das heißt hier der Oberhofpolitik, wenn man es so sagen will, der Koalition und der koalitionstragenden Fraktionen besteht. Oberhof braucht Entwicklungspotenziale und Entwicklungsimpulse. Die schafft man nicht dadurch, dass man sagt, ihr habt alles bisher richtig gemacht, bitte lasst es so, wie es gewesen ist. Ihr habt recht, so wie ihr das gemacht habt und wenn jemand anfängt, euch zu kritisieren, stehen wir alle zusammen und wehren uns dagegen. Das ist nicht der Weg, wie man Impulse auslöst.
Impulse, sehr geehrter Herr Heym, löst man nur aus, indem man eine Kritik an den Anfang stellt. Diese Kritik umfasst in Oberhof einen - und das haben Sie hier wieder gebracht - anderen Blick. Sie verbinden seit Jahrzehnten in diesem Ort Spitzensportförderung und Tourismusförderung. Sie können zu Recht argumentieren - da gebe ich Ihnen ausgesprochen recht -, dass Sie an zwei Wochenenden eine Werbung für diesen Standort machen, für Oberhof machen, nämlich wenn wir Rodelwettkämpfe, Weltcuprennen und Ähnliches haben, und Biathlonwettkämpfe. Da haben Sie zwei Wochenenden, an denen Sie
30.000 Besucher haben. Aber Sie vergessen bei all Ihrer Förderung, was Sie an den 350 Tagen über dieses Jahr machen, wo Sie 1.000 Besucher hätten. Hier ist einfach der Förderansatz dieser Landesregierung auch in dieser Legislatur falsch gewählt und darüber muss man debattieren. Darüber sollte man debattieren.
Jetzt kommen wir zu der Frage interkommunale Zusammenarbeit. Die CDU kniet förmlich vor diesem Begriff und es soll die letzte Lanze sein, die Sie haben gegen eine Gebietsreform,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, haben Sie es in der CDU noch nicht verstanden? Der Thüringen-Monitor sagt es Ihnen, die Staatskanzlei sagt es Ihnen mittlerweile, die Beamten der GdP sagen es Ihnen.
Welche Staatskanzlei? Die Thüringer Staatskanzlei hat eine Arbeitsgruppe zusammengestellt und deren Ergebnisse scheinen Sie nicht zu mögen, Herr Fiedler. Sie mögen sie nicht und deshalb sind Sie hier als Claqueur unterwegs.
Sie alle sagen Ihnen, wir brauchen eine Gebietsreform, sonst führt kein Weg weiter. Wir GRÜNE fügen noch etwas hinzu: Die prognostizierbaren Effektivitätsgewinne und Einsparungsgewinne können wir nur realisieren, wenn wir auch mehr Beteiligung organisieren. Die von Ihnen vorgeschlagene, hier vorangestellte Kooperation in Oberhof ist keine Kooperation wie wir sie uns wünschen. Wir brauchen eine Kooperation in Bürgerkooperativen, wo Menschen zusammenarbeiten oder Gemeinden zusammenarbeiten, und zwar nicht vertreten durch ihre Wahlbeamten, sondern vertreten durch ihre Gemeinderäte, um Transparenz zu schaffen, dass man nämlich auch die Frage stellt: Was wollen die Leute vor Ort?
Ich wollte der Ministerpräsidentin nur noch kurz die Unterstützung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusagen, die Ergebnisse der Staatskanzleikommission zur Gebietsreform auch umzusetzen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP-Fraktion ist ein Verfechter der interkommunalen Zusammenarbeit.
Wir haben es immer gefordert. Statt Zwangsgebietsreform, so wie es einige Fraktionen hier im Hohen Haus favorisieren, sollten wir in Thüringen auf das Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit setzen.
Leider sehen es nicht alle im Hohen Haus so, jedenfalls nicht, was für eine Chance uns die Zusammenarbeit zwischen Kommunen auch über Kreisgrenzen hinweg bietet. Auch, meine Damen und Herren, die Landesregierung bleibt unseres Erach
tens weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/2436, welche Impulse die Landesregierung zur Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit bei den Kommunen setzt, gab es diese bemerkenswerte Antwort: „Die Umsetzung steht in Verantwortung der Kommunen.“ Impulse zu setzen und die interkommunale Zusammenarbeit voranzutreiben, meine Damen und Herren, sieht aber meines Erachtens anders aus. Deswegen frage ich mich, was es jetzt für neue Wege gibt, wie es der Titel der Aktuellen Stunde suggeriert. Diese Frage konnte in der Kleinen Anfrage vom September leider auch nicht beantwortet werden. Wenn der neue Weg die Beteiligung des Landes an kommunalen Zweckverbänden ist, dann kann ich mir mit dem Blick auf die Bildung des Zweckverbandes KET und den E.ON-Deal jetzt schon vorstellen, wie es enden wird.
Sie ziehen als Musterbeispiel interkommunaler Zusammenarbeit ausgerechnet ein Beispiel heran, bei dem es eben nicht in erster Linie um die Zusammenarbeit von Kommunen geht. Vielmehr soll das Land einspringen, weil es die Kommunen aus nachvollziehbaren Gründen nicht selbst stemmen können. Dafür wollen Sie gleich mal ad hoc die Rechtslage ändern, um das Land in einen Zweckverband eintreten lassen zu können. Eine Herangehensweise, meine Damen und Herren, die bei allem Verständnis für das Ziel auf den Holzweg führen muss.