Protocol of the Session on December 14, 2012

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: In Jena gibt es ganz viele freie Wohnungen, jede Menge.)

Drittens haben die kommunalen Spitzenverbände zumindest der Thüringische Landkreistag - auch wirklich krude argumentiert. Ich will mal einen Satz zitieren, der von Frau Rothe-Beinlich schon angesprochen, aber nicht vollständig zitiert worden ist. Ich muss das einfach machen, um zu sehen, wie diese Stellungnahme des Thüringischen Landkreistags inhaltlich begründet war. Der schreibt nämlich: „Die Mehrheit der Asylbewerber nutzt die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft auch über 12 Monate hinaus, um Deutschkenntnisse zu erlangen,“ - das hat Frau Rothe-Beinlich schon widerlegt - „Verständigungsschwierigkeiten abzubauen und Verhaltensweisen, Normen des Gastlandes zu erlernen.“ Wie will man denn in der Isolation einer Gemeinschaftsunterkunft Verhaltensweisen, Normen, Traditionen, etc. des Gastlands erlernen? Da muss einfach irgendjemand noch mal mit dem Thüringischen Landkreistag sprechen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sie können es doch mal versuchen.)

Herrn Fiedler, dem hätte ich gern eine Frage gestellt, die er aber wieder mal nicht gestattet hat.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was heißt denn „wieder mal“?)

Wenn Sie sagen, Sie hätten sich sachlich auseinandergesetzt, dann würde ich Sie doch darum bitten, dass Sie wenigstens nur eines der Argumente, die ich Ihnen hier vorgehalten habe, wenigstens hier in dieser öffentlichen Debatte mal auseinandernehmen und dem sachlich begegnen. Zum Beispiel

(Minister Geibert)

dem, was ich gesagt habe, dass Sie aus politischer Motivation heraus, den Personenkreis derer, für die Sie diskriminierende Vorgaben beispielsweise zur Unterbringung machen wollen, über das Bundesrechtliche hinaus ausdehnen. Das begründen Sie mir doch mal bitte, dann würde ich Ihnen auch glauben, dass Sie sich inhaltlich auseinandersetzen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich sehe jetzt keine weiteren Redemeldungen und schließe die Aussprache. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren und stimmen als Erstes ab zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/4903 und dabei als Erstes über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/5351. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPDFraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Die Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit angenommen worden.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/4903 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme dieser Beschlussempfehlung ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Die Stimmenthaltungen kommen aus der FDPFraktion. Der Gesetzentwurf ist angenommen. Ich bitte, das jetzt in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetz seine Zustimmung gibt, der möge sich jetzt vom Platz erheben. Das sind die Mitglieder der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Vielen Dank. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Vielen Dank. Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/5003. Hier wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion nach zweiter Beratung abgestimmt. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU

Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Eine Mehrheit hat diesen Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/4791. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDPFraktion. Mit einer Mehrheit ist dieser Antrag abgelehnt worden. Ich schließe nun den Tagesordnungspunkt 2 in seinen Teilen a, b und c.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 in den Teilen

a) Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/4986 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/5354

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5364

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5367

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/5379

ZWEITE BERATUNG

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5343 ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Ihren Gesetzentwurf möchte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch den Abgeordneten Adams begründen lassen. Diese Begründung erfolgt jetzt. Danach gebe ich Herrn Abgeordneten Fiedler das Wort zur Berichterstattung aus dem Innenausschuss. Bitte, Herr Abgeordneter Adams.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen hier im Thüringer Landtag, liebe Gäste auch hier im

(Abg. Berninger)

Thüringer Landtag, zur Einbringung unseres Gesetzes will ich ganz kurz Folgendes erläutern: Das derzeit bestehende, noch bis zum 28. Dezember dieses Jahres bestehende Thüringer Informationsfreiheitsgesetz darf man mit Fug und Recht als ein schlechtes Gesetz bezeichnen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dieses Gesetz hat es nicht vermocht, Bürgerinnen und Bürger anzuregen, sich für staatliche Aufgabenerfüllung, für staatliche Strukturen, für staatliches Handeln zu interessieren, um damit mehr Mitbestimmung zu ermöglichen. Wenn wir ein Informationsfreiheitsgesetz schaffen wollen, dann muss es ein Informationsfreiheitsgesetz sein, das staatliches Handeln offener und transparenter macht, das Korruption erschwert, das Steuerverschwendung vorbeugt, das Misstrauen abbaut, das Vertrauen in Politik schafft, das Verwaltungsabläufe transparent macht und vereinfacht und das somit Mitbestimmung erleichtert. All das tut der derzeit vorliegende Gesetzentwurf auch mit den Änderungsanträgen von CDU und SPD nicht. Deshalb sind wir der Meinung, wir brauchen ein neues Gesetz. Ein Gesetz, das mit den Interessierten auch diskutiert ist. Welches Gesetz, wenn nicht dieses, muss man mit den Bürgerinnen und Bürgern intensiv beraten?

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Der derzeitige Gesetzentwurf hat das nicht gemacht und deshalb haben wir eine Initiative ergriffen, mit unserem Gesetz den Weg frei zu machen zu einem wirklichen Informationsfreiheitsgesetz und nicht zu einem Informationsverweigerungsrecht. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Nun Herr Abgeordneter Fiedler bitte, Sie haben das Wort zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute mit dem Informationsfreiheitsgesetz und Frau Kollegin Berninger, auch ich wurde in Abwesenheit als Berichterstatter ausgewählt, vielleicht haben Sie sogar mit zugestimmt, ich weiß es nicht, ist mir auch egal. Ich will Ihnen nur sagen, auch jemand, der an einer bestimmten Debatte nicht unmittelbar teilgenommen hat,

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Dazu hat es keine Debatte gegeben.)

kann sich durchaus informieren und kann durchaus die Berichterstattung dazu auch machen. Denn die Hauptargumente laufen ja am Ende über die Aussprache. Das ist ja das Hauptargument, was dort läuft. Ich glaube, das ist auch gut und richtig so.

Meine Damen und Herren, das Informationsfreiheitsgesetz, das heute zur Debatte steht, nur um das noch mal zu erläutern, ist 2007 durch die Landesregierung auf den Weg gebracht worden und die Entfristung droht. Wenn wir also bis zum 28. Dezember kein neues Gesetz haben, dann hätten wir keines mehr. Dann würden wir zurückfallen in Richtung Sachsen, Bayern, Hessen und Niedersachsen, die solche Gesetze nicht haben. Ich wollte das noch mal erläutern, damit jeder weiß, warum das auch so dringend ist. Herr Adams, Sie haben das in der Ausschussberatung durchaus angesprochen, dass Sie eine Verlängerung dort wollen, deswegen liegt der Gesetzentwurf vor. Aber er lag dort noch nicht auf dem Tisch des Hauses.

Meine Damen und Herren, wir haben uns mit dem Gesetzentwurf in der 48. Sitzung am 12. Oktober, am 17. Oktober und vor zwei Tagen, am 12. Dezember, in einer Sondersitzung befasst. Auch hier möchte ich als Berichterstatter festhalten, dass durchaus genügend Zeit war, wir sind eine Dreiviertelstunde vor dem Plenum fertig geworden, es gab keine Diskussionen mehr. Wir hätten durchaus noch eine Dreiviertelstunde diskutieren können, aber ich konnte nicht entdecken, dass da noch Diskussionsbedarf war, damit nicht immer der Eindruck erweckt wird, wir würden das nicht ausgiebig diskutieren.

Meine Damen und Herren, wir haben den Änderungen des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes der Landesregierung mehrheitlich zugestimmt. Es gab eine große Diskussion, durchaus durch die Fraktionen insgesamt, ob das die FDP war, ob das die GRÜNEN waren, ob das DIE LINKE war oder ob das die Koalitionsfraktionen waren. Es gab eine rege Diskussion und das ist nun einmal so, dass man sich nicht immer und überall einig wird. Ich will auch nicht verhehlen, dass die Koalition verhältnismäßig lange gebraucht hat, um zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Ich mache das auch ungern, dass erst anderthalb Stunden vor einer Ausschuss-Sitzung die Unterlagen eingereicht werden. Aber da wir uns ja schon so lange damit informiert hatten, wussten wir, um was es geht. Es sind also jetzt im Gesetzentwurf folgende Änderungen angenommen worden:

In § 2 wird nach Absatz 2 folgender neue Absatz 3 eingefügt: „Dieses Gesetz gilt nicht für den Landtag im spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten sowie für den Rechnungshof im Rahmen der ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.“ Wir haben nach langer Diskussion und nach Zuschriften entschieden, die Koalition hat

(Abg. Adams)

sich so entschieden, dass dieses so aufgenommen wird.

Weiterhin wurde § 4 Abs. 4 wie folgt geändert. Das Wort „Gewinnerzielungsabsicht“ wird durch die Worte „der vorrangigen Absicht der Gewinnerzielung“ ersetzt.

In § 4 Abs. 4 wird zudem folgender Satz angefügt: „Die Presse- und Rundfunkfreiheit bleibt unberührt.“ Ich denke, das sind wichtige Änderungen auch in Richtung Presse.

Dann wurde, was ja ein großes, strittiges Thema war, § 6 Abs. 3 wie folgt geändert, es geht also um die Drei-Monats-Frist, nur als Erinnerung, und diese Drei-Monats-Frist ist durch die Worte „einem Monat“ ersetzt worden. Ich glaube, ich muss das nicht erst noch einmal erläutern, darauf werden die einzelnen Redner eingehen, dass wir dieses geändert haben.

In Absatz 9 werden folgende Sätze angefügt: „Wird der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, ergeht eine schriftliche Entscheidung, die innerhalb der Frist nach § 6 Abs. 3“ - das ist das, was ich gerade genannt hatte - „bekannt zu geben ist. Die Entscheidung ist zu begründen. Im Fall eines mündlichen oder elektronischen Antrags erfolgt eine schriftliche Entscheidung nur auf ausdrückliches Verlangen des Antragstellers.“

Dann ist in § 7 ein Absatz 4 angefügt worden: „In seiner Eigenschaft als Landesbeauftragter für den Datenschutz kann sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf seine institutionelle Garantie nach Artikel 69 der Verfassung des Freistaats Thüringen berufen.“ Wir haben also auch den Informationsfreiheitsbeauftragten nicht etwa von Dingen ausgenommen, sondern wir haben ausdrücklich den Informationsfreiheitsbeauftragten, Herrn Hasse, haben wir extra, dass man da wirklich weitestgehend alles nachvollziehen kann und muss. Denn das ist ja wichtig, sonst hätten wir ja auch keinen Informationsfreiheitsbeauftragten gebraucht. Ich bin froh, dass das jetzt beim Datenschutz angesiedelt ist, dass das dort mit abgearbeitet werden kann.

In § 10 Abs. 1 erhält Satz 4 folgende Fassung: „Der antragstellenden Person sind die Grundlagen für die Kostenentscheidung vorab mitzuteilen.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne jetzt die erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich habe mehrere Wortmeldungen. Der Abgeordnete Adams

hat mich gerade darauf aufmerksam gemacht, dass es auch sein könnte, dass sich die Wortmeldungen auf die zweite Beratung beziehen. Ich habe aus jeder Fraktion Wortmeldungen und frage jetzt einmal: Sollten die in die erste Beratung des Gesetzentwurfs eingehen oder sollten die dann erst in der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung angesagt werden? Frau Renner? Egal. Frau Marx?