Protocol of the Session on December 13, 2012

(Beifall SPD)

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist Dialektik.)

Danke, Frau Abgeordnete Marx. Es hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Untermann für die FDPFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Marx, meine Schiene, die ist parteimäßig die gleiche wie die andere Schiene, also ich denke, wir werden das so durchstehen.

(Beifall FDP)

Die Landesregierung hat unter anderem berichtet,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Ihr seid aber weitgehend regierungsfrei, lieber Heinz.)

(Abg. Marx)

(Heiterkeit SPD)

Herr Dr. Herz, dass sie eventuell überlegen, was zu tun sei. Ich muss sagen, das ist für mich keine Aussage. Als Landesregierung hätte man hier eigentlich die Pflicht, auch dazu zu stehen, was man in Wirklichkeit vorhat.

(Beifall FDP)

Man sollte da keine Hoffnungen hegen, um dann das Gegenteil zu machen. Wir haben im Vorfeld einige Gespräche zu diesem Thema geführt, unter anderem auch, wie schon gesagt wurde, mit dem Immobilienverband, mit Haus & Grund, aber auch mit Vermietern und Mietern. Dieser Immobilienverband hat immerhin ca. 5.500 Mitglieder, das ist bundesweit der größte Berufsverband der Immobilienwirtschaft.

Zum Punkt 2 Ihres Antrags - Qualität der Maklerleistungen: Die Maklerverbände sehen größeren Handlungsbedarf bei der Ausbildung als eine der Zulassungsbedingungen für den Beruf des Maklers. Wie sieht es zum Beispiel in Thüringen aus? Für den Status des Immobilienmaklers gibt es kein definiertes Berufsbild, es bedarf keines Sach- und keines Fachkundenachweises, es besteht keine Zulassungsbeschränkung. Das Gesetz lässt alle Bürger über 18 Jahre als Makler zu. Sie müssen deutsch sprechen, Steuern zahlen und keine Schulden und Vorstrafen haben.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Sehr gute Voraussetzungen.)

Lediglich eine Gewerbeanmeldung muss natürlich vorhanden sein. Bevor Änderungen bei der Vermittlungsgebühr in Angriff genommen werden, sollte man qualitative Zulassungsregelungen treffen. Durch fehlende Branchenkenntnisse sind manche Makler einfach in der Bewertung und Beurteilung einer Immobilie überfordert. Der Markt und somit die Verbraucher profitieren mehr davon, wenn seitens des Bundes eine Regelung - wobei ich immer gegen Regelungen eigentlich bin, aber hier müsste es wahrscheinlich so sein - zur Ausbildung getroffen wird. Hier sehe ich Handlungsbedarf, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das bringt echte Vorurteile in puncto Verbraucherschutz. Es gibt sicherlich Quereinsteiger, die auf dem Markt einen schlechten Ruf haben, aber schwarze Schafe gibt es sicherlich überall und die werden wir dann versuchen mit diesen Regeln noch dahin zu bekommen, dass sie eine ordentliche Arbeit machen. Hingegen nehmen die Verbandsmitglieder regelmäßig an internen Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen teil. Aber auf dem Markt besteht keinerlei Kontrolle der Lizenz oder der Qualifikation - ein Manko. So beansprucht laut dem Immobilienmaklerverbund nur ein Drittel der Verbraucher bei privaten Vermietungen einen Makler. Bei den privaten Verkäufen und Im

mobilien begrenzt sich der Anteil auf ca. 40 bis 50 Prozent.

Nun einige Worte zu den Maklergebühren. In Ihrem Antrag fordern Sie, dass diese vom Auftraggeber zu bezahlen sind. § 3 des Wohnungsvermittlungsgesetzes regelt, dass beim Abschluss eines Mietvertrags das Maklerentgelt von maximal zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer, das ist nicht festgelegt, nicht übersteigen darf. Es kann auch weniger sein.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ist es aber nicht.)

Das Entgelt ist vom Wohnungssuchenden zu bezahlen. Bei der Wohnungsvermittlung wird eine Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern getroffen. Im Einzelfall kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden, je nach Vermittlungschance auf den lokalen Immobilienmärkten - ein ganz wichtiger Faktor -, zum Beispiel die Zahlung der Maklercourtage von Mieter und Vermieter zu gleichen Teilen. Das ist nämlich auch möglich. Eine grundsätzliche Verpflichtung - wer beauftragt, soll auch bezahlen - halten wir für einen Eingriff, in diesem Fall wie er von Ihnen gedeutet wird, in die Vertragsfreiheit und einen Eingriff in die Privatautonomie.

(Beifall FDP)

Es ist jedem selbst überlassen, ob er sich mit oder ohne Makler eine Wohnung sucht.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Frau Schubert, bevor Sie wieder hier reinschreien. Wenn Sie mir oder uns die Marktwirtschaft beibringen wollen, also wenn Sie das alles bezahlen müssten, was Sie an vielen guten Taten vorhaben, da gäbe es weder einen Markt noch eine Wirtschaft hier in Deutschland.

(Beifall FDP)

Das musste mal gesagt sein. Eine Frage an die Fraktion der Bündnisgrünen noch: Können Sie ausschließen, dass der Vermieter die Vermittlungsgebühr dann auf den Mietpreis aufschlägt? Das kann keiner ausschließen.

Herr Abgeordneter Untermann, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage von der Frau Abgeordneten Dr. Lukin.

Frau Dr. Lukin, selbstverständlich.

Bitte, Frau Dr. Lukin.

(Abg. Untermann)

Schönen Dank, Frau Vorsitzende, und schönen Dank, Herr Untermann, ich wollte nur fragen - die Kollegen der FDP haben es heftig beklatscht -: Wie frei ist man beim Abschluss eines Vertrags in einem Stadtgebiet mit 0,1 Prozent Leerstand,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

wenn 85 Prozent über einen Makler gehen müssen, weil die Vermieter ihre Wohnung nur so vermakeln? Man hat nicht die Möglichkeit, die Wohnung so auf einem freien Markt zu bekommen. Wie vertragsfrei ist dann der Wohnungssuchende?

In Jena ist es natürlich eine ganz andere Situation, aber ich sage immer wieder, auch hier gilt der Wettbewerb.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da reden Sie drüber, Herr Untermann.)

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist nämlich, was ich bestelle, das muss ich bezahlen, das ist richtig. Wenn ich jetzt hingehe und sage zu dem Makler „Such mir mal eine Wohnung“, da muss ich dafür bezahlen, weil ich den beauftrage. So, machen wir weiter.

Herr Abgeordneter Untermann, es gibt jetzt den Wunsch auf zwei Zwischenfragen. Ich bitte Sie noch einmal, ein bisschen die Ruhe zu bewahren. Herr Untermann, Sie entscheiden das jetzt.

Ich möchte heute Abend in Ruhe noch ein Bier trinken, deshalb.

(Heiterkeit im Hause)

Das war ein Nein, denke ich.

(Beifall im Hause)

Bei jedem Kauf, und wenn es nur ein paar Schuhe sind, wird ein Vertrag geschlossen. Jeder Händler schlägt auf seine Weise - also auf die Ware - die Provision oder die Handelsspanne auf. Das ist so, das trägt der Käufer. Eine Regelung der Courtage wird zukünftig über den Markt erfolgen, das ist nun

mal so. Da ist nicht alles gleich, wir wollen nicht alles gleich haben und wir wollen diese Regel nicht so haben, weil es einfach dazu führt, dass es in Privatsphären eingreift und dann wirklich in die Marktwirtschaft.

Wichtiger für die Zukunft ist, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Das ist das, was wir in Jena auch lösen können und müssen. Es müssen mehr Wohnungen gebaut werden.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Enorme Wohnungsnachfrage besteht in den Städten Erfurt, Jena, Weimar, das sage ich jetzt gleich noch mal. Stimmt die soziale und technische Infrastruktur in den Stadt-Umland-Gebieten und in den ländlichen Räumen,

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Wie denn?)

so würden sicherlich einige Wohnungssuchende auch eine Wohnung im Umland oder im ländlichen Raum mieten. Bei den Häuslebauern wurde in den letzten fünf Jahren vorwiegend nur für den Eigenbedarf gebaut. Vielleicht gibt es zu wenig finanzielle Anreize. Auch hier sollten künftig noch einmal Überlegungen angestellt werden. Aus den vorgenannten Gründen stimmen wir diesem Antrag nicht zu, auch keiner Ausschussüberweisung.

(Beifall CDU, FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Untermann. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Scherer für die CDUFraktion.