Martina; Rothe-Beinlich, Astrid; Scherer, Manfred; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Voigt, Dr. Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank; Wetzel, Siegfried; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold.
Sehr verehrte Damen und Herren, ich frage Sie: Hatte jeder die Möglichkeit, seinen Stimmzettel abzugeben? Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich an dieser Stelle die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Auszählung der Stimmen ist erfolgt. Wir haben ein Wahlergebnis und ich stelle als Erstes folgendes Wahlergebnis für das Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt, Herr Prof. Dr. Manfred Baldus, fest: Abgegebene Stimmen 83, Jastimmen 67, Neinstimmen 10, Enthaltungen 2, damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Ich gratuliere Herrn Prof. Dr. Baldus und frage, ob er die Wahl annimmt.
Zum zweiten Wahlgang, Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Herr Michael Obhues: Jastimmen 63, Neinstimmen 13, Enthaltungen 2, damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht und ich gratuliere Herrn Obhues zur Wahl und frage: Nehmen Sie die Wahl an?
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach § 5 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes ist vorgesehen, dass die Mitglieder und die stellvertre
tenden Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine von der Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde erhalten und vor dem Landtag den Eid leisten.
Ich bitte das Mitglied mit Befähigung zum Richteramt des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Herrn Prof. Manfred Baldus sowie das stellvertretende berufsrichterliche Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Herrn Michael Obhues nach vorn und die Anwesenden bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.
Sehr geehrter Herr Prof. Baldus, ich händige Ihnen als Erstes die Ernennungsurkunde aus. Sehr geehrter Herr Obhues, auch Ihnen händige ich als Erstes die Ernennungsurkunde aus. Ich verlese Ihnen nun den im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend nacheinander mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ oder „Ich schwöre es“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Herr Prof. Baldus.
„Änderung der Satzung der ‚Stiftung Ettersberg. Europäische Diktaturforschung - Aufarbeitung der SED-Diktatur Gedenkstätte Andreasstraße’“ Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP - Drucksache 5/5140
Wünscht jemand aus den Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD oder FDP das Wort zur Begründung? Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich an dieser Stelle die Aussprache und das Wort hat Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben ja schon so begonnen, als ob Sie sagen wollten, dies sei ein Antrag aller Fraktionen. Es ist jedoch ein Antrag aller Fraktionen außer der unsrigen und ich möchte kurz begründen, warum wir nicht auf diesem Antrag stehen, ihm aber dennoch zustimmen werden.
Die Stiftung Ettersberg ist ein überaus wertvoller Bestandteil der Thüringer Kultur- und Stiftungslandschaft, da sind wir uns, denke ich, alle einig. Sie widmet sich überaus wichtigen und notwendigen Aufgaben wie der vergleichenden Erforschung der europäischen Diktaturen des 20. Jahrhunderts und ihrer demokratischen Transformation. Sie steht für die historische Aufarbeitung, für vergleichende Analyse von Diktaturen sowie autoritärer Regime, ihrer Herrschaftsmechanismen und der sie tragenden Kräfte. Sie beschäftigt sich aber auch mit der Bedeutung von Opposition und Widerstand gegen autoritäre und totalitäre Unterdrückung, will die Erinnerung an die Opfer diktatorischer Gewalt wachhalten, veranstaltet internationale Symposien, wissenschaftliche Fachtagungen und Kolloquien in europäisch vergleichender Perspektive und gibt eigene Publikationen heraus. Zu ihr gehört auch die viel beachtete Gedenkstätte Andreasstraße, die einen besonderen Ort der doppelten Erinnerung darstellt, der einerseits auf die Unterdrückungen der SEDDiktatur deutlich hinweist und andererseits auch Symbol für die Freiheit ist, weil die ehemalige Stasizentrale und U-Haft Andreasstraße am 4. Dezember 1989 von mutigen Bürgerinnen und Bürgern besetzt wurde als erste Stasizentrale in der ehemaligen DDR.
Warum haben wir diesen Antrag nicht mit eingebracht? Der Beirat soll erweitert werden, damit auch die SPD einen Sitz in diesem hat, was wir gut und richtig finden, das ist keine Frage. Wir meinen aber, dass es sich um eine solch wichtige Stiftung handelt, die so vielfältige Aufgaben wahrnimmt, dass selbstverständlich alle Fraktionen, die im Thüringer Landtag vertreten sind, auch in diesem Beirat vertreten sein sollten. Das ist leider nicht der Fall. Die kleinen Fraktionen, in diesem Fall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP, haben eben keinen Sitz im Stiftungsbeirat auch nach dieser Änderung. Wir wissen um die Schwierigkeit, dass man immer überlegen muss, wie groß man ein Gremium fasst, damit es arbeitsfähig ist.
Wir glauben aber, dass es hier um eine solch wichtige Arbeit geht, dass in der Tat die Expertise und auch der Sachverstand und die Meinung aller Fraktionen in dieses Gremium eingebracht werden sollten. Wir werden zustimmen, weil wir der Arbeit dieser wichtigen Stiftung mitnichten im Wege stehen wollen. Wir sagen aber ganz deutlich, wir bedauern, dass, wenn es schon zu einer Erweiterung kommt, zwei Fraktionen ganz offensichtlich nicht berücksichtigt werden sollen. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es liegen mir keine Wortmeldungen weiter vor. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Da auch keine Ausschussüberweisung beantragt ist, stimmen wir direkt ab über den Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP in der Drucksache 5/5140.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Antrag steht deshalb auf der heutigen Tagesordnung, weil wir vor fast genau einem Jahr eine sehr weitreichende Entscheidung getroffen haben. Am 29. November 2011 hat das Kabinett der Zusammenführung der Stiftung „Gedenken - Erinnern - Lernen“ und der Stiftung „Ettersberg“ zugestimmt. Die Zusammenführung erfolgte dann auftragsgemäß im Juni dieses Jahres. Damit sind wir der Empfehlung einer von uns eingesetzten Historikerkommission gefolgt. Diese Verbindung ist aus unserer Sicht europaweit einmalig und bietet uns jetzt die Möglichkeit, wissenschaftliche Forschung mit der Gedenkstätten- und Bildungsarbeit unter einem Dach zu verbinden. Darin liegt die besondere Stärke dieser neuen Stiftung. Eines muss uns dabei bewusst sein: Wir haben einen Scheidepunkt überschritten. In unseren Schulen ist ja die DDR-Vergangenheit längst zum Lernstoff geworden. Seit einem Jahrzehnt gibt es in der gesamten Schülerschaft keine eigenen Erfahrungswerte mehr; jetzt kommt der nächste Knick, jetzt wo unsere Referendare im Schnitt 25 Jahre alt sind. Sie selbst waren vielleicht Schulanfänger, als die Mauer fiel. Was werden sie also ihren jetzt heranwachsenden Schülerinnen und Schülern vermitteln? Wo finden sie authentische Bezugspunkte?
Die Gedenkstätte Andreasstraße hier in Erfurt bietet so einen Bezugspunkt, dieser Ort steht für politi
sche Repression, er steht für Widerstand, er steht für die Überwindung der SED-Diktatur. Vor fast genau 23 Jahren, am 4. Dezember 1989, haben mutige Bürgerinnen und Bürger die Erfurter Stasibezirksverwaltung besetzt. Dieses Datum gehört zu den wichtigsten der jüngeren Stadtgeschichte. Dieser Tag hat sich ins Gedächtnis vieler Bürger dieser Stadt unvergesslich eingegraben. Vor Kurzem hatten wir nun Gelegenheit, unsere Erinnerungen vor Ort auszutauschen, denn am Vorabend des Jahrestages der Besetzung haben wir jüngst das Gebäude in der Andreasstraße der Öffentlichkeit als Gedenk- und Bildungsstätte übergeben. Die Andreasstraße ist jetzt ein authentischer Erinnerungsort. Hier wird Geschichte erlebbar. Hier eröffnet sich damit Raum für die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur, für die Aufklärung über die dortigen Herrschaftsmechanismen, für das Gedenken an die Opfer, für die Berichte und Dokumente der Zeitzeugen und für das Nachdenken über die Grundlagen der Demokratie.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, das historische Erbe bewahren und Verantwortung dafür in Gegenwart und Zukunft übernehmen, das ist eine der Kernbotschaften unseres Kulturkonzepts des Freistaats Thüringen, über das wir im vergangenen Plenum hier diskutiert haben. Die Stiftung, zu der heute von Ihnen ein Satzungsänderungsantrag vorliegt, wird dafür einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag leisten. Der hier vorliegende Antrag berührt im Kern eigene Belange der „Stiftung Ettersberg. Europäische Diktaturforschung - Aufarbeitung der SED-Diktatur - Gedenkstätte Andreasstraße“ so der Name dieser neuen Stiftung. Bei der Modifikation der Satzung geht es um die folgenden zwei Punkte: Erstens um eine Erhöhung der Anzahl der vom Landtag für den Stiftungsrat vorgeschlagenen Personen um ein drittes im Gremium stimmberechtigtes Mitglied sowie zweitens um die Bestellung von dauerhaften Vertretern für die vom Landtag entsandten Mitglieder des Stiftungsrates. In der Begründung durch die antragstellenden Fraktionen wird auf das derzeitige numerische Ungleichgewicht der Repräsentanz im Stiftungsrat zwischen Landesregierung mit bisher drei Vertretern und Landtag mit bisher zwei Vertretern verwiesen. Dieses Problem wird noch verstärkt durch das fehlende Vertretungsrecht für die vom Landtag vorgeschlagenen Mitglieder, anders als dies für die Vertreter der Landesregierung vorgesehen ist. Ich sehe diese Initiative als Beleg für die Unterstützung und das hohe Interesse des Thüringer Landtags an der neuen Stiftung und ihre landesweit bedeutsamen Aufgaben. Dies in dem beantragten Sinne zu verändern, sieht auch die Landesregierung als einen berechtigten und nachvollziehbaren Wunsch an und unterstützt demzufolge eine entsprechende Satzungsänderung. Entscheiden - das möchte ich hier festhalten - darüber kann allein die selbstständige Stiftung „Ettersberg“, eine Stiftung privaten
Rechts. Damit wird die Arbeit des Stiftungsrats aber gestärkt und eine wichtige Grundlage dafür geschaffen, dass die neue Stiftung ihre erweiterten und weitreichenden Aufgaben erfüllen kann.
Insofern wollte ich abschließend noch einmal festhalten, dass wir nachvollziehen können, dass dieser Antrag hier vorliegt. Ich wollte darauf hinweisen, dass jetzt ein Gleichgewicht zwischen den Vertretern der Landesregierung und des Landtags angestrebt wird, und überlasse das dann Ihrer Entscheidung. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich schaue noch mal in die Runde. Es liegt jetzt kein weiterer Wunsch auf Rede vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wir stimmen über den Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP in der Drucksache 5/5140 ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Vielen Dank. Damit ist der Antrag angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Entwicklung des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz in Thüringen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5188
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unser Antrag zielt auf eine Passage im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD ab. Das können Sie der Begründung entnehmen. Dort ist noch mal zitiert, was dazu im Koalitionsvertrag steht. Wir möchten einfach wissen, wie der Stand ist. Im Jahr 2012 sollte die Prüfung - wie dort steht - abgeschlossen sein. Für diejenigen, die sich da nicht so auskennen, es gibt von uns unterstützt ein Ansinnen, den Südharz zu schützen in Form eines Biosphärenreservats. Sachsen-Anhalt hat diesen Schritt schon vollzogen, hat das Problem, dass das Gebiet so klein ist, dass sie selbst keinen Antrag bei der UNESCO stellen können. Das heißt, es bedarf noch des thüringischen und niedersächsischen Teils. Das Ansinnen hängt aber insgesamt davon