Protocol of the Session on December 12, 2012

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5250 ERSTE BERATUNG

Mir ist nicht signalisiert worden, dass es die Begründung … Doch, Herr Abgeordneter Kemmerich. Dann bitte, Sie haben das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs und ich weise darauf hin, vereinbart ist die halbe Redezeit. Für die Begründung gilt allerdings fünf Minuten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Gäste auf der Tribüne, es ist Weihnachtszeit und da fallen einem viele Geschichten ein. Es gibt die Unendliche Geschichte, daran mag man sich erinnern bei dem Thema, was wir hier besprechen, aber es gibt auch die Leiden - und hier würde ich ausdrücklich sagen - der vom Thüringer Einzelhandel betroffenen Personen. Es ist gut ein Jahr her, da haben wir mit heißer Nadel in schneller Form zunächst im Ausschuss und in der letzten Ausschuss-Sitzung dann eine Änderung in die Gesetzeslage hineinformuliert bekommen, die den Thüringer Einzelhandel, die den Personen, die im Thüringer Einzelhandel beschäftigt sind, und natürlich auch denjenigen, die in Thüringen Einzelhandel wahrnehmen wollen, einkaufen wollen, dies Erlebnis in Thüringen wahrneh

(Abg. Siegesmund)

men wollen, vor große Probleme stellt. Uns wurde schon in der Sitzung vor einem Jahr versprochen, dass es eine Verordnung geben sollte, die die sicherlich in dem Moment nicht abzusehenden Folgen von den Koalitionären der CDU und auch der SPD abmildern sollte im Sinne der genannten Personenkreise, aber allein mir fehlt der Glaube, dass das damals ernst gemeint war.

(Beifall FDP)

Zunächst hat es lange Zeit gedauert, bis aus dem Versprechen überhaupt ein Papier wurde, das waren nämlich fast sechs Monate, also im Juli dieses Jahres, kam ein Verordnungsentwurf in die Ausschussberatung hinein. Bis dahin hat der Einzelhandel schon genug Probleme gehabt, sich zu organisieren. Diese Verordnung wurde dann in schöner Regelmäßigkeit von Ausschuss-Sitzung zu Ausschuss-Sitzung von der Tagesordnung genommen und vertagt, um dann, meine Damen und Herren und liebe Gäste, in der letzten Woche gänzlich von der Tagesordnung und aus der Ausschussberatung genommen zu werden, um zu signalisieren und so können wir es ja nicht werten -, dass die Koalition, bestehend aus CDU und SPD, zufrieden ist mit dem jetzt geltenden Gesetzestext, mit dem jetzt geltenden Gesetz. Nur da sind sie ganz allein auf weiter Flur,

(Beifall FDP)

denn wir haben in großen Teilen des Thüringer Einzelhandels, unter Kunden, aber auch unter Arbeitnehmern uns befragt, kundig gemacht, wie sie denn zu diesen Regelungen stehen. Sie werden nach wie vor - und da hat das Jahr nicht geholfen, da hilft auch nicht die Weihnachtszeit - als weltfremd, sachfremd, nicht dienlich abgelehnt. Ich habe noch zwei Minuten Redezeit. Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir den erneuten Versuch - und vielleicht hilft dann die Adventszeit, in der wir uns befinden -, einen erneuten Gesetzentwurf vorgelegt, der auch den Inhalt dieser Verordnung abbildet, wo - so haben wir das jedenfalls verstanden viele Teile der Regierung und der regierungstragenden Koalition sich dahinter versammelt haben, nämlich, dass für große Teile die Möglichkeit bestehen muss, dass, wenn sie das Verlangen haben, wenn Sie möchten, dass auf deren Verlangen ein freier Samstag zu gewähren ist, aber dass all diejenigen, die sagen, ich will aus vielerlei Gründen samstags arbeiten, ich will dort eben meinen freien Lebensentwurf auch ausleben, mich an dem Samstag mit meinem Beruf zu befassen, dass die das können. Das ist Sinn und Zweck dieses Gesetzentwurfs und, meine Damen und Herren, wir hoffen sehr, dass wir im Sinne der Beschäftigten des Einzelhandels, der Unternehmer im Einzelhandel, aber auch der Kunden, die gern hier in Thüringen ihr Geld ausgeben wollen, eine vernünftige Lösung finden. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Ich eröffne jetzt die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf und als Erster hat der Abgeordnete Gumprecht für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Parlamentsdokumentation - und das kann jeder nachlesen - weist seit dem Sommer vergangenen Jahres zehn Positionen aus, in denen sich der Landtag mit dem Ladenöffnungsgesetz beschäftigt hat. Das waren vier Anträge, zwei Selbstbefassungen, vier Gesetzentwürfe. Das heißt, das Thema ist äußerst und sehr ausführlich hier behandelt worden. Nach der Vorlage des Gesetzentwurfs der Landesregierung lagen dem Plenum allein zwei weitere Entwürfe vor, heute nun der dritte.

Meine Damen und Herren von der FDP, Sie starten noch einmal den Versuch, das Ladenöffnungsgesetz zu ändern und tun dies nahezu identisch mit Ihrem Antrag vom Juli dieses Jahres. Sie kündigen aber gleichzeitig an, man werde deshalb auf jeden Fall eine Normenkontrollklage gegen das Thüringer Ladenöffnungsgesetz einreichen. Für mich ergibt sich daraus die Frage, wer ist nun an dieser Stelle „man“, Sie selbst als FDP oder ein Betroffener aus dem Handel? Seit einem Jahr höre ich diese Drohung. Bisher heiße Luft, haben Sie selbst nicht den Mut, die Klage einzureichen? Aber Sie wollten erst einmal auf Nummer sicher gehen und Sie haben die Landtagsverwaltung gefragt, in der Hoffung, das erbetene Gutachten werde schon das geltende Gesetz hinwegfegen. Das Ergebnis sah aber anders aus. Das angekündigte Siegesgeschrei

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Lesen hilft.)

ist nämlich kleinlaut geworden, denn in dem Rechtsgutachten wird festgestellt, dass der von uns eingebrachte Vorschlag zu § 12 des Ladenöffnungsgesetzes zulässig sei.

Meine Damen und Herren, unser Anliegen war es und bleibt es, die Mitarbeiter im Handel, die vollbeschäftigt sind, sollen zwei Samstage im Monat für ihre Familien frei haben. Natürlich mit Ausnahmen, und da stehen für uns an erster Stelle die Tarifverträge. Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich geeinigt haben, gibt es keinen Grund, diese Einigung auf dem Verordnungsweg auszuhebeln, das ist nicht unser Verständnis.

(Beifall CDU)

Wir wünschen uns zwei weitere Ausnahmen und darüber können wir auch natürlich reden, das sind die leitenden Angestellten oder Beschäftigte, die überwiegend an Samstagen arbeiten.

(Abg. Kemmerich)

Herr Abgeordneter Gumprecht, der Abgeordnete Barth möchte Ihnen eine Frage stellen - gestatten Sie das?

Bitte, Herr Abgeordneter Barth.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Kollege Gumprecht. Ich wollte Sie nur fragen, weil Sie das Gutachten, welches wir in Auftrag gegeben haben, eben hier auch ins Feld geführt haben, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass in diesem Gutachten keineswegs die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelung an sich thematisiert worden ist, sondern „nur“ die Frage, ob die von Ihnen in dem Entwurf Ihrer Regierung, die Sie tragen, vorgesehenen weitreichenden Ausnahmen überhaupt noch das Verhältnis zwischen Regelfall, der im Gesetz zu regeln ist, und Ausnahmefall, der in der Verordnung dann zu regeln ist, auf den Kopf stellt? Das war der zentrale Punkt dieses Gutachtens und keineswegs die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelung an sich. Sind Sie bereit, das zuzugestehen?

Sie haben recht, Ihre Fragestellung war: Ist die Rechtsverordnung im Rahmen der gesetzlichen Regelung? Dennoch gibt es eine Aussage darin, die genau das dokumentiert, was ich hier dargelegt habe.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wann denn?)

Natürlich. Deshalb war es auch so, dass wir uns darauf verständigt haben, die Rechtsverordnung so nicht zu verabschieden. Deshalb hat sie auch die Ministerin zurückgezogen. Ich denke aber, es ist möglich, noch zu einer Rechtsverordnung zu kommen. Im Augenblick ist es sehr schwierig, aber, ich denke, das ist nicht ausgeschlossen.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Nach welchem Weihnachtsfest denn?)

Meine Damen und Herren, nun greifen Sie in Ihrem neuen Gesetzesvorschlag eine Formulierung auf, die bereits im aktuellen Manteltarifvertrag des Handels in einer ähnlichen Weise formuliert wurde. Dort geht es um einen freien Samstag auf Antrag, und genau das reicht uns nicht aus. Wir wollen Familienfreundlichkeit im Gesetz verankern und nicht nur darüber reden. Das unterscheidet uns grundsätz

lich, denn wir wollen Familienfreundlichkeit nicht mit Füßen treten. Wir haben es eben bei anderen Themen gesehen, ich möchte nicht noch mal darauf eingehen. Wir wollen vor allen Dingen die Familie als Kern der Gesellschaft erhalten und wir wollen sie schützen.

Meine Damen und Herren, wir halten eine Ausschussüberweisung für nicht erforderlich, denn wir haben uns bereits mit mehreren Varianten, auch dieser Formulierung, im Ausschuss beschäftigt und wir werden auch, und das werde ich ankündigen, Ihren Antrag in der zweiten Lesung ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abgeordnete Leukefeld das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach der Rede von Herrn Kemmerich habe ich gedacht, die FDP hat tatsächlich ein Wahrnehmungsproblem.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Ja, hat sie auch.)

(Beifall DIE LINKE)

Also, alle Jahre wieder, kann man ja nicht sagen, das wäre ja total untertrieben, weil Herr Gumprecht, das brauche ich nicht wiederholen, dankenswerterweise mal aufgezählt hat, wie oft und wie lange und wie ausführlich wir uns hier mit dem Thema Ladenöffnungsgesetz beschäftigt haben und die FDP sich eben nicht damit abfinden kann, dass es hier eine Mehrheit gibt in diesem Hohen Haus für die zwei freien Samstage. Insofern stehen Sie allein auf weiter Flur, ehrlich gesagt, und nicht wir, weil bei uns auf der Seite stehen eben auch die Betroffenen, die Beschäftigten im Handel.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Bleiben Sie bei der Wahrheit.)

Da muss ich mal sagen, sie haben hier mehrfach vor dem Thüringer Landtag auch demonstriert und schon im September haben die Beschäftigten und übrigens auch die damals anwesenden Mitglieder des Sozialausschusses versichert, dass sie zum Erhalt der zwei freien Samstage stehen. Das ist hier auch danach noch mal bekräftigt worden. Wir haben uns als LINKE gemeinsam mit den Beschäftigten und den Gewerkschaften gegen die Aufweichung der zwei freien Samstage gewehrt, weil wir der Auffassung sind, das ist gut und richtig. Wir hatten damals, vor mehr als einem Jahr mittlerweile, noch einen anderen Gesetzentwurf hier, wir wollten ja die allgemeine Schließzeit um 20.00 Uhr been

den, weil wir denken, dass man nicht rund um die Uhr shoppen können muss. Das ist abgelehnt und hier der Kompromiss mit den zwei freien Samstagen gefunden worden. Ich glaube, das ist richtig so. Das ist nämlich arbeitnehmerfreundlich, das ist familienfreundlich.

(Beifall DIE LINKE)

Das, was Sie hier immer wieder einfordern, das ist eigentlich untragbar, nachdem man diesen Kompromiss tatsächlich erreicht hat.

Ich will nur noch mal sagen, Sie widersprechen sich auch mit Ihrer Begründung in vielen Punkten selbst. Ich will nur mal zwei Dinge nennen und eine Frage noch mal stellen. Das Erste, Sie sagen, es wollen ganz viele Arbeitnehmer, das sind vor allen Dingen Arbeitnehmerinnen, sage ich jetzt mal, hier in Klammern stehen nur die Arbeitnehmer da, nur samstags arbeiten aus familiären Gründen. Also an den Kindertagesstätten kann es nicht liegen, da sind wir nämlich relativ gut ausgestattet. Und im Übrigen, Ihre Forderung, dass es nur Minijobs sind und keine Vollzeitbeschäftigten, das wäre ja dann an den Samstagen ohnehin nicht geregelt, wenn man nur samstags arbeitet. Also das ist für mich ein Widerspruch. Zweiter Widerspruch, Sie sagen, die armen Schüler und Studenten, die da gerne shoppen wollen, die können das nicht. Ein paar Zeilen weiter beklagen Sie, dass es samstags dann eben nicht die Fachkräfte sind, die da arbeiten können. Ja, was wollen Sie denn nun?

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Beides.)

Nun ja, beides. Das können Sie ja machen, aber jenseits der zwei freien Samstage für die Beschäftigten, die die ganze Woche gearbeitet haben.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Freiheit, zu entscheiden.)

Da kann man ja den Rest auch machen. Und das Dritte - Sie können ja dann noch mal antworten -,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nein, eben nicht.)

das will ich einfach noch mal als Frage aufwerfen. Sie sagen, dass so viele Mitarbeiter erfolgsabhängig bezahlt werden, weil samstags eben die besten Umsätze gemacht werden, sind die also jetzt sozusagen angeschmiert, wenn sie zweimal freimachen müssen. Ja, mein Gott, kann man denn nicht die Löhne erhöhen?

(Beifall DIE LINKE)

Das wäre doch die einfachste Regelung. Wir wissen ja, wie im Einzelhandel die Löhne sind.

(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Sie ma- chen sich doch lächerlich.)