In dem Punkt widersprechen Sie sich selbst. Sie stellen sich hierhin und loben den Wohnungsmarktbericht. Der stellt aber gerade diese Tendenzen nicht fest, sondern wir haben immer noch einen Run in die Städte und selbst in Jena wollen die Studenten immer noch lieber in der Innenstadt wohnen als von Kahla oder aus dem Saale-Holzland-Kreis irgendwo in die Stadt zu fahren. Ich kenne mich da ein bisschen aus.
Frau Schubert, was Ihre Feststellung mit den 40 Prozent Fehlbelegung in Deutschland betrifft, das ist für Thüringen ein schwieriges Thema, weil wir die Situation haben, dass wir im sozial geförderten Mietwohnungsneubau zum Teil höhere Mieten erzielen als in der frei finanzierten Modernisierung zum Beispiel bestehender Plattenbauwohnungen. Insofern ergibt sich dadurch auch eine Fehlbelegungsrate. Ich kenne die Zahlen für Thüringen nicht, ich weiß nicht, ob das Ministerium entsprechende Zahlen hat. Aber man sollte dabei auch etwas anderes noch mit berücksichtigen. Wir haben das Thema Fehlbelegungsabgabe, zum Beispiel hier Anfang der 90er-Jahre, auch in diesem Landtag intensiv diskutiert und es ist in öffentlichen Veranstaltungen diskutiert worden. Mir hat mal ein Vorstand einer großen Genossenschaft gesagt, mir ist
jeder Fehlbeleger in meiner Wohnungsanlage recht und lieb, weil der die soziale Durchmischung fördert. Das Thema müssen wir auch mit betrachten. Wir können nicht hergehen und grundsätzlich jährliche Kontrollen durchführen, weil das auch zu einer Stigmatisierung bestimmter Wohngebiete, bestimmter Straßenzüge führen wird.
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Doht. Frau Schubert wollte Ihnen gern noch eine Frage stellen, gestatten Sie das? Frau Schubert, Sie dürfen eine Frage stellen.
Frau Doht, vielen Dank. Sie haben die Fehlbelegung angesprochen. Sind Sie denn auch dafür, dass dann eine Fehlbelegungsabgabe gezahlt wird, um diesen Missstand aufzuheben, dass dann im Endeffekt Geld an die falsche Stelle gelangt?
Entschuldigung, die Fehlbelegung haben Sie angesprochen und ich habe das Thema aufgegriffen und ich habe Ihnen gerade gesagt, dass man sich das genau überlegen muss, ob man das tut, und dass ich es eigentlich in Thüringen momentan nicht für notwendig halte, weil wir nicht die Situation einer Metropolstadt, einer Metropolregion haben, selbst in Jena noch nicht.
Vielen herzlichen Dank, Frau Doht. Das Wort hat jetzt noch einmal Abgeordneter Untermann für die FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen nur mal an einem Beispiel zeigen, was das ausmacht, wenn man etwas nicht in den Titel schreibt. Ich zitiere Frau Groß, sie hat es mir schon genehmigt, sie ist vor Kurzem Schuhe kaufen gegangen, hier in Erfurt übrigens, in Thüringen.
Dafür hat Sie 130 € bezahlt und als sie aus dem Laden herausgehen wollte ohne Karton, die Schuhe nur in der Tasche eingepackt, kam dann ein Kunde auf sie zu und hat sie gefragt, was haben Sie denn für die Schuhe bezahlt.
Na 130 €. Da sagt der, schauen Sie einmal draußen im Schaufenster, da stehen die gleichen Schuhe für 35 €. Was lehrt uns das?
Sie hat angeblich nicht hingeschaut. Aber wissen Sie, was das war? Das war die Sendung „Verstehen Sie Spaß?“, wirklich, das kommt morgen im Fernsehen. Sie wurde also veräppelt. Verstehen sie, was ich damit meine? Wenn man etwas nicht richtig hinschreibt, dann kommt man ganz schnell in den Verdacht, nur Spaß zu machen.
Vielen herzlichen Dank. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Herr Wetzel auch nicht? Vielen herzlichen Dank. Dann hat jetzt das Wort Frau Staatssekretärin Klaan.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass wir noch über die Beschlussempfehlungen des Ausschusses heute Abend in beiden Fällen abstimmen. Der Wohnungsmarktbericht liefert dem Landtag und der Landesregierung eine umfassende Analyse des Wohnungsmarktes für die Städte als auch für den ländlichen Raum. Der Wohnungsmarktbericht liefert auch wichtige Erkenntnisse für die zukünftige Ausgestaltung unserer Instrumentarien. Ich denke aber auch, dass wir in den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum über dieses Thema des Wohnungsmarktberichts referiert und auch diskutiert haben. Die Landesregierung empfiehlt, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr in beiden Fällen zuzustimmen und ich erspare mir hier eine weitere intensive Debatte in der Sache. Danke schön.
Vielen herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir direkt in das Abstimmungsverfahren.
Zunächst wird direkt über die Nummern I und III des Antrags der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/4475 abgestimmt. Wer diesen folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzei
chen. Das sind die Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? 1 Enthaltung aus der FDP-Fraktion. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Alternativantrag. Abgestimmt wird direkt über die Nummern I und III des Alternativantrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/4515. Wer diesen folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Uneingeschränkte Grundrechte und Diskriminierungsfreiheit auch für Asylsuchende, Geduldete und Bleibeberechtigte Für eine Thüringer Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4928 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/5118
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, durch Beschluss des Landtags am 21. September ist der Antrag in Drucksache 5/4928 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Innenausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Antrag in der 48. Sitzung am 12. Oktober beraten. Es erging die Beschlussempfehlung, der Antrag wird abgelehnt. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Gumprecht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst Abgeordnete Sabine Berninger für die Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eigentlich ein bisschen schade, dass ich gleich als Erste in der Debatte aufgerufen werde, ich war eigentlich sehr gespannt auf Argumente, insbesondere aus den Koalitionsfraktionen.
Ich werde meine inhaltlichen Argumente nicht alle wiederholen, die sind Ihnen zur Genüge bekannt. Sie kennen unsere Argumentation aus Aktuellen Stunden, aus einem ähnlich lautenden Antrag schon aus dem Februar 2010, aus der Sitzung im September, als dieser Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht wurde. Ich fände es auch Perlen vor - nein, Eulen nach Athen getragen, jetzt noch mal alles zu sagen. Den ersten Spruch - ich will ja niemanden beleidigen und keinen Ordnungsruf kassieren, deswegen Eulen nach Athen, da fühlt man sich vielleicht nicht so beleidigt.
Ich werde mich an ein paar Zitaten abarbeiten. Das Erste: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das kennen Sie alle, das kommt aus Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 - genau, Herr Bergemann - des Grundgesetzes. Das nächste Zitat, was ich anführen möchte, ist Folgendes: „Die in Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativeren.“ Das ist ein Zitat vom 18. Juli dieses Jahres, nämlich aus dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz, konkret hier zu den Leistungshöhen im Asylbewerberleistungsgesetz. Dass diese Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist, wird auch nicht weniger wahr durch die „Argumentation“, die wir im September hier in der Plenarsitzung hören mussten - einmal von Frau Kanis, einmal von Herrn Geibert, einmal von Frau Holbe. Frau Kanis hatte in der Debatte bedauert, dass die Begrenzung der Zuwanderung durch das Asylbewerberleistungsgesetz nicht gelungen sei oder nicht erreicht worden sei. Herr Geibert hatte „argumentiert“, dass man nicht durch eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes die faktische Aufenthaltsverfestigung von Menschen mit eigentlich nur vorübergehendem Aufenthaltsstatus fördern dürfe. Frau Holbe hatte „argumentiert“, man müsse erst die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils abwarten. Das Urteil sei auch in anderen Ländern außerhalb Deutschlands wahrgenommen worden und sie hat damit, ohne das Wort tatsächlich zu sagen, Vorstellungen von Flüchtlingsströmen heraufbeschworen, die sich hierher bewegen wegen der ach so luxuriösen Asylbewerberleistungen seit dem 18. Juli
2012. Nochmals das Zitat: „Die in Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Ich will das, Frau Holbe, tatsächlich auch noch mal in einem Satz zitieren. Sie hat gesagt: „Ein nochmaliges Erweitern der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, ohne dessen Auswirkungen abzusehen, ist ein Vorgriff, der gegebenenfalls gesamtgesellschaftliche Akzeptanzprobleme schafft, die gerade eine Aufnahmebereitschaft negativ beeinflussen könnten.“ Frau Holbe, das klingt, als wären Sie tatsächlich ehrlichen Herzens besorgt. Was Sie da aber als Befürchtung in wohl gesetzten Worten formuliert haben, das tun Sie selbst mit eben diesen Aussagen. Sie nehmen negativ Einfluss durch solches Heraufbeschwören von Flüchtlingsströmen auf die gesellschaftliche Akzeptanz, auf Einstellungen der Menschen gegenüber Flüchtlingen
und Flüchtlingen gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund. Willkommen in der Debattenkultur von 1992, Frau Holbe. Sie argumentiert, Frau Holbe, dann weiter mit den Entscheidungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages, die es zu einem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Sommer gegeben hat, nämlich mehrere Ausschüsse hatten diesen Antrag zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes abgelehnt. Mit Mehrheitsentscheidungen zu argumentieren, ist aber meines Erachtens auch keine inhaltliche Argumentation, die diese Entscheidung auch noch sachlich rechtfertigen oder besser machen würden. Mehrheitsentscheidungen dieser Art lassen sich eben auch nicht an Artikel 1 des Grundgesetzes messen.
Ich habe in den Debatten der letzten zwei Jahre wiederholt erwähnt, dass im Jahr 1993, als die Entscheidung zur Schaffung dieses Asylbewerberleistungsgesetzes im Bundestag getroffen wurde, Minister Matschie - damals noch Bundestagsabgeordneter - als einer von 74 SPD-Abgeordneten in der namentlichen Abstimmung das Asylbewerberleistungsgesetz abgelehnt hatte. Ich hatte im September erwähnt und Sie gebeten, sehr geehrte Damen und Herren der SPD-Fraktion, Ihrem Minister Ehre zu machen, heute ist er selber da und das freut mich. Ich bin wirklich sehr gespannt, ob und wie Sie sich heute zu diesem Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes verhalten.
Das Letzte, was ich zitieren möchte, ist ein Satz von Frau Kanis, die am 21. September hier gesagt hat: „Wir als SPD unterstützen die Initiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Aufnahme dieses Personenkreises in das SGB II oder SGB XII und hoffen, dass wir im Innenausschuss eine offene Beratung zu diesem Thema erreichen.“ Sie haben eben die Berichterstattung
aus dem Ausschuss gehört, die war kurz, zu Recht, weil was im Protokoll zu der Debatte zu finden ist, das ist kürzer als eine ganze DIN-A4-Seite umfasst. Der Einzige, der sich im Innenausschuss zu Wort gemeldet hat, war der Innenminister Geibert, der noch einmal auf seine Ausführungen im Plenum am 21.09. verwiesen hat. Abgeordnete Kanis hat es nicht einmal für nötig gefunden, an dieser Sitzung des Innenausschusses teilzunehmen. Das fand ich schon ein wirklich starkes Stück, Frau Kanis.
Nein, Sie sind kein Mitglied des Ausschusses, das stimmt, aber dann können Sie auch solche Sätze „Ich hoffe, dass es eine offene Diskussion im Ausschuss gibt.“ - weglassen und Sie wissen genau, dass auch Nichtmitglieder des Ausschusses herzlich willkommen sind, wenn es nämlich ihr Fachgebiet betrifft. Es steht immer auf der Tagesordnung des Ausschusses, welche Themen behandelt werden.
Gestern wurde den ganzen Vormittag lang über Willkommenskultur gesprochen aus allen Fraktionen. Meine Damen und Herren, solche Reden nenne ich so lange Sonntagsreden, bis Sie die schönen Worte endlich in die Tat umsetzen sowohl beispielsweise, was die Kompetenzen hier auf Landesebene angeht - Beispiel Residenzpflicht. Da muss ich noch einmal an Herrn Fiedler anknüpfen, was er gestern gesagt hat, wenn es der Koalitionsvertrag hergäbe, würde die Residenzpflicht auch auf das gesamte Thüringen erweitert. Die räumliche Beschränkung weiten wir in Thüringen aus - oder so ähnlich heißt der Satz im Koalitionsvertrag. Das schließt nicht aus, dass man über Kreisgrenzen hinausgehen kann. Aber insbesondere eben auch heute, was das Thema der Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes angeht, die Menschenwürde ist unantastbar und wir wollen Willkommenskultur in Thüringen verbessern und den Menschen in Thüringen ein Beispiel geben. Zeigen Sie das mit Ihrem Abstimmungsverhalten zu dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich beantrage für die beiden Fraktionen mit Einverständnis von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die namentliche Abstimmung des Antrags.