(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich trete sie an meinen Parlamentarischen Ge- schäftsführer ab.)
es richtig in Erinnerung habe, haben Sie formuliert, es gibt keine Anhaltspunkte. Also können Sie nicht verneinen, dass nicht gegen die, welche Fraktion auch immer, ermittelt worden ist. Verstehe ich diese Antwort so richtig?
Die Antwort ist, dass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass irgendwann einmal ein Mitarbeiter einer Fraktion als V-Mann geworben werden sollte.
Sie sagen, es liegen bis heute keine Erkenntnisse bzw. keinerlei Hinweise vor, dass es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter handelt. Daraus schließe ich, dass Ihre Antwort auf Frage 4 ebenso glaubwürdig ist, ob es jemals schon Mitarbeiter von anderen Fraktionen oder Parteien getroffen hätte, weil diese Hinweise sind - das ist jetzt die Frage - doch hier im Landtag durch Sie, das Innenministerium bzw. alternativ das Landesamt für Verfassungsschutz, bei der zuständigen Stelle für Abgeordnete und deren Personalverhältnisse abzurufen.
Dann würde ich die Frage gern noch mal einfacher stellen, wenn er sie nicht versteht. Welche Hinweise und welche Erkenntnisse benötigen Sie denn, um auszuschließen, dass es sich bei einer Person, die Sie anwerben, um einen Mitarbeiter einer Partei oder einer Fraktion handelt?
Mitarbeiter von Abgeordneten sind für das Landesamt sakrosankt, das heißt, auch im personellen Umfeld von Abgeordneten dürfen keine Recherchen angestellt werden.
(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Sie können es nicht ausschließen, auch nicht für den Zeitraum 1990 bis 1992?)
Der Kollege Kuschel zeichnet sich durch grenzenlose Freizügigkeit aus. Herr Staatssekretär, Sie hatten gerade eben gesagt, dass die Mitarbeiter von Abgeordneten sakrosankt sind. Nun verstehe ich aber nicht, wie dann das Landesamt für Verfassungsschutz trotzdem ehemalige Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten ansprechen oder anwerben möchte. Welche Instrumente und Mittel haben Sie denn, herauszufinden, welche möglichen Zielpersonen, die als V-Leute geeignet sind, möglicherweise Mitarbeiter von Abgeordneten sind?
(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Sie können es doch nicht ausschließen, wenn Sie es nicht recherchieren.)
Ich habe gesagt, es gibt keinerlei Anhaltspunkte. Es wird nicht recherchiert im personellen Umfeld von Abgeordneten. Darauf, denke ich, kommt es doch an.
Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 5138.
Im Rahmen eines Arbeitsbesuchs im Rathaus von Bad Salzungen soll der Thüringer Finanzminister gegenüber den Teilnehmern des Gesprächs geäußert haben, die Berücksichtigung der Kurorte in Thüringen mit ihren kurortrelevanten Aufgaben im Kommunalen Finanzausgleich prüfen zu wollen (vgl. Südthüringer Zeitung, Bad Salzungen, vom 4. Oktober 2012). Während in anderen Bundesländern Kurorte einen finanziellen Landesausgleich für die Wahrnehmung spezifischer kurortrelevanter Aufgaben erhalten, ist dies bisher in Thüringen nicht der Fall.
1. Ist es zutreffend, dass es durch den Finanzminister die im Einleitungstext dargestellte Zusage gab?
2. Mit welcher Zielstellung soll möglicherweise geprüft werden, ob Thüringer Kurorte für die Wahrnehmung kurortrelevanter Aufgaben im Kommunalen Finanzausgleich Berücksichtigung finden?
3. Welche Finanzierungsmodelle anderer Bundesländer könnten dabei künftig auch in Thüringen zur Anwendung kommen?
4. Mit welcher Begründung hält es die Landesregierung möglicherweise für nicht geboten, dass die Thüringer Kurorte für die Wahrnehmung kurortrelevanter Aufgaben im Kommunalen Finanzausgleich Berücksichtigung finden?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In dem Arbeitsgespräch im Bad Salzunger Rathaus sagte der Finanzminister zu, das Thema Kurorte mit nach Erfurt zu nehmen. Eine konkrete Prüfung, wie sie in der Einleitung der Mündlichen Anfrage dargestellt ist, wurde hingegen nicht zugesagt. Gleichwohl ist das Finanzministerium dieser Frage nachgegangen.
Zu Frage 2: Als Orientierung, was in einem pauschalen Ausgleichssystem wie in einem Kommunalen Finanzausgleich bei der horizontalen Verteilung berücksichtigt werden sollte, dienen ganz grundsätzlich die folgenden Kriterien: Zunächst einmal, die finanzielle Belastung, die durch die betreffende Aufgabe ausgelöst wird, muss hinreichend groß sein. Weiterhin muss die Streuung der Belastung zwischen den einzelnen Körperschaften erheblich sein und durch den vorhandenen Bedarfsindikator, Herr Kuschel, das ist in der Regel der Einwohner im Hauptansatz, nicht repräsentativ abgebildet werden. Bei einer Umsetzung im Schlüsselzuweisungssystem müssen nicht strategieanfällige Indikatoren weiterhin zur Abbildung der Streuung verfügbar sein. Bejaht man all diese Aspekte, dann erscheint eine besondere Berücksichtigung der betreffenden Aufgabe in einem pauschalen Ausgleichssystem, z.B. über einen entsprechenden Nebenansatz, grundsätzlich möglich.
Zu Frage 3: Das Finanzministerium hat einen sogenannten Tourismus- und Kurorteausgleich geprüft. Hierzu wurde ein Nebenansatz anhand der Übernachtungszahlen je Einwohner erprobt. Dieses Verfahren wenden z.B. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen an, indem es kurtaxpflichtige Übernachtungen als Bedarfsindikator zugrunde legt.
Zu Frage 4: Im Ergebnis der Prüfung, wie sie das Finanzministerium unter Frage 3 vorgenommen hat, lässt sich Folgendes feststellen: Die finanziell bedeutsame Belastung der Kommunen, wie sie z.B. bei den Soziallasten gegeben ist, den SGB-XII- und SGB-II-Leistungen, ist hier im Bereich Tourismus nicht gegeben. Die konkreten Belastungen allein aus dem Status Kurort sind mit den verfügbaren Statistiken - das ist ein zweiter wichtiger Punkt und Instrumenten nicht exakt messbar. Sie verlieren sich in der Regel über den ganzen Kommunalhaushalt und finden sich in den verschiedensten Unterabschnitten wieder. Ein Umfang, wie er sich bei den Sozialausgaben mit rund 500 Mio. € darstellt, wird jedoch bei Weitem nicht erreicht werden. Es dürfte sich um eine eher kleine Ausgabeposition handeln. Darüber hinaus führte der geprüfte Nebenansatz in Thüringen lediglich zu sehr geringen Umverteilungswirkungen, so dass der Aufwand und Nutzen eines solchen Nebenansatzes infrage zu stellen ist. Auch bleibt zu beachten, je mehr Nebenansätze für verschiedenste Aufgaben eingeführt werden, umso größer ist die Gefahr, dass die gewünschte Lenkungswirkung nicht eintritt, da sich die verschiedenen Nebenansätze in ihrer Wirkung gegenseitig aufheben können. In der Gesamtwürdigung dieser Aspekte hat das Thüringer Finanzministerium von einem Vorschlag für einen Kurorteansatz im Schlüsselzuweisungssystem abgesehen.
Danke. Herr Staatssekretär, wäre es denn nicht eine Überlegung wert, Kurorte doch im Finanzausausschuss zu berücksichtigen, weil Kureinrichtungen, insbesondere Kurkliniken ja nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, also insofern zeichnet die 19 Kurorte in Thüringen die Besonderheit aus, dass sie im Regelfall Unternehmen am Ort haben, die keine Gewerbesteuer bezahlen. Nun weiß ich natürlich, das wird über Schlüsselzuweisungen auch etwas nivelliert, aber wäre das nicht der Ansatz? Dann kann ich gleich die zweite Frage hinterher stellen. Was sagen Sie denn zu der Regelung in Hessen, wo Kurorte eine besondere Berücksichtigung ebenfalls im Rahmen des Finanzausgleichs finden, die sich aber von denen von Ihnen zitierten Regelungen teilweise in Nordrhein-Westfalen unterscheiden? Wäre die hessische Regelung vielleicht ein Ansatz für Thüringen? Danke.
Zu der ersten Frage der Gewerbesteuerfreiheit von Kliniken: Wir haben nach meiner Einschätzung nur wenige Kliniken und dies würde eine Berücksichti
gung als Bedarfsindikator im Finanzausgleich kaum rechtfertigen. Auch ist zunächst einmal per se nicht einsehbar, warum eine Klinik besondere Belastungen für die Kommune bedeutet. Sie bedeutet zunächst einmal Arbeitsplätze, das muss man sehen, und sie bedeutet natürlich auch Gäste. Die Gemeinde hat mit der Fremdenverkehrsabgabe, aber auch der Kurtaxe natürlich grundsätzlich Instrumente zur Verfügung, um entsprechende Einnahmen für den Gemeindehaushalt zu generieren.
Die zweite Frage - Hessen: Mir ist die Regelung von Hessen leider nicht präsent, deshalb tue ich mich schwer, sie zu kommentieren. Soweit sie allein auf den Kurortestatus abstellt, Herr Abgeordneter, so habe ich Sie jetzt verstanden, das heißt also, der Kurortestatus zu einer präferenziellen Berücksichtigung im Rahmen des Bedarfsbemessungssystems führt, erschiene mir dies bedenklich, weil der Status ja durch ein Prädikat der Staatsregierung verliehen wird und darüber hinaus auch nur eine vergleichsweise geringe Anzahl von Gemeinden betrifft.
Herr Staatssekretär, es fällt mir schwer, die Argumentation nachzuvollziehen, dass diese Kurorte keine zusätzlichen Aufwendungen haben. Ich mache es mal deutlich am Beispiel Oberhof, 1.350 Einwohner, im Durchschnitt pro Übernachtung gerechnet wären das 5.000 bis 6.000 Bürger dieser Gemeinde, die so über das Jahr zusätzlich zur Einwohnerzahl dazukommen. Da frage ich Sie: Meinen Sie nicht, dass das für Infrastruktur, für Veranstaltungen, für Betreuung jenseits von touristischen und gewerblichen, privaten Aufgaben, die da natürlich eine Rolle spielen, auch für Kommunalpolitik eine entscheidende relevante Größe ist?
Das kann eine entscheidende Größe sein, es kann auch mit Belastungen verbunden sein, auch im infrastrukturellen Bereich, wie Sie zu Recht sagen. Ich sagte nur, dass die Klinik für sich genommen per se zunächst mal keine Belastung darstellt, sondern - auch wenn sie keine Gewerbesteuer zahlt auch positive Effekte für die Gemeinde zeitigt.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hausold von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5145. Sie wird vorgetragen von der Abgeordneten Leukefeld.