(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber Sie sollten sich schä- men für diesen Blödsinn, den Sie hier erzäh- len.)
mit dem Stichwort Stadionsicherheit konnte ich schon etwas anfangen, mir hat so ein bisschen der aktuelle Bezug gefehlt. Jetzt wissen wir es, die Gründung dieser Initiative ist der Anlass einer sicherlich auch nützlichen und ehrenwerten Initiative, überhaupt gar keine Frage. Die Schlussfolgerung allerdings, wenn man dann mit Zahlen von 2010 und 2011 operiert - das sind halt auch die letzten Zahlen, die es gibt -, da ist die Aktualität ein bisschen auch in Zweifel zu ziehen. Gut, egal, das Thema ist wichtig. Deswegen reden wir in der Aktuellen Stunde darüber.
Die Schlussfolgerung, lieber Kollege Adams, dass wir den Mädchen- und Frauenfußball stärken müssen, weil wir dann weniger Gewalt in den Stadien haben, die finde ich doch sehr gewagt, um es ganz vorsichtig zu formulieren.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie schon mal was von Di- versifikation gehört? Kennen Sie den Nutzen von Diversity ?)
Lieber Kollege Gentzel, weil ich die Gnade der späten Geburt habe, fahre ich erst seit 1976 zum Fußball, also zehn Jahre später.
Nein, ich bin früher, es kommt noch schlimmer, zu Sachsenring Zwickau gegangen. Man kann da ja einiges erleben.
Lieber Kollege Fiedler, wissen Sie, was mich ein bisschen beunruhigt, wenn Sie hier den Vergleich ziehen beim Eingang eines Fußballstadions mit dem Zutritt zum Flughafen bzw. zum Flugzeug, das ist genau das, was ich nicht erleben möchte.
Dass ich wie nach dem 11. September, ist mir selber passiert, und zwar nicht nur mir, sondern beim Auswärtsspiel in Paderborn mussten alle Gästefans, die ins Stadion wollten, sich nicht nur dem üblichen Abtasten unterziehen, das ist ja inzwischen Mode, sondern wir mussten die Schuhe ausziehen, um uns dort zu kontrollieren. Das ist eine Hemmschwelle, wo ich sage, da wird Fußball mit einer
Hürde versehen, dass eben die 99,997 Prozent Friedlichen, denn das ist eine Wahrheit, wenn man die 6.000 mal abzieht, der Prozentsatz, der rauskommt, der friedlichen Fans davon abgehalten werden, ins Stadion zu gehen. Das kann bei allem verständlichen und nachvollziehbaren Sicherheitsbedürfnis nicht das Ziel von Sicherheit im Stadion sein, dass wir Familien aus den Stadien vertreiben und sich am Ende dann wirklich nur noch die Idioten und Chaoten dort treffen, um sich zu prügeln. Das ist nicht der Sinn von Fußball.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Darum ist die Aktuelle Stunde auch so wichtig, Herr Barth!)
Deshalb, sehr geehrter Herr Kollege Adams, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht es hier mal um die Frage, was müssen wir denn für Schlussfolgerungen ziehen. Es kann eben nicht richtig sein, an den Stadioneingängen Maschinen hinzubauen, mit denen man dann durchleuchtet wird, und das so zu machen wie den Zugang zum Flugzeug.
Es kann aber auch nicht richtig sein, dass wir sagen, wir schaffen den Männerfußball ab und stärken den Frauenfußball. Dann treffen sich die Chaoten beim Frauenfußball und wir reden in zehn Jahren darüber, dass wir vielleicht den Fußball ganz abschaffen. Das ist aus meiner Sicht einigermaßen daneben. Aber es geht doch um die Frage Sicherheitskonzept. Die Polizei ist genannt worden, die da eine Rolle spielt, da bin ich völlig bei Herrn Gentzel. Mir ist es auch lieber, 100 Polizisten mehr an so einem Tag auf der Straße zu haben, weil die für mehr Sicherheit sorgen. Die Fanprojekte sind genannt worden, die gerade im Bereich der Selbstorganisation auch der Selbstdisziplinierung der Szene der auch sehr emotionalen Fans - ich werde auch emotional, wenn ich zum Fußball gehe, deswegen prügele ich mich noch lange nicht -, wo die Fanprojekte eine sehr, sehr wichtige Rolle spielen.
Zu guter Letzt, meine Damen und Herren - und das kam in einem kleinen Zwischenruf -, da sind wir dann ganz konkret auch in Thüringen. Es gibt den Unterschied zwischen gefühlter und tatsächlicher Sicherheit. Ich fühle mich im Stadion auch meistens sicher. Es gibt schon Spiele und Situationen, wo gerade, wenn man in der Fankurve ist, es vielleicht auch mal ein bisschen grenzwertig wird. Aber gerade deshalb ist die Frage Ausstattung der Stadien so eine wichtige, der kleine Zwischenruf, den ich da mit aufnehmen will. Ich glaube, dass es genau aus diesem Grund eine richtige und wichtige Debatte ist, die wir führen. Ich bekenne mich hier persönlich ausdrücklich als Befürworter der beiden Stadienneubauten, weil nicht zuletzt auch die Frage der Sicherheit mit einem modernen Stadion
und mit entsprechenden dort auch baulich und sicherheitstechnisch umgesetzten Konzepten eine ganz intensiv verbundene ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem Sinne sage ich - auch wenn die GRÜNEN ausweislich ihrer „sehr regen“ Tätigkeit beim Sporttag des Landessportbundes, auch im Kuratorium der Landessporthilfe jetzt offenkundig hier zu den Fraktionen zählen, die einen gewissen Wissensvorsprung haben - für meine Fraktion in aller Bescheidenheit recht herzlichen Dank für die Aktuelle Stunde und die Möglichkeit, diese Dinge hier mal darzustellen. Danke sehr.
Jetzt hatte aus jeder Fraktion eine Rednerin oder ein Redner die Gelegenheit, zum Thema zu sprechen. Für die Landesregierung spricht jetzt der Innenminister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit Sorge werden nach wie vor Gewalt und Gewaltbereitschaft im Zusammenhang mit Fußballspielen beobachtet. Bundesweit ist erkennbar, dass die Vorfälle insbesondere in den drei oberen Ligen zunahmen. So wurden in der Spielzeit 2010/2011 5.818 Straftaten und in der Saison 2011/2012 8.143 Straftaten registriert. Schwerpunkte waren Körperverletzungsdelikte und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. Im zurückliegenden Spieljahr wurden in den drei oberen Ligen insgesamt 1.378 Personen verletzt, davon 338 Polizeibeamte. Darüber hinaus waren situationsbezogene Sicherheitsstörungen zu verzeichnen, etwa die Solidarisierung von Fans beim Einschreiten der Polizei und der Ordner oder die Stürmung des Spielfeldes, auch sogenannte Drittortauseinandersetzungen sowie Auseinandersetzungen auf Reisewegen sind hier zu nennen. Für Thüringen will ich hier in erster Linie die Spiele der beiden Vereine Rot-Weiß Erfurt und Carl Zeiss Jena ins Blickfeld nehmen. Hier ist zunächst zu konstatieren, dass es in der zurückliegenden Spielsaison im Zusammenhang mit dem Spiel FC Rot-Weiß Erfurt gegen den SV Darmstadt 98 zu erheblichen Ausschreitungen kam, die eine Vielzahl von Strafanzeigen nach sich zogen. Bei allen anderen Spielen mit Beteiligung des FC Rot-Weiß Erfurt und des FC Carl Zeiss Jena kam es zu sogenannten fußballtypischen Einzelstraftaten, also Körperverletzung, Beleidigung, Widerstandshandlung oder auch Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Für die Spiele der beiden genannten Thüringer Mannschaf
Die Anzahl der Straftaten nahm vor allem zwischen den Jahren 2009 und 2011 zu. Waren es im Spieljahr 2009/2010 noch 336 Straftaten, so sind in der zurückliegenden Saison 373 Straftaten festzustellen gewesen. Dabei stieg die Zahl der Verletzten von 30 auf 51. Davon waren im Spieljahr 2009/2010 15 Polizeibeamte und in der zurückliegenden Saison 31 Polizeibeamte betroffen. Vor dem Hintergrund der im Bundestrend ansteigenden Gewaltbereitschaft wurden im Rahmen der Innenministerkonferenz, der Sportministerkonferenz sowie in einem länderoffenen Spitzengespräch zwischen den Innenministern der Länder und der Deutschen Fußballliga bzw. dem Deutschen Fußballbund unter anderem Gespräche zur Verbesserung der Stadionsicherheit geführt. Grundsätzlich besteht zwischen allen Beteiligten die einhellige Auffassung, dass es einer weiteren Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen in den Stadien bedarf. Dies gilt vor allem für die Qualifizierung der Ordnungskräfte, die Verbesserung der Einlasskontrollen, die Modernisierung der Videoanlagen und die Frage der Stadionverbote sowie den Umgang mit Pyrotechnik.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für Stadien, in denen Mannschaften der Ersten, Zweiten oder Dritten Bundesliga und der Regionalliga spielen, ist es erforderlich, dass Mindeststandards beachtet werden. Dies betrifft die bauliche Gestaltung, etwa die der äußeren Umfriedung, dies betrifft aber auch die Verkehrs- und Rettungswege, die Begrenzung der Zuschauerbereiche, die Räume der Sicherheitskräfte und die technischen Einrichtungen. Darüber hinaus sind Stadionordnungen zu erstellen, die insbesondere Regelungen für die Bereiche Eingangskontrolle, Aufenthalt und Verhalten im Stadion, Haftung sowie Sanktionen bei Zuwiderhandlungen enthalten. Die Stadionordnung stellt die Grundlage für das Handeln der Ordnungskräfte dar.
Für die Sicherheit in den Stadien sind grundsätzlich die jeweiligen Veranstalter verantwortlich. In der Ersten und Zweiten Bundesliga werden dazu hauptamtliche Sicherheitsbeauftragte eingesetzt. Für die Dritte Bundesliga sowie für die Regionalliga wird dies angestrebt. Durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters, wie zum Beispiel der Einsatz von qualifizierten Ordnern, konsequente Fantrennung, Nutzung der Videotechnik und Verbot von alkoholischen Getränken werden bereits im Vorfeld Vorsorgemaßnahmen für einen störungsfreien Verlauf getroffen. Darüber hinaus werden Stadionverbote gegenüber festgestellten Störern geprüft und gegebenenfalls veranlasst.
ballspielen sogenannte Sicherheitsbesprechungen aller Beteiligten. Zu den Teilnehmern gehören unter anderem Landes- und Bundespolizei, Sicherheitsbeauftragte der Sportklubs, Feuerwehr, Ordnungsbehörden und bei Bedarf der Fanbeauftragte. Ziel dieser Besprechungen ist, das Sicherheitskonzept abzustimmen und zusätzliche Maßnahmen, die sich gegebenenfalls aus der Bewertung der Gefährdungserkenntnisse ergeben haben, wie zum Beispiel Erhöhung der Anzahl der Ordner und Maßnahmen zur Fantrennung festzulegen.
All diese Maßnahmen zielen nicht auf die normalen Fans ab, sondern sind erforderlich, um einzelne Gruppen von gewaltbereiten bzw. unbelehrbaren Fans, wie es sich in der Vergangenheit bereits mehrfach gezeigt hat, frühzeitig zu erkennen, zu identifizieren und ihre strafbaren Handlungen schnellstmöglich zu unterbinden. Nur so ist es möglich, für die breite Mehrheit der wirklichen Fußballfans einen störungsfreien Veranstaltungsverlauf sicherzustellen.
Soweit keine einsatztaktischen Erwägungen bzw. konkrete Erkenntnisse vorliegen, zum Beispiel den Veranstalter bei den Einlasskontrollen zu unterstützen, kommen die Einsatzkräfte der Polizei im Stadion grundsätzlich nur zum Einsatz, wenn Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Schwerpunkte der polizeilichen Arbeit stellen dabei die Bekämpfung von Delikten, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit richten, sowie der Umgang mit Pyrotechnik dar.
Abschließend darf ich auch noch auf die Notwendigkeit der Fanarbeit verweisen, mit der in einem nicht unerheblichen Maße Sicherheit produziert werden kann, insbesondere dann, wenn sich aktiv zur Gewaltlosigkeit bekannt und somit den gewaltbereiten Gruppierungen der Nachwuchs entzogen wird. Diese Art der Gewaltlosigkeit bedarf unser aller Unterstützung.
An dieser Stelle sind auch DFB und DFL in einer besonderen Verantwortung. Die finanzielle Unterstützung der Fanprojekte ist deutlich anzuheben. Die Innenministerkonferenz hat sich im Rahmen ihrer letzten Sitzung mit diesem Thema beschäftigt und erwartet eine Aufstockung dieser Mittel von 3 auf 10 Mio. € jährlich, was bei Einnahmen allein aus der Vermarktung der Fernsehübertragungsrechte von jährlich mehr als 628 Mio. € mehr als angemessen erscheint.
Abschließend ist festzustellen, dass dem Problem der zunehmenden Gewalt und Gewaltbereitschaft nur im Rahmen einer engen Zusammenarbeit aller Beteiligten begegnet werden kann. Sportereignisse sollen begeistern und Freude machen und alle Beteiligten müssen dafür Sorge tragen, dass auch ein Großereignis doch als Familienfest erlebt werden kann. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/4297 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/5243
Zunächst hat Frau Abgeordnete Doht das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Landtag hat am 3. Mai 2012 den Gesetzentwurf federführend an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und mitberatend an den Innenausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat am 23. Mai in seiner 30. Sitzung eine mündliche Anhörung beschlossen, und zwar die Anhörung zum Gesetzentwurf zu einem Änderungsantrag der FDP-Fraktion und zu einem Fragenkatalog. Der Beschluss zur Liste der Anzuhörenden wurde in der 31. Sitzung am 13. Juni gefasst, es wurden 47 Anzuhörende in die Liste aufgenommen. Die Anhörung erfolgte am 12.09.2012. Von den 47 Anzuhörenden haben 16 keine Stellungnahme abgegeben, 31 Anzuhörende gaben ihre Stellungnahme mündlich oder zum Teil schriftlich ab.