Wichtiger Punkt in den Stellungnahmen der Anzuhörenden waren die Fristen zur Erstellung und zur Genehmigung der Regionalpläne. Der Ausschuss hat dies in seiner 36. Sitzung am 14. November 2012 auch diskutiert, ist zu der Auffassung gekommen, bei der vom Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelung zu bleiben. Der Ausschuss hat in seiner
36. Sitzung den Gesetzentwurf ohne Änderungen so dem Landtag zum Beschluss vorgelegt, er ist so an den mitberatenden Ausschuss gegangen und dort auch so beschlossen worden. Es lag in der 36. Sitzung noch ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der heute in Teilen wieder vorliegt. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, der vorhin als Tischvorlage verteilt wurde, lag nicht vor.
Ich eröffne die Aussprache und es hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Landesplanung ist sperrig, dementsprechend ist es auch in gewisser Hinsicht dieser Gesetzentwurf. Landesplanung geht aber alle an. Wenn ein Ort einer Region überplant ist, dann werden alle, die im Ort wohnen, die Auswirkung ganz konkret zu spüren bekommen. Deshalb kann man Landesplanung auch nicht nur Fachleuten überlassen, sondern die Einwohnerinnen und Einwohner müssen selbst über ihre Vertreter, die sie sich gewählt haben, die Landesplanung vornehmen.
Für meine Fraktion ist diese Art der Selbstbestimmung und Selbstverwaltung ein hohes Gut. Aus diesem Grund haben wir zu dem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag mit drei Punkten vorgelegt. In Punkt 1 wollen wir eine Beratung und Beschlussfassung des Landesentwicklungsprogramms, das heißt der entsprechenden Verordnung im Landtag. Diesen Antrag müssten Sie eigentlich kennen, den hat meine Fraktion schon einmal vorgelegt. Es ist ja jetzt so, dass das Landesentwicklungsprogramm zukünftig sogar die Regionalpläne überschreiben darf, also überfährt. Damit ist unsere Forderung umso wichtiger.
In Punkt 2 wollen wir ein Zielabweichungsverfahren, das den Kommunen mehr Möglichkeiten gibt, im Konfliktfall ihre Interessen einzubringen. Um zu erklären, wie sich der jetzige § 11 - Zielabweichungsverfahren - praktisch auswirkt, möchte ich mit Ihrer Erlaubnis die Ingenieurkammer Thüringen zitieren, weil die mir aus der Seele gesprochen haben. In der Zuschrift 5/1122 der Ingenieurkammer Thüringen heißt es: „In § 11 wird festgesetzt, dass im Fall der Nichtherstellung des Einvernehmens die oberste Landesbehörde in eigener Vollkommenheit entscheidet. Damit hebelt sie im Konfliktfall die Voten der unteren Institutionen aus. Ist das wirklich so gewollt?“ Besser hätte ich es nicht ausdrücken können und ich muss auch sagen, so wie ich die Lan
desregierung kenne, ist das genauso gewollt. Da haben wir uns Gedanken gemacht, wie man es organisieren kann, wenn bei einem Zielabweichungsverfahren, bei dem kein Einvernehmen hergestellt werden kann, verfahren werden kann. Unsere Antwort ist, dass dann ein für diese Angelegenheit zuständig gemachter Senat am Thüringer Oberverwaltungsgericht nach einem Gütetermin mit den Betroffenen entscheidet.
3. wollen wir mehr Vertreter aus den Kommunen in die Landesplanungsgemeinschaften entsenden. Hier greifen wir eine Forderung der Planungsgemeinschaft Mittelthüringen auf und präzisieren diese noch, so dass die Fraktionen der entsendenden Räte ein Vorschlagsrecht nach d´Hondt haben. So werden die Bürgerinnen und Bürger besser in die Lage versetzt, ihre Anliegen in die regionale Planungsgemeinschaft einzubringen.
Ich bin mir bewusst, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf gegenüber dem alten Gesetz dieses Anliegen schon verbessert hat, aber ausreichend ist es aus unserer Sicht nicht.
Zu den anderen Änderungsanträgen - zur FDP: Da können wir den Fristen zustimmen. Eine Verschleppung der Genehmigungen oder eine Nichtbearbeitung ist nicht hinzunehmen. Die Planungsgemeinschaften machen sich viel Arbeit und da muss das auch genehmigt werden.
Zu dem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu den vielen Punkten: Da können wir im Prinzip in allen Punkten mitgehen, das machen wir auch, aber einfach wie in d. und e. dargestellt, das Wort „nachhaltig“ zu streichen, wirkt auch ein bisschen lächerlich, aber geschenkt. Eigentlich müsste man bei Punkt f. tiefer diskutieren, Planung im Untergrund, weil es da das Bergrecht tangiert. Das ist jetzt nicht mehr möglich, aber im Endeffekt ist es ein guter Einstieg und deswegen werden wir zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute steht die Beratung zur Novellierung des Landesplanungsgesetzes auf der Tagesordnung. Bereits in der ersten Lesung habe ich für die CDUFraktion ausführlich Stellung genommen und deshalb möchte ich mich jetzt auch kurzfassen.
hin wurden fünf Ausschussberatungen und eine mündliche Anhörung durchgeführt. Das hat uns auch die Berichterstatterin, unsere Ausschussvorsitzende, eben noch einmal ausführlich erläutert. Zudem sind auch zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Viele haben sich auch nicht beteiligt. So begrüßen die regionalen Planungsgemeinschaften die Anpassung des Landesplanungsrechts an die geänderten Vorgaben des Raumordnungsgesetzes des Bundes sowie die Straffung des Landesrechts im Rahmen dieser Überarbeitung.
Besonders positiv bewertet wird die Beibehaltung der funktionierenden Strukturen der Landesplanung und der regionalen Planungsgemeinschaften und dass keine Änderung bei den Strukturen der Landesplanung den Aufgaben und der Organisation der regionalen Planungsgemeinschaften sowie ihre Planungsstellen festgeschrieben werden. Darüber hinaus wird die Verordnung der regionalen Planungsstellen bei der obersten Landesplanungsbehörde und die Klarstellung, dass die obere Landesplanungsbehörde sowohl die Fach- als auch die Rechtsaufsicht über die regionalen Planungsgemeinschaften wahrnehmen, unterstützt.
Wie in jedem Anhörungsverfahren gab es natürlich auch Änderungswünsche, hier insbesondere der kommunalen Spitzenverbände. So wurden von den regionalen Planungsgemeinschaften die Dreijahresfrist zur Vorlage von Regionalplänen bei der obersten Landesbehörde abgelehnt. Mit dem Verweis auf § 5 Abs. 6 Satz 6 und der Möglichkeit eines Antrags auf Fristverlängerung konnten wir der Argumentation nicht folgen. Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat die Auswertung der Anhörung gründlich beraten und sieht keinen Grund für eine Änderung des Gesetzentwurfs. Auch haben wir die Änderungsanträge von der FDP und DIE LINKE abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel erreicht, eine Grundlage zu schaffen, um das Thüringer Landesplanungsgesetz an die Novellierung des Raumordnungsgesetzes des Bundes anzupassen. Zudem werden thüringentypische Regelungen gesetzlich verankert, das heißt, Vorschriften, die schon im Raumordnungsgesetz des Bundes geregelt sind, brauchen zukünftig im Landesplanungsgesetz nicht mehr geregelt werden. Das ist unserer Auffassung nach ein Beitrag zur Deregulierung, den wir ausdrücklich begrüßen.
Landesspezifische Vorschriften, die das Raumordnungsgesetz des Bundes ergänzen, müssen als solche enthalten und rechtssicher geregelt werden. Es wurden Vorgaben für die Regionalplanung erarbeitet, welche sich bereits in der Vergangenheit bewährt haben und es wird zukünftig die Evaluierungspflicht für Regionalpläne gesetzlich geregelt, um diese den Zielen der Raumordnung anzupas
sen. Zudem sieht das Raumordnungsgesetz des Bundes eine Frist von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen vor. Im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sind zwei Monate für die Auslegung und die öffentliche Beteiligung vorgesehen. Diese Fristverlängerung gegenüber der Bundesregelung unterstützen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich. Sie stärkt unserer Meinung nach die Beteiligung der Bürger und Kommunen. Gerade auch ein Bürgermeister von ehrenamtlich geführten Gemeinden, Gemeinderäte und Stadträte haben dort mehr Möglichkeiten und mehr Zeit sich mit der Prüfung der Interessen ihrer Gemeinde oder Stadt auseinanderzusetzen und auch eine für ihre Zuständigkeiten abgestimmte Stellungnahme einzureichen. Das war uns sehr wichtig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Wir lehnen die Änderungsanträge der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ab. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Hintergrund für die Änderung des Landesplanungsgesetzes - das hat Frau Tasch schon gesagt - sind Änderungen im Raumordnungsgesetz auf Bundesebene. Nach dem Raumordnungsgesetz gelten landesrechtliche Regelungen nur insoweit fort, wenn sie dieses ergänzen. Ansonsten hat hier eine Zurückstellung der landesrechtlichen Regelungen gegenüber dem Bundesrecht zu erfolgen. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes wird zum einen das Ziel verfolgt, diesen Regelungen im Bundesraumordnungsgesetz gerecht zu werden, aber darüber hinaus gibt es noch andere Änderungen in diesem Gesetzentwurf. Eines, was Frau Tasch schon erwähnt hat, habe ich mir hier auch aufgeschrieben, nämlich die Verbesserung der Bürgerbeteiligung, indem man bei den Fristen über den einen Monat auf zwei Monate hinausgeht. Ich denke, das ist wichtig, gerade wenn wir hier darüber reden, und das von der Opposition immer wieder angemahnt wird, wir brauchen Bürgerbeteiligung, das ist ein wichtiger Punkt dafür.
Für wichtig halte ich auch aus Sicht unserer Fraktion die Leitvorstellungen, die in § 1 Abs. 3 formuliert werden, weil so klar ist, an welchen konkreten Leitvorstellungen sich die Landesplanung zu orientieren hat und diese damit Gesetzesrang haben, auch einklagbar sind. Ich will nicht im Detail auf all
diese Leitvorstellungen eingehen. Es sind Leitvorstellungen, die den Herausforderungen, denen die Politik momentan gegenübersteht, nämlich dem demographischen Wandel, dem Klimawandel, gerecht werden sollen. Deswegen halten wir das für wichtig.
Ein Punkt, der auch in der Anhörung vielfach vorgebracht wurde, insbesondere von den regionalen Planungsgemeinschaften, dem Gemeindeund Städtebund und dem Landkreistag, sind die Fristen, in denen ein Regionalplan zu erstellen ist bzw. in denen er zu genehmigen ist. Wir haben das sowohl in der eigenen Fraktion als auch mit dem Koalitionspartner sehr intensiv diskutiert. Es ist ja so, dass mit der Einleitung des Verfahrens innerhalb von drei Jahren der Plan bei der obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen ist. Diese Frist ist sicherlich sehr ambitioniert und ich sage auch, man muss abwarten, ob sie in jedem Fall zu schaffen ist, aber man sollte sich schon dieses Ziel erst mal setzen. Gerade auch vor dem Hintergrund der Energiewende, denke ich, können wir auch Planungsverfahren in diesem Bereich nicht mehr so lange hinziehen. Deswegen waren wir auch dafür, dabei zu bleiben. Wenn es aus objektiven Gründen wirklich nicht zu schaffen sein sollte in der einen oder anderen regionalen Planungsgemeinschaft, diesen Termin zu halten, so geht dann auch die Welt nicht unter, sondern dann wird ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt und dann kann auch weiter geplant werden.
Im Zusammenhang mit diesen drei Jahren steht die Forderung der kommunalen Ebene, dass der Regionalplan dann durch die oberste Landesplanungsbehörde, sprich das Ministerium, innerhalb von sechs Monaten zu genehmigen ist. Das hört sich vordergründig erst einmal sehr demokratisch an, wenn ihr uns eine Frist stellt, stellen wir euch dann auch eine Frist. Das könnte sich aber auch als Bumerang erweisen, denn wenn für die Überprüfung diese sechs Monate zur Verfügung stehen und dann letztendlich ein Bescheid heraus muss, dann wird es in vielen Fällen - also das hat zumindest die Vergangenheit gezeigt - auch zu Ablehnungen kommen, weil eins dann in diesen sechs Monaten nicht mehr möglich ist, nämlich die direkte Kommunikation zwischen den regionalen Planungsgemeinschaften und dem Ministerium zur Beseitigung von Fehlern, dass hier noch mal Anregungen gegeben werden und das Ganze dann noch mal überarbeitet werden kann. Deswegen glauben wir, dass es auch im Interesse der kommunalen Ebene klüger wäre, hier keine Frist zu setzen.
Zu dem Änderungsantrag der LINKEN und der GRÜNEN nur noch einmal kurz ein paar Bemerkungen. Zum einen Punkt, der sich darauf bezieht, dass der Landesentwicklungsplan nicht nur dem Landtag zur Stellungnahme übermittelt werden soll, sondern letztendlich fordert, dass der Landtag hier einen Beschluss fassen soll, da stellt sich mir schon
angesichts der Erfahrungen, die ich jetzt in den letzten Wochen gemacht habe, die Frage, warum fordern Sie das? Parallel zum Landesplanungsgesetz behandeln wir im Ausschuss den Landesentwicklungsplan. Wir hatten dazu mehrere Sitzungen, es hat umfangreiche Stellungnahmen aller Beteiligten gegeben, die sind alle dem Ausschuss zur Verfügung gestellt worden. Das Ministerium hat berichtet. Und als es letztendlich daran ging, dass wir als Ausschuss für den Landtag eine Stellungnahme vorformulieren sollen, dann kam aus den Reihen der Oppositionsfraktionen nichts. SPD und CDU haben sich die Mühe gemacht, eine gemeinsame Stellungnahme im Ausschuss vorzulegen, die letztendlich auch in die mitberatenden Ausschüsse gegangen ist und sicherlich in der nächsten Landtagssitzung auch hier zur Beschlussfassung ansteht. Und dann frage ich mich, wenn man schon nicht in der Lage ist, in einem laufenden Verfahren eine Stellungnahme abzugeben, warum will man beim nächsten Landesentwicklungsplan den dann noch selber mit beschließen? Wird das dann einfacher? Geht das dann schneller? Das verstehe ich nicht.
Zu dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN muss ich auch noch sagen, für mich führt diese Verfahrensweise ein bisschen die Arbeit im Ausschuss ad absurdum.
(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Das war Ihr schlechtes Manage- ment, Frau Vorsitzende.)
Wir haben das Landesplanungsgesetz - ich hatte es vorhin in der Berichterstattung erwähnt - in fünf Ausschuss-Sitzungen behandelt und Sie haben dort keinen Änderungsantrag vorgelegt. Und dann bekomme ich - ich habe auf die Uhr geschaut - um 15:40 Uhr, also reichlich zwei Stunden bevor ich hier ans Pult trete, einen Änderungsantrag, der zehn Punkte umfasst. Ich muss Ihnen sagen, in der Kürze der Zeit, zumal wir ja hier auch im Plenum noch andere Dinge zu tun haben, war das fachlich nicht zu überprüfen. Deswegen kann ich nur empfehlen, den abzulehnen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung stellte im Mai dem Landtag den Gesetzentwurf zum Landesplanungsgesetz vor. Die Planungsgemeinschaften führten die Aufstellung, die Änderung und die Verwirklichung dieser Pläne durch. Mitglieder in den Planungsgemeinschaften - das sage ich jetzt schon einmal in Richtung der beiden Anträge von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und der LINKEN -, Planungsausschüssen und Beiräten sind unter anderem Vertreter von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Hochund Fachschulen. Eine breite Öffentlichkeit ist hier also gewährleistet. Die Abstimmung der Regionalplanungen und kommunalen Bauleitplanungen, das sogenannte Gegenstromprinzip, ist ein wichtiger Bestandteil bei der Erarbeitung dieses regionalen Raumordnungsplanes, das heißt die Erarbeitung und die Sicherung der Teilräume im Gesamtraum Thüringen.
Einige Anmerkungen zum Gesetz: Ändern sich die Ziele im Landesentwicklungsprogramm, so hat das zur Folge, dass der Regionalplan innerhalb von drei Jahren fortzuschreiben ist und der obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt wird. Wir begrüßen die Regelung der Evaluierung, denn Regionalplan und Landesentwicklungsplan sind nicht statisch, sondern bedürfen einer der Entwicklung angepassten Fortschreibung. Die Landesregierung hat sich zugunsten der Grundzentren in den genehmigten Raumordnungsplänen entschieden. Die Benennung der Grundzentren erfolgt zukünftig im LEP. Bis zu diesem Zeitraum besteht eine dreijährige Übergangs- bzw. Qualifizierungsphase, diese Lösung halten wir für zweckmäßig.
Nun einige Inhalte zum Änderungsantrag der FDP: Der Antrag beinhaltet zwei Änderungen, er liegt Ihnen vor. Der FDP-Änderungsantrag war Bestandteil der durchgeführten mündlichen Anhörung. Leitgedanke für den Änderungsantrag ist die Beschleunigung des Prozesses der Genehmigung der Regionalpläne
ich betone hier noch einmal das Wort Beschleunigung -, und zwar die Ergänzung einer Fristsetzung für das Genehmigungsverfahren. Innerhalb der mündlichen Anhörung sprachen sich die vier Planungsregionen geschlossen für die Änderung des § 5, um den es sich hier handelt, in Absatz 3 und Absatz 4 aus. Das ist eine Zustimmung, die eigentlich zu denken geben sollte. § 5 Abs. 4 stellt ausschließlich eine straffere Formulierung und Klarheit dar, ohne negative Folgen auf die Rechtssicherheit. Jetzt kommen wir zu § 5 Abs. 3, der Verkürzung des Verfahrenszeitraums auf sechs Monate, die wir vorschlagen, und die Verlängerung bei wichtigen Gründen um weitere sechs Monate. Das Bauministerium hätte nun ein Jahr Zeit, die Regionalpläne zu genehmigen. Der Bewilligung liegt eine Vorprüfung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als oberste Planungsbehörde zugrunde. Somit erweist sich eine Fristsetzung bei der Genehmigung durch die oberste Planungsbehörde, dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, aus unserer Sicht als zielführend.