weisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz beantragt. Darüber stimmen wir jetzt ab.
Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5061 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Entwurf eines Thüringer Wohnraumfördergesetzes will die Landesregierung den Bereich des Wohnungswesens nunmehr eigenständig für Thüringen regeln. Der Freistaat wird damit nach Beratung und Verabschiedung hier im Landtag als erstes neues Land über ein eigenes umfassendes Wohnraumfördergesetz verfügen. Unsere Intention bei der Neuregelung ist es nicht, lediglich die bislang geltenden bundesrechtlichen Regelungen zur Wohnraumförderung zusammenzufassen. Wir haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vielmehr ein Instrument geschaffen, das die künftige Wohnraumentwicklung in Thüringen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Landes mit den Mitteln der sozialen Wohnungsbauförderung zeitgemäß unterstützt. Lassen Sie mich daher kurz den wesentlichen Inhalt des Gesetzes vorstellen.
Den Schwerpunkt der sozialen Wohnraumförderung bildet wie bisher die Förderung von Mietwohnungen zur Versorgung der Thüringer Bevölkerung mit qualitativem und preiswertem Wohnraum. Aber auch die Möglichkeit der Förderung des selbst genutzten Wohneigentums, der Modernisierung von Wohnraum und des Erwerbs von Belegungsrechten findet im Gesetz ihren Niederschlag. Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs durch mein Haus standen aber nicht nur rein wohnungspolitische Aspekte im Vordergrund, vielmehr ging es darum, ein den aktuellen Gegebenheiten angepasstes modernes und auf die Zukunft ausgerichtetes Gesetz zu schaffen. Das bedeutet im Besonderen, dass wir
uns auch auf dem Gebiet des Wohnungsbaus den Herausforderungen unserer Zeit stellen müssen und wollen. Hier will ich vor allem die Energiewende nennen. In Anbetracht der Klimaschutzziele und des Umstandes, dass etwa 20 Prozent der Primärenergie in die private Wohnungswärmeversorgung fließt, wird mehr als deutlich, dass wir hier ein großes Potenzial zur Verbesserung des Klimaschutzes vorfinden. Folglich sollten wir unsere Wohnraumförderungsprogramme nutzen, um Investitionen zugunsten des Klimaschutzes in besonderer Weise zu unterstützen. Dazu zählt die unmittelbare Förderung von Investitionen zur Senkung des Heizenergiebedarfes durch die Vermeidung von Wärmeverlusten zur Effizienzsteigerung in der Wärmeerzeugung, zur Steigerung des Anteils regenerativer Energieträger am Energieverbrauch sowohl im Neubau als auch im Bestand. Das schließt weitere Initiativen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Wohnraumförderung natürlich nicht aus.
Diese Initiativen im Neubau und Bestand leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der hohen Nebenkosten, die der Zielgruppe der Wohnraumförderung zugutekommt. Davon haben wir in Thüringen schon einiges geleistet. So sind Anreize zu einer klimaschonenden Bauweise bereits in den Förderkonditionen verankert, indem beispielsweise entweder höhere Fördersätze gewährt werden können oder eine über dem allgemeinen Anforderungsniveau liegende Bauweise durch Sonderprogramme oder Förderprioritäten unterstützt werden kann.
Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs sind auch die Erkenntnisse aus dem kürzlich hier im Landtag beratenen Ersten Thüringer Wohnungsmarktbericht eingeflossen. Hier möchte ich beispielsweise die Veränderung bei den künftigen Wohnraumzuschnitten durch eine steigende Zahl von Einpersonenhaushalten bzw. eine veränderte Nachfrage nach barrierefreien und altersgerechten Wohnungen nennen, also Veränderungen, die auch im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel stehen.
In diesem Zusammenhang will ich auch auf die hohe Bedeutung der städtebaulichen und gemeindlichen Entwicklung hinweisen, denn auch die Stadtstrukturen müssen gestärkt und angepasst werden, um den Menschen ein attraktives Lebensumfeld bieten zu können. Wir werden deshalb auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit den Gemeinden setzen, denn vor Ort werden die Entscheidungen getroffen, die auch die Wohnungspolitik des Landes erlebbar machen.
In diesem Sinne haben wir auch die Förderung von investiven Maßnahmen der Wohnumfeldund Quartiersförderung sowie von Konzepten, die einer veränderten Wohnraumförderung dienen, in den Gesetzentwurf aufgenommen. Ein weiteres Ziel des
Gesetzes ist neben diesen lenkenden Effekten auch die Verwaltungsvereinfachung. Dies wird zum einen durch die Zusammenfassung von Vorschriften der beiden Bundesgesetze in einem Landesgesetz erreicht. Darüber hinaus wird anders als bisher die Einkommensermittlung an die Wohngeldberechnung angelehnt. Damit wird die vom Bund seit Langem angestrebte Harmonisierung von Wohnraumförder- und Wohngeldrecht umgesetzt. Zudem wird die Pflege und Fortschreibung des Gesetzes infolge von Veränderungen des Einkommensteuergesetzes oder der Sozialgesetzgebung durch den Bezug auf das Wohngeldgesetz wesentlich vereinfacht. Schließlich erwarten wir durch die vereinheitlichte Einkommensberechnung bei Wohngeld und Wohnraumförderung effizientere Arbeitsprozesse bei den betreffenden Behörden.
Anschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Wohnraumförderung ihre finanzielle Basis bereits mit dem durch dieses Haus beschlossenen Thüringer Förderfondsgesetz findet, welches bereits im Haushaltsbegleitgesetz 2012 letztes Jahr in Kraft getreten ist. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat Frau Abgeordnete Dr. Gudrun Lukin von der Fraktion DIE LINKE das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Entwurf des Thüringer Wohnraumfördergesetzes liegt jetzt auf dem Tisch und, wie die Landesregierung selbst geschrieben hat, zwei Jahre später, als es der Koalitionsvertrag vorgesehen hat. Nun soll es in einem doch recht zügigen Durchlauf beraten werden. Ein Grund für die Eile ist sicherlich, dass bereits im Landeshaushalt dieses Gesetz als geltendes Gesetz verankert ist, und zwar im Wirtschaftsplan „Sondervermögen, Thüringer Wohnungsbauvermögen“. Wir werden uns einer zügigen Beratung nicht widersetzen. Heute nach der Plenarsitzung findet ja eine Kurzberatung des Ausschusses zur Anhörung statt. In diesem Zusammenhang möchten wir als Fraktion - unser Landtagskollege Ralf Kalich hat zum sozialen Wohnungsbau kürzlich eine Mündliche Anfrage gestellt, dort sollen noch Zahlen nachgereicht werden, für uns wäre es auch für die Diskussion im Ausschuss interessant, wie viele Personen in den letzten Jahren trotz Bedürftigkeit keine Wohnung nach dem bestehenden Wohnraumfördergesetz vermittelt bekommen konnten - die Landesregierung um eine zügige Beantwortung dieser Frage bitten.
Das jetzige Thüringer Wohnraumfördergesetz soll verschiedene Bundesregelungen ersetzen und die Grundlage für ein modernes soziales Wohnungswesen im Freistaat Thüringen sein. Ich denke, wir
werden hier eine Reihe von Problemen zu bearbeiten haben, denn bei den bisher bekannten Zahlen bei preisgebundenem Wohnraum sind große Anstrengungen notwendig, um die soziale Schieflage im Land auch nur annähernd in den Griff zu bekommen. Für soziale Bindungen sind gegenwärtig 46.000 Wohnungen vorgesehen, notwendig wären aber zum Beispiel nach einer Pestel-Studie 96.000 Wohnungen. Nun ist uns klar, der Wohnraumbedarf ist sehr unterschiedlich ausgeprägt, wir haben eine zunehmende Schere zwischen ländlichen Regionen, in denen des Öfteren preiswerter Wohnraum zu haben ist und leer steht, während in städtischen Zentren - ich erinnere nur an Jena, Weimar und Erfurt - ein Riesenbedarf an Wohnungen und vor allen Dingen an Wohnungen im preiswerten Segment besteht. Die Grundlage für die Diskussion des Gesetzes liefert auch der kürzlich vorgestellte Thüringer Wohnungsmarktbericht. Ich denke, darauf können wir sehr gut aufbauen und deswegen begrüßen wir auch, dass hier in dem Thüringer Wohnungsförderungsgesetz die demographische und die Klimaschutzkomponente eine größere Rolle spielt als bisher, denn wir haben gleichzeitig auch durch das Statistische Landesamt die Vermerke, dass in Thüringen der Wohnungsbau 2011 stagniert hat, um 10 Prozent sank die Zahl der Bauanträge. Wenn wir uns die demographische Situation in Thüringen ansehen, so haben wir vor allen Dingen eine Zunahme bei der älteren Bevölkerung. Hier ist es eine der Kernaufgaben auch für dieses zukünftige Gesetz, dass wir den älteren Bürgern eine selbstständige Lebensführung bis ins hohe Alter ermöglichen können, dass Versorgungseinrichtungen ortsnah sind, dass wir Möglichkeiten zur sozialen Einbindung für sie nicht nur in den Städten, sondern auch in den Ortschaften und Gemeinden unseres Landes bereithalten. Das betrifft eine Reihe von Wohnformen, die hier auch laut Gesetz gefördert werden sollen. Ich denke, wir können darüber noch im Ausschuss diskutieren.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßen wir ebenfalls, dass die Förderung nicht allein auf die Schaffung von Wohnraum, sondern auch auf die Umfeldgestaltung mit ausgedehnt werden kann. Hier besonders - und das, denke ich, haben die Städte und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt - werden konzeptionelle Überlegungen einmal zur Innenstadtgestaltung, einmal zur Stadtumfeldgestaltung für eine Förderung vorausgesetzt. In diesem Zusammenhang sollten wir noch einmal überlegen, wie wir die Möglichkeiten zur Städtebauförderung sinnvoll mit den Instrumenten der Wohnungsbauförderung kombinieren können und eventuell Fördermodalitäten noch flexibilisieren können.
Ein Problem sehen wir allerdings, und zwar möchten wir die Regelung in § 2 Abs. 2 auf Seite 1 des Entwurfs, wo die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum behandelt wird, noch einmal hinter
fragen. Angesichts der Einkommensverhältnisse, die dort angezeigt sind, finden wir es problematisch, dass so prägnant auf Wohneigentumsförderung gesetzt wird, denn ich denke, diejenigen, die Wohngeld beziehen - das ist ja kombiniert mit dem Wohngeldbezug -, und diejenigen, die über ein derartig geringes Einkommen verfügen, ihnen wird es schon schwerfallen, für eine zukünftige Rente Geld zurückzulegen - und dann auch noch für die Schaffung von Wohneigentum. Ich denke, hier müsste man noch einmal darüber nachdenken, welche anderen Möglichkeiten der Förderung von sozialem Wohnungsbau dort ebenfalls noch gegeben sind. Hier ist eine Diskrepanz zwischen dem realen Leben und der gut gemeinten Forderung, dass dieser Personenkreis besonders unterstützt werden soll, vorhanden.
Auch bei den Möglichkeiten der Beteiligung der Gemeinden müssen wir die laufende Haushaltsdiskussion mit berücksichtigen und hier ebenfalls noch einmal die Realitäten, das heißt also die Mittel der Gemeinden, die für sozialen oder für Wohnungsbau möglich sind, noch einmal schärfer beleuchten. Wie handhabbar dieses Thüringer Fördergesetz für die Beteiligten des Wohnungsmarktes dann tatsächlich sein wird, ich denke, das werden wir nach ein bis zwei Jahren evaluieren und wir hoffen, dass wir in der Anhörung dort viele Hinweise zur praktischen Umsetzung dieses Gesetzes noch bekommen. Wir möchten allerdings hier beantragen, dass eine Überweisung sowohl an den Fachausschuss Bau, Landesentwicklung und Verkehr stattfindet, aber da die soziale Frage für uns ebenfalls eine große Bedeutung hat, würden wir auch noch bitten, dass es an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit überwiesen wird.
Ein Problem möchte ich noch ansprechen, und zwar hatte ich es vorhin schon erwähnt, das Sondervermögen Thüringer Wohnungsbauvermögen. Das ist im Haushaltsplan des Landes enthalten. Hier ist uns eine Kuriosität aufgefallen. Wenn Sie nachsehen, es werden hineingegeben die Kompensationsmittel des Bundes, es werden Zuweisungen des Landes für Investitionen an das Sondervermögen mit hineingegeben, allerdings wird auch eine Abführung an den Landeshaushalt in Höhe von 20 Mio. € dort verzeichnet. Ist das schon ein Ergebnis dessen, dass möglicherweise dieses Wohnungsbauvermögen aufgrund der im Gesetz verankerten Bestimmungen nicht abgerufen werden kann von Gemeinden und Förderberechtigten, oder ist die im Gesetz eigentlich sehr deutlich hervorgehobene Absicht, das Zweckvermögen für den Wohnungsbau zu erhalten, eigentlich damit nicht konterkariert? Also ich würde bitten, dass wir dieses Problem sowohl in der Haushaltsdiskussion als auch in der jetzt stattfindenden Diskussion noch lösen.
Ich wollte auf den gestrigen Tag zurückkommen, weil mich das die ganze Nacht über eigentlich sehr beschäftigt hat.
Ich war fast auf den Tag genau vor 25 Jahren zur Haushaltseinbringung im Wasserwerk in Bonn und habe da Theo Waigel erlebt, wie er den Haushalt eingebracht hat, und wir haben uns gestern hier gefetzt, die Fetzen sind geflogen.
Die Opposition hat ihre Meinung gesagt und ich finde es ganz toll, dass wir in einer Demokratie angekommen sind, wo wir das tun können, ohne dass uns von hinten jemand auf die Schultern klopft und sagt, kommen Sie mal mit, wir haben da ein Problem mit Ihnen.
Ich fand die gestrige und vorgestrige Debatte ganz hervorragend und, ich denke, auch der heutige Tag wird in diesem Zeichen stehen können.
Aber zurück zu dem Tagesordnungspunkt 7, der Drucksache 5/5061. Die CDU-Fraktion wird die Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr heute beantragen und wird, Frau Dr. Lukin, die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nicht mittragen können, wenn Sie damit leben können. Aber ich denke, wir können im Ausschuss über alle möglichen Dinge auch im sozialen Bereich und Wohnungsbau nachdenken.
Die Grundlage für dieses Gesetz ist die Föderalismusreform I, die im Bund stattgefunden hat, woraufhin das Grundgesetz geändert wurde und den Ländern die ausschließliche Gesetzgebungskom
petenz im Bereich Wohnungswesen übertragen worden ist. Mit diesem Gesetz, denke ich, werden die Bundesgesetze Wohnraumförderung und Wohnraumbindung inhaltlich sehr eng und gut zusammengefasst. Und wer immer sagte, wir haben eine zu große Flut von Förderprogrammen und von Gesetzen, denke ich, muss damit eigentlich sehr zufrieden sein, dass wir hier etwas ganz Wesentliches in einem Gesetz jetzt zusammenbündeln.
Der Inhalt dieses Gesetzes, denke ich, ist, die Maßnahme der Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu fördern und die Zweckbindung einschließlich auch des sozialen Wohnungsbestands zu regeln. Wenn wir uns noch mal vielleicht zurückerinnern an die letzten 18 Jahre, die Plattenbauwohnungen, die wir saniert haben, waren ja keine sozialen Wohnungen, sondern die Sozialwohnungen hatten eigene Standards und der Standard einer Sozialwohnung lag wesentlich höher als der einer Plattenbauwohnung. Das war schon allein eine relativ große Diskrepanz, die in diesen letzten Jahren auch im Thüringer Wohnungswesen immer wieder mal eine Rolle spielte. Aber ich denke, wir haben im Bereich Wohnung in Thüringen doch eine kleine Erfolgsstory zu verzeichnen. Ich bin auch froh darüber, dass wir unsere Wohnsituation in Thüringen doch gravierend geändert haben, wenn auch, meine Damen und Herren, die einzelnen Wohnungsgrößen besser angepasst werden müssen an die demographische Entwicklung. Das, denke ich, wird hier in diesem Gesetz auch mit Erwähnung finden und ein Instrument auch für künftige Wohnraumentwicklungen in Thüringen sein, nämlich mit den Mitteln der sozialen Wohnraumbauförderung dies auch zeitgemäß zu unterstützen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Gesetzes sind die Förderung von Wohneigentum. Ich bin immer noch der festen Überzeugung, dass privates Wohneigentum die sozialste Form des Wohnens darstellt.
Ich denke, meine Fraktion ist auch dieser Ansicht. Auf diesem Weg wollen wir gern auch fortschreiten. Die Harmonisierung der Einkommensermittlung in den Bereichen der sozialen Wohnungsbauförderung und des Wohngeldes werden hier mit gewürdigt und zusammengefasst.
Frau Dr. Lukin, wenn es denn am 31. Dezember 2010 laut Koalitionsvertrag hieß, dass wir ein solches Gesetz vorlegen, denke ich, ist es am 31.12.2012 nicht zu spät, wenn auch spät, aber es ist da.
Und um Kollegen Bodo Ramelow eventuell noch zu sagen, ein Taschenspielertrick ist dieses Gesetz, dieses Wohnraumfördergesetz sicherlich nicht. Dazu dient es auch nicht als Taschenspielertrick. Aber, ich denke, jeder weiß, die Wohnraumförde
rung, die vom Bund fortgeführt wird bis einschließlich 2013 und danach sicherlich noch Dinge nötig sind zu regeln im Bund und dass die Wohnraumförderung auch vom Bund weiter auf Wohnraum bezogen gefördert wird, dass wir die Fördermittel, wenn wir sie nicht in revoltierende Fonds einbinden, letztendlich an den Bund zurückführen müssten und das wäre irgendwo widersinnig, denke ich. Das sollten wir künftig vermeiden.
Ja, meine Damen und Herren, der Freistaat Thüringen ist damit das erste ostdeutsche Bundesland mit einem eigenen Wohnraumfördergesetz. Damit, denke ich, leistet die Landesregierung auch einen großen Beitrag zur demographischen Entwicklung, zum Klimaschutz und zur städtebaulichen Entwicklung. Insofern freut es mich, dass wir heute die Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr beantragen und es dort auch künftig weiter beraten wollen. Am Schluss unserer Plenarsitzung wollen wir noch eine Liste beschließen im Ausschuss, also eine kleine Sondersitzung, wen wir denn alles anhören wollen und darauf freue ich mich. Danke.