weil die einmalige Befassung hier wirklich nicht ausreicht. Er besitzt zudem Aktualität, denn erst vor wenigen Wochen, am 25./26. September, hat es ein Treffen der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder gegeben, die eine gemeinsame Erklärung zur Inklusion behinderter Menschen am Arbeitsmarkt verabschiedet haben. Wir befinden uns also mitten in der Debatte. Eigentlich hatte ich gehofft, dass diese Mainzer Erklärung so eine Signalwirkung hat, dass sie auch hier im Haus von den betreffenden Menschen wahrgenommen wird. Offenbar muss ich einfach noch mal daran erinnern, dass diese Mainzer Erklärung, die am 25./ 26. September beraten und dann verabschiedet wurde, sehr konkret einhergeht mit Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention und dem darin verankerten Grundsatz der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir sind also mittendrin in der aktuellen Diskussion. Ich will noch mal daran erinnern, worum es eigentlich geht, nämlich um den Absatz, der in der UN-Behindertenrechtskonvention genau sagt: „Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit und die Möglichkeit, in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld ihren Lebensunterhalt zu verdienen.“ Wäre das so, dass das gelingt, dann müsste man tatsächlich nicht darüber reden, aber es ist eben nicht so. Wir haben viele Menschen mit Unterstützungsbedarf und die derzeitige Situation für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist weiterhin völlig unbefriedigend.
Die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen in Thüringen ist in 2012 gestiegen. Nach Angaben der Landesarbeitsagentur liegt sie bei 6.800 und damit höher als vor einem Jahr. Deswegen lohnt es sich einmal mehr, nicht nur einen Maßnahmeplan an der Stelle gutzuheißen und abzuwarten, sondern sich aktiv in die Debatte einzubringen. Ich denke, das ist schlicht und ergreifend unsere Pflicht.
Die Personen, über die wir reden und die erhöhten Unterstützungsbedarf haben, da geht es übrigens nicht um ausgebaute Wanderwege, es geht übrigens auch um Menschen mit Behinderungen, die geistig oder psychisch eingeschränkt sind, also bitte auch hier den umfassenden Kontext betrachten und nicht nur einseitig reagieren, die haben oft auch keine echte Wahl. Ihr Weg in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ist in vielen Fällen einfach vorgezeichnet. Da geht es darum, dass wir deutlich machen müssen, dass wir es als politischen Auftrag verstehen - nicht Behindertenwerkstätten schlechtzumachen, das ist nicht der Punkt -, aber der Punkt ist, Optionen zu öffnen und individuelle Förderungen in den Mittelpunkt zu stellen.
Da sind wir in der gesellschaftlichen Debatte leider immer noch nicht da, wo wir sein müssten. Das gehört zur ganzen Wahrheit dazu. Umso mehr wundert es mich, dass Sie diese aktive Umgestaltung des Arbeitsmarkts, die es dafür braucht, und das Verständnis in der Gesellschaft an dieser Stelle marginalisieren wollen.
Ich will deswegen drei Punkte nennen, die es aus meiner Sicht in jedem Fall logisch erscheinen lassen, diesen Antrag weiter zu diskutieren und am Thema dranzubleiben. Das Erste ist, dass wir uns überlegen müssen, wie neben der Debatte, die der Maßnahmenkatalog in Thüringen angestoßen hat, es uns gelingt, individuelle Förderung hervorzuheben. Es geht darum, dass wir Wunsch- und Wahlrecht derjenigen, die betroffen sind, besser in den Blick nehmen müssen. Das kann eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zum Beispiel in einer Integrationsfirma sein oder bei Bedarf im geschützten Arbeitsmarkt. Individuelle Förderung geschieht beispielsweise in Integrationsfirmen wie Mühlhausen, ich nenne mal manufact, in der beispielsweise jeder zweite Beschäftigte behindert ist, in dieser Tischlerei, die als gGmbH arbeitet, tatsächlich sich auch wohlfühlen kann und mittun kann. Der zweite Punkt ist die Ausweitung der Angebotsstrukturen. Wir wollen alternative und inklusive Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Werkstätten mit dem Ziel, dass es wirkliche sozialversicherungspflichtige und tariflich entlohnte dauerhafte Beschäftigung gibt. Daran muss man arbeiten und muss sich überlegen, was dafür zu tun ist. Auch hier lohnt der Blick in andere Länder. RheinlandPfalz und NRW zeigen, wie es geht. Dort gibt es Programme, das Programm „Budget für Arbeit“ z.B., mit dem sehr, sehr gute Erfahrungen in diesem Bereich gemacht wurden. Deswegen finde ich auch die Frage meines Kollegen Herrn Nothnagel durchaus angebracht, in welchem Haushaltstitel denn versteckt ist, dass solche Ideen vielleicht auch adaptiert werden können.
Der dritte Punkt, die Frage, wie das Leistungsangebot der Werkstätten angepasst werden kann. Es kann ja nicht sein, dass Behindertenwerkstätten einerseits als Verschiebebahnhof betrachtet werden und wir andererseits nicht daran arbeiten, dass dort besser gearbeitet werden kann. Hier muss man sich Gedanken machen und muss überlegen, wie individuell diejenigen gefördert werden können, die dort tagtäglich sind und ihr Tagwerk vollbringen wollen. Da geht es einfach darum, Qualität zu fördern und nicht nur den Status quo hinzunehmen. Diese drei Punkte sind uns wichtig. Ich weiß sehr wohl, dass das Sozialministerium intensiv daran arbeitet. Am 13. Juli war mit der Vorstellung des Maßnahmenplans aber auch in den Vordergrund gestellt worden, dass Änderungswünsche, die die einzelnen Vereine und Träger hatten, auch noch mit eingearbeitet werden können. Ich wünschte mir,
dass der Dialog dazu fortgeht und man nicht mit dem Maßnahmenkatalog ein Häkchen dranmacht. Ich glaube, das ist wichtig. Deswegen beantragen wir noch einmal die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit.
Vielen herzlichen Dank, Frau Siegesmund. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Dagmar Künast für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, die einem eine Aufgabe gibt, den Tag strukturiert, den Kontakt mit Kollegen ermöglicht und ein Einkommen bringt, ist unbestritten ein wichtiger Teil der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gerade deshalb beschäftigt sich der Maßnahmenplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention ausführlich auch mit diesem Bereich. Der Maßnahmenplan enthält vielfältige Maßnahmen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen sollen, den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt zu finden. Diese beziehen sich u.a. auf einen besseren Übergang von der Schule in die Ausbildung, die bessere Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben oder auch die Erleichterung des Zugangs zu Hochschulen und Fachschulen für Menschen mit Behinderungen. Bei vielen dieser Maßnahmen ist die Wirtschaft gefragt, die Baubranche oder auch der Bildungsbereich. Auch müssen einige der Maßnahmen durch Bundesrecht umgesetzt werden. Ich verstehe die Zielrichtung Ihres Antrags. Aber wir stecken bereits mitten in der Umsetzung von vielen dieser Forderungen. Die Sozialministerin Frau Taubert hat dies in ihrer Rede auch sehr ausführlich dargestellt. Als wir in einer der vergangenen Plenarsitzungen schon einmal über den Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gesprochen haben, habe ich Ihnen versichert, dass dieser umgesetzt wird. Aber er kann nicht in einem Jahr umgesetzt werden. Bereits damals habe ich das betont, dass die vielen Stunden der Beratungen und teilweise schwierigen Verhandlungen nicht zum Selbstzweck geführt wurden. Wir setzen den Weg hin zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft weiter fort. Wir wollen eine inklusive Gesellschaft, in der nicht die vermeintlichen Defizite von Menschen mit Behinderungen im Fokus stehen, sondern eben deren Fähigkeiten und Fertigkeiten. Um diese Gesellschaft zu schaffen, ist der Maßnahmenplan gut geeignet. Er ist erst in diesem Jahr veröffentlicht worden und da kann nicht jede der Forderungen sofort umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, ich versichere
Ihnen nochmals, die Umsetzung aller Maßnahmen des Plans ist unser Ziel. Wenn dem nicht so wäre, so wären all die Verhandlungen und Beratungen doch sinnlos gewesen. So ist bei vielen der Maßnahmen in dem Maßnahmenplan bereits der Zeithorizont ihrer Umsetzung aufgezeigt. Da an der Umsetzung der Forderung des Antrags gearbeitet wird, sei es auf Bundes- oder auch auf Landesebene, sehe ich darum hier keine Veranlassung, den Antrag weiter zu diskutieren. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Vielen herzlichen Dank, Frau Künast. Als Nächster hat das Wort Abgeordneter Kemmerich für die FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Anbetracht der Tatsache, dass der Tag weit fortgeschritten ist, soweit in aller Kürze. Ich sage es nicht oft, aber es gibt wirklich sehr gute Ansätze auch von der Herangehensweise an die Thematik in diesem Antrag. Es ist durch alle Fraktionen, ich denke, Ausschussüberweisung beantragt worden und es lohnt sich auch eine sehr intensive Diskussion in den Ausschüssen über diese Thematik, wie man tatsächlich die
Bedingungen im ersten Arbeitsmarkt für die betroffenen Menschen hier verbessern kann. Ich denke, da ist auch viel Bewusstseinsbewegung nötig in den Unternehmen, wie man diese Reserven der Menschen, die auch sicherlich Talente haben, aber andere Defizite, wirklich zur Geltung bringen kann. Das ist ein sehr intensiver Prozess und der ist natürlich in einem Arbeitsmarkt, der so überlaufen war in den letzten Jahren, sehr viel schwieriger möglich als in dem jetzt versiegenden Arbeitsmarkt mit drohendem Fachkräftemangel. Da haben wir jetzt viele Chancen, insbesondere in der Zusammenarbeit mit den Unternehmen, Arbeitsplätze typgerecht, talentgerecht zu schaffen und hier wirklich für Verbesserung zu sorgen.
Daran müssen wir intensiv in den Ausschüssen arbeiten, aber auch in Kommunikation mit den Unternehmen. Insofern werden wir dieser Ausschussüberweisung zustimmen und den Rest auch dort klären. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Kemmerich. Jetzt hat das Wort Abgeordnete Ina Leukefeld für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Debatte hat gezeigt, dass es ein Thema ist und genau das sollte es auch sein. Das ist nach unserer Auffassung ein Prozess, der viele Akteure haben muss und noch mehr Akteure braucht, ein Dialog, der geführt werden muss. Und das Beste, was man in einem Aktionsplan niederschreiben kann oder in einem Antrag, nützt uns nichts, wenn es nicht draußen von ganz vielen Leuten umgesetzt wird, wenn die entsprechenden Ressourcen nicht bereitgestellt werden und wenn es an dieser oder jener Stelle klemmt.
Ich möchte mich ausdrücklich bei der Ministerin bedanken, die vor allen Dingen mit ihren letzten Worten noch mal ganz deutlich gemacht hat, worum es geht. Es ist auch die Wirtschaft der Adressat dieses Antrags und eben nicht nur das Sozialministerium, wo ganz viel schon gemacht wird. Wir sehen hier eigentlich eine doppelte Aufgabe: Erstens, ganz klar, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben auch jenseits von Werkstätten ermöglichen und sichern, tatsächlich Inklusion zu leben - und das ist ja ein sehr hoher Anspruch.
Und zweitens aber auch in der Rückblende die Fähigkeiten, die Fertigkeiten, das Wissen und die Kompetenz von Menschen mit Behinderung auch für die Arbeit hier im Land Thüringen stärker zu nutzen.
Die Zahlen sind genannt, ich will das gar nicht wiederholen, die Frage muss man sich stellen, warum sind wir noch nicht schon viel weiter gekommen auf diesem Weg? Denn das sind alles keine neuen Erfindungen, auch wenn wir jetzt mit dem Begriff „Inklusion“ für manche Leute manchmal scheinbar Neuland betreten, aber der Auftrag stand schon viel länger. Warum gibt es also diese Defizite? Da gibt es eine ganze Reihe Ursachen. Ich will eine nennen, und zwar ist es die Frage, dass es nicht nur um die Höhe des ausgebenen Geldes oder die richtige Auswahl der sozial- oder arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geht, es geht vor allen Dingen darum, wie Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft wahrgenommen werden
und nicht nur aus der Sicht von Defiziten, sondern aus der Sicht von Potenzialen. Ich muss schon sagen, dass in dem Konzept GUTE Arbeit - das ist kein Konzept der Landesregierung - oder auch in
den ganzen Möglichkeiten, Konzepten der Fachkräftesicherung, die Perspektive von Menschen mit Behinderung eigentlich völlig unterbelichtet ist, um nicht zu sagen, die kommen da gar nicht vor. Deswegen sind wir der Auffassung, muss hier weiter diskutiert werden, muss es thematisiert werden, müssen wir wichtige Schritte gehen.
Wir wollen keine Sonderarbeitswelten für Menschen mit Behinderungen, sondern wir wollen, dass die Vorbehalte, auch von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in der Wirtschaft und auch im öffentlichen Dienst abgebaut werden, Menschen hier einzustellen. Dabei ist uns völlig klar, dass vor allem auch in der Wirtschaft gerade bei Klein- und mittelständischen Unternehmen die Einstellung von behinderten Menschen eine neue Erfahrung ist und viele Ungewissheiten mit sich bringt, was wird das bedeuten, geht das alles gut.
Gerade deshalb, meine Damen und Herren, muss es Aufgabe von Politik sein, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht nur durch finanzielle Zuwendungen, sondern auch durch die Vermittlung eines anderen Behindertenbildes bei ihrem Schritt, sich für Menschen mit Behinderungen zu öffnen, zu bestärken.
Ich will sagen, Behinderung ist nicht gleich Behinderung, sie ist außerordentlich differenziert und ich denke da wirklich gar nicht zuallererst an den oder die klassische Werkstattmitarbeiterin. Wir wollen mit diesem Antrag die Unternehmen und die Wirtschaft mit ihren unterschiedlichen Bereichen und Anforderungen tatsächlich aufrufen, offener und mutiger den Schritt zu Ausbildung, Qualifizierung und Einstellung von Behinderten zu gehen. Vielleicht haben Sie es gehört oder gesehen, der MDR hatte vor wenigen Tagen ein Beispiel von dieser Frau mit dem Downsyndrom, die sich ihren Lebenstraum verwirklicht hat mit ihrer Arbeit und angenommen wurde, gezeigt. Aber wir kennen auch die Beispiele von hörgeschädigten Akademikern, von Körperbehinderten in der IT-Branche und vielen anderen. Es funktioniert, man muss den Mut haben, gemeinsam diesen Weg zu gehen und man muss Inklusion nicht nur plakativ benennen, sondern auch tatsächlich umsetzen.
In dem Zusammenhang will ich noch mal sagen, es ist sehr schön und löblich, dass es diese Selbstverpflichtung des öffentlichen Dienstes und auch der Landesregierung mit den Landesministerien gibt, diese 6 Prozent Einstellung umzusetzen, aber es ist auch nicht die Realität überall. In der Staatskanzlei und im Kultusministerium wird noch nicht einmal die geringe Pflichtquote von 5 Prozent erreicht. Ich glaube, das muss man schon ganz deutlich sagen, denn hier sollte der öffentliche Dienst tatsächlich
Vorbild sein, wenn man andererseits auch weiß, dass über 50 Prozent auch Thüringer Unternehmen immer noch lieber die Ausgleichsabgabe bezahlen, als tatsächlich den Weg der Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu gehen.
Wir haben uns hier, und dazu ist leider nichts gesagt worden, oder ganz wenig nur, vor allen Dingen auch mit dem konkreten Politikangebot des Budgets für Arbeit beschäftigt und haben das hier gefordert. Wir haben dazu in einer größeren Veranstaltung und überhaupt in vielen Gesprächen im letzten halben Jahr die Auffassung von Experten eingeholt. Leider waren in unserem Gespräch beispielsweise die Handwerkskammer oder die IHK oder auch der Verband der Thüringer Wirtschaft trotz Einladung nicht vertreten. Das zeigt auch, dass da offensichtlich der Wille noch nicht so vorhanden ist. Wir hatten in dieser Veranstaltung auch eine Vertreterin, die uns noch mal gesagt hat, wie die Ergebnisse in Rheinland-Pfalz mit dem Budget für Arbeit sind. Das ist wirklich eine sehr gute Sache und deswegen ist das für uns auch der Kern dieses Antrags. Wir würden da gern weiter diskutieren, weil sich dieses Budget für Arbeit tatsächlich lohnt, und weil es den Menschen ermöglicht, einen Schritt aus den Werkstätten hinaus in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu gehen, in eine Arbeit, die tariflich entlohnt wird und sozialversicherungspflichtig ist. Das ist in den Werkstätten - die Ministerin hat es noch mal gesagt - anders gesetzlich geregelt. Aber ich sage, der Durchschnittslohn in einer Werkstatt von 148,18 € hat nichts mit guter Arbeit zu tun. Deswegen glauben wir auch, dass es sich lohnen würde, in welcher Form auch immer deswegen brauchen wir die Debatte und den Dialog - über den Schritt bei Außenarbeitsplätzen noch einmal neu nachzudenken und vielleicht dort Ansätze zu finden, wie man auch mithilfe des Budgets für Arbeit hier andere Wege gehen kann. Ich bin in dem Zusammenhang gespannt, das heißt, jetzt bin ich nicht mehr gespannt, ich habe ja von Frau Künast gehört, dass Sie es ablehnen werden. Ich wundere mich insofern - die SPD hat 2008 hier auch ein Budget für Arbeit gefordert und das Beispiel aufgemacht, dass man von anderen lernen kann -, wenn Sie jetzt sagen, das brauchen wir nicht, finde ich das schon etwas schade. Es ist auch über Geld in dem Zusammenhang geredet worden, auch dass die Ausgleichsabgabe keine Sparbüchse ist. Ich will Ihnen sagen, zum 30.09. in diesem Jahr waren in der Ausgleichsabgabe in der Rücklage 24 Mio. €. Wir haben in den letzten Jahren seit 2009 35 Mio. hier eingenommen. Die Entnahme in 2011 waren 1,2 Mio. € und die Entnahme in 2012 - das konnte ich nur bis zum 30.09. ermitteln - waren 2,6 Mio. €. Es wird schon mehr rausgenommen, es fließt etwas ab. Sie wollen die neuen Programme auch daraus finanzieren. Aber hier könnte man tatsächlich einen Ansatz machen. Ich würde Sie eigentlich herzlich darum bitten, die Dis
kussion dazu weiterzuführen. Wir werden sicherlich auch einen entsprechenden Antrag noch mal in der Haushaltsdebatte einbringen, dieses Budget für Arbeit hier weiter auf den Weg zu bringen.
Es ist nach 18.00 Uhr, Sie sind einigermaßen genervt auch nach diesen drei Tagen. Ich will es dabei vielleicht bewenden lassen. Ich glaube, dass es notwendig ist, hier weiter dranzubleiben, weil Menschen mit Behinderung brauchen keinen Job für drei Jahre, wie das in einigen Förderprogrammen ist, und auch Unternehmen, wie zum Beispiel Integrationsunternehmen, brauchen nicht nur eine Förderung für drei Jahre, sondern längerfristige Sicherheit,
dass entsprechend finanziert werden kann. Deswegen möchte ich hier noch mal ganz offiziell die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit beantragen, um die Debatte hierzu und zu den Dingen, die in dem Antrag stehen, weiterzuführen. Ich bedanke mich.
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde aber Ausschussüberweisung beantragt, und zwar sowohl an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit als auch an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.
Wir stimmen zunächst über den Antrag ab, diese Drucksache 5/4932 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen jetzt über den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen jetzt direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4932. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die