Protocol of the Session on December 11, 2008

Frage: Stimmen Sie mir da zu?

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Ja.)

Ich kann bestimmt selber antworten, werter Herr Kollege Hauboldt, das muss sicherlich nicht die Linkspartei für mich tun. Die Kommunen, wenn die

das alle einzeln und selbst machen wollten, brauchen dafür auch geschultes Personal. Es sind sehr viele Erfahrungswerte dabei, man muss auch die Gesetze entsprechend kennen. Ich denke, für die Kommunen selbst, die kleineren selbstständigen Gemeinden, ist es sicherlich eine Überforderung, selbst eine Vollstreckungsstelle und einen Vollziehungsbeamten zu haben. Ich denke, das würde auch nicht dem Gesamtaufwand, der da anfällt, entsprechen.

Aber ich kann die Kommunen auch verstehen, die sagen, wir überlegen, uns innerhalb mehrerer Orte zusammenzuschließen und einen Zweckverband zu gründen, weil wir unsere Bürger gut kennen. Wir wissen, wen wir vor Ort wohin schicken können, um die Geldforderung besser beizutreiben, eh jemand von weit her angereist kommt, der das macht.

Ich denke, wir sollten es mit der Möglichkeit heute versuchen. Es spricht ja nichts dagegen, dass man nach einem oder nach zwei Jahren nachfragt und das noch mal thematisiert, auch im Ausschuss, und dann abfragt, wie viele Zweckverbände sich gegründet haben und wie das funktioniert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, namens meiner Fraktion möchte ich Sie bitten, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf in Drucksache 4/4238 heute zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Bitte, Abgeordneter Kuschel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Meinen Sie das ernst?)

Ich will es gleich vorwegnehmen, wir werden als Fraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen,

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Schänd- lich ist das.)

und zwar nicht zustimmen können, weil wir der Überzeugung sind, dass mit dem Gesetzentwurf weitere ungelöste Probleme fortbestehen und neue Probleme hinzukommen. Ich will das an einzelnen Beispielen hier erläutern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vollstreckung von öffentlichen Abgaben ist nie etwas

Angenehmes. Die meisten Schuldner - also Bürger, aber auch Unternehmen - kommen in diese Situation nicht deshalb, weil sie nicht ihren Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Gemeinwesens leisten wollen - da gibt es sicherlich im Einzelfall auch welche -, aber die meisten Bürger und Unternehmen, die nicht fristgemäß die öffentlichen Abgaben, Gebühren, Beiträge oder Entgelte zahlen, sind dazu einfach nicht in der Lage, sind also nicht leistungsfähig. Mit dieser Situation sollten wir uns viel intensiver beschäftigen, weshalb beispielsweise die erfolglosen Vollstreckungen zunehmen. Dort ist nun offensichtlich, dass bei einer erfolglosen Vollstreckung nicht Unwille das entscheidende Kriterium ist, sondern die nicht vorhandene Leistungsfähigkeit. Darauf gibt aber der Gesetzentwurf keine Antwort. Also wir müssen uns intensiv damit beschäftigen, was können wir unseren Bürgern, unserer Wirtschaft an finanziellen Belastungen zumuten. Da ist ja gerade die CDU eine Partei, die immer wieder von sich behauptet, sowohl die Bürger als auch die Unternehmen entlasten zu wollen. Die Realität in diesem Lande sieht aber anders aus. Wir schaffen hier in diesem Hause eine Vielzahl von Gesetzen, die insbesondere die kommunale Ebene verpflichtet, und zwar unabhängig von der Leistungsfähigkeit der Bürger, öffentliche Abgaben zu erheben. Darauf haben wir hier im Parlament schon oft hingewiesen, fast in jeder Sitzung.

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Aber nur, weil sie in das Rechtsmittelverfahren gehen.)

Der ganze Bereich Kommunalabgaben - Abfallwirtschaft, Wasser, Abwasser, Straßenausbau - ist ein Beleg dafür. Gerade beim Straßenausbau, meine Damen und Herren von der CDU, hatte Ihr Ministerpräsident im Oktober 2007 angekündigt, endlich Neuregelungen auf den Weg zu bringen, um die Rechtslage in Thüringen zumindest in eine Richtung anzupassen, wie sie in den anderen Bundesländern Realität ist, damit eben nicht der Unsinn in Thüringen geschieht, dass die Kommunen gezwungen werden, rückwirkend bis 1991 Straßenausbaubeiträge zu erheben. Dort kommen wir nämlich in das Problem, dass die Bürger dann dafür kein Verständnis mehr aufbringen, in das Rechtsmittelverfahren gehen, weil sie sagen, das müssen wir noch mal rechtlich überprüfen lassen. Gerade die Erfahrungen mit den Verwaltungsgerichtsverfahren in Thüringen zeigen, dass viele Bürger zu Recht noch einmal eine rechtliche Überprüfung vorgenommen haben; denn in einer Vielzahl von Verfahren hat sich herausgestellt, dass sowohl das Satzungsrecht der Kommunen nicht rechtssicher war, aber auch die Gesetzgebung nicht. Wir haben das Kommunalabgabengesetz, nach meinem Kenntnisstand sieben-, acht- oder neunmal inzwischen geändert - in einem historisch kurzen Zeitraum. Also die Leute gehen in Widerspruch und haben na

türlich wenig Verständnis und sagen: Warum soll ich für eine Leistung bezahlen, die noch strittig ist? Dann kommen wir in diese Probleme, die Sie jetzt versuchen in diesem Gesetz zu beheben, dass Leute dann letztlich auch in die Phase der Vollstreckung kommen.

Ich fordere Sie auf, die Ausgangsprobleme zu lösen, nämlich die Art und Weise der Erhebung öffentlicher Abgaben. Wenn wir dort mehr Ordnung reinbekommen, damit sich das Verständnis der Bürger erhöht, dann werden sich auch die Verfahren der Vollstreckung erheblich reduzieren, weil dann Menschen auch bereit sind, bei Fälligkeit ihren Beitrag zu leisten, wenn es ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. So lange es aber nach wie vor der Fall ist, dass insbesondere Kommunen auf Druck des Gesetzgebers horrende Abgabenbescheide erlassen, die jede Leistungsfähigkeit überschreiten, brauchen wir uns nicht zu wundern, dass dann im Rahmen der Vollstreckung ein höherer Aufwand auf die Kommunen zukommt. Wenn in diesem Zusammenhang die CDU immer wieder betont, sie würde im Bürgerinteresse handeln, dann belegt die Realität etwas völlig anderes. Da können Sie ja noch behaupten, dass wir angeblich diese Proteste der Bürger so organisieren und steuern. Ich glaube, die Ursachen liegen da ganz woanders und die Thüringer Bürgerinnen und Bürger lassen sich nicht so einfach - auch nicht durch uns - zu Protest motivieren, wenn er nicht berechtigt wäre.

(Beifall DIE LINKE)

Aber der Protest ist berechtigt und deshalb gehen die Bürger auch auf die Straße, um ihr Recht wahrzunehmen. Ich kann Sie nur auffordern, lösen Sie das Problem der Straßenausbaubeiträge, sonst kommen Sie in eine Situation, die mit der Situation im Jahr 2004 vergleichbar ist. Dann regen Sie sich bitte nicht auf und schieben das wieder der Fraktion DIE LINKE in die Schuhe, dass wir den Wahlkampf nutzen, um hier die Bürger vor den Landtag zu bringen. Die Bürger werden von ganz allein kommen und werden ihr Recht einfordern, und zwar von Ihnen, weil Sie in der gesetzgeberischen Hauptverantwortung sind. Wir nehmen unsere Verantwortung als Opposition mit hoher Intensität, mit viel Fleiß und Wirksamkeit wahr.

(Unruhe CDU)

Aber was Sie hier leisten, ist nicht an dem Problem dran, sondern Sie versuchen Erscheinungen zu bekämpfen. Sie versuchen jetzt das Verfahren der Vollstreckung zu optimieren, anstatt ein bisschen Grips dahin zu verwenden, wie man Vollstreckung im Vorfeld verhindern kann - da haben wir gute Beispiele.

Ein Bürgermeister - dazu gehört der Herr von der Krone nicht -, ein vernünftiger Bürgermeister, der setzt

sich vorher mit seinen Bürgern hin, bevor er Abgabenbescheide erlässt. Erfahrungsgemäß sind dort weniger Probleme erkennbar: Dazu gehören auch einige von der CDU, ich nenne mal den Bürgermeister der Wolfsberggemeinde; der hat wiederkehrende Beiträge, der hat seit Jahren Ruhe. Sie brauchen ja nur innerhalb Ihrer Partei in den Erfahrungsaustausch zu treten. Aber es gibt auch andere Beispiele. Die Bürgermeister, die sich im Vorfeld mit ihren Bürgern hinsetzen, haben weniger zu tun mit Widersprüchen und damit auch weniger mit Vollstreckung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was Sie mit Ihrem Gesetz auch nicht aufgreifen, ist ein Problem, was insbesondere viele Zweckverbände gegenwärtig haben oder selbst geschaffen haben, indem sie nämlich ohne Vorankündigung öffentliche Bescheide durch Kontenpfändung versuchen zu „befriedigen“. Das führt natürlich bei den Schuldnern, bei den Bürgern zu ganz extremen Situationen. Wenn ohne jegliche Vorankündigung das Konto gepfändet wird, wissen Sie, ist damit auch das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und seiner Bank nachhaltig gestört. Jede Bank wird natürlich nervös, wenn auf einmal das Konto gepfändet wird. Das greifen Sie auch nicht an. Warum werden da nicht Schutzmechanismen entwickelt, dass man sagt, so etwas muss verhindert werden. Es geht um eine öffentliche Abgabe, da müssen wir die Bürger mitnehmen. Es nützt nichts, den Bürger nur als Adressat von Verwaltungshandeln zu begreifen. Wenn wir wirklich eine moderne Verwaltung wollen und ein modernes Land, dann müssen wir den Bürger als Partner begreifen und nicht als Adressat von Verwaltungshandeln. Es ist ungehörig, ohne Vorankündigung in das Vermögen der Bürger einfach reinzupfänden. Das kann ein Privater nicht. Ein Privater muss ein Gerichtsverfahren anstrengen. Wir haben dafür die gesetzlichen Regelungen geschaffen, dass wir bei dem Bürger ohne Vorankündigung in das Vermögen eingreifen können. Das ist aus meiner Sicht hochproblematisch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wäre auch sinnvoll gewesen, über eine Lösung nachzudenken, ob wir nicht im Bereich der Kommunalabgaben eine Regelung treffen, dass der Widerspruch zunächst aufschiebende Wirkung hat. Das würde zweierlei bewirken, nämlich zum Ersten, dass die Widersprüche schneller bearbeitet werden. Ich habe jetzt Fälle liegen, da werden Widersprüche aus dem Jahre 1999 bearbeitet - wir haben jetzt 2008. Der Bürger hat einen Anspruch darauf, Rechtsklarheit zu schaffen. Da können sie darauf verweisen, dass in der Verwaltungsgerichtsordnung steht, dass er nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen kann. Aber wollen wir wirklich die Bürger immer ins Klageverfahren zwingen, wollen wir wirklich Politik durch Gerichtsentscheidungen ersetzen? Zweitens würden

sich Vollstreckungsverfahren reduzieren.

Wir wollen Politik gestalten, dafür sind wir gewählt und das machen wir gemeinsam mit den Bürgern. Sie legen die Verantwortung immer in die Hände von Gerichten. Das kann im Einzelfall sinnvoll sein. Gerade bei Ihrer Politik habe ich manchmal in Gerichte höheres Vertrauen als in Sie, das ist schon klar. Aber das darf doch nicht Grundsatz bleiben oder werden. Also deshalb, warum nicht eine Regelung, dass Widersprüche aufschiebende Wirkung haben? Dann hätten wir das Problem der Vollstreckung nicht in diesem Maße.

Weitere Probleme, die wir im Gesetzgebungsverfahren nicht geklärt haben, das sind Fragen des Datenschutzes. Da hat selbst der Landesdatenschutzbeauftragte, der von Ihrer Partei kommt, mehr als Bauchschmerzen. Er sagt, es kann nicht sein, dass auf vorhandene Daten anderer Behörden so einfacher Zugriff möglich ist - das ist nicht gelöst.

Wir schaffen neue Ungerechtigkeiten hinsichtlich der Zinsberechnungen. Ich weiß, das ist jetzt ganz detailliert, aber ich möchte das an einem Beispiel erklären. Der Schuldner, der säumig ist, aber mit der Behörde eine Zahlungsvereinbarung trifft, muss für den Zeitraum der Säumnis 1,0 Prozent pro angefangenen Monat bezahlen, also 12 Prozent im Jahr. Dort, wo dann der Vollstreckungsbeamte zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Schuldner eine Vereinbarung abschließt, fallen nur 0,5 Prozent an. Also, wir fordern regelrecht die Bürger auf, sich nicht freiwillig mit der Behörde zu verständigen, sondern zu warten, bis der Vollstreckungsbeamte kommt. Das kann doch wohl nicht sein. Da müssen Sie mal erklären, wie Sie diese Ungerechtigkeit auch nur ansatzweise begründen? Für mich gibt es da keine Begründung, sondern Sie schaffen erneut Probleme, lehnen sich zurück und freuen sich, dass es ständig einen Konflikt auf kommunaler Ebene zwischen Bürgern und Behörden gibt. Das ist höchst unanständig. Sie sollten das selbst machen, dann können Sie das auch selbst austragen. Aber solche gesetzlichen Regelungen zu schaffen, dass auf der kommunalen Eben neue Widersprüche entstehen und dadurch neue Spannungsfelder, das ist höchst unanständig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch diese Reduzierung des Pauschalbetrags von 23 auf 10 €, die Fortsetzung der jetzigen Regelung, haben Sie gesagt, Sie wollen keine weitere Gebührenbelastung bei der Vollstreckung. Das ist doch ein Schlag ins Gesicht der Bürger. Durch Ihre Politik ist eine Vielzahl von Bürgern durch öffentliche Abgaben finanziell völlig überfordert und ausgerechnet bei der letzten Stufe fällt Ihnen ein, dass Sie auch mal an die Leistungsfähigkeit der Bürger denken müssen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da müssen Sie uns doch zustimmen.)

Das ist doch höchst unanständig. Nein, Sie müssen doch einfach Ihren Grundsatz an den Beginn setzen und müssen die Ursachen bekämpfen. Wenn Sie wollen, dass weniger vollstreckt wird, müssen wir zu einer Lösung finden, dass die Abgabenbelastung der Leistungsfähigkeit der Bürger entspricht.

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Ihnen kann man es ja nie recht machen.)

Da sind wir einfach dafür, aber nicht, dass die Leistungsfähigkeit der Bürger durch öffentliche Abgaben infrage gestellt wird. Sie setzen sich für Steuersenkungen auf der einen Seite ein und erhöhen gleichzeitig die Abgabenlast. Für den Bürger ist es egal, ob das „Steuern“ oder „Gebühren“ oder „Abgaben“ oder „Entgelte“ heißt; der fragt nur: Was kostet denn das öffentliche Gemeinwesen? Wenn wir mehr Vertrauen in das öffentliche Gemeinwesen haben wollen, muss es auch finanzierbar bleiben. Da fängt man nicht hinten bei der Vollstreckung an, sondern vorn bei der Erhebung der öffentlichen Abgaben. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/4707. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung mit Mehrheit zugestimmt.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4238 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung, die wir angenommen haben. Wer ist für diesen Gesetzentwurf der Landesregierung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Zahl von Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf der Landesregierung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte, Ihre Stimme durch Erheben von den Plätzen abzugeben. Wer für den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Ge

setzentwurf, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen ist diesem Gesetzentwurf mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Thüringer Gesetz zur Regelung der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern sowie zur Ände- rung weiterer Justizvorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4243 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten - Drucksache 4/4653 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4730 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4735 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hauboldt aus dem Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 4. Juli 2008 ist der Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Beeidigung von Dolmetschern und zur Ermächtigung von Übersetzern sowie Änderung weiterer Justizvorschriften“ in Drucksache 4/4243 nach erster Lesung am selben Tag an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 28. August 2008, in seiner 50. Sitzung am 25. September 2008, in seiner 52. Sitzung am 30. Oktober 2008 und in seiner 53. Sitzung am 27. November 2008 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. In der schriftlichen Anhörung gaben ihre Stellungnahme ab der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer - Landesverband Thüringen, Herr Thomas Notzke - Richter am Verwaltungsgericht und stellvertretendes Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz, die Landesarbeitsgemeinschaft der GebärdendolmetscherInnen Thüringen e.V.

Die Fraktion der CDU, meine Damen und Herren, hatte in Vorlage 4/2443 einen Änderungsantrag ein

gereicht. Dessen Änderungsvorschläge, unter anderem eine Regelung zur Beachtung des Zitiergebots, sind durch mehrheitlichen Beschluss in die Beschlussempfehlung des Ausschusses in Drucksache 4/4653 aufgenommen worden. Aus dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Vorlage 4/2434 fand die Regelung zur Einführung einer aktiven Eignungsprüfung anstelle eines passiven Nachweisverfahrens zum Belegen der fachlichen Qualifikation von Dolmetschern, Übersetzern und Gebärdensprachdolmetschern eine Mehrheit zur Aufnahme in die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Die von einer Mehrheit des Ausschusses beschlossene Eignungsprüfung über den mündlichen Sprachtest und die schriftliche Übersetzung orientiert sich an der Ausgestaltung der seit Jahren in Bayern praktizierten Regelungen. Die Änderungsvorschläge der Fraktion DIE LINKE zur Zentralisierung des Beeidigungs- und Ermächtigungsverfahrens und der Führung der Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnisse beim Thüringer Oberlandesgericht wurden dagegen mehrheitlich abgelehnt. Dem Plenum, meine Damen und Herren, liegt heute die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten in Drucksache 4/4653 vor.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte bekannt geben, dass in die Beratung des Tagesordnungspunkts 6 ein weiterer Änderungsantrag in die Beratung mit einfließt, und zwar der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/4735.