Protocol of the Session on November 14, 2008

dahin, dass ja die BSI-Maßnahmen bspw. Ende 2007 ausgelaufen sind. Begründet wird das mit geringer praktischer Relevanz. Wir schätzen das aber durchaus anders ein und glauben, dass gerade BSI-Maßnahmen sehr wirtschaftsnah waren. Meine Frage geht dahin, wie Sie das unter diesem Gesichtspunkt beurteilen.

Die zweite Frage ist: Es gibt ja auch Veränderungen bei Weiterbildungsmaßnahmen, die zweifelsohne ganz wichtig sind, um Integrationsfähigkeit zu erlangen. Meine Frage ist: Befürchten Sie ebenfalls einen Qualitätsverlust in der Aus- und Weiterbildung, indem die Bundesagentur in Zukunft nicht mehr verpflichtet ist, Qualität und Erfolg von Bildungsmaßnahmen zu überprüfen?

Zuerst mal zur BSI: Ich glaube nicht, dass die wieder eingeführt werden, die sind 2007 - wie Sie richtig sagen - ausgelaufen. Aber, wie gesagt, ich hatte ja darauf hingewiesen, dass wir schon daran interessiert sind, Infrastrukturmaßnahmen und Förderung in geeigneter Form letztendlich mit zu befördern.

Zum Thema „Weiterbildung“, das ist schwer zu sagen. Ich glaube, wir haben gute Erfahrungen im Bereich der Weiterbildung. Ich glaube, das ist auch der Grund, weshalb die Bundesagentur für Arbeit gesagt hat, die Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren gesammelt haben, sind so gut, dass wir uns übermäßige Kontrollmaßnahmen sparen können; ich sehe das so.

Weitere Nachfragen? Ist es eine Nachfrage? Dann bitte das anzeigen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Verschärfung von Sanktionen gegenüber Betroffenen? Wenn es um die Nichterfüllung von bestimmten Pflichten geht, droht z.B. für drei Monate Ausschluss von der Vermittlung.

Als zweite Frage: Wir haben gehört, dass ein Vermittlungsbudget neun eigenständige Förderinstrumente ersetzen wird. Wie der Einsatz erfolgt, das entscheiden dann die Vermittler. Hat die Landesregierung hier vor zur Umsetzung dieses Vermittlungsbudgets in Thüringen, das durch eine Rechtsverordnung abzusichern, dass hier mehr Rechtssicherheit besteht seitens der Betroffenen, sowohl der Vermittler als auch der Hartz-IV-Empfänger?

Fangen wir mal mit dem Zweiten an: Die Vermittler sind ja bei der Bundesagentur für Arbeit, da ist unser Zugriff relativ gering an der Stelle.

Die andere Sache - Sanktionen: Ich bin nach wie vor der Auffassung, wenn jemand bestimmte Vorgaben nicht erfüllt, müssen die auch sanktioniert werden. Das gilt im ganzen Leben. Das gilt natürlich auch in dem Zusammenhang, wenn ich irgendwo Hilfe und Förderleistungen des Staates in Anspruch nehme.

Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger, Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/4595.

Investitionszuschüsse für Wasserversorgungsanlagen der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW)

Das Kapitel 17 des Landeshaushaltsplans 2008/2009 (Allgemeine Finanzverwaltung) enthält den neuen Titel 894 01 des Kapitels 17 16 - Investitionszuschüsse für die Wasserver- und Abwasserentsorgung. Für das Jahr 2008 sind keine Mittel veranschlagt, ab 2009 bis 2012 ff. je 8 Mio. € als VE.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Anteil der o.g. Mittel ist für die TFW vorgesehen?

2. Für welche Maßnahmen und in welcher Höhe wurden durch die TFW wann Anträge gestellt?

3. Für welche Jahre und in welcher Höhe sind bisher Mittel für die TFW durch Verpflichtungsermächtigungen belegt?

4. Für welche weiteren Fördermittelempfänger sind, neben der TFW, für welche Investitionen Fördermittel in welcher Höhe geplant und bisher durch VE gebunden?

Es antwortet Staatssekretär Baldus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Gerstenberger

beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Vorbemerkung: Der Titel wurde mit dem ausschließlichen Ziel geschaffen und mit Mitteln ausgestattet, um vor dem Hintergrund der nicht mehr verfügbaren KFA-Mittel auch künftig Investitionen der Thüringer Fernwasserversorgung fördern zu können. Die Erläuterungen zu diesem Titel enthalten daher eine Beschränkung auf die Wasserversorgung.

Zu Frage 1: Der gesamte Betrag ist für die Förderung von Investitionen der TFW vorgesehen.

Zu Frage 2: Die TFW hat im II. Quartal 2008 die Förderung der Maßnahmen beantragt, die zur Umsetzung des vom Verwaltungsrat der TFW am 25. April 2008 dem Grunde nach beschlossenen Konzepts zur Fernwasserversorgung Ostthüringen erforderlich sind. Es handelt sich dabei um fünf Maßnahmekomplexe mit insgesamt 18 Einzelvorhaben mit einem förderfähigen Gesamtinvestitionsumfang von 53.570.000 €.

Zu Frage 3: Das TMLNU und die TFW beabsichtigen in Kürze, also im Jahr 2008, einen Zuwendungsvertrag zu unterzeichnen, mit dem die je 8 Mio. € in den Jahren 2009 bis 2012 vollständig bewilligt sein werden.

Zu Frage 4: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Gerstenberger bitte.

Herr Staatssekretär, wenn es sich um 18 Einzelmaßnahmen in fünf Komplexen mit 53 Mio. € Gesamtanforderungen handelt und gefördert werden soll in den Jahren 2009 bis 2012 mit jeweils 8 Mio. €, so heißt das, es sind 32 Mio. €. Nach welchen Kriterien wird die Auswahl der 32 Mio. € Förderung für die 53 Mio. € beantragten Mittel vorgenommen?

Ihrer Frage liegt eine Fehlinterpretation meiner Antwort zu Ihrer Frage 2 zugrunde, offensichtlich. Das förderfähige Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 53.570.000 €, der Anteil der Fördermittel zur Finanzierung dieser Gesamtinvestition umfasst 32 Mio. €.

Die zweite Frage bitte.

Die zweite Frage, Herr Staatssekretär: Ich hatte um Antwort gebeten, für welche Maßnahmen? Nun haben Sie diese Maßnahmen nicht benannt, sondern nur pauschal. Wäre es möglich, dass Sie uns die Einzelaufstellung der Maßnahmen noch nachreichen?

Ja.

Es gibt weitere Nachfragen. Abgeordneter Kummer.

Herr Staatssekretär, Sie hatten ausgeführt zu Frage 1, dass alle Mittel für die TFW vorgesehen sind. In der Erläuterung des Titels steht, es würde nur um die Förderung der Wasserversorgung gehen. Nun ist ja die TFW nicht der einzige Wasserversorger in Thüringen. Gibt es denn die Möglichkeit, dass ein anderer Wasserversorger aus diesem Titel noch Geld bekommen könnte?

Nein.

Gibt es noch eine weitere Nachfrage, die letztmögliche?

Bitte.

Herr Staatssekretär, ich habe eine zweite Frage. Mich würde noch interessieren - Sie hatten ja davon gesprochen, es geht nach dem im II. Quartal beschlossenen Konzept -, können wir jetzt davon ausgehen, die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind Maßnahmen zur Umsetzung der Anbindung der Talsperre Leibis an Ostthüringen, also an das Weida-System?

Die Maßnahmen, die zur Vervollständigung des Versorgungskonzepts für Ostthüringen noch erforderlich sind.

Danke. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kummer, Faktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4596.

Investitionszuschüsse für die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW)

Im Landeshaushaltsplan des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 2008/ 2009 sind im neuen Titel 883 04 des Kapitels 0905 41 Mio. € (2008) und 11 Mio. € (2009) für Investitionen in Abwasserent- und Wasserversorgungsanlagen veranschlagt. Der übergroße Anteil ist durch Verpflichtungsermächtigungen (VE) gebunden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird ein Teil der o.g. Mittel durch die TFW in Anspruch genommen?

2. Wenn ja, für welche Maßnahmen und in welcher Höhe wurden durch die TFW wann Anträge gestellt?

3. Welche Maßnahmen sind bisher bewilligt?

4. Welche Bewilligungen sind bis Ende 2009 vorgesehen?

Es antwortet Staatssekretär Baldus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Ich stelle meiner Beantwortung eine Vorbemerkung voraus. Die neuen Titel 09 05 883 04 für 2008/2009 eingestellte Mittel dienen der Abfinanzierung der in den Vorjahren im Titel 17 120 883 11 aus dem Kommunalen Finanzausgleich ausgesprochenen Verpflichtungsermächtigungen.