Protocol of the Session on November 13, 2008

(Beifall SPD)

Die Landesregierung ist in den verschiedenen Bereichen der Ausländer- und Flüchtlingspolitik gut aufgestellt und wird auch künftig im Interesse einer hu

manen sowie Menschenrechte achtenden Ausländer- und Flüchtlingspolitik handeln. Ich bitte Sie daher, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4521 sowie den vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes abzulehnen.

Lassen Sie mich abschließend noch zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige“ Stellung nehmen. Das Anliegen, auch Personen, die nicht Bürger eines EU-Mitgliedstaats sind, auf kommunaler Ebene wählen zu lassen, war in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand gesetzgeberischer Initiativen auf Bundesebene. Zuletzt hatte sich der Innenausschuss des Bundesrats am 27. September 2007 mit einem derartigen Antrag befasst. Im Ergebnis haben sowohl der federführende Rechtsausschuss als auch der Innenausschuss dem Bundesrat mehrheitlich empfohlen, den Gesetzentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die Landesregierung hat dieses Votum damals mitgetragen. Neue Gesichtspunkte sind aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht ersichtlich. Die Sach- und Rechtslage ist insoweit unverändert. Die Zuerkennung des Wahlrechts ist kein Mittel der Integration, sondern setzt Integration voraus, wie es bereits die Abgeordnete Meißner dargelegt hat. Weiteres brauche ich dazu meines Erachtens nicht zu sagen. Ich bitte Sie daher, auch diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Herr Minister? Herr Minister Scherer, Frau Leukefeld würde Ihnen gern noch eine Frage stellen. Gestatten Sie das?

Ja.

Bitte, Frau Abgeordnete Leukefeld.

Herr Minister, ich wollte Sie nicht unterbrechen. Sie haben klar begründet, warum Sie unseren Antrag Flüchtlingspolitik ablehnen. Kennen Sie die Empfehlung des Gleichstellungsausschusses im Ergebnis der Anhörung, Herr Minister, und lehnen Sie diese auch ab? Das wäre meine Frage.

Ich kenne den Entschließungsantrag oder den Antrag der CDU-Fraktion, die anderen Anträge sind mir bisher nicht zugegangen.

Es gibt offensichtlich eine weitere Nachfrage. Gestatten Sie diese? Moment mal, gestatten Sie diese?

Ja.

Es geht nicht um einen Antrag. Es geht um die Empfehlung, die der Gleichstellungsausschuss im Ergebnis der durchgeführten Anhörung erarbeitet hat, die protokollarisch festgehalten sind, ob Sie diese kennen? Erstens. Und zweitens, ob Sie diese auch ablehnen?

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Da müs- sen wir Sie mal in den Gleichstellungs- ausschuss einladen.)

Da müssen Sie mir konkret sagen, eine Frage stellen, welche Meinung Sie vertreten und ob ich die ablehne oder nicht, dann gebe ich Ihnen gerne eine Antwort. Ich kann keine pauschale Antwort zu einer ganzen Antragszusammenfassung geben, ob ich das ablehne oder nicht.

Frau Abgeordnete Berninger, eine weitere Redeanmeldung? Bitte.

Ich möchte gern den Wissensstand des Ministers ein wenig auf den aktuellen Stand bringen und aus dem Bericht des Gleichstellungsausschusses zitieren.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Der Be- richt war erst heute früh im Postfach.)

Dort ist nämlich auf Seite 21 ein Punkt formuliert, den ich jetzt einfach mal vorlese:

„1. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund Handlungsbedarfe in folgenden Bereichen bestehen: Erarbeitung bzw. so vorhanden Überarbeitung des Integrationskonzeptes für Mig

rantinnen, Migranten und Flüchtlinge; verbesserte Angebote der Sprachförderung unabhängig vom Rechtsstatus, insbesondere auch berufsbezogene Deutschkurse; Mindeststandards der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Einzelwohnungen, hierzu als erster Schritt Erlass einer Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 4 Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz zu Gemeinschafts- und Einzelunterkünften sowie den Gründsätzen von Versorgung und sozialer Betreuung mit bevorzugter Unterbringung von Familien, Frauen, älteren und traumatisierten Flüchtlingen in Wohnungen bzw. der Sicherstellung und Wahrung von Privatsphäre in den Gemeinschaftsunterkünften; Verbesserung der Information über und Vernetzung der aktuellen Hilfsangebote für Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge; Verbesserung der Anerkennung beruflicher Abschlüsse; Verbesserung der beruflichen Integration“. Ich zitiere jetzt auszugsweise: Anforderungen an die ARGEn und die jeweils zuständigen Behörden des Landes; Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse; Förderung der interkulturellen Kompetenz in Ämtern und Behörden, besonders auch in ARGEn; stärkere Unterstützung der von Gewalt bedrohten und betroffenen Frauen und Ausbau der Männerberatung; Finanzierung eines psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge. Das sind die Punkte, die der Gleichstellungsausschuss mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion beschlossen hat.

Ich möchte, wenn ich schon noch einmal hier vorn bin, zum Antrag Kommunalwahlrecht für Drittstaatenangehörige auch noch darauf hinweisen, dass es in der Stadt Gera bereits 2001 einen Beschluss des Stadtrats gegeben hat, sich für dieses Kommunalwahlrecht für Drittstaatenangehörige einzusetzen, und zwar unter der Prämisse, dass die Integration aller Migrantinnen und Migranten in die Gesellschaft eine wesentliche Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen ist. Wenn Sie Interesse haben, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen einen Brief des Oberbürgermeisters der Stadt Gera vom Mai 2008 gern zur Verfügung stellen, in dem dieser Beschluss erwähnt ist. Meines Wissens hat mindestens einer der heute hier anwesenden CDU-Landtagsabgeordneten damals auch dem Beschluss zugestimmt. Es würde mich doch sehr wundern, wenn dieser Beschluss jetzt plötzlich für diesen Abgeordneten nicht mehr gelten würde.

(Beifall DIE LINKE)

Ich würde mal nachliefern, dass das, was Frau Berninger jetzt zitiert hat, öffentlich zitierfähig ist, nachzulesen auf den Seiten 21 und 22 des Berichts des Gleichstellungsausschusses gemäß § 86 Abs. 6

der Geschäftsordnung zu der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD und der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und den jeweiligen Antworten der Landesregierung in der Drucksache 4/4608, gedruckt am 12. November 2008. Das hat mir die Landtagsverwaltung gerade zur Verfügung gestellt, weil ich zum Teil mitbekommen habe, dass es Kritik daran gab, dass aus Ausschüssen zitiert wird. Demzufolge möchte ich die Lesefassung gleichzeitig noch mit anempfehlen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Der Be- richt war erst heute früh in der Post, des- halb können ihn noch nicht alle gelesen haben.)

Frau Abgeordnete Tasch, ich habe Ihnen jetzt die Drucksachennummer genannt. Es geht mir ganz einfach darum, den Service zu erweitern und Ihnen zu sagen, dass das, was Frau Berninger vorgetragen hat, auch nachzulesen ist.

Ich glaube, ich kann jetzt die Aussprache schließen. Wir kommen zu den Überweisungsverfahren.

Zu Tagesordnungspunkt 7 a ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Innen-, den Gleichstellungsausschuss sowie den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wir stimmen der Reihe nach darüber ab.

Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion Die LINKE, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes, das ist die Drucksache 4/4564, an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung an den Innenausschuss ist abgelehnt.

Wer der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Gleichstellungsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung ist abgelehnt worden.

Wer den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke, das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ist auch abgelehnt worden.

Ich komme jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 7 b, zum Antrag in Drucksache 4/4374, das ist der Antrag zum kommunalen Wahlrecht für Drittstaatenangehörige. Auch wieder die gleiche Abfolge: Wer der Überweisung an den Innenausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung an den Innenausschuss ist abgelehnt.

Wir kommen zum Überweisungsantrag an den Gleichstellungsausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke, das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ist ebenfalls abgelehnt worden.

Demzufolge kommen wir jetzt, weil die Ausschussüberweisungen alle abgelehnt sind, zur direkten Abstimmung über den Antrag.

Vorher eine Beantragung wahrscheinlich einer namentlichen Abstimmung. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.

Des gesamten Antrags, Herr Blechschmidt?

Des gesamten Antrags.

Dann bitte ich darum, dass die Stimmkarten eingesammelt werden.

Ich nehme an, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben, demzufolge kann jetzt ausgezählt werden.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4374 vor. Es wurden 81 Stimmen abgegeben, es haben mit Ja 36 gestimmt, mit Nein 45, damit ist der Antrag abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).

Ich komme nun in c) zur Abstimmung über den Antrag in Drucksache 4/4521 und möchte hier noch einmal auch für das Protokoll für Sie zur Kenntnis bekannt geben, dass Frau Abgeordnete Berninger darauf hinwies, dass in diesem Antrag auf der Seite 4 unter Punkt 9 statt „Aufenthaltsgesetz“ „Beschäftigungsverfahrensverordnung“ stehen muss. Hier ist ebenfalls Ausschussüberweisung an den Innen-, den Gleichstellungs- und den Justizausschuss beantragt worden.

Wir werden also zunächst darüber abstimmen. Wer diesen Antrag an den Innenausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Die Überweisung an den Innenausschuss ist abgelehnt worden.

Wir kommen zur Überweisung an den Gleichstellungsausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss ist abgelehnt worden.

Wir kommen zur Überweisung an den Justizausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung an den Justizausschuss ist abgelehnt worden.

Demzufolge stimmen wir nun direkt über diesen Antrag ab und es ist mir signalisiert worden während der Zeit, in der vorhin gezählt worden ist, dass die Fraktion DIE LINKE die Punkte 1 und 7 aus diesem Antrag namentlich abstimmen möchte. Ich glaube Herr Blechschmidt, das wollten Sie noch einmal signalisieren.

Ja, Frau Präsidentin, aber bitte einzeln. 1 und 7 jeweils einzeln namentliche Abstimmung.

Ja, im Verfahren gehen wir wie folgt vor: Wir stimmen also erst den Punkt 1 namentlich ab.

(Unruhe im Hause)