Protocol of the Session on November 13, 2008

(Zwischenruf Abg. Stauche, CDU: Das ist eine persönliche Unterstellung, die ich mir verbitte.)

Ich habe gerade einen Eindruck meinerseits beschrieben, das darf ich, glaube ich. Selbst der Ausländerbeauftragte der Thüringer Landesregierung, Herr Peters - ich bin froh, dass Sie heute zur Debatte hier sind -, hat in der Anhörung des Gleichstellungsausschusses von Gemeinschaftsunterkünften als Notlösungen gesprochen.

(Zwischenruf Abg. Stauche, CDU: Klar ist das eine Notlösung.)

(Beifall DIE LINKE)

Ich werde nicht alle unsere Punkte aus dem Gesetzentwurf vortragen, sondern nur einige ausgewählte, zum Beispiel auch den Punkt 1 d unseres Gesetzentwurfs. Hier geht es nämlich darum, dass

Menschen, die voraussichtlich oder tatsächlich länger als ein Jahr in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, unter bestimmten Ausschlusskriterien automatisch dann in Einzelformen des Wohnens untergebracht werden können. Frau Stauche, Sie haben gesagt, dass die Menschen nach einem halben oder Dreivierteljahr wieder weg sind. Ich würde gern wissen, ob Sie das zahlenmäßig belegen können. Ich weiß nämlich, dass die Mehrheit der Flüchtlinge, die in Thüringen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, erheblich länger als ein Jahr, manchmal sogar acht, neun, zehn, zwölf Jahre in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind - in dieser ausgrenzenden Situation am Rande von Landkreisen und in schlimmen baulichen Zuständen. Und das kann einfach auch nicht das Leitbild einer christlich definierten Fraktion sein, die morgens immer erst betet, bevor sie die Zeitung aufschlägt.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist einfach - jetzt kriege ich wieder einen Ordnungsruf - eine Schweinerei, wie hier mit Menschen umgegangen wird. Frau Stauche, Sie haben gesagt, es sei unbezahlbar für die Landkreise und kreisfreien Städte. Ich weiß nicht, Frau Leukefeld, ist Suhl inzwischen pleite gegangen, weil die Unterbringungssituation dort unbezahlbar wäre? Ich glaube, das ist nicht der Grund, warum Suhl eventuell finanzielle Schwierigkeiten hat.

Wir beantragen weiterhin in unserem Gesetzentwurf, dass das für Ausländer- und Asylrecht zuständige Ministerium ermächtigt wird, eine Rechtsverordnung zu Art, Umfang und Ausstattung der Unterbringungsformen sowie zu Grundsätzen der Versorgung und der sozialen Betreuung zu erarbeiten. Das ist ein Satz, der bisher auch schon im Flüchtlingsaufnahmegesetz steht. Wir wollen zusätzlich einfügen, dass Flüchtlings- und Wohlfahrtsorganisationen bei der Erarbeitung dieser Rechtsverordnung einbezogen werden. Bisher, obwohl es im Gesetz stand, ist keine Rechtsverordnung erlassen worden, was es auch Landkreisen einfach gemacht hat, die Billiganbieter für die Unterkünfte zu verpflichten. Bisher gibt es lediglich ein vom Landesverwaltungsamt erstelltes Musterblatt, das man an die Verträge als Anlage anhängen kann.

Wir beantragen des Weiteren, den § 6 im Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz, der das Benutzungsverhältnis und die Gebühren und Erstattungspflichten regelt, zu ändern, weil die Absätze 2 bis 5 einfach absurd sind. Die sind rechtswidrig und, wie wir wissen, nicht gerichtsfest. Ich will Ihnen das an einem Beispiel erläutern. In Eisenach lebte in der Gemeinschaftsunterkunft eine Familie mit vier Kindern. Der Familienvater verfügte durch Erwerbsarbeit über ein eigenes Einkommen. Im April 2005 war der Stand

so, dass der Kläger - also der Flüchtling hat sich gegen diese Gebühren gewehrt - mit seiner Familie eine Wohnung in der Gemeinschaftsunterkunft mit einer Wohnfläche von 46,40 m² bewohnt hat. Laut dem Mietspiegel der Stadt Eisenach würden auf dem Wohnungsmarkt für eine modernisierte Wohnung in einem guten Zustand in vergleichbarer Größe Mietkosten in Höhe von 208,80 € anfallen mit einem Quadratmeterpreis von 4,49 €. Der Flüchtling musste in der Gemeinschaftsunterkunft, wo wir alle wissen, dass es mit einer modernisierten Wohnung in einem guten Zustand nicht zu vergleichen ist, Miete in Höhe von 525 € bezahlen. Das entspricht einem Quadratmeterpreis über 11 €.

Im August 2005 hat sich die Situation noch einmal geändert. Da wohnte die Familie dann auf 76 m², musste 633,37 € bezahlen. Eine vergleichbare Wohnung in Eisenach hätte 284 € gekostet. Der Familienvater hat sich gewehrt. Vor Gericht wurde durchgesetzt, nämlich am Verwaltungsgericht in Gera, dass die Familie in eine Wohnung umziehen darf. Vom Sozialgericht in Gotha wurde festgelegt, dass die Ausländerbehörde die gezahlten Nutzungsentgelte zurückzahlen muss. Eine absurde Regelung, wie sie im Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz bisher steht. Wir wollen dies streichen.

(Beifall DIE LINKE)

Zu unserem Antrag für eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik in Thüringen: Gleich im ersten Punkt beziehen wir uns auf eine viel beklagte Regelung, nämlich die Residenzpflicht. Seit Jahren fordern Flüchtlingsorganisationen, dass die Residenzpflicht abgeschafft werden muss, gerade wenn man die Situation der in Thüringen untergebrachten Flüchtlinge sieht, wovon viele in den Landkreisen ganz abgelegen wohnen müssen. Wir wollen die Rechtsverordnung so gestalten, dass das Gebiet des Freistaats Thüringen das Gebiet sein soll, wo sich Flüchtlinge, unabhängig, in welchem Landkreis sie untergebracht sind, vorübergehend aufhalten können. Wir haben uns dabei orientiert an dem Modell der Regierungsbezirke in Hessen. Sie wissen alle ganz genau, Hessen ist nicht linksregiert, trotzdem haben dort die Flüchtlinge die Möglichkeit, sich innerhalb der Regierungsbezirke - ich denke, es sind vier - bewegen zu dürfen.

(Zwischenruf Abg. Stauche, CDU: Wir haben aber keine Regierungsbezirke.)

In der öffentlichen Anhörung, die der Gleichstellungsausschuss am 13. März durchgeführt hat, ist auch auf die Residenzpflicht von mehreren Anzuhörenden eingegangen worden. Im Bericht dazu kann man lesen, dass die Residenzpflicht ein sehr großes Problem darstelle mit der Begründung ursprünglich, man müsse während des Asylverfahrens Zugriff auf die

Asylbewerber haben. Aber es wurde von den Anzuhörenden auch gesagt, dass diese Residenzpflicht ein Rassismus beförderndes Mittel sei, zum Beispiel - ich will das hier zitieren - „Die Regelung der Residenzpflicht und das Polizeiaufgabengesetz hielten die Polizei an, auf Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen alle fremdländisch aussehenden Personen zu kontrollieren. Beobachter solcher Kontrollen, also Passantinnen und Passanten, unterstellen dann Straftaten, Rassismus wird durch solches Handeln verstärkt.“ - also eine Rassismus befördernde Regelung zusätzlich zu den Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit, die Flüchtlinge durch die Residenzpflicht hinnehmen müssen.

Ein weiteres Beispiel für die Absurdität dieser Residenzpflicht ist das eines Abiturienten aus Arnstadt, wohnhaft in der Gemeinschaftsunterkunft in Gehlberg im Ilm-Kreis. Er gehörte zu einem der Besten seiner Abiturklasse und wollte gern in Jena studieren. Er hatte ein Stipendium zugesagt, den Studienplatz zugesagt, konnte aber nicht in Jena studieren, da die Ausländerbehörde nicht bereit war, die Residenzpflicht für dieses Studium zu lockern. Inzwischen ist das Asylverfahren der Familie abgeschlossen und sowohl seine Eltern als auch er selbst hatten nichts Besseres und nicht Eiligeres zu tun, als das Land Thüringen zu verlassen. Wer sollte es ihnen verübeln?

Wir wollen in Punkt 2 unseres Antrags zwei Sätze streichen aus der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die nämlich noch angelehnt sind an eine Fassung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die schon 1997 geändert wurde. Der in § 3 Asylbewerberleistungsgesetz geregelte Vorrang für Sachleistungen wurde zum 1. Juni 1997 gelockert. Leistungsgewährung in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen sind nach diesem Gesetzestext des Asylbewerberleistungsgesetzes gleichrangig zu bewerten.

Nichtsdestotrotz steht selbst 2008, 11 Jahre nach dieser Änderung, immer noch in den Thüringer Verwaltungsvorschriften drin, dass Kommunen, die dem Flüchtling Bargeld gewähren wollen, vorher das Landesverwaltungsamt um Erlaubnis fragen müssen. Diese Formulierung ist rechtswidrig. Deswegen wollen wir sie streichen. Wir haben schon im vorigen Jahr einen sehr wichtigen Hinweis von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Ausländerbehörden, genau die Zahlungen der Leistungen in Form von Bargeld betreffend, bekommen. Am Beispiel der Stadt Jena, wo sich der Stadtrat für die Bargeldleistungen ausgesprochen hatte, kann man sehen, dass das Landesverwaltungsamt dieses abgelehnt hat. Ich finde es schade, dass sich Jena da nicht gerichtlich gewehrt hat. Ich glaube, die Stadt Jena hätte diesen

Prozess gewonnen und könnte inzwischen Bargeld an Flüchtlinge auszahlen.

Wir wollen im Punkt 4.1, im Kapitel „Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt“ Änderungen vornehmen. Wir wollen die Formulierungen klarer fassen, weil wir glauben, dass die im Bundesgesetz beschriebenen Leistungen offensichtlich durch einige Ausländerbehörden nicht verständlich genug aufgeschrieben sind bzw. der durch die Thüringer Verwaltungsvorschrift gebotene Spielraum einer restriktiven Auslegung genutzt werden kann. Das wollen wir einschränken. Wir wollen, dass ganz klare Formulierungen in der Verwaltungsvorschrift sind, damit Flüchtlinge die medizinischen Leistungen erhalten, die ihnen auch tatsächlich zustehen, die menschenrechtlich auch geboten sind. Beispielsweise damit Flüchtlingskinder, die ein Loch im Zahn haben, nicht den Zahn gezogen bekommen, weil das ein paar Euro billiger ist, sondern das Recht darauf haben, dass dieser Zahn behandelt wird.

Wir wollen weiterhin die Verteilung nach der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung in der Hinsicht ändern, dass nicht mehr nach vorgegebenen Zahlen bzw. Quoten Flüchtlinge in Thüringen verteilt werden, sondern dass sowohl kulturelle als auch soziale Kriterien beachtet werden können und sich die Kreise und kreisfreien Städte gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt und in Abstimmung mit kommunalen Spitzenverbänden, Wohlfahrtsorganisationen und Flüchtlingsorganisationen über die Verteilung von Flüchtlingen in Thüringen einigen können.

Zu unserem Punkt 4, der Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen, wird sich eine meiner Kolleginnen noch äußern. Die Punkte bzw. Kriterien, die wir für eine Bleiberechtsregelung vorschlagen, sind Ihnen hinlänglich bekannt, das haben wir schon öfter hier im Landtag beantragt. Wir glauben, dass es falsch ist, eine Stichtagsregelung zum 1. Juli 2007 festgelegt zu haben. Wir wollen eine gleitende Altfallregelung, die auch Flüchtlinge dann betrifft, die nach dem 1. Juli 2007 die Kriterien erfüllen. Bekannt ist Ihnen, dass wir eine geringere Anzahl an Jahren des Aufenthalts hier fordern und dass wir auch soziale Komponenten in die Bleiberechtsregelung einbringen wollen.

Zu Punkt 6, den verbindlichen Verwaltungshinweisen zum Umfang des Schutzes nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Bisher gibt es keine solche verbindlichen Verwaltungshinweise. Und nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Privat- und Familienleben vorschreibt, greift bei Menschen mit langjährigem Aufenthalt eine erzwungene Aufenthaltsbeendigung in eben dieses Recht ein, so dass Abschiebungen in solchen Fällen nur unter ganz engen Voraussetzun

gen zulässig sind. Als faktisch integriert gelten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere Menschen, die einen Großteil ihres Lebens hier bzw. in einem der europäischen Länder verbracht haben, die gesellschaftlich integriert sind und keine schweren Straftaten begangen haben. Dies trifft im Regelfall, meine Damen und Herren, auf hier geborene bzw. hier aufgewachsene Kinder und Jugendliche zu, deren Abschiebung nach erfolgter Integration in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig sei, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. In Expertenkreisen ist diese Thematik bekannt als Verwurzelungsproblematik.

Wir beantragen weiterhin ein Bildungsprogramm für Beschäftigte sowohl in der Flüchtlingssozialarbeit in den Unterkünften und in den Ausländer- und Sozialbehörden. Der Gleichstellungsausschuss geht in seinem Bericht noch ein bisschen darüber hinaus und möchte auch die Mitarbeiter in den ARGEn für ein solches Bildungsprogramm, Fortbildungsprogramm zugänglich machen. Wir wollen, dass dem Landtag von der Landesregierung bis zum März nächsten Jahres ein Konzept für ein landesweites Beratungsnetzwerk für Flüchtlinge vorgelegt wird. Ein landesweites Beratungsnetz wäre gar nicht zwingend geboten, wenn die Verteilung der Flüchtlinge anders geregelt wäre. Wenn nämlich Flüchtlinge in den Städten untergebracht würden, dann wäre zumindest die Erreichbarkeit von Beratungsangeboten gegeben, aber das wollen Sie ja nicht, meine Damen und Herren.

Außerdem wollen wir einen verbindlichen Erlass zur Beschäftigungsverfahrensverordnung auf den Weg bringen. Hintergrund dessen ist, dass in einigen Ausländerbehörden langjährig gestattete und geduldete Menschen immer noch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, dass Anträge darauf, arbeiten zu dürfen, immer noch abgelehnt werden. Anscheinend ist den Behörden das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Jahr 2007 irgendwie verborgen geblieben. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf hat nämlich die Bundesregierung ausgeführt, ich zitiere: „Ungeachtet der weiterhin bestehenden Ausreisepflicht sollen diejenigen Ausländer mit § 2 Abs. 1 privilegiert werden, die ihre Ausreisepflicht nicht rechtsmissbräuchlich vereitelt haben. Nach Einschätzung des Gesetzgebers kann auch im Hinblick auf die Änderung der Beschäftigungsverfahrensordnung bei einem Voraufenthalt von vier Jahren davon ausgegangen werden, dass bei den Betroffenen eine Aufenthaltsperspektive entsteht, die es gebietet“ - so der Bundesgesetzgeber - „Bedürfnisse anzuerkennen, die auf eine bessere soziale Integration gerichtet sind.“

Zum Punkt 10 unseres Antrags nur ganz kurz: Wir wollen, dass die Landesregierung im Bundesrat bei

der Beratung des sogenannten Gendiagnostikgesetzes darauf hinwirkt, dass der Schutz der persönlichen Informationen aus genetischem Material lückenlos auch für Menschen mit Migrationshintergrund gilt und nicht Flüchtlinge und Menschen im Asylverfahren beispielsweise von diesem Schutz ausgeschlossen sind.

Das sind unsere Anträge, meine Damen und Herren. Wir dachten, die CDU würde sich nicht einer sachlichen Debatte verweigern. Sie wissen ja selbst, was in diesem Jahr alles passiert ist, angefangen im Januar mit Protesten von Bewohnerinnen der Gemeinschaftsunterkunft in Katzhütte, im Sommer dann schlossen sich Flüchtlinge aus der Gemeinschaftsunterkunft in Gehlberg im Ilm-Kreis den öffentlichen Protesten an. Wir hatten auch hier im Haus ausführliche Debatten beispielsweise im Gleichstellungsausschuss. In zehn Sitzungen hat sich der Gleichstellungsausschuss mit den Großen Anfragen der CDUFraktion und der SPD-Fraktion zur Flüchtlingspolitik beschäftigt. Ich habe die Öffentliche Anhörung im März schon erwähnt. Hier waren über 20 Anzuhörende angefragt, 18 haben sich dann entweder in schriftlichen oder auch mündlichen Stellungnahmen geäußert. Insbesondere die Punkte, die wir in unseren Anträgen verarbeitet haben, wurden in dieser Anhörung angesprochen.

Mit Ihrem sogenannten Alternativantrag, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, düpieren Sie diese Expertenstellungnahmen. Sie ignorieren völlig, was dort an Problemen vorgetragen wurde. Sie ignorieren völlig, was dort an Lösungsvorschlägen vorgetragen wurde. Ihr Antrag ist, gelinde gesagt, eine Unverfrorenheit. Ich finde, Sie sollten sich dieses Antrags wirklich schämen.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist ein formaler Trick, damit Sie unseren Antrag für eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik nicht abstimmen müssen. Wir wollten nach einer Überweisung und Behandlung in verschiedenen Ausschüssen, nämlich dem Innenausschuss, dem Gleichstellungsausschuss und dem Justizausschuss, konkret über die einzelnen Punkte mit Ihnen streiten. Wir wollten auch konkret einzelne Punkte einzeln abstimmen lassen. Das haben Sie vorausgesehen; dem verweigern Sie sich. Ihren Antrag, wenn es nicht so traurig wäre, müsste ich ihn als lächerlich bezeichnen. Aber man kann es so nicht nennen, es ist traurig.

Sie schreiben, was wünschenswert wäre, z.B. die Rechtsverordnung für die Mindeststandards. Wenn Sie sich das wünschen, dann könnten Sie dem entsprechenden Punkt in unserem Antrag zustimmen, aber das widerstrebt Ihnen. Sie wollen Prüfungen, die überhaupt nicht mehr nötig sind nach der ganzen Debatte in diesem Jahr. Ihr sogenannter Alternativan

trag gehört - na ja - auf den Müllhaufen in diesem Landtag, er ist noch nicht einmal ein Schaufensterantrag, meine Damen und Herren.

Frau Abgeordnete Berninger, Sie hatten mich ja vorhin schon aufgefordert bei einer Äußerung von Ihnen. Wir haben jetzt auch noch einmal beraten. Mäßigen Sie sich hier in Ihrer Wortwahl. Also Sie hatten vorhin bei „Schweinerei“ eine grenzwertige Äußerung, dann ging es um „Unverfrorenheit“. Wenn das in dem Stil weitergeht, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf, aber ich warne Sie erst einmal, dass Sie sich bitte mäßigen könnten.

Danke, Frau Präsidentin. Es wird mir leichtfallen, mich zu mäßigen, ich bin nämlich gleich am Ende.

(Unruhe CDU)

Ich möchte fünf Abgeordnete der CDU-Fraktion noch einmal ganz persönlich ansprechen und Sie einfach zum Umdenken anregen. Das sind die Mitglieder oder ehemaligen Mitglieder des Gleichstellungsausschusses. Herr Panse, Herr Abgeordneter Grüner, Frau Lehmann, Frau Tasch und das ehemalige Mitglied des Ausschusses Frau Lieberknecht, jetzt Ministerin, gerade Ihnen müsste die Schamesröte ins Gesicht steigen mit Blick auf Ihren sogenannten Alternativantrag. Ich kann Sie eingedenk der Diskussionen im Gleichstellungsausschuss und auch der gemeinsamen Empfehlung, die sie dort einstimmig beschlossen haben, nur noch mal dringend ersuchen, diesen Antrag zurückzuziehen und sich einer sachlichen Debatte zu unseren vorgeschlagenen Änderungen in der Flüchtlingspolitik nicht zu verweigern. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Grüner, CDU: Wir sind immer sachlich im Ausschuss.)

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Pelke zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns heute zu mehreren Anträgen und Gesetzentwürfen zu äußern, wo es um die Frage geht: Wie gehen wir mit Menschen um, die hier in unser Land kommen, weil sie im eigenen Land nicht leben können? Ich glaube, es ist ein ganz wesentli

ches Thema, das sich allerdings nicht dazu eignet, parteipolitisch-ideologisch zu argumentieren, und auch gar nicht zu Populismus. Ich unterstelle zunächst allen hier im Haus, dass Sie das Beste wollen unter humanitären Aspekten für die Menschen, die zu uns kommen. Insofern, Frau Berninger, ich kann das zwar verstehen, ich hätte es nur so nicht formuliert, wie Sie es formuliert haben. Den Antrag der Fraktion der CDU betrachte ich nicht als Bösartigkeit oder als sonst irgendetwas ganz Schlimmes. Der ist einfach weichgespült, weil diese Fraktion sich an bestimmten Punkten nicht positionieren will, aber das ist in dieser Frage natürlich auch nichts Neues. Das heißt, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag ist so allgemein, da kann man eigentlich nur die Hand heben, da kann man nichts verkehrt machen. Ich hätte mir aber gewünscht, dass Sie zumindest bereit sind, alle anderen vorliegenden inhaltlichen Grundlagen auch in den Ausschüssen zu diskutieren.

Ich will die Anträge und Gesetzentwürfe nicht im Einzelnen durchgehen. Lassen Sie mich nur einige aus meiner Sicht wichtige Punkte zum Thema Flüchtlingspolitik erwähnen, die im Prinzip aus unserer Sicht auch nicht neu sind. Asylbewerberleistungsgesetz, was die Geldleistungen angeht - wir haben uns schon immer dafür ausgesprochen, dass es hier nicht um Menschen zweiter Klasse geht, sondern dass wir endlich davon abgehen sollten, Wertgutscheine zu verteilen, sondern Geldleistungen zu gewähren. Wir haben uns ganz deutlich positioniert bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und da muss ich auch Frau Berninger noch einmal unterstützen. Bei all den Terminen, wo wir auch vor Ort gewesen sind, kam vonseiten der Fraktion DIE LINKE nie die Forderung zur Abschaffung von Gemeinschaftsunterkünften, weil die natürlich bei der Erstaufnahme notwendig sein mögen, aber dass natürlich so schnell wie möglich die Menschen dann in Einzelunterkünften untergebracht werden sollten, menschenwürdig untergebracht werden sollten und dass es für Gemeinschaftsunterkünfte Standards geben muss, damit man nicht beim Besuch einer Gemeinschaftsunterkunft den Eindruck hat, man sei in einer anderen Einrichtung, ich will jetzt nur mal vornehmerweise von gefängnisähnlichen Zuständen reden; das muss nicht sein. Ich glaube, es ist unsere Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass Menschen, die dort untergebracht sind, unter menschenwürdigen Aspekten untergebracht werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das alles kostet Geld, das alles sind auch Dinge, die wir zu beraten haben. Ich darf mich da auch noch mal herzlich bedanken, Frau Berninger hat die CDUKollegen des Gleichstellungsausschusses angesprochen. Ich möchte nicht nur die CDU-Kollegen ansprechen, sondern alle, die im Gleichstellungsaus

schuss in Anhörungen diese Thematik diskutiert haben und auch noch mal all jenen Dank sagen, die in dieser Anhörung aus der Praxis berichtet haben und uns als Politiker das eine oder andere mitgegeben haben.

Frau Abgeordnete Pelke, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Schwäblein.

Ja. Gerne, Herr Kollege Schwäblein.