Protocol of the Session on November 13, 2008

Zu Frage 4: Nach Kenntnis der Landesregierung, nein.

Gibt es Nachfragen? Abgeordnete Doht, bitte.

Herr Staatssekretär, ich frage Sie auch angesichts Ihrer Aussagen in der gestrigen Diskussion, wo Sie deutlich gemacht haben, dass Sie Probleme für Unterbreizbach sehen, wenn die Laugenversenkung in Gerstungen nicht mehr so durchgeführt werden kann. Das Gleiche hat mir der Vorsitzende des Runden Tisches, Professor Brinckmann, in einem persönlichen Gespräch bestätigt, dass es hier eine Entsorgungslücke für die nächsten Jahre gibt. Ist angesichts dieser Entsorgungslücke geplant, die Grube in Springen weiter als bisher mit Kalilauge zu befüllen, so dass man letztendlich überall da, wo unterirdische Gänge sind - ich sage es mal ganz banal - die Löcher jetzt dicht machen muss. Ist das der Hintergrund?

Wie ich Ihnen bereits auf Ihre diesbezügliche Frage im Umweltausschuss geantwortet habe, gibt es keinen Plan für ein solches Vorhaben. Die Maßnahmen in „Alexandershall“ stehen nicht im Zusammenhang mit einer geplanten Versenkung von Kalilauge in Springen.

Eine weitere Nachfrage? Frau Doht.

Ist der Landesregierung bekannt, dass in dem Stollensystem noch Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg lagern und wie wird die Gefährdungssituation eingeschätzt?

Ich sehe zur vorgelegten Frage keinen Zusammenhang, ich kann Ihnen diese Frage aber schriftlich beantworten.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Dr. Schubert, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/4570.

Entwicklung der Antragseingänge beim ThüringenKapital

Seit 2004 wird durch die Thüringer Aufbaubank das Beteiligungsprogramm Thüringen-Kapital angeboten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge in welchem finanziellen Gesamtumfang gingen jeweils für das Jahr 2007 und bis Ende des III. Quartals 2008 bei der TAB für das Thüringen-Kapital ein?

2. Wie viele dieser Anträge in welchem finanziellen Gesamtumfang wurden in den o.g. Zeiträumen jeweils positiv oder negativ beschieden bzw. zurückgezogen?

3. In welchem Umfang wurden in den o.g. Zeiträumen die geplanten Haushaltsansätze in Anspruch genommen oder ausgeschöpft?

4. Wie hoch war/ist das Fördervolumen (Durch- schnittsvolumen sowie die maximale Beteiligungs- höhe) jeweils in den o g. Zeiträumen?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantwortete die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: 2007 gingen 35 Anträge in Höhe von 4.315.300 € ein. Bis Ende III. Quartal 2008 gingen 24 Anträge in Höhe von 3.145.500 € ein.

Zu Frage 2: Positiv beschieden wurden 2007 7 Anträge in Höhe von 996.600 € und bis Ende III. Quartal 2008 8 Anträge in Höhe von 1.165.750 €. Abgelehnt wurden 2007 28 Anträge in Höhe von 3.509.100 € und 2008 16 Anträge in Höhe von 1.475.250 €.

Zu Frage 3: Es gibt für Thüringen-Kapital natürlich keinen Haushaltsansatz, da es sich um ein Eigenprogramm der Thüringer Aufbaubank handelt.

Zu Frage 4: Das durchschnittliche Fördervolumen pro Antrag betrug 2007 142.371 € und im Jahr 2008 145.718 €. Das maximale Fördervolumen pro Antrag betrug 2007 und 2008 jeweils 200.000 €.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke. Damit folgt die nächste Anfrage, eine des Abgeordneten Lemke, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4571.

Reaktivierung der Bahnstrecke Marxgrün-Blankenstein (Höllentalbahn) II

In der 94. Sitzung des Thüringer Landtags am 10. Oktober 2008 wurde mir auf meine Mündliche Anfrage - Drucksache 4/4439 - unter anderem geantwortet, dass zur Ermittlung des Investitionsaufwands für die Reaktivierung dieser Strecke im Jahr 1998 eine Untersuchung der Nahverkehrsgesellschaften der Freistaaten Bayern und Thüringen durchgeführt wurde. Da es jedoch derzeit keinen Antrag auf Inbetriebnahme gäbe, sei ein Prüfverfahren folglich nicht nötig.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wer müsste oder könnte einen Antrag auf Inbetriebnahme der Strecke stellen oder gibt es zwischenzeitlich gegebenenfalls bereits Antragsteller und wenn ja, wer ist der Antragsteller?

2. Wer wäre bei erfolgter Beantragung auf Inbetriebnahme der Auftraggeber für die im Rahmen einer Untersuchung durchzuführenden Ermittlungen des tatsächlich für die Reaktivierung dieser Strecke erforderlichen Investitionsaufwands und was beinhaltet das in einem solchen Fall einzuleitende o.g. Prüfverfahren?

3. Wer oder welche Institution würde mit der Erarbeitung der in Frage 2 beschriebenen Untersuchung sowie mit dem o.g. Prüfverfahren beauftragt?

4. Wie erklärt die Landesregierung die Diskrepanz zwischen der von ihr gemachten Angabe, die Länge des Thüringer Anteils an der zu reaktivierenden Strecke beträgt 478 Meter, und der jüngst durch Vermessung festgestellten Länge von 184,2 Metern?

Die Anfrage beantwortet Minister Wucherpfennig.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ein Antrag auf Inbetriebnahme der Strecke Blankenstein-Marxgrün liegt gegenwärtig nicht vor. Die Inbetriebnahme einer Eisenbahninfrastruktur richtet sich nach den Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Betreiber öffentlicher Schienenwege und damit Antragsteller nach § 6 AEG,

also Allgemeines Eisenbahngesetz, kann jedes Eisenbahninfrastrukturunternehmen sein, das den Betrieb, den Bau und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn zum Gegenstand hat.

Wie bereits in meiner Antwort auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 4/4439 ausgeführt, liegt dem Freistaat Thüringen kein Antrag auf Inbetriebnahme vor. Anträge an den Bund oder den Freistaat Bayern sind der Landesregierung nicht bekannt.

Zu Frage 2: Die Ermittlung des erforderlichen Investitionsaufwands zum Bau einer Eisenbahninfrastruktur ist Sache des Eisenbahninfrastrukturunternehmens; dieses hätte auch die Kosten für einen Wiederaufbau zu tragen. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung nach § 6 AEG ist neben dem Nachweis der Fachkunde und der Zuverlässigkeit auch der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Dies schließt die Prüfung darüber ein, ob das Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel zum Bau und Betrieb der Eisenbahninfrastruktur verfügt.

Zu Frage 3: Die Erarbeitung einer Untersuchung über die erforderlichen investiven Kosten ist Angelegenheit des beantragenden Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Die Prüfung der Voraussetzungen nach § 6 AEG obliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde. Für bundeseigene Eisenbahnen ist dies das Eisenbahnbundesamt, für nicht bundeseigene Eisenbahnen das jeweilige Land, in dem sich die Infrastruktur befindet. Bei ländergrenzenüberschreitender Infrastruktur können die Länder sich auf eine zuständige Behörde verständigen.

Zu Frage 4: Entscheidend für die Länge der in Thüringen zu reaktivierenden Strecke ist der Abschnitt, der für den Eisenbahnbetrieb wiederhergestellt und zugelassen werden müsste. Nach Angaben des Eigentümers, der DB Netz AG, beträgt dieser Abschnitt 478 Meter.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Lemke, bitte.

Herr Minister, eine Nachfrage: Ist es richtig, dass die Einstellung der Landesregierung sich in Bezug auf die Reaktivierung der genannten Bahnstrecke nach Intervention durch den zuständigen Landrat geändert hat, dass die Landesregierung in persona des Ministerpräsidenten einem Antrag wohlwollend gegenüberstehen würde?

Davon ist mir nichts bekannt.

Gibt es weitere Nachfragen?

Dann frage ich noch einmal anders. Ein gleichlautender Artikel in einer Thüringer Tageszeitung ist demzufolge nicht richtig oder Ihnen nicht bekannt?

Ist mir nicht bekannt. Der Artikel ist mir durchaus bekannt, aber über die Richtigkeit kann ich nichts sagen.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordnete Berninger, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4578.

Verteilung von Asylbewerbern aus Zentral- und Südafrika

Aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 2525 in der Drucksache 4/4538 geht hervor, dass von 2003 bis 2008 lediglich 51 Asyl Suchende aus den Ländern Zentral- und Südafrikas nach Thüringen verteilt wurden. Das entspricht einem Anteil von 1 Prozent an der Gesamtzahl der hierher verteilten Flüchtlinge in diesem Zeitraum.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der Anteil von Asyl Suchenden aus Zentral- und Südafrika an der Gesamtzahl der aufgenommenen Flüchtlinge für diesen Zeitraum im Bund und in den anderen Bundesländern?

2. Welche Gründe führen zu einer vergleichsweise geringen Verteilung von Flüchtlingen aus Zentral- und Südafrika nach Thüringen?

3. Welche Vereinbarungen zwischen den Bundesländern oder den Innenministerien liegen der geringen Verteilung von Flüchtlingen aus Zentral- und Südafrika nach Thüringen zugrunde?

Es antwortet Staatssekretär Hütte.