Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, im Vorblatt zu Ihrem Gesetzentwurf verweisen Sie zudem zur Notwendigkeit des Gesetzes auf Klagen der Vertreter der Thüringer Wirtschaft, die angeblich eine gesetzliche Regelung für mehr Transparenz und Berechenbarkeit, also eine gesetzlich geregelte Nachprüfung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich, fordern. Abgesehen davon, dass vonseiten der Wirtschaft keine derartigen Forderungen für eine gesetzliche Regelung an uns herangetragen worden sind, gibt es auch Untersuchungen, die ein anderes Bild zeigen, beispielsweise 2003 das Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums, das Ergebnis einer Befragung zum Rechtsschutz im Unterschwellenbereich. Danach befürworten 25 Pro
zent der Befragten die Einführung eines gerichtlichen Rechtsschutzes. Die Einführung eines Rechtsschutzes unterhalb der Schwellenwerte wurde von der überwiegenden Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen abgelehnt, lediglich 30 Prozent haben sich dafür ausgesprochen. Wichtigster Grund für die ablehnende Haltung ist im Übrigen die Befürchtung, dass sich dadurch das Vergabeverfahren zeitlich verzögern kann. Zudem hielten sie das dann durchzuführende Verfahren der Nachprüfung insgesamt für zu aufwändig und man hatte Angst vor einer Ausweitung der Bürokratie im Wettbewerb um einen Auftrag. Bezeichnenderweise befürworten hingegen ca. 80 Prozent der gefragten Rechtsanwälte die Einführung eines gerichtlichen Rechtsschutzes. Das sollte zu denken geben. Ich bin der Meinung, gerade in Zeiten der Entbürokratisierung und Deregulierung, die schwierig genug ist, kann man anhand von konkreten Themen, wie eines hier vorliegt, diese Thematik Gesetzgebungsvorhaben einer strengen Überprüfung hinsichtlich seiner zwingenden Notwendigkeit zu unterziehen, tatsächlich einmal Folge leisten und erst recht dann, wenn man einen Bereich erstmalig einer gesetzlichen Regelung zuführen will.
Meine Damen und Herren, es geht schließlich auch um die inhaltlichen Themen. Aus unserer Sicht rechtlich völlig verfehlt und systemwidrig ist die Regelung in § 6 Abs. 1 über die Unwirksamkeit von bereits beschlossenen Verträgen bei bestimmten Fehlern im Vergabeverfahren. Man wird nicht durch Landesrecht in zivilrechtliche Grundsätze eingreifen können. Pacta sunt servanda - wie es gemeinhin im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden ist, ist die Regel und an die halten wir uns. Hier hätte sich die SPDFraktion, wie auch schon zitiert, besser am sächsischen Original orientiert, in dem man eine derartige Regelung eben nicht findet und das aus gutem Grund.
Noch ein Punkt: Sehr oberflächlich ist der Gesetzentwurf in puncto Folgekosten des Gesetzes. Es ist unserer Meinung nach zu befürchten, dass der Gesetzentwurf tatsächlich eine personelle Aufstockung der Nachprüfungsbehörden erfordern würde und dies vor dem Hintergrund, dass der Gesetzentwurf der Nachprüfungsinstanz eigentlich eine schnelle Entscheidung abverlangt. Die kommunalen Spitzenverbände haben in der Diskussion um den Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte auf Bundesebene massiv eben diese Kosten und personelle Gesichtspunkte für ihre ablehnende Haltung vorgebracht. Ich kann dazu nur sagen, der öffentlichen Hand fehlen sowohl die Gelder als auch die notwendigen Stellen und Bürokratisierungen würden an dieser Stelle steigen.
Zweitens: Es fehlen in zentralen Punkten die Begründungen, aus unserer Sicht rechtlich vorliegend eine Verfehlung.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich beende die Aussprache. Es ist bisher keine Ausschussüberweisung beantragt. Ich frage, wird Ausschussüberweisung beantragt? Abgeordneter Höhn?
Abgeordneter Höhn, wir haben uns hier alle oben gefragt, ob sie beantragt worden ist und sie war nicht beantragt, aber ich nehme es zur Kenntnis, Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit wurde soeben beantragt.
Ich lasse darüber abstimmen. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit? Danke. Wer enthält sich der Stimme? 6 Stimmenthaltungen. Bei einer Reihe von Gegenstimmen ist der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit mit Mehrheit zugestimmt.
Thüringer Gesetz zur Weiterent- wicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4471 - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Gesetzentwurf eines Thüringer Gesetzes zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule ist ein Artikelgesetz. Geändert werden das Thüringer Schulgesetz, das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz, das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz, das Thüringer Gesetz über die Schulaufsicht, das Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft sowie die Thüringer Mitwirkungsverordnung.
Für diesen Gesetzentwurf, in dem all diese Gesetze geändert werden sollen, gibt es im Wesentlichen vier Beweggründe:
1. In Auswertung des letzten Jugendberichts des Bundes haben wir festgestellt, dass es sowohl in der Praxis als auch auf der gesetzgeberischen Ebene noch Potenziale für eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule gibt. Mit der Zusammenführung der Förderrichtlinien „Schuljugendarbeit“ und „Jugendpauschale“ zur neuen Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ haben wir bereits einen ersten wichtigen Schritt in Richtung Verbesserung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule getan. Nunmehr soll der zweite Schritt folgen, nämlich die Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen. Dazu enthält der Gesetzentwurf unter anderem Regelungen, wonach die Planungen vor Ort besser zwischen Jugendhilfe und Schule abzustimmen sind. Außerdem soll das Gebot der Zusammenarbeit landesgesetzlich verankert werden, und zwar gleichlautend für die Jugendhilfe wie für die Schule. Ferner soll die Rolle der schulbezogenen Jugendhilfe in der Lehrerkonferenz gestärkt werden.
2. Ein zweiter Regelungskomplex betrifft den Kinderschutz. In Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 21. September 2007 in Drucksache 4/3385 soll das Schutzkonzept für vernachlässigte oder misshandelte Kinder weiterentwickelt werden. Angestrebt werden zum einen verbindliche Kooperationsstruktu
ren auf örtlicher Ebene, zum anderen soll der Kinderschutz ausdrücklich im Schulgesetz verankert sowie im Kindertageseinrichtungsgesetz konkretisiert werden.
3. Wir haben einige Neuregelungen in das Thüringer Schulgesetz aufgenommen. Eine erfolgreiche Arbeit an der Schule erfordert die ständige Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur. In diesem Sinne wird aufgegriffen, dass in der Schuleingangsphase die Verweildauer in den Klassenstufen 1 und 2 der Grundschule dem Entwicklungsstand der Schüler entsprechend auf drei Jahre verlängert werden kann. Nunmehr wird geregelt, dass in diesem Fall das dritte Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase auf die Vollzeitschulpflicht nicht angerechnet wird. Des Weiteren gibt es Anpassungen an die geänderten Begrifflichkeiten hinsichtlich der Unterrichtsgliederung in der gymnasialen Oberstufe. Außerdem wird die eigenverantwortliche Schule gesetzlich verankert. Darüber hinaus gibt es Änderungen im Gesetz über die Schulaufsicht sowie im Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft. Diese Änderungen sind aber eher redaktioneller Art.
4. Dieser vierte Regelungskomplex betrifft die Kindertageseinrichtungen. Neben der bereits erwähnten Konkretisierung im Bereich Kinderschutz soll in Umsetzung der Geschäftsverteilung der Landesregierung die Zuständigkeit für die Aufsicht über Kindertageseinrichtungen vom Landesjugendamt nunmehr auf das Kultusministerium übertragen werden. Damit wird unter anderem auch eine Verbesserung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung zur Schule angestrebt.
Insgesamt, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, haben wir ein umfangreiches Gesamtpaket zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule damit vorgelegt. Ich wünsche mir sehr, dass der Gesetzentwurf konstruktiv in den Ausschüssen beraten wird und wir zu guten Ergebnissen auch hier im Hohen Hause kommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zu dieser späten Stunde ein ganz wichtiges Thema, und zwar der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Frau Sozialministerin, lassen Sie mich mit einem Bild be
ginnen. Man hat ja den Eindruck, dass es sich bei der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe eher um einen Riesen handelt. Die gesellschaftliche Aufgabe ist ja nun auch riesengroß. Allerdings hat dieser Riese zwei ungleich lange Beine. Das Bein der Schule ist ungleich länger und stärker als das Bein der Jugendhilfe. Man hat den Eindruck, dieses Bein hinkt so ein bisschen wie ein Holzbein hinterher. Nicht umsonst hinkt ja die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe auch in Thüringen hier. Aber wie ist die Ausgangssituation? Da gibt es zum einen die unterschiedlichen Blickweisen aus der Schule auf die Jugendhilfe und immer wieder bemerkt man, wie schwer es ist, mit außerschulischen Angeboten an die Schule zu kommen. Kooperation, und das haben Sie ganz richtig gesagt, fand bisher einfach nicht auf Augenhöhe statt. Als Problem erwies sich vor allem die unterschiedliche Erwartungshaltung. Da muss sich Schule einfach auch kritisch fragen lassen, was erwarten wir? Streetworker haben eben nichts mit Drogendealern zu tun und sie sind auch nicht Hilfspersonen zur Aufrechterhaltung von Disziplin und Ordnung im Unterricht. Konkret: Da gab es beispielsweise das Programm „Schulsozialarbeit“. Dies war im Rahmen des IZBB, des Investitionsprogramms Zukunft und Betreuung in Thüringen, gemeint ist also der Ausbau von Ganztagsschulen, seit 2003 in Thüringen umgesetzt. Inhaltlich ging es dabei um die Etablierung von außerschulischen Angeboten an der Schule. Dabei waren einst mehr als 2 Mio. € im Haushalt bereitgestellt. Hier wurden nachmittags in Schulen verschiedene AGs betrieben, meist von Fördervereinen, Trägern der freien Jugendhilfe und Lehrern. Die Landesregierung, nämlich Sie, haben, statt dieses Programm auszubauen, die Mittel dafür gestrichen und in der örtlichen Jugendförderung, in der Richtlinie örtliche Jugendförderung, zusammengefügt. Wie viele Angebote dadurch weggebrochen sind, allein weil die Gelder weniger wurden, das haben Sie leider nie gesagt.
Ein anderes Beispiel, wie die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe zerstört wurde, ist die Schulsozialarbeit. Da gab es also auch wieder ein Programm „Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen“. Landesweit wurden über 50 Sozialarbeiter an berufsbildenden Schulen aktiv und sie haben die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe ganz aktiv betrieben. Die Landesregierung wiederum hatte nichts besseres zu tun, als auch dieses Programm wieder abzuschaffen und den Kommunen im Rahmen der örtlichen Jugendförderung diesen schwarzen Peter zuzuschieben und die Kommunen, die Schulsozialarbeit haben möchten, die also ganz aktiv an der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe interessiert sind, die die Effekte, die die Synergien erst entdeckt haben, die müssen diese Schulsozialarbeit nun selbst finanzieren. Das ist aus der
Sicht der LINKEN weniger sinnvoll und trägt dem Anliegen der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe nicht Rechnung. Was soll aber mit dem Gesetz überhaupt erreicht werden? Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung die unter anderem im 12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung eingeforderte Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe umsetzen. Und gerade vor dem Hintergrund der Debatte um die massiv um sich greifende Kinderarmut ist die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe dringender denn je vonnöten. Nun, es ist schon eine Weile her, dass der 12. Kinder- und Jugendbericht erschienen ist. Auch die Stellungnahme der Landesregierung ist schon eine Weile her. In der hieß es damals, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Ziel ist es, die vorhandenen Angebote im Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit innerhalb wie außerhalb der Schule so aufeinander abzustimmen, dass Doppelstrukturen zwischen Schule und Jugendhilfe vermieden werden. Dazu sind verbindliche Absprachen zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule vor Ort notwendig.“ Seit diesem Zeitpunkt, seitdem Sie das in den Landesbericht zum 12. Kinder- und Jugendbericht festgehalten haben, sitzen Sie ja mit den kommunalen Spitzenverbänden und haben verhandelt. Das Ergebnis Ihrer Verhandlung war nun doch endlich im vorletzten Staatsanzeiger nachlesbar, nämlich die Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe gemeinsam mit Thüringer Kultusministerium, Thüringer Sozialministerium, Gemeinde- und Städtebund und Thüringischer Landkreistag. In dieser Kooperation heißt es: „Die Kooperationsstrukturen sollen so gestaltet werden, dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird und die Beteiligung der in den Sozialräumen existierenden Schulen und freien Träger der Jugendhilfe gesichert ist.“ Dem können wir als LINKE nur zustimmen, aber solche Kooperationsstrukturen kosten Geld und solche Kooperationsstrukturen müssen auch mit Personal, mit Fachkräften untersetzt werden. Das ist für uns als LINKE eine ganz, ganz wichtige Forderung.
Darüber hinaus haben Sie auch angesprochen Fragen des Kinderschutzes. Aber genau wieder wird in Ihrem Gesetz deutlich, Kinderschutz muss verbessert werden, in den Schulen soll sich um Kinderschutz gekümmert werden, auch in der Kindertageseinrichtung soll sich mehr um Kinderschutz gekümmert werden, das finden wir als LINKE gut und richtig, aber wer gute Qualität haben möchte, braucht entsprechend Personal.
Das Gesetz, was Sie uns hier vorlegen, kann aus Sicht der LINKEN all diesen Ansprüchen leider nicht genügen. Man kann, man sollte, man dürfte, das steht
in Ihrem Gesetz. Das „muss“ vermissen wir. Ihr Gesetz ist viel zu unkonkret. Wo ist die Partnerschaft auf Augenhöhe? Wo sind die Gelder, die bei den Kommunen so dringend gebraucht werden, um die Jugendhilfe zu stärken? Wo sind die ganz konkreten Beteiligungen und Zusammenarbeit in Schulen? Bekommt die Jugendhilfe etwa eine gleichberechtigte Stimme in der Schulkonferenz? Nach Ihrem Gesetz leider nicht. Der Gesetzentwurf der Landesregierung greift die Formel vom Sender Jerewan auf. Im Prinzip sind wir ja dafür, ja, aber wir wollen das Geld dafür nicht bezahlen. Es geht also darum, die vielfältigen Benachteiligungen, die täglich in der Schule produziert werden, die Benachteiligungen, denen gerade Kinder aus Armutsverhältnissen ausgesetzt sind, diesen Kindern mit den Instrumenten und Methoden der sozialen Arbeit zu helfen und ihre Teilhabe und ihre Entwicklung zu garantieren. Wir als LINKE werden im Sozialausschuss Ihren Gesetzentwurf mit Änderungsanträgen dahin gehend versuchen zu verändern. Wir glauben, dass wir damit auch einiges erreichen können. Die Fraktion der LINKEN will, dass die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe auf gleicher Augenhöhe stattfindet, und zwar damit der von mir eingangs beschriebene Riese nicht weiterhin hinkt, sondern damit er auf zwei stabilen und gesunden Füßen steht. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es erst einmal positiv, dass wir endlich einen Gesetzentwurf zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule vorliegen haben. Allerdings, die Ankündigung für eine bessere und verbindliche Kooperation und die gemeinsame Verantwortung von Schule und Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche zieht sich nun schon seit einigen Jahren hin, denn schon 2002 im Juni ist ein Beschluss der Jugendministerkonferenz gefasst worden und damit war auch ein Handlungsauftrag gegeben. Das ist inzwischen schon sechs Jahre her. Ich erlaube mir, diesen Beschluss noch einmal zu zitieren: „Die Entwicklung eines Gesamtsystems von Bildung, Erziehung und Betreuung erfordert die Weiterentwicklung bisheriger Finanzierungsstrukturen und der rechtlichen Rahmenbedingungen.“ Die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen liegt uns jetzt vor in Form des Gesetzentwurfs, aber die weiterzuentwickelnden Finanzstrukturen innerhalb dieses Zeitraums, also schon seit 2002 bis jetzt, in diesem Zeitraum wurde ein Drittel gekürzt.
Herr Bärwolff sprach es eben an, ich will es nur zusammengefasst sagen. Die Mittel, die für Jugendpauschale, Schuljugendarbeit und Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen 2004 noch vorhanden waren, entsprachen 15 Mio. € und jetzt sind es noch 10 Mio. € Landesförderung unter dem Titel „örtliche Jugendförderung“.
Nach den Jahren der Ankündigung und seitdem der Gesetzentwurf jetzt vorliegt, ist zumindest der erste Teil dieser Selbstverpflichtung der Jugendministerkonferenz in die Tat umgesetzt. Der zweite Teil des Beschlusses, also die finanziellen Rahmenbedingungen, haben sich allerdings in diesen Jahren verschlechtert, nicht nur in der Jugendförderung, sondern auch in den Kindertagesstätten. Dabei sind die Kindertagesstätten eine wesentliche Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule.
Zu dem Artikel der Schule wird Herr Döring noch etwas sagen und ansonsten hoffe ich, dass wir die Details dann auch im Ausschuss noch besprechen können.
Ich möchte zwei Punkte insbesondere aus dem ganzen Artikelgesetz herausnehmen. Das eine ist noch einmal der Kinderschutz und das Zweite ist die strukturelle Elterneinbindung in Gremien, also die Mitwirkungsverordnung.
Zum Kinderschutz als erstes Thema: Ich bin der Auffassung, dass, wenn es konkrete Aussagen zum Kinderschutz gibt, sie in diesem Artikelgesetz eher als Beipack oder als Beilage fungieren. In dem Zusammenhang ist es positiv zu benennen, dass der § 55 a - gehört aber in den Schulbereich - eine Verbesserung darstellt zum Referentenentwurf, denn da ist der Handlungsauftrag der Schule bei Kindeswohlgefährdung nicht eindeutig definiert gewesen. Jetzt ist es in dem Gesetz eindeutiger definiert. Das ist die positive Seite.
Es hat mich auch gefreut, dass in der Mitarbeit des Landesjugendhilfeausschusses, auch mit Herrn Bärwolff, sich zumindest an dieser Stelle die Auseinandersetzung mit dem Referentenentwurf gelohnt hat. Trotzdem aber sind die Regelungen zur Verbesserung des Kinderschutzes nicht ausreichend.
Die in § 14 Abs. 3 des KJHAG beschriebene Netzwerkarbeit wird den fachlichen Anforderungen nicht gerecht. Es fehlen Zielvorgaben, es fehlt die spezifische Benennung von Akteuren und insbesondere eine gesetzlich geregelte Mitverantwortung und Mitfinanzierung des Landes für diese wichtige Arbeit der Netzarbeit in den Regionen. Es ist immer und immer wieder auch in Anhörungen und auch im Sozialausschuss von den Akteuren darauf hingewiesen worden, dass diese Netzwerke eine elementa
re Voraussetzung zur Verbesserung des Kinderschutzes sind. Sie sind immer wieder eingefordert worden. Wer sich mit den Praktikern unterhält, der weiß, dass ein Netzwerk bei aller Betonung und Zustimmung in den Regionen, die das dort auch wollen, längst nicht selbstverständlich ist. Sie sagen sehr zu Recht, Frau Ministerin, in der Gesetzesbegründung, dass es sich um eine Weiterentwicklung der bisherigen Praxis handelt. Das heißt nichts anderes, dass es bisher nicht die Regel war, trotzdem war es aber kein Gesetzesverstoß. Klar ist aber, dass die Weiterentwicklung natürlich zusätzliche Aufgaben für die Kommunen bedeutet, zumindest dann, wenn man den Auftrag vor Ort auch ernst nimmt. Dann allerdings bei den Kosten zu behaupten, dass es sich um keine neuen kommunalen Aufgaben handele, sondern lediglich um eine Konkretisierung, das wird der Sache der Verbesserung des Kinderschutzes leider nicht gerecht. Wer im Kinderschutz nicht klipp und klar die Anforderung definiert, der nimmt dann wieder hin, dass der Kinderschutz wieder nach Kassenlage gemacht wird oder - ich muss es einfach so hart sagen - wieder in Katastrophenaktionismus verfällt, wenn wieder ein neuer Fall von Kindeswohlgefährdung durch die Medien geht.
Man braucht für eine ernsthafte Vernetzung erstens personelle Ressourcen vor Ort. Ein guter Kinderschutz setzt Standards voraus, die genauso von Suhl bis Nordhausen oder von Altenburg bis ins Eichsfeld hineinwirken. Diese sind natürlich nicht kostenneutral zu haben.
Kurzum, diese in diesem Zusammenhang getroffenen Regelungen hätten in ein Kinderschutzgesetz gehört und sie sind nicht ausreichend. Ich verweise noch mal auf unser Kinderschutzgesetz. Dort schauen Sie sich den § 4 an, dort sind die Sachen geregelt, denn es wäre traurig, wenn wir erst wieder so einen Katastrophenfall bräuchten, damit alle Akteure munter werden.
Der zweite Kritikpunkt ist die strukturelle Elterneinbindung. Ein wichtiger Leistungsbereich ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz die frühkindliche Förderung. Dabei spielen natürlich die Eltern in den Kindestageseinrichtungen eine entscheidende Rolle. Das wissen Sie.