Protocol of the Session on October 8, 2008

(Beifall DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen jetzt wirklich nicht mehr vor. Damit hat der Innenminister das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will namens der Landesregierung kurz in wenigen Sätzen zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen, der heute hier seinen Abschluss finden soll. Dem steht verfassungsrechtlich nichts entgegen.

(Beifall CDU)

Die Verfassung des Freistaats Thüringen verbietet es dem parlamentarischen Gesetzgeber gerade nicht, über einen Gesetzentwurf zu beraten und zu entscheiden, der aus seiner Mitte heraus eingebracht wurde, wenn gleichzeitig ein Volksbegehrensverfahren läuft. Ein solches Verbot ist verfassungsrechtlich nicht normiert und würde auch der verfassungsrechtlichen Rolle des Landtags widersprechen, der nicht umsonst in Artikel 46 Thüringer Verfassung als oberstes Organ der demokratischen Willensbildung bezeichnet wurde. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat konsequenterweise in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2001 zum damaligen Volksbegehren „Mehr Demokratie“ ausdrücklich formuliert, dass die parlamentarische Gesetzgebung Vorrang vor der Volksgesetzgebung hat und dass der Landtag jederzeit und umfassend handlungsfähig sein muss, um seinen Aufgaben als Gesetzgebungsorgan auch nachkommen zu können. Was würde von dieser Handlungsfähigkeit übrig bleiben, wenn der Landtag den Ablauf seiner Beratungen und die Entscheidungen über eigene Gesetzentwürfe nach dem Ablauf des Volksbegehrens ausrichten müsste. Ein solches Resultat kann nicht im Sinne von Parlamentariern sein, die als gewählte Mandatsträger und - ich wiederhole mich - als oberstes Organ der demokratischen Willensbildung vorrangig die Verantwortung gerade im Gesetzgebungsverfahren übernehmen müssen. Soweit zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieses Gesetzentwurfs. Im Übrigen, das wird die Damen und Herren von der Linksfraktion nicht wundern, begrüßt die Landesregierung wie den vorherigen auch diesen Gesetzentwurf, und zwar in vollem Umfang. Das betrifft neben den kleineren Änderungen vor allem auch die Abschaffung der Stichwahl ebenso wie die Änderungen der Bestimmungen zum Bürgerantrag, Bürgerbegehren und zum Bürgerentscheid, und zwar sowohl was die Quorenabsenkung angeht als auch was die Aufhebung bestimmter Einschränkungen bei den Themen angeht. Sogar der Vertreter des Volksbegehrens musste anerkennen, dass diese Regelungen teilweise noch über die des Volksbegehrens hinausgehen. Diese Zustimmung betrifft auch die Amtssammlung. Zum Thema Amtssammlung will ich nur einen Satz sagen: Auch die Landtagswahlen oder die Kommunalwahlen finden nicht vor dem tegut statt. Danke schön.

(Beifall CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Abgeordneter Schröter, bitte.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich die namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses sowie über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/4483 in namentlicher Abstimmung. Ich bitte mit dem Einsammeln der Stimmkarten zu beginnen.

Hat jeder seine Stimmkarte abgeben können? Dann bitte ich Kollegen Bärwolff noch meine zu holen. Danke. Damit ist der Abstimmungsvorgang geschlossen. Ich bitte die Stimmkarten auszuzählen.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vor. Es wurden 84 Stimmen abgegeben, mit Ja stimmten 45 Abgeordnete, mit Nein 39, damit ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4484 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung. Auch dieses tun wir wieder in namentlicher Abstimmung und ich bitte, die Stimmzettel einzusammeln.

Hat jeder seine Stimmkarte abgeben können? Das ist der Fall, dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung der Stimmkarten.

Auch hier liegt das Ergebnis vor. Es wurden ebenfalls 84 Stimmen abgegeben: Jastimmen 45, Neinstimmen 39, damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen worden (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3).

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung, dieses geschieht durch Erheben von den Plätzen. Wer ist für den Gesetzentwurf? Danke schön. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Danke schön.

(Unruhe CDU)

Wenn die CDU sich mal einen Moment ruhig verhält, dann würde ich mich jetzt gerne zu dem Verhalten äußern wollen. Es ehrt Sie ja, dass Sie Ihr Abstimmungsergebnis schwarz auf weiß zeigen wollen. Das ist aber in diesem Hohen Hause nicht vorgesehen. Ich darf Sie jetzt herzlich bitten, die Zettel wegzulegen. Würden Sie bitte die Zettel weglegen. Ich fordere Sie letztmalig auf, die Zettel hinzu

legen, sich zu setzen, und dann werde ich die Abstimmung noch einmal wiederholen. Ich bitte herzlich darum, dann ohne irgendwelche nonverbalen Dinge aufzustehen.

Fangen wir noch mal von vorne an. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Wer ist dagegen? Danke schön. Die Abgeordnete Berninger, Scheringer-Wright und der Abgeordnete Lemke bekommen jetzt für das wiederholte Erheben des Blattes einen Ordnungsruf.

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Abgeordneter Bärwolff.)

Entschuldigung, ich hab ja nur zwei Augen, dann natürlich der Abgeordnete Bärwolff und der Abgeordnete Hauboldt. Jetzt ist die Abstimmung beendet und der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung mehrheitlich angenommen worden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Beifall CDU)

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 6

Thüringer Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaats- vertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4384 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wissenschaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/4491 - dazu: Entschließungsantrag der Frak- tion der CDU - Drucksache 4/4508 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordnete Holbe aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Drucksache 4/4384 vom 02.09.2008 beinhaltet den Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser wurde beraten in der Plenarsitzung am 11.09. und überwiesen an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien. Er wurde behandelt in der 40. Ausschuss-Sitzung und mehrheitlich angenommen. Die Beschlussempfehlung finden Sie in Drucksache 4/4491, die Behandlung fand am 02.10.2008 statt. Ich bitte Sie hiermit, sich unserer Beschluss

empfehlung anzuschließen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Danke für die Berichterstattung. Dann kann ich die Aussprache eröffnen und als erster Redner hat das Wort Abgeordneter Schwäblein, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Ausschuss gab es breite Übereinstimmung, dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. DIE LINKE hat sich wohl enthalten. Die Gründe können sie dann selber erläutern. Zumindest SPD und CDU stellen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht infrage. Wir bekennen uns zu dieser wesentlichen Säule der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung, wir haben deshalb auch dieser Gebührenerhöhung zustimmen können. Ursprünglich hatten wir bereits im letzten Jahr den dringlichen Wunsch geäußert, das Finanzierungssystem umzustellen, um von der antiquierten Gerätebindung wegzukommen, die jede Menge Probleme bereitet, was die Erfassung anbetrifft und was neue Geräte anbelangt. Das jüngste Urteil zur reinen Computernutzung zeigt die Probleme auf. Schon von dieser Seite wird das, was in den letzten Jahren beschlossen wurde, nur schwer haltbar sein. Wir drängen darauf, dass man sich von dieser Geräteorientierung löst und zu einer Haushaltsgebühr einschließlich Betriebsstättengebühr übergeht. Damit werden die Konflikte, die jetzt in den Kleingärten auftauchen, die in Unternehmen auftauchen, dann hoffentlich passè sein. Was die Betriebsstättengebühr angeht, zeigt auch unser Entschließungsantrag sehr deutlich, welche Richtung wir uns dort vorstellen. Er tangiert jetzt nur mittelbar den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, er zielt auf den Zwölften und auf die noch in dieser nächsten Periode zu vereinbarenden Finanzierungsregelungen. Wir erhoffen uns, dass das Gaststättengewerbe dann nicht mehr stärker belastet sein wird, als das im europäischen Durchschnitt der Fall ist. Im Moment haben wir diese Ausnahmesituation noch und wir haben auch den dringlichen Wunsch, dass Ferienwohnungen, die nur wenige Monate im Jahr genutzt werden, dann nicht mehr einer zusätzlichen Rundfunkgebühr unterfallen.

Wir legen großen Wert darauf, dass der jüngste Spruch des Verfassungsgerichts mit Leben erfüllt wird, dass nämlich verstärkt über den Grundversorgungsauftrag und den Funktionsauftrag gesprochen wird. Wir stehen zu der Bestandsentwicklungsgarantie, die in vorhergehenden Urteilen immer wieder bestätigt wurde. Das öffentlich-rechtliche System muss

sich inhaltlich entwickeln dürfen, dass auch technische Entwicklungen folgen können. Insoweit spielt das Internet in den nächsten Jahren eine bedeutsame Rolle. Aber wir haben kein Verständnis dafür, dass man das Angebot über Gebühr ausdehnt, ohne dass - wie der Kompromiss mit der Europäischen Union es aussagt - ein 3-Stufen-Test absolviert wird, ob ein Mehrwert damit verbunden ist, ob diese Angebote wettbewerbsrelevant sind und ob es tatsächlich finanzierbar ist. Das sind die Inhalte des 3-Stufen-Testes, auf den wir sehr großen Wert legen. Wir drängen darauf, dass das öffentlich-rechtliche System seinen Vorteil auch ausspielt, seinen Vorteil einer gesicherten Finanzierung und diesen Vorteil nutzt, um ein Integrationsprogramm anzubieten in den beiden Vollprogrammen von ARD und ZDF, nicht der Vereinzelung der Gesellschaft noch Vorschub leistet und dass auf Qualität allerhöchster Wert gelegt wird. Da sind Tendenzen zu registrieren, die zumindest bedenklich erscheinen. Wenn man dem Wettbewerb mit den Privaten auf der Weise begegnet, dass man auch die unmöglichsten Formate nachahmt und versucht, dann noch einen draufzusetzen, dann ist das von dem föderativ animierten Grundversorgungsauftrag nach unserer Meinung nicht mehr gedeckt und deshalb drängen wir darauf, dass alle Bestandteile des Auftrags, den das Öffentlich-Rechtliche hat, integrativ zu wirken, Bildung anzubieten, Beratung anzubieten, Kultur anzubieten, auch Unterhaltung, Sport, die wollen wir gar nicht ausblenden, dass alle diese Bestandteile gleichberechtigt, was die Programmflächen angeht, aber auch die Sendeplätze, angeboten werden. Ich habe hier von dieser Stelle aus schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es schwer akzeptabel ist, dass Kultursendungen vorrangig in den späten Nachtstunden kommen - auch nach Mitternacht sind die Sendeplätze nicht mehr ausgeschlossen. Man muss sich heute schon glücklich schätzen, wenn etwas ab 23.00 Uhr gesendet wird. Das passt nicht zum Qualitätsanspruch des Öffentlich-Rechtlichen. Hier ist man auf einer Entwicklungsbahn, die nicht unkommentiert bleiben kann.

Wir wollen uns nicht in die Programmgestaltung einmischen. Was konkret im Programm angeboten wird, müssen die Macher selbst beantworten. Darüber gibt es auch die Gremien, die dann reflektiv darauf eingehen, aber was Versorgungsauftrag ist, das ist Sache der Landtage. Da legen wir allergrößten Wert drauf, dass die von mir beschriebenen Qualitätsbestandteile nach wie vor hochgehalten werden. Ansonsten, und die Erosionserscheinungen sind schon da, geht uns die Akzeptanz für diese Gebührenzahlung verloren. Wenn die Akzeptanz für diese Gebühr verloren gegangen ist, dann haben wir alle zusammen ein Problem. Dann ist nach den Rechtsprechungen auch das private Angebot mit in Gefahr, denn Voraussetzung, dass privater Rundfunk in

Deutschland angeboten wird, ist, dass das öffentlich-rechtliche System unbestritten funktioniert.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Was will der Dichter uns damit sagen?)

Was will der Dichter uns damit sagen? Wir haben eine Gefährdung durch das Verhalten der ÖffentlichRechtlichen, zurzeit gerade durch das ZDF, das die Platzhalterfunktionen mit ihren digitalen Kanälen, sehr geehrter Kollege Höhn, Theaterkanal und anderen, auf einmal benutzen will, um daraus Vollprogramme zu machen, von denen das ZDF selber zugibt, dass sie locker mal 70 Mio. € mehr kosten werden. Man verspricht uns im Moment, dass das aus dem Budget leistbar ist. Man hat uns aber auch versprochen, als wir den Kinderkanal und den Informationskanal Phönix eingeführt haben, dass die beiden relevanten Inhalte weiterhin in den Vollprogrammen angeboten werden. Schauen Sie sich bitte die Vollprogramme von ARD und ZDF an. Die Nachrichten werden weiterhin sehr gut angeboten, aber der sonstige Informationsanteil, den kann man hinterfragen. Was die Kinderprogramme angeht, ist ein rudimentärer Rest am Samstag und Sonntag in der Frühe als Kinderaufbewahrungsprogramm übrig geblieben, das diesem integrativen Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr gerecht wird. Das ist peinlich, das hat voll alle Zusagen als obsolet erkennen lassen. Deshalb muss man ganz kritisch drauf schauen, was jetzt passiert. Es ist zu befürchten, dass mit dem weiteren Angebot von drei Vollprogrammen in der nächsten Gebührenperiode das dann als Mehrbedarf angemeldet wird und wir das als Landtag wieder gegenüber dem Bürger vertreten müssen, dass auf einmal eine weit höhere Gebührenforderung kommt.

In unserem Entschließungsantrag ist ein Punkt drin, der sehr programmatisch ist, weil er in absehbarer Zeit nicht umsetzbar ist. Das ist die Frage: Soll Werbung beim Öffentlich-Rechtlichen nach wie vor eine Rolle spielen? Nun haben Spezialisten ausgerechnet, Sponsoring und Werbung machen jetzt reichlich 1,40 € aus, das wird jedes Mal als ein Riesenproblem dargestellt, das sei den Bürgern zusätzlich nicht zuzumuten. Dann stellen wir fest, dass das bei der nächsten Gebührenerhöhung jedes Mal wieder in der gleichen Größenordnung an Mehrbelastung dazukommt. Werbung verlangt ein entsprechendes werbliches Umfeld, in dem sich Werbung gut verkauft. In den privaten Programmen zeigt sich das sehr deutlich, es ist dann meist Sex and Crime, das verkauft sich besonders gut, das ist publikumsgängig und damit lässt sich Werbung sehr gut verkaufen. Die werbetreibende Wirtschaft oder die Rundfunkanstalten würden dann den Bürger tatsächlich an diese formende Wirtschaft mit verkaufen und das sollte uns nachdenklich machen. Wer sich die Vorabendprogramme anschaut, kann nur noch am Lo

go erkennen, was ein öffentlich-rechtlicher Sender anbietet und was Private anbieten, ansonsten sind die Programmformate ziemlich austauschbar und das kann nicht Aufgabe des Öffentlich-Rechtlichen sein, in diesen Nivellierungswettbewerb mit den Privaten einzutreten. Wir verlangen interessantes, hoch akzeptables Programm von den Öffentlich-Rechtlichen, aber wir verlangen immer auch wegen der zwangsweise hohen Gebühr Qualität und so ist das entsprechend der Vorabsprachen in der Ministerpräsidentenvorkonferenz gut und richtig, dass das, was das ZDF jetzt schnell noch in Sack und Tüten bringen wollte vor der Verabschiedung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags, nun tatsächlich noch diesem Drei-Stufen-Test unterzogen werden muss. Es wird dann eine Übergangsfrist eingeräumt. Da wir jetzt zur Kenntnis nehmen können, dass erfreulicherweise der ZDF-Fernsehrat am Freitag in Erfurt tagen wird, sollte dieser Ruf zu Qualität im Öffentlich-Rechtlichen auch dieses Gremium erreichen. Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

(Beifall CDU)

Das Wort hat jetzt Abgeordneter Dr. Pidde, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Holbe hat in ihrer Berichterstattung schon darauf hingewiesen, dass wir in der vergangenen Woche im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien über den vorliegenden Gesetzentwurf beraten haben und im Wesentlichen wurden die Positionen der ersten Lesung noch einmal ausgetauscht. Einen großen Neuigkeitswert gab es in der Ausschuss-Sitzung nicht. Deshalb will ich die wichtigsten Feststellungen nur noch einmal nennen, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass der Eingriff der Politik in die Festlegung der KEF unrechtmäßig war und dass es eine strikte Trennung zwischen einerseits Medienpolitik und andererseits Gebührenfestsetzung geben muss. Die Rundfunkgebühr steigt also in der nächsten 4-Jahres-Periode ab dem 01.01.2009. Wenn wir Grundgebühr und Fernsehgebühr zusammennehmen, was ja die meisten so zahlen, dann sind das von 17,03 € auf 17,98 € pro Monat. Das ist eine Steigerung um 95 Cent und dazu gibt es keine Alternative. Deshalb ist es wichtig, dass man schon jetzt darüber nachdenkt, was nach 2012 passiert. Die Einsparpotenziale müssen in den nächsten Monaten und Jahren erbracht werden, um dann nicht wieder dazustehen und zu sagen, was kommt denn für eine große Erhöhung, und das, obwohl Löhne und Gehälter steigen, obwohl die Betriebskos

ten, z.B. für Energie, steigen und wir wollen auch nach 2012 verträgliche Gebühren haben.

Außerdem sind in dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag Kompromisse, die nicht zufriedenstellen, mit denen man aber zur Not leben kann. Das ist der Kompromiss zur Gebührenpflicht für InternetPCs, da ist das Zahlungsmoratorium noch einmal verlängert worden, eine Lösung ist das natürlich nicht. Da ist der Kompromiss zu Jugendschutz-Net, zu der Einrichtung, die ihren Sitz hier bei uns in Erfurt hat, da wurde die Befristung nun noch einmal verlängert bis Ende 2012, eine Dauerlösung ist auch hier noch nicht erreicht worden.

Meine Damen und Herren, jetzt haben wir den Entschließungsantrag der CDU und der hat mich nun bewogen, hier das Wort zu ergreifen. Der Entschließungsantrag greift Themen auf, die bundesweit diskutiert werden, die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird in Zukunft noch wichtiger und die Rundfunkfreiheit bedarf der gesetzlichen Ausgestaltung. Da ist ein erheblicher Diskussionsbedarf.

Der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion fordert die frühzeitige Einbeziehung des Landtags einerseits und andererseits ein neues verändertes Gebührenmodell, worauf Herr Schwäblein gerade hingewiesen hat. Ich selbst habe mich hier für die SPD-Fraktion schon seit mehreren Jahren für ein neues Gebührenmodell ausgesprochen, auch in der ersten Lesung habe ich das angesprochen, weil das jetzige Modell über die GEZ einen hohen bürokratischen Aufwand erfordert, weil es wenig nutzerfreundliche Orientierung hat bezogen auf die Einzelgeräte und dann dieser Definitionswirrwarr, was nun konkret unter einem Rundfunkempfangsgerät zu verstehen ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir für die Zukunft auf das Haushaltsprinzip umstellen und für die Wirtschaft eine Betriebsstättengebühr erheben. So eine Umstellung ist kein Kinderspiel, aber der Aufwand lohnt sich ganz gewiss. Die Diskussion innerhalb der SPD-Fraktionen in den einzelnen Landtagen ist weit fortgeschritten, in der CDU ja genauso. Vom März dieses Jahres ist dies nachzulesen in der Entschließung der großen Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU. Fast wörtlich sind weite Passagen daraus in den vorliegenden Entschließungsantrag übernommen worden. Dazu herrscht Konsens.

Interessant ist natürlich, was die CDU-Fraktion aus dieser Entschließung nicht übernommen hat. Ich zitiere einmal aus dieser Entschließung der CDU- und CSU-Spitzenleute mit Genehmigung der Präsidentin natürlich: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten, deren öffentlicher Wert sich in einem repräsentativen Querschnitt des kulturellen Angebots der Regionen, der Länder, des Bundes, der Europäischen Union und

darüber hinaus widerspiegelt. Die ausgewogene Mischung aus Hochkultur und populär kulturellen Angeboten bildet ein typisches Qualitätsmerkmal des öffentlichen rechtlichen Rundfunks.“ So ist es. Warum haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, das nun so eingedampft? Warum kommt nur der regionale Bezug vor? Warum nur Verweis auf die dritten Programme? Die Frage bleibt offen.

Meine Damen und Herren, dann sind im Entschließungsantrag Punkte, die die SPD-Fraktion nicht mitgehen kann. Ich will mal nur zwei nennen: Zum einen die Forderung nach einer generellen Abschaffung der Gebührenbefreiung. Die Kompensation für sozial Bedürftige ist in Ihrem Entschließungsantrag nur vage formuliert. Sie schreiben lediglich, dass eine Berücksichtigung der Rundfunkgebühr bei der Bemessung der Sozialobergrenze erfolgen soll. Da gehen wir nicht mit. Wir sagen: Gebührenbefreiung ist wichtig, damit alle Bürger den Zugang zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.

(Beifall SPD)

Der zweite Punkt - die vollständige Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Nun kann man ja noch diskutieren, ob Sponsoringfinanzierung mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag in Einklang steht, man kann diskutieren über den Zusammenhang von Sponsoring und Quote und Sendeplätzen, aber Werbung ist ein wichtiger Finanzierungsbaustein auch für ARD und ZDF. Ohne Werbung würden sich die Gebühren wesentlich erhöhen, jedenfalls wesentlich über 1 € pro Monat noch einmal zusätzlich. Deshalb sage ich, das Werbeverbot für ARD und ZDF steht bei den Privatsendern ganz oben auf ihren Wunschzetteln. Wenn Sie sich das zu eigen machen, dann ist das Ihr gutes Recht, wir machen da nicht mit. Deshalb lehnen wir den Entschließungsantrag ab. Vielen Dank.

(Beifall SPD)