Protocol of the Session on September 12, 2008

Danke.

Hausbesuche der ARGE in Eisenach

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leukefeld und Hauboldt (Drucksache 4/4097) führte die Landesregierung aus, dass die ARGE Eisenach im Jahr 2007 1.712 Hausbesuche durchführte. Diese überdurchschnittlich hohe Zahl führte nicht nur in Eisenach zu einem Sturm der Entrüstung. In einem daraufhin geführten Gespräch mit der Leiterin der ARGE stellte diese klar, dass diese Zahl nicht der Wahrheit entsprechen würde. Es handle sich im Gegensatz dazu um weniger als 500 Fälle (von ins- gesamt einem Mitarbeiter).

Weiterhin führte sie aus, dass sie sich das Zustandekommen dieser Zahl nicht erklären könne, da sie keine Anfrage diesbezüglich beantwortet habe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die deutliche Diskrepanz der Zahlen der ARGE Eisenach und des zuständigen Ministeriums zu erklären?

2. Von wie vielen Hausbesuchen im Jahr 2007 der ARGE Eisenach geht die Landesregierung aktuell

3. Wie kamen die Aussagen und Zahlen aus der Drucksache 4/4097 bezüglich der ARGE Eisenach zustande und wer beantwortete die Nachfrage der Landesregierung?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, Staatssekretär Juckenack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zur Anfrage der Abgeordneten:

Wir haben hier folgenden Sachverhalt: Die Geschäftsführerin der ARGE Grundsicherung Eisenach hat aufgrund der Anfrage des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit in ihrem Schreiben vom 20. März 2008 angegeben, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich im Jahr 2007 1.712 Hausbesuche durchgeführt wurden. Entsprechend hat unser Haus in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 2334 die Anzahl der Hausbesuche für 2007 gleichlautend mit 1.712 auch angegeben.

Auf aktuelle Nachfrage hat die Geschäftsführerin die Anzahl, die Sie eben auch in Ihrer Frage zitiert haben, der Hausbesuche auf 439 korrigiert. Grund für die hohe Differenz ist, dass die ARGE Eisenach in ihrer Zuarbeit aus dem März 2008 bei der Frage nach der Gesamtzahl der Hausbesuche auch die Fälle aufgenommen hat, bei denen ihr kein Einlass gewährt wurde bzw. sie die Kunden nicht angetroffen hat.

Frage 2: Aufgrund der korrigierten Zahl der Hausbesuche durch die ARGE Eisenach geht die Landesregierung entsprechend jetzt von 439 Hausbesuchen aus.

Frage 3: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Wolf, Herr Staatssekretär.

Meine Nachfrage: Gab es denn auch aus anderen ARGEn oder Städten - oder wie auch immer - Reaktionen, dass die Zahlen, die das Ministerium veröffentlicht hat, aus ihrem Bereich falsch gewesen seien?

Dazu liegen mir keine Informationen vor.

Eine Nachfrage vom Abgeordneten Hauboldt.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, wir wissen von anderen ARGEn, dass unter anderem auch private Detekteien beschäftigt oder beauftragt worden sind, Kontrollen vorzunehmen. Sind die in den Zahlen mit inbegriffen oder haben die keine Rolle gespielt?

Dazu kann ich Ihnen auch nichts sagen. Ich habe diese Zahlen so wiedergegeben, wie uns die ARGE Eisenach sie gegeben hat. Das müssten wir auch unsererseits nachfragen.

Danke. Keine weiteren Nachfragen. Dann stellt die nächste Frage der Abgeordnete Kuschel, Fraktion DIE LINKE, entsprechend der Drucksache 4/4425.

Ausbau der Ichtershäuser Straße in Arnstadt verzögert sich weiter

Der Ausbau der Ichtershäuser Straße in Arnstadt (ehemaliger Verlauf der B 4) soll sich verzögern. Angeblich seien weitere bautechnische Untersuchungen und Planungen erforderlich (vgl. Thüringer Allge- meine, Lokalausgabe Arnstadt vom 5. August 2008). Aufgrund der Verzögerungen kann eine ordnungsgemäße Übergabe an die Stadt Arnstadt nach erfolgter Sanierung durch das Land nicht rechtzeitig erfolgen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen verzögern sich die Baumaßnahmen an der Ichtershäuser Straße in Arnstadt und aus welchen Gründen wurden die derzeit durchgeführten Maßnahmen nicht rechtzeitig im Zeitplan der Gesamtmaßnahmen eingeordnet?

2. Zu welchen Mehrkosten wird die Verzögerung der Baumaßnahmen an der Ichtershäuser Straße in Arnstadt führen und wer hat diese Kosten zu tragen?

3. Wann ist nach gegenwärtigen Planungen aufgrund der Verzögerungen mit einer Abstufung der ehemali

gen B 4 zu einer städtischen Straße im Verlauf der Ichtershäuser Straße in Arnstadt zu rechnen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien, Herr Minister Wucherpfennig.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Stadt Arnstadt und die Landesstraßenbauverwaltung haben die gemeinsame Absicht, die Ichtershäuser Straße grundhaft auszubauen und mit einem separaten Radweg auszustatten. Außerdem sollen als Gemeinschaftsmaßnahme auch noch die Abwasserrohre erneuert werden. Für die Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahme ist zuvor Baurecht zu schaffen. Das dazu erforderliche Planfeststellungsverfahren wird zurzeit vorbereitet und soll noch in diesem Jahr eingeleitet werden. Aufgrund des umfangreichen Abstimmungsbedarfs infolge der Gemeinschaftsmaßnahme war ein früherer Beginn nicht möglich.

Zu Frage 2: Mehrkosten werden nicht erwartet, falls überhaupt, dann nur im Rahmen der allgemeinen Preissteigerung. Den Aufwand für die betriebliche und bauliche Unterhaltung bis zur Grunderneuerung trägt der Straßenbaulastträger, in diesem Fall das Land.

Zu Frage 3: Die Ichtershäuser Straße wird nach Herstellung des Baurechts nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und nach erfolgter Baudurchführung umgestuft.

Eine Nachfrage, Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, können Sie sagen, wie der ursprüngliche Zeitplan zur Sanierung der Ichtershäuser Straße aussah? In Frage 3 hatte ich gefragt, wann mit der Abstufung zu rechnen ist, also wie der jetzige Zeitplan aussehen wird.

Ich habe auf die Fragen geantwortet, so wie es meinem Ministerium bekannt war. Aber wenn Sie noch weiteren Bedarf haben, das vernehme ich Ihren zusätzlichen Fragen, dann werden die schriftlich beantwortet. Ich werde nachfragen und Sie bekommen eine schriftliche Antwort.

Danke. Damit rufe ich die nächste Anfrage des Abgeordneten Hauboldt, Fraktion DIE LINKE, entsprechend Drucksache 4/4387 auf.

Rückgang der Zahl der Inhaftierten in Thüringer Justizvollzugsanstalten

Einem Artikel im „Freien Wort“ (FW) vom 28. August 2008 ist zu entnehmen, dass laut Statistik die Zahl der Inhaftierten in den Thüringer Gefängnissen zurückgegangen sei und sich nun auf dem Stand des Jahres 2003 befinde. Diese Fakten erstaunen, auch angesichts der bisher vom Justizministerium immer wieder geäußerten Einschätzung, dass auch weiterhin hoher Belegungsdruck auf die Thüringer Justizvollzugsanstalten bestehe und mit einem Rückgang der Häftlingszahlen nicht zu rechnen sei. Unter anderem mit dieser Begründung wurde bisher von der Landesregierung mittelfristig der Bau einer neuen Justizvollzugsanstalt in Ostthüringen in Aussicht gestellt. Es erstaunt auch, dass das Justizministerium im Artikel den Rückgang der Bevölkerungszahl als eine Ursache für die statistische Entwicklung benennt. Dies steht im Widerspruch zu Aussagen im Bericht über die demographische Entwicklung in Thüringen, dem „Thüringer Demographiebericht“, aus dem hervorgeht, dass die allgemeine Entwicklung der Bevölkerungszahlen keine signifikanten Auswirkungen auf den Bedarf an Justizvollzugseinrichtungen und Haftplätzen haben wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern sind in den aktuellen Gefangenenzahlen, statistische Parameter wie Transportgefangene und andere spezifische Personengruppen enthalten bzw. ausgewiesen?

2. Wie hat sich die durchschnittliche Dauer der Zeitspanne zwischen Verurteilung und Haftantritt der Gefangenen in den einzelnen Thüringer Justizvollzugsanstalten in den Jahren 2000 bis 2008 entwickelt?

3. Auf welcher (wissenschaftlichen) Grundlage kommt die Landesregierung zu den im oben genannten Arti

kel geäußerten Einschätzungen, dass die Thüringer Justiz eine Abschreckungswirkung entfalte und dies zum Rückgang der Gefangenenzahlen beitrage?

4. Welcher Handlungsbedarf ergibt sich nach Ansicht der Landesregierung aus der Tatsache des Rückgangs der Häftlingszahlen, insbesondere mit Blick auf bauliche Vorhaben und Personalplanung?

Für die Landesregierung antwortet das Justizministerium, Frau Ministerin Walsmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In der veröffentlichten Statistik sind alle Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten einschließlich der vorübergehend abwesenden erfasst. Transportgefangene, Untersuchungs- und Abschiebegefangene oder sonstige Gefangene sind nicht erfasst.

Zu Frage 2: Die Zeitspanne zwischen Verurteilung und Haftantritt wird statistisch nicht erfasst. Aus diesem Grund können keine Angaben zu deren durchschnittlicher Dauer gemacht werden.

Zu Frage 3: Dabei handelt es sich um eine empirische Annahme. Diese kann unter anderem darauf gestützt werden, dass die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung in der Zeit von 1997 bis 2007 - die Zahlen von 2008 liegen derzeit noch nicht vor - tendenziell zugenommen hat.