Protocol of the Session on September 11, 2008

Ausschussüberweisung für diesen Antrag ist nicht beantragt worden. Demzufolge stimmen wir direkt über diesen Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4165 ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Die Gegenstimmen, bitte. Danke schön. Gibt es Stimmenthal

tungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit hat eine Mehrheit diesen Antrag angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und rufe nun den Tagesordnungspunkt 22 auf

Wahl einer neuen Schrift- führerin Wahlvorschlag der Frak- tion der CDU - Drucksache 4/4390 -

Der erste Tagesordnungspunkt zum Thema „Wahlen“ beinhaltet den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4390 zur Wahl einer neuen Schriftführerin. Das ergibt sich daraus, dass der verstorbene Abgeordnete Sonntag dieses Amt natürlich nicht mehr ausführen kann und die CDU-Fraktion diesen Platz belegt.

Es liegt der Wahlvorschlag vor, Frau Abgeordnete Gabriela Weißbrodt als Schriftführerin zu wählen. Ich stelle jetzt die Frage, es gibt ja immer zwei Möglichkeiten, nämlich durch Handzeichen abzustimmen oder eben geheim: Wird dem offenen Wahlprozedere widersprochen? Es wird nicht widersprochen, dann stimmen wir über diesen Wahlvorschlag mit Handzeichen ab.

Wer dem Wahlvorschlag, Frau Gabriela Weißbrodt als Schriftführerin zu benennen, zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit wäre diese Wahl einstimmig, wenn Frau Abgeordnete diese Wahl annimmt.

(Beifall CDU)

Sie bestätigt das. Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen viel Erfolg bei dieser Tätigkeit, die Sie immer eine ganze Zeit auch hier oben an den Platz bindet.

Ich kann damit den Tagesordnungspunkt 22 schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23

Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschus- ses 4/1 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4389 -

Diese Neuwahl ergibt sich daraus, dass der Abgeordnete Thomas Kretschmer sein Amt als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses 4/1 mit Wir

kung zum 5. September niedergelegt hat. Demzufolge ist ein neuer Vorsitzender zu wählen, der aus den Reihen der Fraktion der CDU kommen muss. Es liegt hier vor, dass der Abgeordnete Prof. Dr. Jens Goebel den Vorsitz des Untersuchungsausschusses 4/1 übernehmen soll.

Jetzt frage ich: Wird dazu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Auch hier frage ich: Gibt es Widerspruch, dass wir durch Handzeichen darüber abstimmen? Es gibt keinen Widerspruch. Demzufolge werden wir durch Handzeichen darüber abstimmen, ob der Abgeordnete Prof. Dr. Jens Goebel zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 4/1 wird.

Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Es gibt einige Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt einige Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit der Abstimmenden ist erreicht worden, dass der Wahlvorschlag angenommen wird. Wenn der Abgeordnete Prof. Dr. Jens Goebel mir jetzt noch sagt, dass er die Wahl annimmt -

(Zuruf Abg. Prof. Dr. Goebel, CDU: Ja, ja, ja.)

ja, ja, ja, sagt er -, dann gratuliere ich Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen viel Erfolg bei dieser Tätigkeit.

(Beifall CDU)

Ich rufe jetzt doch im Interesse der Abarbeitung der Tagesordnung noch den Tagesordnungspunkt 7

Pflegesituation in Thüringen und Auswirkungen auf diese durch das Pflege-Weiterentwicklungs- gesetz Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4166 -

auf und würde, während der Bericht gegeben wird, mich noch mal ganz kurz mit den Parlamentarischen Geschäftsführern verständigen, wie wir das mit der Mittagspause regeln, in der zwei Veranstaltungen sind.

Die Fraktion der CDU hat nicht beantragt, das Wort zur Begründung zu nehmen, aber die Landesregierung hat angekündigt, dass sie den Sofortbericht geben wird. Die Ministerin Lieberknecht wird diesen Sofortbericht zunächst erstatten.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zunächst möchte ich einmal der CDU-Fraktion danken, dass sie diesen Antrag gestellt hat, denn er ist wichtig und berührt letztlich die Lebenssituation doch vieler Menschen auch in Thüringen. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ist die Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit eines der wichtigsten Zukunftsthemen überhaupt. Es war auf Bundesebene eine CDU-geführte Regierung, nämlich unter Helmuth Kohl mit Norbert Blüm, der vor 15 Jahren erstmals nach jahrzehntelanger kontroverser Diskussion ein Durchbruch gelungen war. Man muss sich vorstellen, das Gesetzgebungsverfahren hat von den Ursprüngen an wirklich fast 20 Jahre gedauert, bis man tatsächlich zu einer Pflegeversicherung gekommen ist. Dieser Durchbruch ist vor ca. 15 Jahren dann gelungen. Die Pflegeversicherung hat sich auch für Thüringen, wenn wir die Entwicklung der vergangenen Jahre sehen, als ein Segen erwiesen. Fast alle Thüringer Pflegeheime konnten saniert oder neu gebaut werden. Und nun gilt es natürlich, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Erreichte zu sichern und weiterzuentwickeln.

Grundsätzlich stelle ich fest, die Reform der Pflegeversicherung geht mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in die richtige Richtung. Wichtige Eckpunkte, ich will sie noch einmal wiederholen, sind Leistungsausweitungen, insbesondere für demenziell erkrankte Menschen, eine Stärkung der häuslichen Pflege als Ausdruck des Grundsatzes ambulant vor stationär, eine Erhöhung der Transparenz der Qualität der Pflege und der Leistungen der Pflegeeinrichtung und der Dynamisierung von Pflegeleistungen. Die künftigen Leistungen sollen durch eine Beitragssatzerhöhung ab 1. Juli 2008, das ist ja nun schon passiert, um 0,25 Prozentpunkte auf dann 1,95 Prozent finanziert werden. Wir wissen, bei kinderlosen Versicherten ist der Beitragssatz etwas höher, da steigt er auf 2,2 Prozent. Die Bundesregierung geht davon aus, dass damit die Leistungen der Pflegeversicherung bis Ende 2014, also immerhin für die nächsten Jahre, finanziert werden können. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass die Aufgabe einer nachhaltig sichergestellten Finanzierung der Pflegeversicherung noch nicht endgültig gelöst ist und hier brauchen wir auch weitere Planungssicherheit. Deswegen setzen wir uns auch für eine weitere Diskussion ein, um über das Jahr 2014 hinaus Kalkulierbarkeit und Sicherheit schaffen zu können. Hierzu bedarf es langfristig wie auch in den übrigen Zweigen unserer Sozialversicherung, also der Krankenversicherung oder der Rentenversicherung, grundlegender Reformen. Thüringen hat den Diskussionsprozess um das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

seit je begleitet und es ist erfreulich, dass sich die Thüringer Bemühungen, zum Beispiel die Bundesratsverfahren im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wiederfinden.

Wie stellt sich die Entwicklung der Pflegesituation nun in Thüringen dar? Einig dürften wir uns darin sein, dass die Pflege seit der friedlichen Revolution ganz erhebliche Fortschritte erzielt hat. Der Heimbereich in der ehemaligen DDR war ja letztlich doch geprägt von einem großen Teil unsanierter und den Anforderungen eines modernen Heimrechts nicht entsprechender Einrichtungen. Vielfach haben die stationären Pflegeeinrichtungen die Vorgaben der Heimmindestbauverordnung nicht mehr oder zumindest in nicht ausreichendem Maße erfüllt, Brandschutzstandards bedurften dringender Verbesserung, bis hin zu den Mehrbettzimmern, manchmal sogar bis zu 12 Bewohnern. Jeder, der damals Heime besucht hat, weiß das. In den Alten- und Pflegeheimen in der DDR herrschten also oft unhaltbare Zustände, die galt es zu sanieren und hier ist die Entwicklung wirklich einer modernen Infrastruktur sehr erfolgreich in den vergangenen Jahren gewesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Blick auf das, was in den letzten Jahren geleistet worden ist, möchte ich aber besonders herausheben, dass letztlich erst die Einführung der Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung im Jahr 1995 die heutige Qualität in der Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen ermöglicht hat. Pflegebedürftigkeit war vor der Einführung der Pflegeversicherung sehr häufig gleichbedeutend mit der Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen und das sollte eben zu Recht nicht mehr sein. Hauptziel der Pflegeversicherung war und ist es deshalb, Menschen für den Fall der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Der Rechtsanspruch der Versicherten auf Leistungen der Pflegekasse gewährleistet, dass die Betroffenen im Pflegefall finanziell nicht über das zumutbare Maß hinaus Eigenanteile erbringen müssen. Nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Länder für die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen verantwortlich und sie werden es auch zukünftig bleiben. Deswegen liegt hier auch die planerische Verantwortung bei uns im Land selbst. Diesem bundesgesetzlichen Auftrag, der an die Länder gegeben ist - so auch an den Freistaat Thüringen - werden wir selbstverständlich auch zukünftig nachkommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz stand für Thüringen ein Fördervolumen in Höhe von über 663 Mio. € zur Verfügung. Dadurch konnten in Thüringen 160 Projekte mit über 12.000 Heimplätzen vollständig saniert bzw. neu gebaut werden. Diese Plät

ze verfügen über einen modernen Standard in Bau und Ausstattung, der den heutigen Anforderungen gerecht wird und belasten die Pflegebedürftigen mit geringen Investitionskostenpauschalen. Über das Sonderinvestitionsprogramm hinaus hat das Land bis zum Jahr 2005 in erheblichem Umfang Aufwendungen der Pflegeheime für Darlehen sowie Aufwendungen für Miete und Pacht von Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern befördert. Landesweit werden derzeit 9 neue Heime mit zusammen 670 Plätzen gebaut. Auch das ist, denke ich, noch einmal eine beachtliche Zahl, die gegenwärtig hier im Bau befindlich ist. In der Planungsphase befinden sich derzeit weitere 41 Heime mit insgesamt 2.697 Plätzen. Sie sehen, wir haben hier eine wirklich dynamische Entwicklung auch im Jahre 2008 und in den folgenden Jahren. Der Umfang der Realisierung dieser Planung bleibt abzuwarten.

Seit Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes hat sich die Anzahl der Heime in Thüringen kontinuierlich erhöht. Dies hat auch etwas mit den gestiegenen und weiter steigenden Bedarfen zu tun. Auch hier verweise ich auf unsere demographische Entwicklung einer schlichtweg auch älter werdenden Gesellschaft in unserem Land. Standen den Pflegebedürftigen im Jahre 2002 noch 199 Heime zur Verfügung, so sind es heute bereits 248. Diese weisen eine Kapazität von insgesamt 18.500 Plätzen für die Dauerpflege auf. Die durchschnittliche Auslastung dieser Plätze liegt bei 93 Prozent, das heißt, Angebote und Bedarfe sind hier nahezu kongruent. Im Hinblick auf die genannten Planungen der Träger zum Bau neuer Pflegeheime sieht die Landesregierung also derzeit keinen Anlass, in den - ich will es mal sagen - Wachstumsprozess in diesem Bereich steuernd eingreifen zu müssen. Es hat sich bisher geregelt und wird sich auch weiter regeln. Längere Wartelisten sind der Heimaufsicht jedenfalls auch nicht bekannt.

Eine Unterversorgung an Heimplätzen ist in Thüringen derzeit nicht feststellbar und alle bekannten Informationen sprechen dafür, dass dies in den nächsten Jahren auch nicht eintreten wird. Einen Pflegenotstand also im stationären Bereich gibt es in Thüringen nicht. Außerhalb der Heime stehen in angemessener Zahl Kurzzeitpflegeplätze sowie insgesamt 835 Plätze für Tages- und Nachtpflege zur Verfügung. In der vollstationären Versorgung bleiben nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Leistungsbeträge der Stufen I und II bis zum Jahr 2015 unverändert. Dies bedeutet eine Stärkung des ambulanten Bereichs. Es liegt in der Natur der Sache, dass Heimentgelte wahrscheinlich leider ansteigen werden. Dies wird zur Folge haben, dass sich auch der von den Bewohnern zu zahlende Eigenanteil an den Heimkosten erhöhen wird; das muss man nüchtern sehen. Ob dies Auswirkungen dann wiederum auf die Nachfrage nach Pflegeheimplätzen haben wird,

lässt sich derzeit noch nicht beantworten. Hierbei darf aber die Gesamtsituation, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht aus den Augen verloren werden. Gegenstand intensiver Diskussionen in allen Ländern ist - und das ist ein wichtiger Punkt auch in der politischen Debatte - die Schaffung von Pflegestützpunkten zur Vernetzung der Pflegeangebote vor Ort. § 92 c des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes macht die Schaffung von Pflegestützpunkten davon abhängig, dass die jeweils zuständige oberste Landesbehörde, also bei uns das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, je nach Bedarf dies bestimmt. Ich möchte darauf hinweisen, dass vorab zur Erprobung von Pflegestützpunkten in der Praxis das Bundesministerium für Gesundheit ein Modellprogramm, das jedoch - und das muss man deutlich von der Einordnung her sehen - nicht im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes angesiedelt ist, ins Leben gerufen hat. In 16 Pilotpflegestützpunkten, verteilt auf die einzelnen Länder, sollen Erfahrungen im Aufbau und im Betrieb von Pflegestützpunkten gesammelt werden. Sie sollen dokumentiert und für andere Interessenten als hilfreiche Informationen zusammengestellt werden. Träger für ein solches Pilotprojekt in Thüringen ist die Stadt Jena. Ich glaube, Vertreter aller Fraktionen auch hier im Thüringer Landtag sind inzwischen vor Ort gewesen. Ich selbst habe es auch vor Ort sehen bzw. mich informieren können, war mit den dort Tätigen im Gespräch, ein Projekt, was wissenschaftlich vom Kuratorium der Deutschen Altershilfe in Köln begleitet wird und auch eine gute Arbeit vor Ort macht. Daran gibt es gar nichts zu deuteln.

Im Rahmen der Evaluation nach Abschluss des Modellvorhabens wird sich zeigen, ob die Ergebnisse und Erfahrungen auf andere Landkreise und kreisfreie Städte übertragbar sind. Wie gesagt, das Jenaer Projekt hat die Sondersituation, dass es nicht nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz angesiedelt ist, dass zum Beispiel zwingend die kommunale Gebietskörperschaft, die in Jena Träger ist, dabei ist, aber die Kassen beispielsweise, die nach Gesetz zwingend mitverpflichtet sein müssen, in dem Jenaer Projekt nicht Träger dieses Projekts mit sind. Von daher muss man schon diese Unterschiedlichkeit auch sehen.

Unbeschadet dessen haben die Kommunen mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes seit 1. Juli mit den gesetzlich vorgeschriebenen Partnern, eben die kommunale Gebietskörperschaft und die Pflegekassen vor Ort, die Möglichkeit, sich über Bedarfe zu verständigen. Hier habe ich immer gesagt, wenn es aus den Regionen heraus selbst den Bedarf nach Pflegestützpunkten gibt, wenn dieser formuliert wird, werden wir das positiv begleiten. Nur, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, eine Politik vom Reißbrett, also von oben nach

unten in die Region hinein, haben wir immer abgelehnt und das lehne ich auch zum heutigen Tag ab. Das haben wir auch in Jena besprochen. Die Entwicklung muss wirklich aus der Region heraus kommen. Das macht dann auch Sinn, weil man dann weiß, es ist breit getragen und knüpft auch an die vorhandenen Strukturen an. Ich denke, das ist auch ein wichtiger Punkt, dass wir keine Doppelstrukturen an dieser Stelle fördern wollen. Ich würde sagen, wir sehen auf den Entwicklungsprozess, der hier im Gange ist, im Gespräch ist und werden uns dann sicher zu gegebenen Zeit auch mal wieder neu zu verständigen haben.

Ich will, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen. Ein deutlicher qualitativer Sprung in der Beratung und Betreuung der Pflegebedürftigen wird noch durch eine andere Möglichkeit bzw. hier sogar zwingende Vorgabe des Gesetzes eintreten, nämlich nach § 7 a SGB XI, in dem die neu einzusetzenden Pflegeberater verankert sind, die neu einzusetzenden Pflegeberater, für die die Pflegekassen verantwortlich zeichnen; sicher von der Kasse das Argument, was von gerade den im Moment in Jena Tätigen kommt, ist diese neutrale Pflegeberatung, die auch vieles für sich hat, natürlich, das will ich gar nicht in Abrede stellen, aber zumindest von den Pflegekassen ist ab 01.01.2009 der Pflegeberater einzusetzen. Hier gibt es auch den entsprechenden Anspruch gegenüber den Pflegekassen auf diese Pflegeberatung als Rechtsanspruch. Der Pflegeberater, den es in Thüringen dann auch in allen Regionen geben wird - ich weiß, eine der Pflegekassen, eine besonders große, hat bereits 22 Pflegeberater, das würde nahezu alle kommunalen Gebietskörperschaften in Thüringen, was die Landkreise, die kreisfreien Städte betrifft, schon abdecken, andere werden das je nach ihrer Größenordnung auch tun -, wird seine Arbeit als eine Art Case Manager wahrnehmen. Im Rahmen des Case Managements hat er auch über die Pflege hinausgehende Leistungsansprüche zu ermitteln und auf die Befriedigung dieser Ansprüche hinzuwirken. Der Pflegeberater wird tätig, sobald eine Leistung aus der Pflegeversicherung bezogen oder über ihn beantragt wird. Um die gesetzlichen Anforderungen an den Pflegeberater umfassend umsetzen zu können, erarbeiten die Pflege- und Krankenkassen derzeit die notwendigen Konzepte. Der Schwerpunkt bei der Betreuung Pflegebedürftiger liegt im Bereich der häuslichen Pflege. Diese entspricht dem Grundsatz des Vorrangs ambulanter Pflege vor stationärer Pflege, der sowohl im SGB XI als auch im Thüringer Gesetz zur Ausführung des Pflegeversicherungsgesetzes festgeschrieben und auch Gegenstand nahezu aller sozialpolitischen Konzepte ist. Er entspricht den Wünschen und Vorstellungen Betroffener, möglichst lange zu Hause in der vertrauten Umgebung betreut werden zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Stärkung des Vorrangs der ambulanten Pflege ist ein Hauptanliegen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes. Deshalb werden die Leistungsbeträge im Bereich der häuslichen Pflege deutlich angehoben, die Pflegeberatung wird ausgebaut und es wird Pflegepersonen in einem Beschäftigungsverhältnis ein Rechtsanspruch auf Freistellung aus dem Arbeitsverhältnis, die sogenannte Pflegezeit, eingeräumt. Der Freistaat Thüringen verfügt über ein flächendeckendes Netz von ambulanten Pflegediensten, die von den Pflegekassen zur pflegerischen Versorgung der Versicherten zugelassen sind. Durch diese Einrichtungen werden derzeit knapp 15.500 Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft zu Hause in den eigenen vier Wänden gepflegt und versorgt. Die Gewährung des Pflegegeldes aus Mitteln der Pflegeversicherung hat dabei ganz erhebliche Bedeutung. Fast die Hälfte der Pflegebedürftigen in Thüringen, also etwa 33.000 Menschen, erhält ein monatliches Pflegegeld, um die häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige sicherzustellen.

Entsprechend den Erhebungen des Thüringer Landesamtes für Statistik gab es am Ende des Jahres 2005 in Thüringen, in nenne die Zahl noch einmal, 67.000 Pflegebedürftige. Diese wurden seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen mindestens in die Pflegestufe I eingestuft und erhielten daraufhin Leistungen aus der Pflegeversicherung. Aufgrund der höheren Lebenserwartung sind die Mehrzahl der Pflegebedürftigen Frauen. Ihr Anteil an den stationär Pflegebedürftigen wird mit etwa 75 Prozent angegeben. Bei den im häuslichen Bereich betreuten Pflegebedürftigen liegt der Anteil der Frauen etwas darunter, nämlich bei ca. 63 Prozent. Die Entwicklung der Pflegebedürftigen für die Zukunft lässt sich nicht exakt berechnen, das ist klar, aber seitens des Thüringer Sozialministeriums wird von der Annahme ausgegangen und so sind auch unsere Daten, die wir den Planungen zugrunde legen, dass in Thüringen am Endes des Jahres 2020 etwa 86.000 Pflegebedürftige leben werden. Das bedeutet einen Anstieg um 19.000 Personen oder 22 Prozent in einem Zeitraum von 15 Jahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Pflegebedürftigkeit ist ein Schicksal, das vorrangig bei älteren Menschen und insbesondere bei Hochbetagten auftritt. Bei der wachsenden Zahl Hochaltriger wird auch die Häufigkeit von Demenzerkrankungen steigen. Aus diesen Erkrankungen ergeben sich besondere Herausforderungen für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Wir hatten ja vor einigen Wochen vor der Sommerpause hier auch eine Ausstellung im Thüringer Landtag. Ich fand das sehr wichtig, auch in dieser Form auf diese Lage von Betroffenen, von Angehörigen und natürlich auch

den Demenzerkrankten selbst hinzuweisen.

Es ist eine langjährige Forderung der Landesregierung, insbesondere meiner Amtsvorgänger, gewesen, Demenzkranke besser in die Pflegeversicherung einzubeziehen. Daher kann ich die Leistungsausweitung für demenziell erkrankte Menschen nur begrüßen. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz soll der Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz von bisher 460 € auf bis zu 2.400 € pro Jahr erhöht werden. Eine deutliche Entlastung für pflegende Angehörige bedeutet es zudem, dass auch Pflegebedürftige, die noch nicht der Pflegestufe I zugeordnet werden, gleichwohl aber einen Betreuungsbedarf haben, diesen Betrag erhalten können. Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Anzahl an Leistungsberechtigten und der höheren Leistung aus der Pflegeversicherung halte ich es für erforderlich, den Bereich der niederschwelligen Betreuungsangebote in Thüringen weiter auszubauen. Bisher hat das Land insgesamt 49 derartige Betreuungsangebote für Demenzerkrankte offiziell anerkannt. Auch hier eine Dynamik in der Entwicklung, wenn man bedenkt, dass es 2007 erst 13 waren, die das Land auch dabei finanziell unterstützt haben, jetzt haben wir 49. Ich denke, die Entwicklung wird in dieser Richtung auch noch um einiges weitergehen und auch weitergehen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle pflegebedürftigen Menschen haben einen Anspruch darauf, dass sie entsprechend den modernsten Erkenntnissen gepflegt werden können. Hier geht es um die Würde der Menschen. Dies sind wir auch gerade der neuen älteren Generation schuldig. Der im August des vergangenen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellte zweite Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. zur, so wörtlich, „Qualität in der ambulanten und stationären Pflege“ kommt für Thüringen zu dem Ergebnis, „dass die aktuelle Pflegesituation als positiv“, so wörtlich, „zu bezeichnen ist“. Die Gründe für die positive und erfreuliche Entwicklung in Thüringen sind vielfältig. Eine Rolle spielen die intensiven Bemühungen der Pflegeeinrichtungen für modernstes Qualitätsmanagement. Ich erinnere hier auch an den damals 2004 von der Landesregierung einberufenen Pflegegipfel, wo dies auch alles Gegenstand war. Durch die Ergebnisse dieses Treffens mit allen Verantwortlichen konnte seitdem viel Positives bewirkt und erreicht werden. Dem Pflegepersonal im ambulanten und stationären Dienst gebührt, meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle ausdrücklich Dank für ihre engagierte pflegerische und betreuerische Arbeit zum Wohle der pflegebedürftigen Thüringerinnen und Thüringer.

(Beifall im Hause)

Sie sind noch aufmerksam, das ist schön. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch den Angehörigen und allen Menschen in Thüringen, die sich fürsorglich und liebevoll um pflegebedürftige Menschen kümmern. Um älteren und pflegebedürftigen Menschen in unserer Mitte gerecht zu werden, brauchen wir auch weiterhin eine, so wurde es einmal bezeichnet, Allianz der Verantwortung. Das bedeutet, wirklich alle Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen, die Kontakt mit pflegebedürftigen Menschen haben, stehen in der Mitverantwortung, für eine bestmögliche Pflege und Betreuung der Betroffenen zu sorgen. Die Pflege unserer Mitmenschen darf niemanden kalt lassen. Einen Stillstand darf und wird es also hier nicht geben. Die Aspekte und Bereiche der Pflege und Betreuung, die verbesserungsfähig sind, müssen gemeinsam im Interesse der Betroffenen angepackt werden, denn - bei aller positiven Bilanz - es muss weiter gearbeitet und auch weiter den Bedürfnissen, den jeweiligen Entwicklungen entsprechend noch besser angepasst werden. Also auch hier sind wir in Entwicklungen und lehnen uns jetzt nicht etwa in Selbstgefallen zurück. Das wäre unangemessen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sagte es, die Pflege in Thüringen befindet sich quantitativ und qualitativ auf einem hohen Niveau. Der Freistaat kann sich bundesweit und im internationalen Vergleich sehen lassen und für alles Weitere möchte ich sagen, dass das neue Pflege-Weiterentwicklungsgesetz doch eine gute Grundlage bietet, um auch in den nächsten Jahren eine am Wohl der Pflegebedürftigen und an den Grundsätzen der Pflegequalität ausgerichtete leistungsfähige und ausreichende Versorgungsstruktur in Thüringen sicherzustellen. Vor allem aber danke ich noch einmal allen, die sich jeden Tag immer wieder neu den pflegebedürftigen Menschen in unserem Land zuwenden und ihnen die bestmögliche Pflege, Begleitung und Betreuung zukommen lassen. Und Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, danke ich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Frage jetzt an die Fraktionen: Wird die Beratung zum Sofortbericht gewünscht? Das signalisieren CDUFraktion, LINKE und SPD-Fraktion. Ich möchte Ihnen gern mitteilen, wie wir uns entschieden haben zum weiteren Tagesablauf.

Nachdem wir jetzt diesen Bericht gehört haben, wird die Aussprache zum Sofortbericht nach der Frage- und nach der Aktuellen Stunde aufgerufen, das heißt, wir haben sozusagen den Tagesordnungspunkt 7 geteilt. Das machen wir nicht besonders gern, aber wir haben in der Mittagspause die heute Morgen schon

bekannt gewordenen beiden Veranstaltungen. Demzufolge gehen wir jetzt in die Mittagspause. Um 14.00 Uhr beginnt die Fragestunde. Danach ist dann die Aktuelle Stunde und danach zweiter Teil des Tagesordnungspunkts 7 - Aussprache zum Sofortbericht.

Wir fahren fort mit dem Tagesordnungspunkt 24