Da reicht es eben nicht nur aus, blaue Uniformen auf die Straßen - das auch -, aber man braucht auch entsprechende gesetzliche Grundlagen, um Schwerstkriminalität und Terrorismus wirksam zu bekämpfen.
Hierzu setzt das Polizeirecht prinzipiell im Gegensatz zur Strafprozessordnung eben vor der Tat an. Bildlich gesprochen bedeutet dies, dass die Polizei immer vor dem Täter am Tatort sein sollte. Der Polizei kommt insoweit eine entsprechende Schutzverpflichtung zu. Herr Matschie, da müssen Sie nicht lachen, ohne eine solche Ermittlung kommt die Polizei tatsächlich oft zu spät. Es ist vieles an Verbrechen und Vergehen verhindert worden durch die präventive Arbeit der Polizei.
Der Gesetzentwurf hat ein zeitgemäßes Eingriffsinstrumentarium unter gleichzeitiger Wahrung eines maximalen Grundrechtsschutzes vorzuweisen.
Er wahrt in meinen Augen die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit mit rechtsstaatlichen Absicherungen. Es entspricht der Erwartungshaltung der Thüringer Bevölkerung, dass Polizei und Verfassungsschutz sowohl effektive Gefahrenabwehr als auch Verbrechensbekämpfung leisten. Zugleich kann sie einen antizipierten Schutz ihrer ureigensten Daten von Gesetzes wegen verlangen. Diesem Auftrag der Bevölkerung kommt das Gesetzespaket in meinen Augen in all seinen Facetten nach. Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung die Zustimmung zu erteilen. Vielen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, so dass wir zum Abstimmungsverfahren kommen.
Als Erstes stimmen wir ab zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, über den direkt abgestimmt wird. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Es gibt eine ganze Reihe Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Nun stimmen wir ab zum Gesetzentwurf der Landesregierung - als Erstes über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/4277. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Es gibt eine ganze Reihe von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Eine Mehrheit befürwortet die Beschlussempfehlung des Innenausschusses.
Nun stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/2941 nach zweiter Beratung unter der Berücksichtigung, dass wir die Beschlussempfehlung jetzt angenommen haben. Wer diesem geänderten Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt eine ganze Reihe von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf der Landesregierung angenommen worden.
Das bitte ich jetzt in der Schlussabstimmung durch Erheben von den Plätzen zu bekunden. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Danke schön. Und ich
a) Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Rettungsdienstgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2261 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/4274 - ZWEITE BERATUNG
b) Thüringer Gesetz zur Neurege- lung des Rettungswesens Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3691 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/4267 - ZWEITE BERATUNG
Aus dem Innenausschuss hat Abgeordneter Kölbel die Aufgabe, den Bericht des Innenausschusses vorzutragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, zur 45. Plenarsitzung am 28.09.2006 war das Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes als Gesetzentwurf der SPD-Fraktion an den Innenausschuss federführend und den Justizausschuss überwiesen worden und als Drucksache 4/2261 eingegangen. Der Innenausschuss befasste sich am 6. Oktober 2006 erstmalig damit und befand, dass Novellierungsbedarf an der Gesetzlichkeit Rettungsdienst ganz allgemein in Thüringen besteht, besonders bei der Frage der künftigen Gestellung von Notärzten und dass in diesem Gesetzentwurf wertvolle Anregungen enthalten sein können. Deshalb wurde der Gesetzentwurf zunächst geparkt. Inzwischen wurden die lang andauernden Verhandlungen der Landesregierung in dieser Sache zwischen den Krankenversicherungen, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kommunalen Vertretungskörperschaften zu einem Ergebnis geführt, das sich im Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3691, Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Rettungswesens, widerspiegelt. In der 76. Plenarsitzung am 24. Januar 2008 wurde dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss federführend und den Sozialausschuss begleitend über
wiesen. Der Innenausschuss befasste sich mehrfach mit diesem Gesetzentwurf. Dabei war die große mündliche Anhörung am 14. März 2008 ein entscheidender Höhepunkt. Hier kamen die sehr unterschiedlichen Ansichten und Forderungen der Eingeladenen voll zur Geltung. Auf Wunsch und Beschluss der Abgeordneten wurde eine Synopse angefertigt beim Wissenschaftlichen Dienst des Landtags. Daraus und aus weiteren Konsultationen von im Rettungsdienst langjährig Tätigen, z.B. im DRK, verfasste die CDU-Fraktion eine Beschlussempfehlung in Vorlage 4/2175, die letztlich in der Innenausschuss-Sitzung am 17.06.2008 mehrheitlich angenommen wurde, während die Änderungsanträge in Vorlage 4/2189 von der LINKEN und von der SPD in Vorlage 4/2005 keine Mehrheiten fanden. Da bereits in früheren Beratungen auch teilweise von Anzuhörenden in der Anhörung der Regierungsentwurf zur Neuregelung des Thüringer Rettungswesens als Beratungsgrundlage angehalten wurde, wurde der anfängliche Gesetzentwurf der SPD in Drucksache 4/2261 letztlich mehrheitlich im Innenausschuss abgelehnt. So tragen die Endbeschlussempfehlungen des Innenausschusses die Drucksachennummer 4/4274 auf dem SPD-Gesetzentwurf fußend, und die Drucksachennummer 4/4267 den Gesetzentwurf der Landesregierung aufnehmend, die Ihnen vorliegen. Festzustellen wäre noch, dass der mitberatende Justizausschuss keine Behandlung des SPD-Antrags durchführte, da er vorher im Innenausschuss abgelehnt wurde. Der mitberatende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den entsprechenden Ergänzungen am 27.06.2008 beraten und stimmte mehrheitlich den Vorschlägen des Innenausschusses zu. Siehe auch dazu Vorlage 4/2193. Ich danke Ihnen.
Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erstes auf für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Dr. Fuchs.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuregelung des Thüringer Rettungswesens konnte ausführlich und intensiv mit allen Akteuren diskutiert werden. Wie zu erwarten war, hat sich auch hier gezeigt, kein Gesetz kann alle, insbesondere subjektive Wünsche erfassen und zur Norm erheben. Normen haben nun einmal einen allgemeingültigen Charakter und das ist gut so.
lichkeiten auch in diesem Bereich nicht anders, als es üblich ist in dieser Gesellschaft. Zum besseren Verständnis wiederhole ich die Summen, die ich im vergangenen September-Plenum 2007 hier an dieser Stelle schon einmal nannte. Der Rettungsdienst bundesweit stellt einen Kostenblock von insgesamt 2,9 Mrd. € dar mit erheblichen Wirtschaftlichkeitsreserven und Begehrlichkeiten. In Thüringen betrugen die Gesamtkosten etwa 80 Mio. €. Mit den gestiegenen Einsatzzahlen sind auch die Ausgaben gestiegen und sie werden auch weiter steigen.
Der Rettungsdienst, sehr geehrte Abgeordnete, ist aber auch die Stelle im Gesundheitswesen, wo das Funktionieren bzw. das Nichtfunktionieren von Notfallrettung für den Bürger bzw. den Wähler sichtbar und fühlbar werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die weitere Kostenentwicklung wäre durchaus von Bedeutung, ernsthaft darüber nachzudenken, eine Reduzierung der Anzahl der Rettungsleitstellen in Angriff zu nehmen. Die moderne Technik macht es möglich. Versichertengelder könnten dann mehr für die Prävention ausgegeben werden. Im Anhörungsverfahren des Gesetzes gab es die berechtigte Diskussion dazu. Aber in dem uns vorliegenden Gesetzentwurf konnte man sich noch nicht durchringen, diesen Schritt auch zu tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der uns vorliegende Gesetzentwurf ist trotz meiner Anmerkung ein ausgereifter Entwurf, der Lücken des geltenden Rettungsdienstgesetzes schließt und damit die Interessen der Bürgerinnen und Bürger widerspiegelt, die dringend medizinische Hilfe brauchen. Ich weiß, mancher der hier Anwesenden - auch in meiner Fraktion - sieht das etwas anders, vor allem die, die den ordnungspolitischen Problemstellungen des Gesetzes einen höheren Stellenwert beimessen als den gesundheitspolitischen. Das ist ohne Frage legitim, aber ich stehe hier vor allem als gesundheitspolitische Sprecherin und unter diesem Aspekt möchte ich den Gesetzentwurf vorrangig bewerten.
Auf einige Neuerungen bzw. Festschreibungen möchte ich zur Klarstellung noch einmal hinweisen. Eine wichtige Regelung ist, dass alle Krankenhäuser in Thüringen verpflichtet werden, sich am Rettungsdienst zu beteiligen. Das schreibt das noch geltende Recht nicht fest. Mit der Begriffsbestimmung in § 3 dürfte klar sein, dass jedes Krankenhaus zur Aufnahme von Notfallpatienten verpflichtet ist einschließlich die Beförderung erstversorgter Notfallpatienten zu weiterführenden Diagnose- und Behandlungseinrichtungen. Hervorzuheben ist, dass der Gesetzentwurf Regelungen trifft, wie bei Großschadensereignissen, wie im Katastrophenfall vorzugehen ist.
Insofern wurden endlich die richtigen Schlussfolgerungen aus Ereignissen der Vergangenheit gezogen. Ergänzend zu den angeführten Beispielen der Neuregelungen möchte ich darauf verweisen, dass die organisatorisch-wirtschaftliche Einheit von Krankentransport und Rettungsdienst gewahrt bleibt, was wichtig ist. Bekanntlich gab es auch Konflikte zwischen den Beteiligten in der Ärzteschaft selbst, und zwar zwischen den Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesärztekammer und der AG Rettungsdienstärzte.
Deshalb möchte ich die Position der Landesärztekammer zum vorliegenden Gesetzentwurf hervorheben, die ich auch teile. Danach sind folgende Bedingungen für die Sicherung des Rettungsdienstes notwendig: Für die Weiterbildung der Notärzte ist die Landesärztekammer zuständig. Die ärztlichen Leiter Rettungsdienst behalten die Fachaufsicht für die Notärzte. Durch die kommunalen Auftraggeber sind die ärztlichen Leiter Rettungsdienst zu ernennen. Auf weitere Details des Gesetzes möchte ich verzichten, da eine umfassende Anhörung und Aussprache zum Gesetzentwurf stattgefunden hat. Ich möchte jedoch darauf verweisen und aufmerksam machen, dass der Landesrettungsdienstplan dem neuen Gesetz entsprechen muss. Von Bedeutung ist hier, glaube ich, auch die Indikationsliste für den Einsatz im Rettungsdienst.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich trotzdem getrauen, noch eine persönliche Bemerkung zu machen, weil ich im Moment gar nicht so richtig weiß, wo die Ursachen dafür liegen. Aber ich habe, glaube ich, in meiner politischen Laufbahn erstmals so richtig erleben können, dass ein Gesetzentwurf konstruktiv diskutiert worden ist, dass Hinweise der Anzuhörenden und sogar auch der Opposition Berücksichtigung fanden und im Gesetz aufgenommen wurden. Vielleicht liegt es daran, dass jeder von uns irgendwann einmal eines Tages leider in die Situation versetzt sein könnte, den Rettungsdienst in Anspruch zu nehmen. Aber ich wünschte mir, gerade wenn ich an die Diskussion des vorhergehenden Tagesordnungspunkts denke, dass das eigentlich bei vielen Gesetzgebungsverfahren so sein könnte, weil das ein Stück erlebbare Demokratie ist und die würde auch unsere Politik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern etwas glaubhafter machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rettungswesen geht es vor allem und insbesondere um die Rettung von Leben und Gesundheit der Menschen in Thüringen. Das ist für die Gesellschaft nicht nur eine zutiefst moralisch verpflichtende Aufgabe. Den beteiligten im Rettungswesen verlangt sie auch ein hohes Maß an Wissen und Erfahrung und an Einsatzbereitschaft ab. Vor diesen Leistungen habe ich große Hochachtung. Das Gesetz wird die Zu
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will noch einmal daran erinnern, das jetzige Gesetz, das noch in Kraft ist, ist mittlerweile 17 Jahre alt und wir können gut sagen
- es hat lange gehalten, das mag wohl sein, Herr Fiedler -, seit zehn Jahren reden wir darüber, dass es an verschiedenen Stellen dringend nachbesserungsbedürftig ist. Wir reden schon seit 2002 sehr intensiv über Veränderungsnotwendigkeiten und Sie können sich gut entsinnen, zumindest die, die damit befasst sind, dass wir 2004 schon einmal ganz dicht dran waren. Deswegen ist es schon eine überlange Zeit, die es gedauert hat, um im Rettungsdienst Verbesserungen gesetzlich zu verankern. Die SPDFraktion hat ihren Gesetzentwurf immerhin schon vor fast zwei Jahren eingebracht, nämlich im September 2006. Ich will das auch noch einmal klarstellen: Wir haben gerade im Hinblick auf die Bedeutung des Rettungsdienstes, Frau Dr. Fuchs hat es ja angesprochen, darauf verzichtet, das Gesetzgebungsverfahren unseres Gesetzentwurfs zu beschleunigen, weil dann die Möglichkeit nicht bestanden hätte, dass man sich mit der Mehrheitsfraktion sachlich dazu hätte auseinandersetzen können. Deswegen die Zustimmung, dass wir gemeinsam eine Anhörung haben zu beiden Gesetzentwürfen, die ja zumindest partiell passiert ist, auch wenn der Gesetzentwurf der Opposition nicht bei allen überhaupt Gehör gefunden hat, aber das ist nun mal das Los von Oppositionsgesetzentwürfen, damit muss man umgehen.
Zu den Problemlagen, die wir hatten, die sich auch stark verschärft haben, war zum einen die Frage der Notarztbereitstellung. Wir haben im ländlichen Raum zunehmend Sorgen, Notärzte zu finden, auch wenn die Aufgabenträger durchaus bereit sind, auch heute bereit sind, die Finanzierung der Ausbildung, der Zusatzqualifikation der Notärzte zu übernehmen. Trotz alledem haben wir an der Stelle zunehmend Probleme. Wir haben bisher noch die fehlende Verpflichtung der Krankenhäuser und der Kassenärztlichen Vereinigung mitzuwirken. Das soll mit dem
Gesetz geändert werden. Wenn man bedenkt, dass 70 Prozent der Notärzte und Notarzteinsätze aus dem Krankenhausbereich kommen, denke ich, ist es eine dringend notwendige Sache.
Wir hatten eine ganz aktive Diskussion im Vorfeld auch unseres Gesetzentwurfs zur Frage: Behalten wir die Symbiose zwischen Rettungsdienst und Krankentransport bei oder muss es, so wie das auch von der Landesregierung zunächst mal diskutiert worden ist, eine Trennung geben, um Wettbewerb im Bereich des Krankentransports möglich zu machen.
Wir können von unserem Gesetzentwurf sagen - auch das ist die Reflexion aus der Anhörung und aus den Gesprächen, die wir auch im Vorfeld geführt haben -, wir haben in unserem Gesetzentwurf diese drei Schwerpunkte, wie wir merkten, auch gut aufgenommen und sachgerecht eingebaut.
Zum Ersten - Notarztbereitstellung: Es ist so, dass wir einen anderen Ansatz haben als die Landesregierung, nämlich dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch weiterhin die Aufgabenträger für die Notarztbereitstellung sein sollen. Im Unterschied dazu hat ja die Landesregierung vorgeschlagen, auch abgestimmt mit der KV, dass die das übernehmen. Unsere Befürchtung - zumindest muss man das überlegen, muss man das verfolgen, was da passiert - ist einfach, dass man tatsächlich gute Abstimmungswege hat. Da gab es im Vorfeld auch eine Reihe von Kritiken. Erste Befürchtung war zum Beispiel - wir wissen es aus dem Ostthüringer Raum -: Was passiert mit Mitarbeitern, die momentan in diesem Geschäft dabei sind? Was passiert mit den leitenden Notärzten? Auch da hat der Gesetzentwurf der Landesregierung zunächst keine befriedigende Auskunft gegeben, nämlich dass die leitenden Notärzte auch sachgerecht mit eingebunden werden müssen.
Ein Zweites, die Diskussion um die Frage Krankentransport/Rettungsdienst: Wir haben an der Stelle, denke ich, einen sehr guten Vorschlag gemacht, der leider auch nicht von der CDU-Fraktion aufgegriffen wurde, weil unser Vorschlag eins beinhaltet, wir teilen den großen Bereich des Rettungsdienstes bei einem Aufgabenträger in Bereiche ein, in denen Rettungsdienst gefahren wird. Diese Bereiche müssen ausgeschrieben werden und man könnte damit am Ende eine klare und transparente Vergabe ermöglichen, die sowohl die Hilfsorganisation als auch private Anbieter in gleichem Maße beteiligen lässt. Dem ist nicht gefolgt worden. Wir haben jetzt eine Regelung, die wir so für nicht ganz zielführend halten. Trotzdem will ich sagen, die CDU-Fraktion hat an der Stelle ein Stück weit nachgebessert, dass zumindest die Einheit von Rettungsdienst und Kran
Zum Zweiten - auch das will ich noch mal positiv hervorrufen -, dass auch die heute schon beteiligten Anbieter in gleichem Maße berücksichtigt werden. Wir haben einige private Anbieter im Bereich des Rettungsdienstes zugange, die auch seit 1992 tätig sind, die eine gute Arbeit machen, zuverlässig sind, teilweise eben auch große Gebiete abdecken. Die können wir einfach nicht benachteiligen, indem wir private Hilfsorganisationen, die im Katastrophenschutz mitwirken, bevorzugen, denn auch die privaten Anbieter sind gleichermaßen bereit und auch in der Lage, den Katastrophenschutz mit abzusichern. Dass man so eine Bevorzugung macht für Träger, die im Katastrophenschutz mitwirken, halten wir für gut, denn es ist wichtig, dass es nicht nur um den Kommerz geht, sondern dass auch in dem Fall, wo Hilfe dringend notwendig ist, alle vor Ort mitmachen.
Das Thema Leitstellen möchte ich auch noch mal ansprechen. Wir haben ja in unserem Gesetzentwurf das „sollen“ drin, also dass man sich zusammentun muss, völlig in dem Bewusstsein, dass wir ein hohes Gut der kommunalen Selbstverwaltung noch haben. Trotz alledem ist es wichtig, darauf hinzuwirken, dass sich vor allen Dingen - das betrifft vor allem den Nordthüringer Raum - mehr Kreise zusammenschließen, zusammenarbeiten und auch den Effizienzgewinn einfach nutzen. Denn es ist auch angesprochen worden von Frau Dr. Fuchs, wer sich mal so eine Leitstelle angeschaut hat, der sieht, wir haben immensen Investitionsbedarf, permanenten Investitionsbedarf. Es ist ja nicht damit getan, dass man einmal Datenverarbeitung angeschafft hat und dann geht das 20 Jahre gut, sondern man muss ständig erneuern und auf dem Stand der Technik sein.