Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zwei Sachen: Die erste Sache: Frau Dr. Scheringer-Wright, ich rate Ihnen, mal bitte den Kommentar des Chefredakteurs der Bauernzeitung der 19. Woche dieses Jahres zu lesen, in dem es um die Gentechnik geht und in dem u.a. auch steht, ohne Gentechnik ist Mogelpackung. Nur mal so viel dazu, mehr will ich nicht sagen.
Ich habe ja nichts dagegen, dass wir uns streiten. Ich habe auch nichts dagegen, wenn behauptet wird, dass noch nicht alles bis zum Letzten ausgeguckt und auserprobt ist und es gibt noch verschiedene Dinge, die man ganz einfach noch berücksichtigen muss. Nur, wenn dann wirklich die Ängste geschürt werden, wenn dann in öffentlichen Veranstaltungen, gesagt wird es werden sich ein paar Tatkräftige finden, die irgendwas unternehmen können in dieser Richtung, dann wird es für mich fragwürdig. Es ist ja nicht zum ersten Mal, dass diese Maisfelder auch in unseren Versuchsstationen gezielt zerstört worden sind. Deswegen sage ich nach wie vor, das sind gezielte Aktionen. Das ist keine Angst, das ist gezielt. Man will das gezielt stören, man will gezielt provozieren. Deswegen ist das für mich nach wie vor Vandalismus, der mit aller Deutlichkeit bekämpft werden sollte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es sind Anwürfe gegen uns, gegen die Fraktion der LINKEN und gegen die, Herr Primas, Frontfrau in Sachen Gentechnik, die Kollegin Scheringer-Wright, gekommen, denen ich widersprechen möchte. Ich gebe zu, ich habe auch schon Genmaisfelder besetzt.
Aber, Herr Primas, das, was uns unterscheidet, sind grundlegende Positionsdifferenzen. Wenn Sie sagen, die wirklichen Demokraten sind diejenigen, die sich hier hinstellen und das Geschehen dort verurteilen,
dann sind wir da ein klein wenig anderer Auffassung. Nicht diejenigen sind die wirklichen Demokraten, die von hier aus versuchen, mit Sprechblasen die Leute im Lande zu erschlagen, sondern wirkliche Demokraten sind die, die für Bedingungen in der Gesellschaft sorgen, damit so etwas nicht geschieht.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, so dass ich die Aussprache zum Bericht schließen kann. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist? Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Gesetzliche Mindeststandards für Leiharbeitnehmer verbessern Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3336 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wirtschaft, Tech- nologie und Arbeit - Drucksache 4/4134 -
Herr Abgeordneter Carius erhält das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss - er ist aber nicht da.
Jetzt ist Abgeordneter Carius da. Bitte, Herr Abgeordneter Carius, Sie haben das Wort zur Berichterstattung - bei Tagesordnungspunkt 6 sind wir.
Frau Präsidentin, vielen Dank, dass Sie mich darauf aufmerksam machen. Da ich aber einen anderen Berichterstattungstagesordnungspunkt nicht habe, bin ich einfach nicht so irritiert.
Ich fasse mich deshalb jetzt auch kurz: Der Antrag der SPD-Fraktion ist durch Beschluss des Landtags vom 12. Oktober an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen worden. Wir haben uns in mehreren Sitzungen damit auseinandergesetzt, haben eine sehr intensive Anhörung dazu durchgeführt. Zu den einzelnen Punkten des SPDAntrags ist die Mehrheit des Ausschusses der Auffassung gewesen, dass die Punkte abgelehnt werden müssten. Insofern lautet die Beschlussempfehlung auf Ablehnung des Antrags. Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und rufe als Erstes für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Kretschmer auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie ich im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit schon gesagt habe, bin ich den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion für den Antrag dankbar. Er hat ein spannendes Thema besetzt und wir haben, wie der Berichterstatter erwähnt hat, im Ausschuss uns mehrmals und intensiv dazu beraten und auch eine überaus interessante Anhörung durchgeführt, in der die Akteure in dieser Branche zu Wort kamen und auch das Potenzial und zum Teil natürlich auch die Problematik dieser Branche dargestellt haben. Ich habe dann den Kollegen der SPD-Fraktion gesagt, was den Antragstext angeht, könnte ich mir vorstellen, sie würden den Antrag zurückziehen, denn das, was durch die Anhörung zu hören und zu bewerten war, macht deutlich, dass die vier Punkte, die im Antrag der Kollegen enthalten sind, in drei Punkten nicht zutreffend sind und der erste Punkt, auf den ich nachher noch eingehen werde, im Augenblick nicht in unserer Handlungsmaterie liegt. Es wäre unsinnig, wenn der zuständige Bundesminister zu entscheiden hat, die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative aufzufordern. Also noch einmal: Eigentlich könnte ich mir gut vorstellen, Sie ziehen den Antrag zurück. Die Formulierung, die Sie in dem Antrag verwenden, ist teilweise pauschal und teilweise auch nur mit Verweis auf vereinzelte Fehlentwicklungen zu merken. Ich sage mal so: Manchmal ist man bei der Formulierung Ihres Antrags an eine - wie soll ich sagen - Schmähschrift aus einer DGB-Region erinnert, die da
Meine Damen und Herren, worum geht es denn eigentlich in diesem Antrag bzw. in dieser Branche Zeitarbeit, Leiharbeit, Personaldienstleistungen? Die gesetzliche Grundlage für diese Branche ist das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, meine Damen und Herren. Leider ist dieser diffuse Sprachgebrauch zum Teil auch schon sehr irreführend. Es geht um die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Dieses Gesetz ist erst unlängst geändert worden in 2003/2004. Meine Damen und Herren der SPD-Fraktion, es war unter Ihrer Regierung geändert worden und es ist gut geändert worden. Das ist aus der Anhörung zumindest für meine Fraktion deutlich erkennbar gewesen. Die Änderungen, die damals vorgenommen worden sind, dienten und dienen dem Schutz der Leiharbeitnehmer, der Zeitarbeitnehmer, indem ein neues Leitbild der Zeitarbeit dargestellt wurde, indem in diesem Gesetz festgeschrieben worden ist, dass für die Zeitarbeitnehmer gleiche wesentliche Arbeitsbedingungen zu herrschen haben wie für die vergleichbare Stammbelegschaft; also gleicher Lohn, gleiche Arbeitsbedingungen, was mit englischen Worten oftmals fordernd auch in Ihrem Antrag dann zu lesen ist - EQUAL-PAY und diese Dinge.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Und dieser Spruch ist nicht so kompliziert wie diese englischen Begriffe.)
Es ist dann zum Weiteren in dieser Gesetzesänderung die bis damals geltende Höchstdauer der Verleihe aufgehoben worden und es gibt die Ausnahmeregelung in dem damals geänderten Gesetz, dass die befristete Einstellung für die Dauer eines bestimmten Einsatzes von Arbeitnehmerüberlassungen möglich ist, meine Damen und Herren. Also noch mal ganz deutlich: Das, was Sie jetzt in Ihrem Antrag fordern, ist wenige Jahre zuvor durch Ihre Kollegen in der - ich spreche jetzt zur SPD-Fraktion - Bundesregierung durch die Gesetzesänderung eigentlich erst erlassen worden.
Nun noch zu einigen Aspekten, die in Ihrem Antrag dann noch besonders bemerkenswert sind: Bei Ihnen besteht meines Erachtens ein grundsätzliches Missverständnis zur Position der Leiharbeit/Zeitarbeit, wenn Sie beispielsweise in Punkt 4 Ihres Antrags schreiben, Leiharbeit soll Brücke zur regulären Beschäftigung sein. Meine Damen und Herren, das ist
durch die Anhörung auch noch einmal sehr deutlich dargestellt worden. Die Zeitarbeit, die Leiharbeit, die Personalüberlassung ist reguläre Beschäftigung, sozialversicherungspflichtig. Die Männer und Frauen, die in dieser Beschäftigung sind, haben einen Arbeitsvertrag mit denselben Rechten und Pflichten wie beispielsweise auch eine Belegschaft in einer Firma, in der sie beispielsweise über die Personaldienstleistung eingesetzt werden, meine Damen und Herren. Das muss man immer wieder sagen, weil gerade dieser Versuch, es als nicht reguläre Beschäftigung darzustellen, diejenigen bedient, die versuchen, diese Art der Beschäftigung in eine Art Schmuddelecke zu stellen und sie zu diskriminieren, was meines Erachtens, wie gesagt, total falsch ist. Noch mal ganz deutlich: In Ihrem Punkt 4 - Brücke zur regulären Beschäftigung -, es ist reguläre Beschäftigung. Wir haben zwei Dinge zu beachten und das ist in der Anhörung sehr gut zum Ausdruck gekommen, dass gerade in dieser Art der Beschäftigung von vielen Menschen auch der Einstieg zum Aufstieg gesehen wird, dass in der Zeitarbeit Qualifizierung aus sich selbst heraus stattfinden kann, also das Modell „Lernen im Job“ besonders die Chance für gering Qualifizierte da ist.
Meine Damen und Herren, das ist nun schon eine feine Sache, die man beobachten kann, es wird von vielen auch als Sprungbrett in eine andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gesehen, beispielsweise in dem Betrieb, in dem die Zeitarbeiter eingesetzt worden sind. Man nennt dieses Klebeeffekt oder Integrationseffekt. Die Zahlen liegen bei 30 Prozent - bemerkenswert -, die anschließend aus dieser Beschäftigung in die andere Beschäftigung hineingehen können.
Noch mal deutlich: Es ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, es ist reguläre Beschäftigung und damit ist, wenn Sie das sehen, Ihr vierter Punkt allein schon nicht besonders zu unterstützen, sondern er wird von uns natürlich abgelehnt werden.
Der dritte Punkt in Ihrem Antrag bezieht sich auf die Frage der Mitbestimmungsrechte. Ich habe gerade dargestellt, die Beschäftigten in den Leiharbeitsfirmen haben einen Arbeitsvertrag. Sie haben Rechte und Pflichten und sie haben auch die Möglichkeit, einen Betriebsrat zu bilden und sich natürlich dann auch in dem vertreten zu lassen bzw. selber hineinzugehen. Die Mitbestimmungsrechte sind gewahrt. Ich weiß, dass Sie fordern, dass die Beschäftigten nun auch noch in den Betriebsrat in der Firma hineingehen können, wo sie zeitweilig beschäftigt sind über die Arbeitnehmerüberlassung, meine Damen und Herren. Aber das ist natürlich ein Systembruch und kann auch nicht - so ist die Anhörung zumindest für mich auszuwerten - gewollt sein und wird auch nicht stattfinden. Eine sehr abenteuerliche Forderung, finde ich
zumindest, weil sie an der Materie vorbeigeht, ist, dass Sie gerade die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, welche in 2003 getroffen worden ist, wieder umstoßen wollen. Sie wollen die Verleihdauer auf höchstens 12 Monate begrenzen.
Meine Damen und Herren, dieses Beschäftigungsverhältnis, was auf der Seite der Arbeitgeber insbesondere genutzt wird, um eine Flexibilisierung auf Produktionszyklen beispielsweise zu haben - es ist sehr deutlich dargestellt worden, dass der Aufwuchs von Leiharbeitsverhältnissen insbesondere auf einen Anstieg der Konjunktur hindeutet. Wenn Arbeitgeber noch nicht sicher sind, wie ist die Konjunktur, also runtergebrochen, meine Auftragslage in den nächsten Tagen und Wochen, dass sie damit zunächst erst einmal über diese Art der Beschäftigungsverhältnisse diese Auftragsspitzen wegnehmen wollen. Wir sehen das, wenn sich die Konjunktur festigt, dass der Zuwachs dieser Beschäftigungsverhältnisse - auch jetzt aktuell beobachtet - wieder abnimmt. Dass Sie gerade diese Flexibilisierung wegnehmen wollen, indem Sie die Verleihdauer begrenzen wollen, meine Damen und Herren, und das ist von allen deutlich geworden, erst einmal malen Sie eine Schimäre an die Wand, als ob alle Verleiharbeiter jahrelang beschäftigt werden - das ist die Ausnahmeregelung -, sondern die meisten sind sogar nur in relativ kurzer Zeit in solchen Verleihfirmen und wandern dann entweder in ein anderes Arbeitsverhältnis oder in eine andere Beschäftigung. Aber Sie würden mit dieser Regelung insbesondere denen, die in diesem Verleiharbeitsverhältnis auch eine Qualifizierung bekommen sollen, die Chance wegnehmen. Das war sehr schön dargestellt worden in der Anhörung, dass insbesondere auch ältere Arbeitnehmer, also die über 50, beispielsweise die Zeit auch nutzen können, um sich immer wieder auf neuen Arbeitsplätzen auch mit neuen Dingen vertraut zu machen, dass sie mit diesen Möglichkeiten Elternurlaub überbrücken können und andere Freizeiten, die es im betrieblichen Alltag gibt. Das ist sehr deutlich zur Sprache gekommen, dass dieser Regelungswunsch, den Sie dort hegen, ins Leere geht und wir an dieser Stelle überhaupt keine Änderungsmöglichkeit sehen.
Ich komme bewusst auf den sehr spannenden Punkt 1, in dem Sie die Landesregierung auffordern, die Leiharbeit oder die Zeitarbeitsbranche unter das Arbeitnehmerentsendegesetz zu setzen.
Meine Damen und Herren, das kann man sich wünschen, das ist schon klar, aber ich habe dargestellt, es gab eine Frist, den 31. März, in der sich Branchen beim Bundesarbeitsminister melden konnten, die unter das Arbeitnehmerentsendegesetz gestellt werden sollen. Es geht um die spannende Frage von Mindestlohn. Dazu hat nun Herr Bundesminister zu entscheiden, so dass ich finde, es ist wirklich nicht
besonders intelligent, die Landesregierung jetzt aufzufordern, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen. Aber wenn man mal in das Thema hineingeht, dann ist das schon klar, dass hier natürlich eine Debatte aufgeworfen wird zum Mindestlohn, die sehr wohl etwas damit zu hat, wie wir die Tarifvertragsparteien eigentlich einschätzen, denn die Frage Mindestlohn, die jetzt hier steht, ist ja eigentlich durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Ich habe es vorhin gesagt, derselbe Lohn soll gezahlt werden, den die Stammbelegschaft bekommt mit der Ausnahme, dass die Verhältnisse durch Tarifverträge geregelt sind. Wir haben hier eine Branche, die fast zu 100 Prozent Tarifverträge hat. Dass Ihnen mancher Tarifvertrag nicht gefällt, das habe ich zur Kenntnis genommen und das muss ich ertragen.
Meine Damen und Herren, der Fakt als solcher ist doch eindeutig. Diese Branche ist zu fast 100 Prozent durch Tarifverträge geregelt und der Wunsch, dieses in das Arbeitnehmerentsendegesetz zu nehmen, ist widersinnig und wird von uns auch grundsätzlich abgelehnt.
Wenn sich die Tarifvertragspartner darauf geeinigt haben - und es sind zum Teil sehr starke Bandbreiten, in denen Gehaltsklassen bezahlt werden -, dann weiß ich nicht, warum sich hier die Politik einmischen will. Natürlich ist bei der Lohnhöhe zu berücksichtigen, dass bei dem Arbeitnehmer - das ist meines Erachtens sogar ein ökonomisches Dilemma, wenn man das sehen will - ein höheres Arbeitsplatzrisiko zu beobachten ist. Er muss sehr flexibel, lernfähig und kreativ sein, das ist vollkommen klar. Aber ich bitte Sie zu beachten, dass auf der anderen Seite beim Arbeitgeber auch ein Risiko besteht, vor allem das Risiko, das Sie geflissentlich übersehen, wenn Sie mit anderen Zeitarbeitsverhältnissen in anderen Ländern vergleichen, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber auch verbleibt, wenn er keine Beschäftigung in einem Betrieb hat. Das heißt, wenn Sie deutlich sehen, es ist ein festes Arbeitsverhältnis und der Arbeitgeber zahlt Lohn und Gehalt über die gesamte Zeit, in der der Mann, die Frau bei ihm ist, egal ob er einen Betrieb hat, in den er verliehen werden kann oder nicht. Das ist schon bemerkenswert, wenn keine Aufträge da sind oder wenn Zeiten genutzt werden, um zu qualifizieren und zu bilden, dass trotzdem der Lohn bezahlt wird. Wenn Sie das mal ausrechnen, kommen Sie sogar auf vergleichbare Summen. Deutlich bleibt zu sagen, dieses Dilemma werden wir nicht auflösen, sondern das ist die Frage der Tarifvertragsparteien, die die entsprechenden Vorkehrungen getroffen haben.
Sie können sich vielleicht, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, daran erinnern, dass bei der interessanten Anhörung auch der Vertreter Armin Schild aus Frankfurt dabei war, mit Zeitarbeitsfirmen ein Fairnessabkommen abzuschließen. Über den Inhalt des Fairnessabkommens kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber ich finde das Verfahren, dass sich die Tarifvertragsparteien selber um ihre schwarzen Schafe und Fehlentwicklungen kümmern, vollkommen richtig, dass man sagt, wir werden mit diesem Fairnessabkommen dafür sorgen, dass in der Branche die schwarzen Schafe nicht den Ruf der gesamten Branche ruinieren. Das ist sicher kein Novum dieser Branche der Zeitarbeit und der Leiharbeit, dass es schwarze Schafe gibt, ist in vielen anderen Fällen wohl ebenso. Deshalb sage ich mal, wie ein Vertreter der Zeitarbeitsbranche auch sagte, die vorgeschlagenen Veränderungen der Rahmenbedingungen, also die Punkte, die ich jetzt hier im Antrag der SPD-Fraktion genannt habe, lehnen wir entschieden ab. Das hat auch der Vertreter der IGZ gesagt. Auch das, was ich gerade vorgetragen habe, soweit etwaige Fehlentwicklungen in der Personaldienstleistungsbranche feststellbar sind, sollten die Tarifpartner und nicht der Gesetzgeber nach adäquaten Lösungen suchen. Diesen Worten habe ich eigentlich nichts weiter hinzuzufügen, als dass ich noch mal deutlich im Namen meiner Fraktion sage, wir lehnen diesen Antrag ab. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, verehrter Herr Kretschmer, so unterschiedlich sind die Wahrnehmungen. Das haben wir, glaube ich, schon festgestellt auch in Auswertung der Anhörung im Ausschuss. Das Thema „Zeitarbeit“ oder „Leiharbeit“, wie ich es auch verwende, sorgt aus guten Gründen weit über Thüringen hinaus für eine kritische Debatte. Herr Kretschmer, da wundere ich mich schon, dass Sie es so einfach auf die Tarifpartner zuschieben. Letztendlich sind doch mit politischen Entscheidungen - das haben Sie selber gesagt, nämlich mit Gesetzen, die im Deutschen Bundestag beschlossen wurden und ich denke hier insbesondere an das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, was geändert wurde und auch an die Hartz I-Gesetzgebung -, dafür die Voraussetzungen geschaffen wurden. Insofern kann es sich Politik nicht so leicht machen und sagen „schaut mal zu, wie ihr jetzt klarkommt“, denn dass sich mit den heute in Kritik stehenden Regelungen, die als Instrumente einer angeblich
nötigen Flexibilisierung eingeführt wurden, die Situation gerade auch von Leiharbeitern verschlechtert hat, das steht, glaube ich, außer Frage. Der Wirtschaftsjurist Prof. Schüren, den wir auch eingeladen hatten in den Ausschuss, hat als Ziel der Gesetzesänderung bezeichnet, einen „flexiblen Billiglohnbereich zu schaffen“. Das kann man nicht wegdiskutieren. Deswegen fand ich es auch gut, finden wir es gut, vielleicht war der Antrag der SPD auch so ein Stück Wiedergutmachung, was da im Bundestag unter Rot-Grün letztendlich gelaufen ist.
Ich möchte einige Gründe nennen, die eine kritische Debatte zur Leiharbeit notwendig machen. Das muss man einfach noch mal hervorheben. Die Redner aller drei Fraktionen haben in den letzten Monaten zu Recht den Rückgang der registrierten Arbeitslosigkeit begrüßt. Das ist richtig. Ein großer Teil geschaffener Stellen, auf die Arbeitslose auch mit mehr oder weniger Druck vonseiten der Arbeitsagenturen, der ARGEn vermittelt oder auch gedrängt wurden, sind in der Leiharbeit angesiedelt. Herr Kretschmer, Sie sagen, das ist reguläre Beschäftigung, es ist sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Aber die Anhörung hat ja, wenn man alle Anzuhörenden dort auch anschaut, gezeigt, dass es durchaus gravierende Unterschiede gibt. Die IG Metall hat dazu beispielsweise festgestellt, dass Beschäftigte in Leiharbeit durchschnittlich 20 bis 40 Prozent weniger Entlohnung erhalten als ihre Kollegen in Festanstellung. Damit wird ein wachsender Niedriglohnsektor in den Unternehmen geschaffen und damit werden Arbeitnehmer erster und zweiter Klasse geschaffen. Ich meine, die Forderung „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ - ich übersetze es jetzt hier noch mal - ist eine Uraltforderung und dazu stehen wir auch. Das kann, glaube ich, nicht sein. Das ist ungerecht.