Protocol of the Session on May 9, 2008

Basisdienststellen gebeten. Als erstes Ergebnis aus diesen Gesprächen haben wir folgenden Maßnahmekatalog entwickelt.

1. Durch die bereits erwähnte Auflösung des Polizeiverwaltungsamts sollen die bislang dort eingesetzten Verwaltungsbeamten an ihren neuen Dienststellen mit Verwaltungsaufgaben betraute Vollzugsbeamte ablösen. Insbesondere aus der Zentralen Bußgeldstelle werden schrittweise die Vollzugsbeamten herausgelöst, die mit Verwaltungsaufgaben befasst sind, und durch Verwaltungspersonal ersetzt. Damit können Vollzugsbeamte in einer Größenordnung von etwa 40 für den Dienst in der Fläche gewonnen werden.

2. Des Weiteren soll der Vollzugsdienst von Objektschutzaufgaben entlastet werden. Dies soll insbesondere durch die Nutzung technischer Sicherungsmöglichkeiten geschehen. Im Ergebnis könnten hier bis zu 50 Beamte für den Dienst in der Fläche freigesetzt werden.

3. Eine weitere konkrete Maßnahme, um mehr Vollzugsbeamte in den Basisdienststellen zur Verfügung zu haben, besteht darin, die Gesamtstärke der Einsatzzüge bedarfs- und belastungsgerecht anzupassen. Damit könnten ebenfalls bis zu 50 Beamte für den Dienst in der Fläche gewonnen werden.

4. Das bereits zu Jahresbeginn flächendeckend eingeführte, bedarfsorientierte Schichtmanagement ermöglicht darüber hinaus einen flexibleren Einsatz der Beamtinnen und Beamten. Wir haben hierdurch zwar insgesamt nicht mehr Personal zur Verfügung, aber mehr Polizisten zu den Zeiten, in denen Spitzenbelastungen auftreten.

5. Die im Rahmen der Polizeireform erarbeitete belastungsorientierte Personalberechnung wird fortgeschrieben und auf der Ebene der Polizeiinspektionen und Kriminalinspektionen umgesetzt. Dienststellen, die bei belastungsorientierter Betrachtung Überhänge verzeichnen, bauen diese Überhänge ab. Das so frei werdende Personal wird bei den Dienststellen eingesetzt, die bislang unter Personaldefiziten leiden. Besonders belastete Basisdienststellen werden hierdurch eine deutliche Stärkung erfahren.

6. In die Maßnahmen zur Stärkung der Fläche werden kurzfristig bereits auch die oberen Landesbehörden der Thüringer Polizei einbezogen. So wird beispielsweise geprüft, Vollzugsbeamte aus dem Landeskriminalamt unter Beibehaltung ihrer Aufgaben den Basisdienststellen zuzuordnen. Damit würde sich dort der personelle Handlungsspielraum vergrößern. Bereits in den nächsten Tagen werden wir uns erneut mit den Leitern der Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei zusammensetzen und mit

der Feinplanung der von mir soeben vorgestellten Maßnahmen beginnen. Es ist mein Ziel, auf diesem Weg noch vor der Sommerpause die ersten Polizeivollzugsbeamten zur Stärkung der Fläche den Polizeiinspektionen zur Verfügung zu stellen.

7. Nach Erfüllung ihrer Aufgabe wird die Projektgruppe OPTOPOL kurzfristig aufgelöst werden. Die dort bislang tätigen Beamten stehen dann ebenfalls wieder ihren Basisdienststellen zur Verfügung.

(Beifall Abg. Gentzel, SPD)

Danke schön, Herr Gentzel.

Die weitere Koordinierung der Polizeireformmaßnahmen wird ein kleiner Arbeitsstab innerhalb der Polizeiabteilung übernehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur weiteren Stärkung der Polizei in der Fläche gehört auch der Abbau des Bestandes an eingeschränkt verwendungsfähigen Polizeivollzugsbeamten. Sie alle kennen das Problem, es ist hier schon diskutiert worden. Das beim Leiter der Bereitschaftspolizei angesiedelte Projekt Gesundheitsmanagement hat bereits einen Maßnahmeplan erarbeitet, der nun auch umgesetzt werden soll. Hierzu wurden bereits die Dienstposten erhoben, die aktuell mit dauerhaft eingeschränkt vollzugsdienstfähigen Polizeibeamten besetzt sind. Im nächsten Schritt werden nun die Dienstposten festgelegt, die eine uneingeschränkte Vollzugstauglichkeit erfordern. Für eingeschränkt vollzugsdienstfähige Polizeibeamte, die gegenwärtig einen solchen Dienstposten innehaben, muss dann im Einzelfall geprüft werden, ob eine Verwendungsmöglichkeit auf anderen Dienstposten besteht. Für Beamte, für die keine geeignete Verwendung im Vollzugsdienst möglich ist, soll die Eignung für den Verwaltungsdienst der Polizei geprüft werden. Sollte dies nicht gegeben und eine Verwendung im Verwaltungsbereich des Thüringer Innenministeriums nicht möglich sein, wird die Einziehung der Personalentwicklungsstelle erfolgen. Ich will aber auch dazu sagen, dass es auch Fälle geben wird, bei denen die Versetzung in den Ruhestand ins Auge gefasst werden muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Teil der Personal- und Organisationsentwicklung ist darüber hinaus ein Punkt, über den sicher auch schon oft geredet worden ist, nämlich die Anhebung der Laufbahnanteile. 2 Prozent der Polizeivollzugsbeamten sollen dem höheren Dienst, 38 Prozent dem gehobenen und 60 Prozent dem mittleren Dienst angehören und während im Jahre 2002 noch 70,7 Prozent dem mittleren, 28 Prozent dem gehobenen und 1,3 Prozent dem höheren Polizeivollzugsdienst angehörten, wird jetzt im Vergleich

dazu im Haushaltsjahr 2009 die Quote im mittleren Dienst um 4,9 Prozent sinken und im gehobenen Dienst um 4,7, im höheren um 0,2 angestiegen sein. Um das Ziel 60:38:2 zu erreichen, werden weiter gezielt Beamte des mittleren und gehobenen Vollzugsdienstes nach Eignungsauswahl und nach Praxisbewährung an der Fachhochschule der Polizei und der Deutschen Hochschule der Polizei studieren. Um noch weitere Vollzugsbeamte für den Dienst in der Fläche zu gewinnen, hat das Thüringer Innenministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die den Auftrag hat, nicht zum Kernbereich der polizeilichen Aufgaben zählende Leistungen weiter zu reduzieren. Derzeit wird ein Zeit- und Maßnahmeplan erarbeitet, um alle noch in diesem Jahr realisierbaren Schritte zu identifizieren und deren Umsetzung vorzubereiten. So wird zum Beispiel eine Entlastung der Polizei bei der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten angestrebt. Um die dazu erforderliche - das ist leider notwendig - bundesrechtlich einheitliche Lösung zu finden, wurde auf der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder im April 2008 beschlossen, im Rahmen des zuständigen Arbeitskreises konkrete Vorschläge für Regelungsänderungen zu erarbeiten.

(Beifall CDU)

Weitere Maßnahmen von besonderer Bedeutung für die Erreichung der Reformziele ist auch die Einführung eines ganzheitlichen Qualitätsmanagements und Controllings in der Thüringer Polizei. Künftig soll es insbesondere auf der Ebene der Polizeidirektionen spezielle Arbeitseinheiten geben, die sich dieser Aufgabe widmen. So wird die PD Gera bereits seit dem Jahre 2005 mit Zielvorgaben geführt; die Zielerreichungen werden regelmäßig evaluiert und Zielerreichung wird damit auch messbar gemacht.

Im Antrag der SPD-Fraktion wird auch um Berichterstattung zur Stellenbesetzung, insbesondere zur Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens von unten nach oben, gebeten. Im Rahmen des OPTOPOL-Vorschlags zur PD-Struktur war ursprünglich die Durchführung eines solchen Besetzungsverfahrens von oben nach unten beabsichtigt, das heißt beginnend mit der Besetzung der höher bewerteten Dienstposten. Die Durchführung von systematischen Stellenbesetzungsverfahren ist jedoch abhängig von den Organisationsstrukturen und Gleiches gilt für die Erarbeitung von Organisations- und Dienstpostenplänen, von Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofilen der zu besetzenden Dienstposten für die Regelung von Ausschreibungs- und Interessenbekundungsverfahren sowie für die Erarbeitung von Rahmengeschäftsverteilungsplänen. All dies befindet sich in einem Überprüfungs- und Aktualisierungsprozess und gehört zu den prioritären Maßnahmen, die ich eben erläutert habe. Auch die bislang erar

beiteten Nutzungs- und Liegenschaftskonzepte werden in Abhängigkeit von den Strukturentscheidungen fortgeschrieben. Aufbaustäbe auf der Ebene der Polizeidirektionen werden nur dann eingerichtet, wenn Entscheidungen über den Aufbau neuer Behörden auch getroffen worden sind.

Lassen Sie mich abschließend noch ein Wort zu der durch die Welt geisternden Meldung sagen, dass die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag Mehrkosten in Millionenhöhe bei der Einführung des Digitalfunks befürchtet. Dazu ist anzumerken, dass das Landesprojekt Digitalfunk die landesseitig zu tragenden Kosten zur Errichtung des Gesamtnetzes auf Basis der bestehenden Organisationsstruktur bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten kalkuliert hat. Diese Kosten sind im Doppelhaushalt 2008/2009 etatisiert. Für die Folgejahre sind Verpflichtungsermächtigungen festgeschrieben. Die Ausgaben für den Aufbau und Betrieb des digitalen BOS-Funks belaufen sich insgesamt auf ca. 95 Mio. €. Bei diesem Rahmen bleibt es und es reicht nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand auch aus.

(Zwischenruf Abg. Buse, DIE LINKE: Ihr Vorgänger hat gesagt, es soll teurer wer- den.)

Ich sage, es reichen ca. 95 Mio. €.

Die Veränderung der Reihenfolge bei den Maßnahmen der Polizeireform hat gegenwärtig keine unmittelbare Auswirkung auf die Errichtung des Digitalfunknetzes, denn momentan bauen wir die landesweit einheitliche Netzstruktur nach Vorgabe des Bundes und der Länder auf und diese ist organisationsunabhängig, da zunächst die Basisstationen, Vermittlungsstellen und Anbindungen errichtet werden. Die Installation und Anbindung der Endgeräte, u.a. auch der Leitstellen in den Polizeidirektionen, schließt sich erst zu einem späteren Zeitpunkt an und ich bin zuversichtlich, dass die abschließenden Entscheidungen zur PD-Struktur in Thüringen auch bis dahin getroffen worden sind, Herr Gentzel.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Bis Ende 2010.)

Es ist ja noch ein bisschen Zeit, wenn Sie sagen „bis Ende 2010“.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Es gibt halt Erfahrungswerte.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie mein Bericht hoffentlich deutlich gemacht hat, herrscht bei der Reform der Thüringer Polizei kein Stillstand. Um letztlich Erfolg zu haben, bedarf es aber der Mitwirkungsbereitschaft, der Kreativität und Offenheit für

neue Wege, aber auch des Vertrauens jedes Einzelnen in die Thüringer Polizei. Darum werbe ich auch bei dieser Gelegenheit nachdrücklich, denn jeder einzelne Reformschritt dient der konkreten Gewährleistung der Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger. Diese Landesregierung steht nachweisbar für ein sicheres Thüringen und das wird auch so bleiben. Danke schön.

(Beifall CDU)

Ich frage: Wer wünscht die Aussprache zum Sofortbericht? Die Fraktionen der SPD, der CDU und DIE LINKE. Damit eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht und erteile das Wort Abgeordneten Kölbel, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, in der Drucksache 4/3968 beantragte die SPDFraktion dieses Hohen Hauses Auskunft darüber, wie es nach dem Beschluss des Gesetzes zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei und dem Entschließungsantrag in dieser Sache in der Drucksache 4/3859 praktisch und umsetzungsmäßig denn weitergehen soll. Für die geforderte Berichterstattung wurde eine Reihe von Schwerpunkten im Antrag der SPD benannt - alles Punkte, die den Abgeordneten des Innenausschusses durch die vielfältigen Diskussionen im Zusammenhang mit OPTOPOL nicht unbekannt sind. In der soeben gegebenen Berichterstattung durch den Innenminister Scherer haben wir zu den aufgeführten Punkten des Antrags und zum derzeitigen Stand eine Aussage erhalten. Ich erinnere daran, dass unsere Beschlussfassung erst Ende Februar 2008 war und damit nicht allzu lange zurückliegt. Viele der darin dargelegten Maßnahmen und - ich möchte sagen - auch Ausblicke sind wohl so, dass man sich erst einmal hineinvertiefen - mir geht es jedenfalls so - und intensiv damit auseinandersetzen muss, bis hin zu Fragen des Abwägens. Wenn ich das recht verstanden habe, war OPTOPOL für die notwendige Reform bei der Thüringer Polizei eine faktenbestückte Grundlage, nun aber muss aus dem Stand 2008 heraus in der Polizei Reformschritt für Reformschritt angegangen werden. Wenn immer wieder von der Stärkung der Basis gesprochen wurde, so war es doch der rote Faden, der auch unserem Entschließungsantrag zugrunde lag. Uns war klar, zunächst wird mit der Auflösung des Polizeiverwaltungsamts begonnen. Was aus den Aufgaben und den Personen dabei wird, hat der Innenminister dargelegt. Weiterhin hat er Aussagen zu dem Problem Personaldefizite in der Fläche gemacht. Dabei ist im Gespräch mit den Dienststellen vor Ort und mit den Gewerkschaften, wie Sie

dargelegt haben, eine Form des Herangehens gewählt worden, die ich meinerseits nur begrüßen kann. Es ist wichtig, viele mitzunehmen, um Freisetzungsreserven zugunsten der Basisdienststellen bestmöglich zu finden und einzusetzen. Hier wurde dargelegt, alle frei werdenden Personen mit Vollzugsdiensteignung sollten wieder dem Dienst in der Fläche weitestmöglich zugeführt werden. Die hier genannte Anzahl ist eine - so möchte ich meinerseits sagen, als ich es eben hörte - sehr eherne Zielstellung. Dahinter stecken viel Arbeit und Kraft. Ich begrüße auch, dass Minister Scherer das bedarfsorientierte Schichtmanagement angesprochen hat. Wir sollten konsequent und überall dies verfolgen. Es bleibt uns eigentlich, wenn wir es klar analysieren, gar kein anderer Weg in der Perspektive - ich nenne zum Beispiel die zurückgehende Bevölkerung - für einen effektiven Polizeieinsatz mehr übrig.

Auch die Verfolgung der Idee, den belasteten Dienststellen vonseiten der weniger belasteten Dienststellen Hilfe zu leisten, einen entsprechenden Weg der Umsetzung zu finden, erscheint mir sachgerecht - eingeschlossen die Zielstellung des Innenministeriums, noch vor der Sommerpause erste umgesetzte Maßnahmen zugunsten der PIs anzugehen und auch in die Umsetzung zu führen.

Eine Frage, die uns immer wieder beschäftigt hat: Was wird mit den Polizeibeamten, die eingeschränkt vollzugstauglich sind, und wo könnten sie bestmöglich eingesetzt oder auch umgesetzt werden? Diese Frage hat uns viel und oft in unseren Diskussionen beschäftigt.

Zum Problem der Anhebung der Laufbahnanteile mit Zielstellung im Jahr 2013: Hier wurden heute Maßnahmen zu deren Verwirklichung vorgeschlagen, die richtig arbeitsintensiv werden. Auch hier geht es darum, eine entsprechende Möglichkeit der Ausbildung, der entsprechenden Umsetzung zu finden, damit wir dieses Ziel, das angegangen werden muss, auch erreichen. Von den inzwischen getroffenen Maßnahmen im Thüringer Innenministerium bis hin zu den Facharbeitsgruppen - so möchte ich es mal nennen - in den PDs und den PIs ist eigentlich im Bericht erkennbar gewesen: Es gibt bei der Thüringer Polizei keinen Stillstand, sondern es wird umgesetzt. Es wird eigentlich wirklich Reform gemacht. Auch die Struktur der Polizeidirektionen ist nicht außen vor, aber Sie haben es dargestellt, dies ist - so habe ich beim Zuhören bei Ihrem Bericht mir das herausgenommen - eine Reformmaßnahme von vielen, vielen notwendigen Schritten. Wichtig ist, mit den vorhandenen personellen und materiellen Kapazitäten - so möchte ich es mal übersetzen - unsere hohe Aufklärungsrate in Thüringen zu verteidigen zur Sicherheit unserer Bevölkerung. Dabei sollte kein guter Vorschlag ungeprüft außen vor gelassen blei

ben. Mit diesem Ziel halte ich Ihren Bericht für eine Etappe in den weiteren Schritten, mit denen wir uns sicher noch in den entsprechenden Gremien weiter beschäftigen werden. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Abgeordneter Dr. Hahnemann, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe mich erst kurzfristig entschlossen, zu dem Bericht etwas zu sagen, weil es mir ähnlich geht wie Herrn Kollegen Kölbel. Es ist im Einzelnen zwar nachzuvollziehen, welche Schritte jetzt angestrebt sind, aber was, glaube ich, zumindest für mich nicht nachzuvollziehen ist, wie eigentlich das Konzept des Ganzen aussieht. Das ist allerdings nicht zufällig. Eine geschlossene Konzeption für die Umsetzung der Reform der Thüringer Polizei kann ich nicht erkennen. Wir hatten ein Gesetz, das Grundlage gewesen war, über die generellen Strukturen der Polizei hin zu den einzelnen zu lösenden Aufgaben zu gehen. Dann hat die Mehrheit dieses Hauses in einer Art parlamentarischer Umnachtung die Hoheit über diesen Gegenstand aufgegeben, nicht ohne in einem Entschließungsantrag festzulegen, wie sie durch diese Umnachtung hindurchgeführt werden möchte. Das führt notwendig dazu, dass mehr oder weniger eifrige Abgeordnete dann beginnen, die Regierungsarbeit zu machen, weil ganz offensichtlich die Regierungsarbeit, die sich gemeinhin nicht von selbst tut, dann, wenn sie von der Regierung selbst nicht getan wird, von irgendjemand anderem getan werden muss. Daran sind die Vertreter der Landesregierung nicht unschuldig.

Ich weiß nicht, Herr Minister, ob man Ihnen zu dem Zeitpunkt Ihrer Amtseinführung gratulieren soll, aber auch Sie haben zu der Verwirrung beigetragen. Vor vier Wochen, glaube ich, ist es gewesen, hat Staatssekretär Hütte ganz klar gesagt hier im Hause, OPTOPOL wird umgesetzt. Vor zwei Wochen haben Sie im MDR gesagt, wir wollen - ich zitiere fast wörtlich - oder ich will mal sehen, was man davon umsetzen kann.

(Zwischenruf Lieberknecht, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Wo ist denn da der Widerspruch?)

Gut, also wenn darin kein Widerspruch zu erkennen ist, dann habe ich wahrscheinlich einen schrägen Blick auf die Welt.

Gestern hat der Staatssekretär ganz klar wieder gesagt, OPTOPOL wird umgesetzt mit dem Entschließungsantrag als Leitlinie/Richtlinie..., weiß ich nicht mehr.

(Zwischenruf Lieberknecht, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Das heißt jetzt Polizeireform.)

(Zwischenruf Scherer, Innenminister: OPTOPOL sind mehrere Maßnahmen.)

Wenn man dann zum ich weiß nicht wievielten Male hier über die Polizeireform spricht, könnte man in die Versuchung kommen, zu sagen: Machen Sie, was Sie wollen, aber tun Sie endlich etwas. Aber eigentlich ist das für eine Landesregierung peinlich und wir können uns als Abgeordnete die Position „tun Sie einfach irgendetwas“ nicht leisten, denn es geht dabei nicht um uns, sondern die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie es weitergeht, und vor allem die Bediensteten in der Polizei haben einen Anspruch darauf, das zu erfahren.

Herr Kölbel, die Gewissheit, dass das Reformschritt für Reformschritt geht, die habe ich mit gutem Willen auch, das gebe ich zu. Trotzdem reicht das, glaube ich, nicht. Wir haben von der Landesregierung im Innenausschuss die klare Zusage bekommen, dass sie uns über ihr Vorgehen im Zusammenhang mit der Polizeireform informiert.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das ist heute im Plenum passiert.)

Frau Groß, vielleicht bin ich ja wirklich ein wenig begriffsstutzig, ich würde mir in einer solchen Situation, wo das Parlament der Landesregierung die, sage ich mal, rechtliche Hoheit über die grundlegenden Strukturfragen zurückgibt, wünschen, dass die Landesregierung, egal ob hier und heute, im Zusammenhang mit diesem Antrag drei Grundfragen hinsichtlich jedes Problems, das im Zusammenhang mit dieser Polizeireform zu klären ist, betrachtet und uns benennt. Das ist im Grunde genommen wie ein Algorithmus. Was wird wann und auf welche Weise in Angriff genommen und abgeschlossen?

(Beifall DIE LINKE)

Ob Sie das heute schon leisten konnten, Herr Minister, das weiß ich nicht. Ich glaube es nicht. Aber selbst das, was Sie bereits genannt haben, hat mir nicht den Eindruck vermittelt, dass diese Reformbemühungen einem Ganzen, einer Idee, einer Schlussvorstellung gehorchen. Ich glaube, das geht nicht nur uns so, das geht auch Bediensteten so, das geht Bürgerinnen und Bürgern so, das geht kommuna