Protocol of the Session on May 8, 2008

setzungen für die Parteien und Wählergruppen ebenso wie für die einzelnen Bewerber für die Kommunalparlamente, die alle zusammen die Zukunft der Thüringer Kommunen mitgestalten wollen.

Das Ergebnis, das in dem Gesetzentwurf der CDUFraktion Ihnen vorliegt, kann sich sehen lassen. Diese Novellierung soll bereits bei den nächsten Kommunalwahlen 2009 ihre Breitenwirkung entfalten und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf belegt die die Landesregierung tragende CDU-Fraktion einmal mehr ihr tatkräftiges Eintreten für die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in unseren Kommunen. Der Entwurf enthält im Einzelnen eine Vielzahl von teils wahltechnisch und teils auch politisch bedeutsamen Klarstellungen, Konkretisierungen und Neuerungen, zum Beispiel im Aufstellungsverfahren der Bewerber, im Wahlanfechtungsverfahren, bei den Regelungen zum Verlust des Amtes und den Amtsantrittshindernissen. Ansatzpunkte für Missverständnisse, die vor Ort in den Gemeinden und den Landkreisen immer wieder zu Irritationen bei Wählern und Wahlorganen bis hin zu Gerichtsverfahren dann geführt haben, werden damit bereinigt. Ein großer Teil der vorgeschlagenen Änderungen soll die gleichzeitige Durchführung von Europawahl und allgemeinen Kommunalwahlen, die alle fünf Jahre im gleichen Zeitraum durchzuführen sind, erleichtern. Eine Zusammenlegung dieser Wahltermine ist schon deshalb sinnvoll, weil die zeitliche Belastung für die vielen ehrenamtlichen Wahlhelfer reduziert wird. Um das gleich an der Stelle zu sagen, nicht alle Wahlen sind in diesem Zusammenhang über einen Leisten zu schlagen. Aber wir müssen, die Landesregierung und die Fraktionen, so verstehe ich es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die optimale Entscheidung im Einzelfall schaffen. Um Anpassung an das Europawahlrecht handelt es sich zum Beispiel auch bei der Aufnahme von Regelungen zur Anlegung von Wahlhelferdateien und den Änderungen bei den Bestimmungen zur Aufstellung des Wählerverzeichnisses. Hierzu wurden die in Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz ausgearbeiteten Regelungen des Europa- und Bundestagswahlrechts aufgegriffen. Zur Vereinfachung trägt aber auch die einheitliche Bezeichnung der bisherigen Wahlumschläge als sogenannte Stimmzettelumschläge bei. Die Anzahl der Mitglieder in den Wahlvorständen und Stimmbezirken wird ebenfalls an das Europawahlrecht angepasst.

Eine kommunalpolitisch wichtige Neuerung ist die Streichung der 5-Prozent-Sperrklausel in § 22 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes. Sie ist die Folge von verfassungsgerichtlichen Bedenken gegen diese Klausel. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Sperrklausel - wir wissen es - am 11. April 2008 für unvereinbar mit der Thüringer Verfassung erklärt und mit Wirkung für die nächsten landesweiten Kom

munalwahlen für nichtig erklärt. Aufgrund der starken Ausgestaltung der Stellung des Bürgermeisters und des Landrats und deren Direktwahl ist unter Zugrundelegung der Auffassung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs für die Landesregierung die Aufhebung der Sperrklausel in ihren Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Kommunalparlamente und deren Funktionsfähigkeit hoffentlich beherrschbar. Das heißt mit anderen Worten, die Bedenken - das klang ja eben schon mal durch - sind natürlich damit nicht komplett vom Tisch gewischt, aber wir respektieren selbstverständlich nicht nur das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, der ja damit dem Bundesverfassungsgericht folgt, sondern wir setzen es auch sehr schnell um.

Realistischerweise wird vor allem künftig mit der eigenständigen Teilnahme von neuen Wählergruppen oder auch neuen Parteien zu rechnen sein, die sich dann erstmals an Kommunalwahlen beteiligen werden. Es werden aber auch kleine Parteien und Wählergruppen, die sich zur Erhöhung ihrer Wahlchancen bislang mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag erfolgreich an der Wahl beteiligt haben, künftig eher die Tendenz haben, die erfolgreiche gemeinsame Ratsarbeit aufzugeben und jeweils mit einem einzelnen Wahlvorschlag anzutreten. Die Landesregierung hält es deshalb mit Blick auf eine mögliche stärkere Zersplitterung der Vertretungen nach Wegfall der Sperrklausel und die damit einhergehenden Erschwernisse bei der Entscheidungsfindung in den Kommunalparlamenten für sinnvoll, wenn künftig solche Wählergruppen und Parteien grundsätzlich Unterstützungsunterschriften für ihren Wahlvorschlag benötigen. Dies zeigt dann, ob solche kleineren Gruppen tatsächlich einen eigenständigen Rückhalt bei den Bürgerinnen und Bürgern haben. Die Erfahrungen künftig müssen erst zeigen, ob darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Begrenzung oder Eindämmung von Zersplitterungswirkungen, wie sie der Thüringer Verfassungsgerichtshof übrigens dem Gesetzgeber ausdrücklich anheimgestellt hat, erforderlich sein werden.

Eine weitere kommunalpolitisch wichtige Neuregelung ist die Umstellung des Wahlverfahrens für Bürgermeister und Landräte, bei dem künftig die Stichwahl wegfallen soll. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist die Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen für das Amt des Bürgermeisters und Landrats relativ gering. Die Abschaffung soll diesem Schwund an demokratischer Legitimation des gewählten Bewerbers entgegenwirken. Wir bekennen uns damit zu der starken Stellung von Bürgermeistern und Landräten und wir wollen, dass diese durch ihre Wahl möglichst breit demokratisch legitimiert sind.

Zudem sollen auch Neugestaltungen bei den Regelungen zur Stimmabgabe bei Mehrheits- und Ver

hältniswahl Wählern und Wahlorganen das Verständnis erleichtern und ungültige Stimmabgaben verhindern.

Insgesamt tragen diese Regelungen im Thüringer Kommunalwahlgesetz dazu bei, dass der Wählerwille einfacher und eindeutiger zum Tragen kommt.

Zusammenfassend kann ich für die Landesregierung den Entwurf in diesem Punkt als ein gelungenes Regelungswerk bezeichnen, das den Erfordernissen der Praxis bei den Wahlen Rechnung trägt und deshalb breite Zustimmung verdient. Ich hoffe und wünsche mir, dass diese Regelungen dazu beitragen, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger für ein kommunalpolitisches Engagement zu gewinnen, mindestens aber sie zur Wahlurne zu bewegen. Denn nur wer wählen geht, kann mitgestalten und unsere Demokratie mit Leben erfüllen.

Meine Damen und Herren, nur noch einige Anmerkungen zu dem zweiten Schwerpunkt des Gesetzentwurfs, nämlich der Fortentwicklung der Bestimmungen zur unmittelbaren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Entscheidungsprozessen. Die Diskussion der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass auf kommunaler Ebene die grundsätzlich vorgesehenen repräsentativ-demokratischen Entscheidungsprozesse durch plebiszitäre Elemente sinnvoll ergänzt werden können. Vielfältige Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises der Kommunen und des Lebensumfelds der Bürgerinnen und Bürger dort sind im Gegensatz zu komplexen gesamtstaatlichen Regelungsbereichen grundsätzlich geeignet, in unmittelbarer Bürgerbeteiligung entschieden zu werden. Auch dadurch wir die Chance vergrößert, dass sich die Bürgerinnen und Bürger vor Ort auch zwischen den Wahlen aktiv an der Gestaltung ihres näheren Lebensumfeldes beteiligen. Daher haben wir bereits im Jahre 2002 in Thüringen durch Änderung der Thüringer Kommunalordnung die Quoren für Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid deutlich gesenkt. Die Instrumente gibt es bereits, das muss man an dieser Stelle auch einmal sagen, und hier geht es jetzt um eine Fortentwicklung.

Der Landesregierung war und ist es bei der Fortentwicklung plebiszitärer Elemente im Kommunalverfassungsrecht wichtig, dass der Grundsatz der repräsentativen demokratischen Willensbildung nicht aufgegeben und das gedeihliche politische und gesellschaftliche Zusammenwirken in unseren Kommunen gefördert und nicht beeinträchtigt wird. Diesem Anliegen ist der Entwurf der CDU-Fraktion im besonderen Maße verpflichtet. Die bestehenden Regelungen der Thüringer Kommunalordnung zu Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid werden bürgerfreundlich, insbesondere durch Absen

kung der Quoren fortentwickelt und sind erstmals auch auf Ebene der Landkreise künftig anwendbar.

Besonders bemerkenswert ist das von der Fraktion vorgeschlagene kommunalrechtliche Novum, nämlich bei Einwohneranträgen auch minderjährigen Gemeindeeinwohnern ein Stimmrecht zu erteilen, das durch die Eltern wahrgenommen werden kann.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das werden wir erst einmal prüfen.)

Vertiefter Prüfung und Erörterung wird sicherlich noch dieses sogenannte Familienstimmrecht in seiner konkreten Ausgestaltung bedürfen. Es ist aber in jedem Falle eine thüringenspezifische Novität, die zur Familienfreundlichkeit der Politik der Landesregierung jedenfalls hervorragend passt. Ich freue mich insofern auf eine konstruktive Ausschussberatung auch in diesem Punkt. Die Landesregierung kann und wird den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in jeder Hinsicht unterstützen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Es gibt nun eine Anfrage durch den Abgeordneten Fiedler. Herr Staatssekretär, gestatten Sie diese? Zusätzlich gibt es eine Wortmeldung durch Frau Abgeordnete Taubert für die SPD-Fraktion.

(Zwischenruf aus dem Hause: Er kann sie nicht ablehnen.)

Das stimmt nicht, er kann es ablehnen. Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, dass es keine Kommunalparlamente gibt, sondern Gebietskörperschaften? Wir sollten bei diesem Begriff bleiben.

Da der Begriff „Kommunalparlamente“ umgangssprachlich eingeführt ist, ist es jedenfalls kein Begriff, den man nicht verwenden kann. Ansonsten gibt es rechtstechnisch selbstverständlich Gebietskörperschaften.

Es gibt jetzt offensichtlich keine weiteren Anfragen und für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Taubert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Herrn Fiedler ausdrücklich für

seinen Zwischenruf und seine Anfrage, denn für seinen Zwischenruf „Das werden wir erst einmal prüfen.“ bin ich ihm deswegen dankbar, weil eigentlich Herr Staatssekretär Hütte als Allererstes hätte sagen müssen zu Ihrer Fraktion, nicht, wer hat es erfunden, sondern wer hat es geschrieben. Es ist ganz deutlich geworden, es ist gar kein Gesetzentwurf der CDU, es ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung. Sie haben das genau mit Ihrem Einwurf bestätigt und, ich denke, da sollten Sie sich auch nicht darum herummogeln.

(Unruhe CDU)

Natürlich ist das wahr. Genau Ihr Einwand, Herr Fiedler, war es gewesen und für die Frage bin ich Ihnen natürlich dankbar, denn es beantwortet auch das Thema, was Herr Mohring aufgeworfen hat, wenn Herr Voßkuhle von Parlamenten spricht und er hat eben nicht von Kommunalparlamenten gesprochen, dann ist er anders als Sie in der Lage, eben genau zu unterscheiden, was tatsächlich Parlamente nach dem deutschen Recht sind und was sie nicht sind. Wir haben Stadträte, Gemeinderäte und Kreistage.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ja, da sind wir uns einig.)

Es sind keine Parlamente in dem Sinne und darauf hat er es auch bezogen, deswegen ist es unredlich, wenn Sie das so in diesem Zusammenhang kommentieren. Sie hatten ja offensichtlich, Herr Mohring, noch die Notwendigkeit, nach Ihrer Rede kurz rauszugehen, um sich Ihr etwas rot gewordenes Näschen zu pudern und auf ein Normalmaß wieder zurückschrumpfen lassen, denn das, was Sie hier abgeliefert haben, war schon bemerkenswert.

(Unruhe CDU)

Ich will mich nur noch einmal kurz zu der Frage von mehr Demokratie in Thüringen auf kommunaler Ebene äußern. Sie haben eben keinen anderen Bagger in der Fraktion gefunden, als die Amtseintragung. Sie haben den ganz direkten Wunsch, und jetzt sollten Sie dem Wähler auch ehrlich sagen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger eben nicht trauen, am Bürgermeister vorbei hinzugehen und einzutragen, ob sie für eine bestimmte Sache sind oder ob sie nicht für eine bestimmte Sache sind.

(Unruhe CDU)

Natürlich, das ist der Versuch der Beeinflussung von Bürgern, ganz eindeutig. Ich hoffe ja nur, dass wir im Innenausschuss die Gelegenheit haben werden,

(Unruhe CDU)

Herr Fiedler, im Rahmen einer Mündlichen Anhörung, zu der auch alle mündlichen Anzuhörenden zugelassen werden, aus Bayern noch einmal zu erfahren, warum gerade die Bayern diese Amtsstubeneintragung nicht haben. Dann werden wir darüber reden, wie redlich Sie es mit diesem Gesetzentwurf meinen. Danke.

(Beifall SPD)

Herr Abgeordneter Fiedler, ist das jetzt eine Redemeldung oder eine Frage?

(Zuruf Abg. Fiedler, CDU: Eine Rede- meldung.)

Eine Redemeldung. Herr Abgeordneter Fiedler für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Taubert, wir sind ja nun schon eine Weile zusammen im Innenausschuss, aber ich kann Ihnen eines ganz genau sagen, ich stimme Ihnen ja zu mit den Gebietskörperschaften, da sind wir uns ja einig. Ich glaube, das ist ganz klar, das brauchen wir nicht neu zu definieren, das ist einfach so. Außerdem haben wir den Begriff nicht verwendet, wir haben nämlich das Gesetz geschrieben, sondern der Staatssekretär hat den Begriff verwendet. Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen. Ich weiß, dass in Kreistagen und in Stadträten gern der Begriff benutzt wird. Von mir aus sollen sie ihn benutzen, aber wir sind die erste Stufe des Parlaments - da kommt noch Bund etc. Wir sollten darauf achten, dass das auseinandergehalten wird, damit es nicht zu Vermischungen kommt.

Ich kann Ihnen eines, Frau Kollegin Taubert, wirklich versichern und ganz sicher sagen: Diesen Gesetzentwurf hat die CDU-Fraktion auf den Weg gebracht und natürlich werden wir mit der Landesregierung gemeinsam das Ganze jetzt auch weiter auswerten. Eins kann ich Ihnen versichern, da das Ganze ja federführend in den Innenausschuss kommen wird, werden wir natürlich uns genau einige Dinge ansehen, was ist davon rechtlich haltbar usw. Es sind ja einige Dinge genannt worden, ob das jetzt das Stimmrecht für Familien und für Kinder ist etc., ich denke, man muss sich diese Dinge genau anschauen. Ich kann Ihnen auch versichern, wir werden zügig das Ganze behandeln und wir werden zügig im Innenausschuss das Ganze auch zu Ende bringen. Es ist keine Mogelpackung und wir haben die bayerischen Quoren zum Beispiel hier genommen, aber wir waren schon immer seit Jahr und Tag

für die Amtsstubensammlung und die werden wir auch hier mit einführen.

(Beifall CDU)

Ich sehe jetzt keine weiteren Redemeldungen, so schließe ich die Aussprache. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4084 an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit wird im Innenausschuss beraten.

Nun ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Damit wird das Gesetz auch im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten folgerichtig beraten.

Wir stimmen über die Federführung ab, die soll beim Innenausschuss sein. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Die Federführung liegt beim Innenausschuss.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz zur Ände- rung rundfunkrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landes- regierung - Drucksache 4/4066 - ERSTE BERATUNG

Wer von der Landesregierung möchte das Wort zur Begründung nehmen? Keiner, damit eröffne ich die Aussprache und ich rufe als Erstes für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Blechschmidt auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit Blick auf Rundfunkstaatsverträge könnte man ja glauben, dass man in einem hoch inflationären Land lebt. Gerade mal vor einigen Monaten haben wir den Neunten verabschiedet, heute liegt nun der Zehnte zur Diskussion im Plenum. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien

wurde in Vorinformation der Elfte zur Kenntnis gegeben und zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag findet schon jetzt eine intensive Diskussion in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit statt. Man muss demzufolge auch kein Prophet sein, um feststellen oder den Satz prägen zu können: Irgendwer, irgendwo - ich hoffe nur, es wird ein Medienpolitiker sein - befasst sich bereits mit dem nächsten Rundfunkstaatsvertrag.

Bekanntermaßen hat jedes Ding natürlich zwei Seiten, meine Damen und Herren. Bei diesem Vorgang, in diesem Fall kann man konstatieren, dass sicherlich mit der Häufigkeit der Änderung der Rundfunkstaatsverträge auf die rasante technische, mithin digitalisierte Entwicklung in der Medienlandschaft und im Bereich der Medienpolitik reagiert wird. Aber gleichzeitig wird auch deutlich, dass ein komplexes, zumindest mittelfristiges medienpolitisches sowie gesamtgesellschaftliches Konzept für diesen Bereich nicht erstellt wird mit allen damit verbundenen Nachteilen. Nun könnte man den Eindruck oder die Auffassung haben, dass bei einer ersten Lesung man die Grundzüge charakterisiert und darstellt und dann in der Ausschussberatung die entsprechenden Vorschläge und Veränderungen einbringt. Aber wir wissen, wir haben es hier mit einem Staatsvertrag zu tun, dass die Einflussmöglichkeiten gering sind - ich komme noch mal darauf zurück. Demzufolge lassen Sie es mich dennoch versuchen, den einen oder anderen kritischen Hinweis zu geben.