Meine Damen und Herren, immer wieder haben wir auch in der Enquetekommission über eine Freiwilligkeitsphase diskutiert. Die ist nun nicht mehr gegeben, jetzt heißt das Einführungsphase, aber ohne zeitliche Begrenzung. Es bleibt dabei, wir behalten vier Rechtsinstitute nebeneinander, Einheitsgemeinde, Verwaltungsgemeinschaft, erfüllende Gemeinde, Landgemeinde. Das wird zu einem Verwaltungschaos auf der gemeindlichen Ebene führen. Die Bürger haben hohe Erwartungen, die werden sich nicht ansatzweise realisieren lassen.
Herr Carius ist hier auch noch mal auf die Mindestgröße eingegangen. Sie bleiben bei 3.000 Einwohnern aus der Kommunalordnung, sagen aber andererseits, Sie wollen an den bestehenden Verwaltungsstrukturen festhalten. Also Ihr Ziel ist es, die Verwaltungsgemeinschaften in die Landgemeinden umzuwandeln. Da stellt sich aber die Frage, die Thüringer Kommunalordnung macht bei Verwaltungsgemeinschaften die Mindestgröße von 5.000 fest. Es gibt einige, die sind schon etwas darunter, aber weshalb Sie jetzt bei 3.000 verharren, erschließt sich uns nicht. Das, was Sie hier als Wunsch geäußert haben, dass mögliche Verwaltungsstrukturen, an die sich die Bürger tatsächlich zwischenzeitlich gewöhnt haben, nicht zerschlagen werden, das bleibt eben nur ein Wunsch, weil mit der 3.000er-Grenze eröffnen Sie natürlich die Möglichkeiten, dass sich innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft auch mehrere Landgemeinden bilden können und damit wieder eine kleingliedrigere Struktur entsteht.
Einen letzten Problemkreis, den Sie überhaupt nicht in Erwägung gezogen haben, der aber genauso von Bedeutung ist, nämlich: Wie lösen wir das Problem der erfüllenden Gemeinden? Dort, wo ich mein Abgeordnetenbüro habe, in Bad Salzungen, gibt es seit Monaten die Diskussion, ob die erfüllende Gemeinde Leimbach, wo die Bebauung schon ineinander übergeht mit 2.000 Einwohnern, und die Kreisstadt Bad Salzungen denn miteinander fusionieren.
Da gab es eine Bürgerbefragung und die Bürger haben sich dagegen ausgesprochen. Aber wie wollen Sie denn hier das Problem lösen? Sollen jetzt Bad Salzungen als Kreisstadt und Leimbach eine Landgemeinde bilden? Wie sollen die denn das machen? Wie soll denn dort das Prinzip der doppelten Mehrheit zur Anwendung kommen? Wie sollen die denn das machen?
Ja, sehen Sie, Sie sagen, wenn sie es wollen, aber damit verändern wir doch zum jetzigen Zustand nichts. Aber Sie sagen doch, angeblich würde sich doch beim jetzigen Zustand alles ändern. Sie haben doch jetzt die Wahrheit gesagt.
Wir haben in Zukunft keine andere Situation als gegenwärtig. Gegenwärtig können alle alles freiwillig machen - natürlich. Ihr Landgemeindemodell ist aber doch darauf ausgerichtet, dass Sie gesagt haben, Sie haben jetzt den großen Wurf, um in den
jetzigen Strukturen Veränderungen herbeizuführen. Zum jetzigen Zustand ändern Sie aber nichts und das ist das Fatale. Das ist die Arbeit einer Enquetekommission, die über Jahre hier Kapazitäten bindet. Zum Schluss stellen wir alle miteinander fest, es bleibt alles so, wie es ist. Damit ist der Auftrag der CDU erfüllt, herzlichen Glückwunsch. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst einmal ein Wort an Herrn Kuschel. Ich halte es wie Dieter Nuhr mit dem Satz: „Wenn man keine Ahnung hat...“ Ich vervollständige ihn nicht, darf ich hier nicht, gehört sich nicht. Lesen Sie ruhig mal nach.
Diese Enquetekommission - und ich möchte den Namen noch mal ganz aussprechen - „Zukunftsfähige Verwaltungs-, Gemeindegebiets- und Kreisgebietsstrukturen in Thüringen und Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen“ hat erneut einen Zwischenbericht verfasst. Im Mittelpunkt stehen dieses Mal die Empfehlungen zu künftigen Gemeindestrukturen in Thüringen.
Als die SPD-Fraktion den Antrag zur Einsetzung einer Enquetekommission im Frühjahr 2005 stellte, hatten wir in Thüringen bereits ca. 20 Gemeinden, genau 26 Gemeinden, unter 3.000 Einwohnern, die nicht mehr der gültigen Kommunalordnung entsprachen. Auch 12 Verwaltungsgemeinschaften waren zum Stichtag 31.12.2004 bereits unter die gesetzliche 5.000-Einwohner-Grenze gerutscht. Es war also offenkundig, dass sich der Gesetzgeber mit dem Thema beschäftigen muss, will er seiner Pflicht nachkommen, Klarheit und Verlässlichkeit für die Thüringer zu schaffen. Ebenso hatte die Landesregierung mit der Regierungserklärung im September 2004 das Thema „Kommunalisierung von Landesaufgaben“ wieder aufgenommen, ohne die strukturellen Fragen in irgendeiner Weise aufgegriffen zu haben. Im Gegenteil, damals hat der Ministerpräsident ausgeschlossen, dass es überhaupt dazu kommt, Vorschläge für zukünftige Gemeindestrukturen vorzubereiten. Die SPD-Fraktion hat deshalb die Einsetzung einer Enquetekommission gefordert, um eine wissenschaftlich fundierte Diskussion zu diesem für
Thüringen ganz wichtigen Thema zu erreichen. Unser Drängen hatte Erfolg. Ich sage mal, es war Einsicht in die Notwendigkeit.
Die Enquetekommission hat nunmehr speziell zum Thema „Gemeindegebietsreform“ Empfehlungen abgegeben, die für unsere Gemeinden zukunftsfähig und verlässlich sind. Die Rahmenbedingungen in Thüringen sind für die kommenden zwei Jahrzehnte deutlich geworden. Thüringen steht einerseits vor beträchtlichen demographischen und finanzpolitischen Herausforderungen, in einzelnen Regionen verlieren wir linear Einwohner. Wann diese Entwicklung sich verflacht, ist heute nicht abzusehen. Wer Einwohner verliert, verliert auch Einkommensteuer, verliert staatliche Zuweisungen und Kaufkraft.
Der wesentliche Grund aber für unsere Überlegungen zur Notwendigkeit einer Gebietsreform war und ist - wie als Konsequenz daraus - die Sicherstellung der Qualität der Aufgabenerfüllung unter diesen sich verschlechternden Bedingungen. Andererseits haben rasante Fortschritte im Bereich der Informationstechnologien die Möglichkeit der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben vollkommen verändert. Diese grundlegend veränderten Verhältnisse machen auch eine grundlegende Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen notwendig, aber auch möglich. Im Ergebnis einer solchen Reform müssen Strukturen entstehen, die mindestens für die kommenden 20 Jahre tragfähig sind. Denn die Bürger unseres Landes sind durchaus bereit, sich Veränderungen zu stellen, diese anzunehmen, auch mitzutragen, zumeist sind es ja auch finanzielle Auswirkungen für sie, aber sie wollen eben eine Verlässlichkeit über mehrere Jahre bzw. Jahrzehnte haben.
Vergleicht man die Verhältnisse Thüringens mit denen der anderen Länder, wird deutlich, dass sie nur mit denen der ostdeutschen Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar sind. Wir haben in der Enquetekommission auch die finanzschwachen Flächenländer Westdeutschlands mit verglichen, da gibt es Ähnlichkeiten, trotz alledem verbleibt die größte Ähnlichkeit und Verhältnismäßigkeit mit diesen drei genannten ostdeutschen Bundesländern. Ich will anmerken, dass diese Länder bei der Neuorganisation ihrer Verwaltung deutlich weiter vorangekommen sind als wir in Thüringen. Das hat aber auch einen Vorteil für uns; wir können uns nämlich an diesen Erfahrungen gut orientieren. Die Enquetekommission hat das, denke ich, ganz ausführlich getan. Wir haben ja alle diese Bundesländer mehrfach zu den verschiedenen Themen in der Anhörung gehabt. Zum einen bestätigen diese Erfahrungen die sinnvolle Verknüpfung von Funktional- und Gebietsreform, die auf grundlegend veränderten Verhältnissen aufbauen. Zum anderen zeigen die Erfahrungen den Wert von Leitbildern
bzw. von parteiunabhängigen Empfehlungen, anhand derer die konkreten Einzelentscheidungen umgesetzt werden. Darauf hat auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof hingewiesen, als er im Rahmen des von ihm entwickelten Dreistufenmodells für gesetzgeberische Entscheidungen darauf eingegangen ist. Ich will auch durchaus das Gerichtsurteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern erwähnen, das für uns hilfreich ist, gerade was das Thema der Kreisgebietsreform betrifft.
Trotz der enormen demographischen und finanzpolitischen Herausforderungen darf die Gemeindereform vom Ziel größerer Verwaltungseffizienz nicht allein dominiert werden. Die Erhaltung und Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Bürgerinnen und Bürger hat für uns einen ebenso großen Stellenwert. Die bürgerschaftliche Mitwirkung in den zukünftigen Kommunen muss als ein zentraler Aspekt der kommunalen Selbstverwaltung entsprechende Berücksichtigung finden. Auch das schlägt sich in den vorgeschlagenen Empfehlungen nieder. Gebietsreform muss also im Ergebnis stets auf die Gewährleistung einer kraftvollen kommunalen Selbstverwaltung, wie das der ehemalige Geschäftsführer des Thüringischen Landkreistags, Herr Vetzberger, immer wieder sagte, ausgerichtet sein. Die vorliegenden Vorabempfehlungen der Enquetekommission erfüllen unseres Erachtens diese Aufgaben und Vorgaben vollinhaltlich. Die Spielräume in den zukünftigen Landgemeinden, innerhalb derer die politischen Gremien entscheiden können, werden erweitert, und zwar spürbar erweitert, so wie die Gemeinde das möchte. Die Voraussetzung für eine effizient arbeitende Verwaltung, für die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben, für Investitionen und für eigenverantwortliches Gestalten insgesamt wird verbessert. Die Gemeindegebietsreform orientiert sich damit an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger und an den finanziellen Möglichkeiten und nicht an Träumereien von einzelnen Partei- und Landtagsmitgliedern.
Wir haben überwiegend kleine Gemeinden in Thüringen und sie werden die Anforderungen, die an sie gestellt werden, unter den geschilderten demographischen und finanzpolitischen Zwängen nur erfüllen können, wenn sie zusammenarbeiten. Wir sehen das bei vielen kleinen Gemeinden. Die haben einfach allein nicht die Kraft. Auch die Verwaltungsgemeinschaft ist nicht umfänglich dazu in der Lage, gerade im Investitionsbereich die Aufgaben so zu strukturieren, dass man wirklich auch etwas erreichen kann. Ich kann zögerlichen Verwaltungsgemeinschaftsgemeinden nur empfehlen, sich einmal in Einheitsgemeinden umzuschauen, wo das funktioniert. Dort ist es gelungen, eben nicht nur einzelne Aufgaben von der VG in dem Fall dann auch
erfüllen zu lassen, sondern gerade im investiven Bereich zu schauen, erst kommt das Dorf A dran, dann kommt das Dorf B dran, dann kann man sich der Aufgabe C widmen, und das mit gemeinsamer Investitionskraft. Ein Thema, dem sich die VGs, wenn sie auch noch so geführt sind, stellen müssen. Ich freue mich, dass es VGs gibt, die gut miteinander zusammenarbeiten. Ich kann auch nur dazu ermuntern, dass man das tut; denn je eher man sich entscheidet, desto besser ist es für die Gemeinschaft und desto besser ist es auch für die Bürger. Auch da möchte ich den Spruch prägen: „Gemeinsam sind wir stark.“ Das gilt für die Gemeinden in so einer VG, deshalb schauen sie, ob sie sich zusammenschließen können.
Ich will auch zum bürgerschaftlichen Engagement in den Gemeinden etwas sagen. Natürlich können sich die Bürger in dem Modell der Landgemeinde sehr gut einbringen. Wir wissen, dass sich zunehmend weniger Menschen finden - aus beruflichen und aus anderen Gründen - in der Gemeinde mitzuarbeiten, im Gemeinderat zu sitzen. Die Landgemeinde ermöglicht es aber, alle, die wollen, auch einzubinden und in ihrem Heimatort zu gestalten, was sie gestalten wollen. Ich denke, das ist in Ordnung und es ist auch in Ordnung, dass es zwei unterschiedliche Modelle, ich sage mal, des Typs der Einheitsgemeinde gibt. Ich denke, Herr Kuschel, Sie haben nicht aufgepasst bei der Anhörung; denn es gibt sehr wohl Gemeinden, die uns geschrieben haben - gerade die größeren -, die sagen, wir wollen kein erweitertes Ortschaftsrecht per Gesetz haben, sondern wir wollen, dass dieses Recht, das momentan als Einheitsgemeinderecht, als Ortschaftsrecht in der Einheitsgemeinde gilt, auch erhalten bleibt. Ich denke, das sollten auch wir respektieren.
Also lesen Sie die Stellungnahme von Erfurt nach, das ist durchaus ein deutlicher Wunsch. Es ist natürlich auch eine Randbedingung, wenn man größere Gemeinden führen will, Städte in dem Fall, da muss man schauen, dass man sowohl die Interessen der Stadt als auch die Interessen des Ortsteils angemessen miteinander verknüpft.
Uns war weiter wichtig, dass wir die Ziele der Landesentwicklungsplanung berücksichtigen, dass gerade Gemeinden mit Versorgungs- und Entwicklungsfunktionen für ihr Umland besonders gestärkt werden. Das ist wichtig, die Symbiose zwischen Stadt und Umland genau zu betrachten. Wir halten es für kurzsichtig, wenn Entscheidungen getroffen werden
wie z.B. erfüllende Gemeinde in meinem Landkreis: Berga, Teichwolframsdorf und Mohlsdorf. Das ist ein Konstrukt, da müssen die Bürger von Mohlsdorf durch Greiz durchfahren, durch die Kreisstadt durchfahren, um in ihre erfüllende Gemeinde Berga zu kommen. Ich denke, bürgerunfreundlicher geht es nicht.
Ja, Herr Krauße, die Waldautobahn ist ein landwirtschaftlicher Nutzweg, mal zum Verständnis für die anderen, die hier sitzen. Wenn Sie da im Winter fahren und das habe ich öfter getan,
Aber, wenn Sie im Winter fahren, und ich habe das öfter getan, da liegt dann öfter mal ein Auto im Graben. Da liegt mal rechts ein Auto im Graben, denn wenn Sie ausweichen, selbst wenn gestreut ist, können Sie nicht garantieren, dass Sie auf der Straße bleiben.
Darüber hinaus will ich auch noch sagen, Herr Krauße, Sie fahren ja, selbst wenn Sie sich auf dieser Waldautobahn bewegen, trotzdem noch länger nach Berga, als wenn Sie nach Greiz fahren. Die Mohlsdorfer sind also mit Verlaub so richtig angemeiert, weil sie einen Bürgermeister haben, der unbedingt so eine erfüllende Gemeinde will.
Das ist ein besonders unglückliches Beispiel, das sollte man nicht tun. Man erwartet doch auch von Städten und größeren Gemeinden, dass sie das Umland mit versorgen, dass sie erfüllende Funktionen haben, dass sie sowohl Einkaufsflächen in einem ordentlichen Maße anbieten, dass sie Schulen anbieten, dass sie Kultur anbieten. Deswegen halte ich es für ganz schlecht, dass man immer wieder versucht, Stadt und Land, Stadt und Umland gegeneinander auszuspielen. Die Regionen gewinnen, wo Stadt und Umland miteinander zusammenarbeiten, wo man versucht, sich stärker anzunähern.
Lassen Sie mich ein paar Worte zu dem Minderheitenvotum und dem, was Herr Kuschel hier gesagt hat, ausführen. Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen, 95 Prozent dessen, was Ihnen heute als Vorabempfehlung vorliegt, kann die DIE LINKE mittragen.
Sie haben zwei im Grundsatz abweichende Dinge benannt, das eine ist die Frage der Größe der zukünftigen Gemeinden, 5.000. Es steht aber in Ihrem Leitbild schon drin, da kann man auch nach unten abweichen.
Das andere war die Frage der Einheitsgemeinde, kein doppeltes Ortschaftsrecht. Nun sage ich ganz einfach, das können Sie mir auch nicht widerlegen, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie ausschließlich Opposition machen wollen und außer Meckern am Ende nichts herauskommt.
Doch, das stimmt. Und ich will noch weitergehen, Sie täuschen auch die Öffentlichkeit. Doch. Das will ich Ihnen anhand Ihres Masterplans erklären. Den Masterplan habe ich genau gelesen.