Doch, das stimmt. Und ich will noch weitergehen, Sie täuschen auch die Öffentlichkeit. Doch. Das will ich Ihnen anhand Ihres Masterplans erklären. Den Masterplan habe ich genau gelesen.
Nein, der ist nicht neu, aber den habe ich genau gelesen. Sie wollen - und da fangen wir bei den Kreisen wieder an, wir sind uns ja einig, Kreisgebietsreform, Funktionalreform, Gemeindereform gehören zusammen, trotz alledem. Sie wollen eine Kreisgebietsreform haben - da will ich gar nicht auf die Größe eingehen, die durch Mecklenburg-Vorpommern sehr stark relativiert wurde und viel eher in unserem Modell endet, sondern auf den Inhalt. Sie wollen, dass die Kreise ausschließlich noch staatliche Funktionen wahrnehmen und die Gemeinden dafür alle Aufgaben im eigenen Wirkungskreis übernehmen. Wenn wir auf die Definition der Landkreise im Grundgesetz sehen, erkennen wir, die Kreise übernehmen das, was die Gemeinden allein nicht schultern können. Das sollen also die Gemeinden wieder zurücknehmen. Sie täuschen deswegen die Öffent
lichkeit - ich will das ganz klar sagen -, denn wenn Sie konsequent diese Sache durchziehen würden, dann müssten Sie Gemeinden über 10.000 bis 15.000 Einwohner fordern, dann müssen Sie es ganz klar sagen. Sie sagen 5.000 und kleiner ist auch möglich. Sie können überhaupt nicht davon ausgehen, dass eine Gemeinde mit 5.000 Einwohnern die Müllentsorgung, den ÖPNV und die Schulversorgung übernimmt. Das funktioniert nicht und deswegen ist es unredlich, so zu tun, als ob man sich für den Bürger einsetzt und am Ende gar nicht offen sagt, was man will. Da sollten Sie, denke ich, nachbessern.
Deswegen ist das Minderheitenvotum, das Sie anbringen, auch nicht in sich schlüssig. Sie müssten also andere Dinge fordern, die ich gerade vorgetragen habe. Ich denke, es ist schade, dass Sie wegen der reinen Opposition sagen, wir wollen uns an diesem Konzept, an diesen Empfehlungen nicht beteiligen, denn es wäre die Möglichkeit gewesen, auch den Bürgern Verlässlichkeit herüberzubringen. Egal, wer in Thüringen regiert, wir haben Empfehlungen, die alle Parteien, die im Landtag momentan sitzen, mittragen.
Ich will noch ein Wort auch zum Ausblick sagen. Wir müssen ja zur Funktional- und Kreisgebietsreform in der Enquetekommission noch beraten, da sind die Schnittmengen nicht so groß. Da werden wir uns wahrscheinlich nicht so einigen können.
Ich hoffe aber, dass wir uns bis zum Jahresende auch darüber einigen können, wie wir dem Landtag Empfehlungen abgeben können, damit wir in die neue Legislatur mit klaren Rahmenbedingungen starten können und Thüringen sich auch weiterentwickeln kann. Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, das gilt jetzt nicht für jeden PDS-Abgeordneten, aber für Herrn Kuschel schon, der alte lateinische Satz „Si tacuisses, philosophus mansisses.“ - „Wenn du geschwiegen hättest, wärst du ein Philosoph geblieben.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kuschel, fast jeder Satz Ihrer Rede war eine Unverschämtheit.
Weil Sie in bösartiger Weise Unterstellungen, Mutmaßungen hier kundtun, die in keiner Weise gerechtfertigt sind, nicht durch den Kommissionsbericht und schon gar nicht durch Ihre Arbeit in der Kommission.
Ich möchte nur einen Punkt herausgreifen - Budgetrecht: Da sagen Sie, das wäre eine Ohrfeige der Landesregierung an dieses Konzept. Ich sage Ihnen mal, wenn wir als Kommission - und so verstehe ich die Arbeit einer Kommission - Ideen erarbeiten, diese prüfen und dann nach Prüfung entsprechend sagen, die Idee ist gut oder die Idee ist jetzt nicht so wahnsinnig gut. Wenn Sie hier aber ein Verständnis von Kommissionsarbeit an den Tag legen, dass Sie - wie Sie uns ja bewiesen haben - Ihren Masterplan reinlegen und dann am Ende mit demselben Masterplan ohne irgendeine Änderung wieder herauskommen, dann ist das definitiv nicht mein Verständnis von Zusammenarbeit in einer Kommission. Das ist auch nicht mein Verständnis überhaupt von der Arbeit in einer Kommission - auch nicht in einem Ausschuss -, sondern das ist aus meiner Sicht einfach unwürdig, wenn man völlig beratungsresistent sein Masterkonzept hier vorträgt, auch in keiner Weise überhaupt vielleicht auf die Ideen anderer Parteien eingeht - wie hier die Idee der SPD-Fraktion im Sommer des letzten Jahres - und zu sagen, lasst uns doch mal überlegen, wie wir jetzt hier die Gemeinden weiterentwickeln können.
Zum Punkt Kreisgebietsreform und dem Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform habe ich nach Frau Tauberts Rede jetzt glücklicherweise gar nichts zu sagen. Aber Frau Taubert hat im Grunde völlig richtig und korrekt herausgearbeitet, dass Ihr Konzept auf beiden Stufen eine komplette Täuschung der Bürger ist.
Und nicht nur da. Sie werfen uns vor, wir würden in Verkennung und wahrscheinlich auch Nichtlesen unseres Papiers lediglich finanzpolitisch argumentieren, während Sie mit den Bedürfnissen der Bürger kommen. Jetzt sage ich Ihnen mal, mich wundert das sehr, denn ich habe eine Veranstaltung mit beispielsweise Herrn Kollegen Huster gehabt, der hat rein finanzpolitisch argumentiert. Nur Finanzpolitik war der Grund für große Reformen - da habe ich ja gar nichts dagegen, das kann man ja machen -, aber es ist doch trotzdem die Frage, dass man hier redlich miteinander umgehen muss. Wir haben finanzpolitische Argumente, wir haben demographische Argumente, wir haben Argumente, die auf die Leistungsfähigkeit von Verwaltungen hinzielen, und dem muss man sich aus meiner Sicht auch stellen.
Ihre Vorschläge aufzugreifen, würde sich als großer Fehler entpuppen - beispielsweise Enddatum. Sie werfen uns vor, wir würden hier ein nächstes Modell einführen und kein Enddatum hineinschreiben. Jetzt frage ich Sie, wo ist denn ein Enddatum in Ihrem Papier? Sie schreiben immer Masterplan, es müsste alles umgesetzt werden, aber sobald es eng wird, da schlagen Sie sich in die Büsche, da schreiben Sie nichts mehr von einem Enddatum.
Ich will das auch gern mit einer Presseäußerung von unserem geschätzten Kollegen Ralf Hauboldt, dem wir von dieser Stelle gute Besserung wünschen, kundtun. Er hat in der TA - im Lokalteil Sömmerda - vom 02.02. zum Thema Gemeindegebietsreform gesagt: „Und wenn die Bürger nicht an so was denken wollen, lassen die Linken das auch bleiben." Das offenbart doch, mit welcher Doppelzüngigkeit Sie solche Reformdiskussionen hier führen, meine Damen und Herren. Und es offenbart aus meiner Sicht, dass Ihre Politik eine reine Politik der Beliebigkeit ist. Ihnen geht es nicht um Interessen der Bürger, nein, Ihnen geht es ums Zündeln, um Unruhestiften, das ist aus meiner Sicht unsolide und deswegen lehne ich Ihr Minderheitenvotum tatsächlich ab. Ich lehne überhaupt Ihre Positionen zu diesen Reformen ab, weil sie nicht solide sind, weil sie nicht darauf ausgerichtet sind, die Leistungsfähigkeit der Verwaltungen zu steigern, weil sie nicht darauf ausgerichtet sind, was die Interessen der Bürger sind, nämlich eine ordentliche Verwaltung zu haben, mitentscheiden zu können. Sie haben nur Interesse an Unruhestiften. Meine Damen und Herren, das verurteile ich von dieser Stelle aus scharf.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurden jetzt von der Frau Taubert und Herrn Carius einige Fragen aufgeworfen. Sie haben schon ein Recht darauf, dass Ihre Fragen beantwortet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Taubert hat zunächst darauf verwiesen, dass die Bürgermeister - unter anderem der Oberbürgermeister von Erfurt - darauf verwiesen haben, dass die gegenwärtige Ortschaftsverfassung in den sogenannten Einheitsgemeinden nicht angetastet werden soll. Das ist klar, aus Sicht eines Oberbürgermeisters oder Bürgermeisters ist das Spannungsfeld hin zur Bürgerbeteiligung immer gegeben. Ich kenne sogar Bürgermeister in diesem Lande, die wünschen sich, dass es keinen Gemeinderat mehr gibt, weil sie dann natürlich viel leichter regieren können, aber wir leben nun mal in der Demokratie
und Demokratie ist nun mal nicht so einfach. Es gibt Staatsformen, die sind einfacher zu händeln, die Monarchie, und mancher Bürgermeister denkt eben, er ist in der Monarchie.
Da könnte mir ja jeder aus seiner Region Beispiele aufzählen, Sie eben aus der Region Hildburghausen.
(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Nicht aus ihrer Region, aus der Partei kann man die aufzählen.)
Ja, ja. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von daher habe ich ja zu Beginn betont, wir betrachten unsere Diskussionspapiere immer aus Sicht des Bürgers.
Da ist es manchmal eine andere Sichtweise als aus Sicht der Verwaltung. Ich habe gesagt, es ist ein Spannungsfeld. Das heißt, ich verurteile zunächst
einmal gar nicht, dass Verwaltungs- und Behördenleiter, Bürgermeister eine andere Sicht darauf haben, aber wir als Gesetzgeber sind verpflichtet, diese unterschiedlichen Sichtweisen miteinander zu verkoppeln und eine Interessenabwägung vorzunehmen. Für uns sind die Interessen der Bürger hier nun mal dominanter, weil die nicht den Zugriff auf Vollzugskapazitäten wie ein Bürgermeister, wie eine Verwaltung haben. Deshalb sagen wir, wir nehmen zur Kenntnis, dass einige Bürgermeister von größeren Städten und von Einheitsgemeinden sagen, lasst bei uns die Ortschaftsverfassung unangetastet. Aber wir haben in der Enquetekommission diskutiert, warum eröffnen wir nicht zumindest die Option auch freiwillig, dass man sagt, wenn es in einer Einheitsgemeinde gewünscht wird, können die doch auch diese angeblich erweiterte Ortschaftsverfassung bei sich einführen. Wenn das noch ermöglicht werden soll, werden wir das im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren diskutieren. Hier in dem Zwischenbericht der Enquetekommission wird das nicht deutlich und deshalb haben wir auch unser Minderheitenvotum letztlich abgegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Taubert, wir müssten uns jetzt mal auf das mathematische Verfahren verständigen, wieso Sie darauf kommen, dass 95 Prozent der Festlegungen der Enquetekommission auf unsere Zustimmung fallen und nur 5 Prozent Abweichungen sind. Sie haben zwei Abweichungen benannt. Da könnte man eine Hochrechnung machen. Wir haben eine andere Auffassung, wir haben gesagt, wir lehnen das Landgemeindemodell vollständig ab, weil es eine Täuschung der Öffentlichkeit ist, weil es eine Einheitsgemeinde mit einer qualifizierten Ortschaftsverfassung ist. Die wollen wir, aber über alles. Wir wollen nicht zwei Formen von Einheitsgemeinden. Wir wollen eine Einheitsgemeinde und wir wollen die Einheitsgemeinde mit einer qualifizierten oder ausgebauten Ortschaftsverfassung. Wenn Sie das dann „Landgemeindemodell“ nennen wollen, ist uns das eigentlich egal. Uns geht es nicht um Namen, aber diese Differenzierung, einmal Einheitsgemeinden mit der jetzigen Ortschaftsverfassung und nahezu keiner Bürgerbeteiligung und einem anderen Modell mit einer ausgebauten Ortschaftsverfassung, das lehnen wir ab. Sie haben gesagt, wir haben zwei Abweichungen, die 5.000er-Einwohnergrenze und dass wir das erweiterte Ortschaftsrecht auch auf die Einheitsgemeinden übertragen haben wollen. Das haben Sie richtig reflektiert und ich möchte das noch einmal sagen, bei uns ist die Einwohnergrenze, die wir immer definieren, flexibel. Das heißt, die Gemeinden, die den Nachweis erbringen, dass es auch mit weniger Einwohnern geht, dort werden wir nicht dogmatisch an der Einwohnergrenze festhalten. Das hat ja übrigens im Gesetzesvollzug die Landesregierung bisher auch nicht gemacht. Auch jetzt haben wir eine Vielzahl von
Ausnahmegenehmigungen, sowohl was die 3.000erEinwohnergrenze betrifft bei Einheitsgemeinden als auch die 5.000er-Einwohnergrenze bei den Verwaltungsgemeinschaften.
Dann kam der Vorwurf, wir würden ausschließlich Opposition machen. Wir hatten 2005 den Mut, unseren Masterplan zur Diskussion zu stellen. Wir wissen, das war bei uns umstritten, weil man immer gesagt hat, das ist kein klassisches Thema für eine Oppositionspartei, weil man sich daran nur die Finger verbrennen kann. Aber wir hatten den Mut und dass Sie sich jetzt bewegen, ist doch nur der Tatsache geschuldet, dass Sie die Gefahr gesehen haben, dass Ihnen dieses Thema abhandenkommt, weil Sie festgestellt haben, dass die Bürger durchaus bereit sind, mit uns in den Dialog zu treten. Die teilen dabei nicht jede Auffassung, aber wir haben wenigstens ein Diskussionsangebot unterbreitet, während Sie ja, insbesondere die CDU, über lange Jahre und Monate gesagt haben, es bleibt alles so, wie es ist. Die SPD hatte ja durchaus Diskussionsangebote, die gingen uns nicht weit genug.
Die haben uns nicht vorangebracht. Die gingen uns nicht weit genug. Also insofern, Opposition ist für uns eine wichtige Aufgabe und wir treiben zurzeit diese Landesregierung doch vor uns her. Die können doch nur noch reagieren, da ist nichts mehr von Agieren erkennbar. Ich hatte schon einmal gesagt, die Ersten verlassen ja das sinkende Schiff, ist doch klar. Andere sagen, sie setzen sich nicht auf den Stuhl, weil sie wissen, was dann passiert.
Herr Hütte weiß ja, mit wem er es zu tun hätte, wenn er dann Minister wäre, das ist ja klar. Insofern kann ich seine Auffassung daher verstehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann hat Frau Taubert gesagt, wir würden die Leute nur täuschen und hat das an einem Beispiel gemacht und damit muss ich mich mal auseinandersetzen. Sie haben zunächst auf das Urteil von MecklenburgVorpommern zu dem dortigen Regionalkreismodell verwiesen. Ich bin ja immer bereit, darüber zu reden, ob ein Urteil aus einem anderen Land von einem anderen Verfassungsgericht auf die Thüringer Verhältnisse anwendbar ist. Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen,
wo ich mir in dieser rechtlichen Frage wünschen würde, dass wir Verhältnisse hätten wie in Mecklenburg-Vorpommern.