Protocol of the Session on December 9, 2004

In der "Thüringer Allgemeinen" (TA) vom 13. November 2004 wurden daraufhin durch die Landesforstverwaltung drei Waldflächen von insgesamt über 300 Hektar zum Verkauf angeboten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe hat die Landesregierung für den Verkauf der in der TA vom 13.11.2004 angegebenen Flächen?

2. Mit welchem Ergebnis wurden die genannten Flächen bereits im Rahmen der gütlichen Einigung zum Verkauf angeboten?

3. Wie definiert die Landesregierung "Splitterflächen"?

4. Aus welchen mit dem Waldgesetz zu vereinbarenden Gründen beabsichtigt die Landesregierung, diese Splitterflächen zu verkaufen?

Danke schön. Es antwortet Minister Dr. Sklenar.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer wie folgt:

Zu Frage 1: In der "Thüringer Allgemeinen" vom 13. November 2004 wurden folgende drei Waldobjekte zum Verkauf annonciert:

1. Hainhof, Landkreis Rhön-Grabfeld, 89,52 Hektar

2. Waffenrod, Landkreis Hildburghausen, 42,45 Hektar und

3. Hirschberg, Landkreis Saale-Orla, 184,61 Hektar.

Insgesamt sind das 309,58 Hektar. Diese 309,58 Hektar sind Bestandteil des vorgesehenen Gesamtflächenpools von ca. 2.000 Hektar, von denen wir von Anfang an zur anteiligen Erwirtschaftung der 11 Mio.  das Herzoghaus Sachsen-Weimar-Eisenach aus Waldverkäufen ausgegangen sind. Also, die brauchen wir noch, um die 11 Mio.   sieren.

Zu Frage 2: Um die Waldobjekte mit einer hohen Wertschöpfung zu verkaufen, sind verschiedene Waldflächen mehrfach ausgeschrieben bzw. wurden den Kaufinteressenten Nachgebotsfristen eingeräumt, insbesondere wenn die Angebote nicht den Möglichkeiten des Markts entsprachen und sich nach Gebotsende weitere potenzielle Käufer gemeldet haben. Bisher wurden 17 Waldobjekte mit 1.681,65 Hektar ausgeschrieben, die drei Waldobjekte vom 13. November 2004 eingeschlossen. Von den 17 Waldobjekten wurden ein Objekt fünfmal, zwei Objekte dreimal, fünf Objekte zweimal, fünf Objekte einmal mit Nachgebotsfrist und vier Waldflächen lediglich einmal ausgeschrieben. In einem Fall ist der Käufer kurz vor der notariellen Beurkundung aus familiären Gründen vom Kauf zurückgetreten. Da wir uns im unmittelbaren Angebotsverfahren befinden, können die bisherigen Ergebnisse nicht öffentlich gemacht werden. Nach dem bisher praktizierten Verkaufsverfahren und den erreichten Ergebnissen sind die kalkulierten Erlöse aus Waldverkäufen mit dem genannten Flächenpool von 2.000 Hektar Waldfläche gesichert.

Zu Frage 3: Splitterflächen sind Waldflächen von 0,1 bis 10 Hektar Größe außerhalb von Staatswaldkomplexen, für die sich keine effiziente Bewirtschaftung ergibt und für die auch kein besonderer Naturschutzstatus vorliegt.

Zu Frage 4: Der Verkauf von Splitterflächen dient der Optimierung der forstlichen Bewirtschaftung zur Verbesserung des Betriebsergebnisses. Durch gleichzeitigen Ankauf in günstiger Lage soll die Waldfläche erhalten bleiben, siehe auch § 32 Abs. 3 Thüringer Waldgesetz vom 26. Februar 2004.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hatten Sie in der STZ vom 12. November 2004 mitgeteilt, dass die Verkäufe im Rahmen der gütlichen Einigung jetzt abgeschlossen wären und dass dementsprechend kein weiterer Waldverkauf vonstatten geht. Nun haben Sie aber ausgeführt, dass diese Flächen, die jetzt ausgeschrieben worden sind, doch noch zu diesem Gesamtflächenpool gehören. Wie ist der Unterschied zu erklären?

Ganz einfach, dass für alle Flächen eine Zusage bestanden hatte, aber aufgrund dessen, dass der eine oder andere wieder zurückgezogen hat bzw. nicht zu dem gestanden hat, was er mal als Angebot abgegeben hatte, mussten wir das noch mal ausschreiben.

Danke schön. Eine weitere Nachfrage, Frau Abgeordnete Scheringer-Wright.

In einer Kleinen Anfrage hatten Sie eine ähnlich gelagerte Frage auch so beantwortet, dass 1.900 Hektar zur Abfindung oder gütlichen Einigung für das Herzoghaus verkauft waren, dass keine weiteren mehr verkauft werden müssen. Nach diesen 300 Hektar wären es schon mal 200 mehr. Ist da noch mehr zu erwarten?

Nein, es sind nicht mehr. Der gleiche Grund, den ich gerade genannt habe, wir hatten damals die notarielle Beglaubigung noch nicht und aufgrund dessen hat sich das etwas verändert.

Danke schön. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir kämen zur nächsten Anfrage in Drucksache 4/385, Herr Abgeordneter Bausewein, SPD-Fraktion.

Einführung der Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung

Zum Wintersemester 2004/05 sind an den Thüringer Hochschulen Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung gemäß § 107 a des Thüringer Hochschulgesetzes eingeführt worden. Die aus den Gebühren den Hochschulen zufließenden Einnahmen stehen diesen nach § 107 a Abs. 9 des Thüringer Hochschulgesetzes "in ihrer Gesamtheit zur Erfüllung ihrer Aufgaben zusätzlich zur Verfügung".

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Studierende zahlen im Wintersemester 2004/05 Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung gemäß § 107 a des Thüringer Hochschulgesetzes?

2. Auf welche Summe belaufen sich im Wintersemester 2004/05 die Einnahmen, die aus diesen Gebühren den Thüringer Hochschulen zufließen?

3. Auf welche Summe belaufen sich im Wintersemester 2004/05 die Personal- und Sachkosten, die den Thüringer Hochschulen durch die Erhebung dieser Gebühren sowie durch die Bearbeitung von Härtefallanträgen und Widersprüchen gegen die Gebührenbescheide entstehen?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Relation zwischen den durch die Thüringer Hochschulen im Wintersemester 2004/05 gemäß Frage 3 aufgewendeten Personal- und Sachkosten und den ihnen gemäß Frage 2 zufließenden Einnahmen?

Danke schön. Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bausewein beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Wintersemester 2004/05 zahlen 1.963 Studierende Gebühren aufgrund von Regelstudienzeitüberschreitung gemäß § 107 a Thüringer Hochschulgesetz. Die Zahl beinhaltet auch Studierende mit einer geminderten Gebühr.

Zu Frage 2: Die Einnahmen der Hochschulen aus diesen Gebühren belaufen sich im Wintersemester 2004/05 auf 966.700 

Zu Frage 3: Die Höhe der Kosten für den Personalund Sachaufwand im Zusammenhang mit der Erhebung von Langzeitstudiengebühren konnte von den Hochschulen nicht konkret beziffert werden. Ein Großteil des Aufwands lag vor dem Wintersemester 2004/05, insbesondere in der Zeit von Januar bis Oktober dieses Jahres. Die Implementierung des Gebührenerhebungsverfahrens erfolgte jedenfalls ohne zusätzliches Personal, also mit dem an den Hochschulen vorhandenen Personal.

Zu Frage 4: Die von den Hochschulen geschätzten gegenwärtigen und in Verbindung mit der Gebührenerhöhung bestehenden Personal- und Sachkosten machen ca. 15 Prozent der Einnahmen aus. Die Hochschulen gehen davon aus, dass nach der Implementierung des Gebührenerhebungsverfahrens insbesondere der hierfür erforderliche Personaleinsatz und damit die Personalkosten künftig geringer ausfallen. Aber auch die Zahl der Langzeitstudierenden wird wohl in den künftigen Zeiträumen kleiner werden. Eine Kosteneinnahmerelation von 1 zu 6,6 ist insbesondere für die Einführungsphase ein guter Wert.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/387, Abgeordneter Gerstenberger, PDS-Fraktion.

Bürgschaften für Unternehmensbeteiligungen

Durch die Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG wurden im Zeitraum 1993 bis 31. Dezember 2003 insgesamt 32 Beteiligungen eingegangen, von denen elf Beteiligungen verkauft und zwölf Unternehmensbeteiligungen durch Insolvenz beendet wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen der Beteiligungen, davon bei den verkauften und bei den insolventen Unternehmensbeteiligungen (bitte getrennt ausführen), waren Bürgschaften des Landes oder von Anstalten des öffentlichen Rechts mit Landesbeteiligung (bit- te getrennt ausführen) ausgereicht worden?

2. In wie vielen Fällen der verkauften und der insolventen Unternehmensbeteiligungen wurden die Bürgschaften (getrennt nach Bürgschaftsgeber) in Anspruch genommen?

3. Mit Zahlungen in welcher Höhe sind durch die in Anspruch genommenen Bürgschaften das Land oder Anstalten des öffentlichen Rechts belastet worden?

Danke. Für das Finanzministerium antwortet Staatssekretär Schneider. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter, nicht nur für das Finanzministerium, auch namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Für 21 der insgesamt 32 Beteiligungsunternehmen der TIB wurden unmittelbare Bürgschaften des Landes bzw. Rückbürgschaften über die KfW, die Bürgschaftsbank Thüringen sowie über die Thüringer Aufbaubank als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Landesbeteiligung gewährt. Es handelt sich bei 16 Beteiligungsunternehmen um Landesbürgschaften sowie bei acht Beteiligungsunternehmen um Rückbürgschaften, hiervon vier Rückbürgschaften gegenüber der Thüringer Aufbaubank. Für drei Beteiligungsunternehmen wurde daher sowohl eine Landesbürgschaft als auch eine Rückbürgschaft über die TAB gewährt. Von den 21 verbürgten Beteiligungsunternehmen sind sieben von einem Gesamtvollstreckungsverfahren bzw. Insolvenzverfahren betroffen gewesen. Bei diesen fünf Landesbürgschaften wurden fünf Landesbürgschaften und drei Rückbürgschaften gewährt, hiervon eine Rückbürgschaft über die TAB. Von den 21 verbürgten Beteiligungsunternehmen sind weiterhin neun veräußert worden. Bei diesen wurden sieben Landesbürgschaften und drei Rückbürgschaften gewährt, hiervon zwei Rückbürgschaften über die TAB.

Zu Frage 2: Bei neun der 21 verbürgten Beteiligungsunternehmen wurde der Freistaat aus Bürgschaften oder Rückbürgschaften in Anspruch genommen. Hiervon waren sechs insolvente Beteiligungsunternehmen und drei veräußerte Beteiligungsunternehmen betroffen. Bei einem der insolventen Beteiligungsunternehmen wurde das Land sowohl aus

einer Bürgschaft als auch aus einer Rückbürgschaft über die Thüringer Aufbaubank um Erstattung gebeten. Von den daher insgesamt zehn Inanspruchnahmen entfallen auf insolvente Beteiligungsunternehmen fünf Bürgschaften und zwei Rückbürgschaften, davon eine über die Thüringer Aufbaubank. Weiterhin wurde der Freistaat bei den veräußerten Beteiligungsunternehmen aus zwei Bürgschaften und einer Rückbürgschaft der Thüringer Aufbaubank in Anspruch genommen.

Zu Frage 3: Aus den in Anspruch genommenen Bürgschaften und Rückbürgschaften hat der Freistaat Zahlungen von insgesamt 44.599.782,03  geleistet. Hiervon entfallen 1.802.120,63  Rückbürgschaften über die Thüringer Aufbaubank. Es kommen dazu Bürgschaftszahlungen der Aufbaubank von 450.530,16  aus dem eigenen Risiko der Thüringer Aufbaubank, das nicht durch Rückbürgschaften des Landes gesichert war.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Bitte schön, Abgeordneter Gerstenberger.

Herr Staatssekretär, zunächst schönen Dank für die Informationen. Ist damit zu rechnen, dass aus den Bürgschaften noch Zahlungen zu leisten sind? Weil Sie darauf hingewiesen haben, 44 Mio.    leistet, wäre die Frage: Ist zu erwarten, dass noch weitere Zahlungen zu leisten sind? Wobei sich das natürlich nur auf die insolventen bzw. veräußerten Betriebe beziehen kann.