Protocol of the Session on December 9, 2004

Diese Rechenoperation zulasten der Kommunen kann man nur als skandalös bezeichnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die zeitliche Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens, auf die ich schon verwiesen habe, wäre noch hinnehmbar, wenn im Ergebnis die Kommunen mit akzeptablen Finanzausgleichsregelungen rechnen könnten, doch das ist auch hier nicht der Fall, ich habe das bereits begründet. Neben den Arbeitslosen, die durch Hartz IV keine größeren Arbeitsperspektiven zu erwarten haben, sind die Thüringer Kommunen die eigentlichen Verlierer der Hartz-IV-Regelungen. Dafür trägt auch die Landesregierung Verantwortung.

(Beifall bei der PDS)

Diese Einschätzung wird nicht nur von der PDSFraktion getroffen, sondern wird in gleichem Maße vom Thüringischen Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen getroffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie als Landesregierung und Mehrheitsfraktion mit den Kommunen umspringen, ist eine Zumutung. Diese Einschätzung gilt bereits, wenn man den Gesetz

entwurf für sich gesehen isoliert bewertet. Aber wir müssen ihn auch im Zusammenhang mit ihrer Gesamtpolitik auf die Kommunen sehen und da verstärkt und potenziert sich meine Bewertung noch. Sie kürzen locker den Kommunalen Finanzausgleich um rund 10 Prozent und nehmen dafür sogar den finanziellen Kollaps von Kommunen in Kauf, und das, obwohl Sie wissen, dass die Kommunen in den letzten Jahren bereits einen überproportionalen Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen leisten mussten. Wenn das Land in gleicher Weise verantwortungsbewusst mit dem Geld umgegangen wäre, wie wir als Bürgermeister, müssten wir heute nicht die desolate Finanzlage des Landes beklagen. Für dieses fiskalische Versagen sollen jetzt auch die Kommunen wieder geradestehen. Aber Sie kürzen bei den Kommunen nicht irgendwo, sondern ausgerechnet bei den Zukunftsaufgaben, zum Beispiel im Schulbereich und bei den Investitionen. So, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann Thüringen nicht für die nächsten Jahre fit gemacht werden. Sie nehmen den Kommunen die letzten freien Gestaltungsmöglichkeiten bei den so genannten freiwilligen Aufgaben, und damit beerdigen Sie den Rest von Lebensqualität in den Kommunen und degradieren die Kommunen zum reinen Verwalter des Mangels.

(Beifall bei der PDS)

Lassen Sie mich auch noch eines sagen: Der weitere Rückgang der kommunalen Investitionen schlägt unmittelbar auf die Wirtschaft durch, verhindert Wirtschaftswachstum und damit den Abbau der Arbeitslosigkeit und fehlende Investitionen führen in Zukunft weiter zu fehlenden Steuereinnahmen. Darauf satteln Sie hier noch das Ausführungsgesetz zum SGB II auf. Dass die Kommunen dagegen protestieren, das ist mehr als verständlich und das ist auch berechtigt.

(Beifall bei der PDS)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihre geplanten Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich sind zudem aber auch noch konzeptionslos. Der Umgang mit den Vorweg-Schlüsselzuweisungen belegt das. Erst diskutieren Sie über zwei Jahre über einen Landesentwicklungsplan und das zentrale Ortekonzept, wobei Sie wissen, dass es hier gerade um die zusätzlichen Finanzmittel geht, und nur wenige Wochen später streichen Sie die Vorweg-Schlüsselzuweisungen vollständig. Als rational kann man dieses Handeln nicht bezeichnen. Ich fordere Sie auf: Machen Sie Schluss mit dieser kommunalfeindlichen Finanzpolitik und stehen Sie als Ministerpräsident der ist jetzt nicht mehr da, vielleicht geflüchtet jetzt auch vor dem SGB II oder hier der Argumentation zu Ihrem Wort.

(Zwischenruf Abg. Jaschke, CDU: Vor Ihnen!)

Meine Damen und Herren, die kommunalen Spitzenverbände fordern ebenso wie die PDS zu Recht die vollständige Durchreichung der Landesmittel und der eingesparten Landesmittel im Zusammenhang mit Hartz IV an die Kommunen, und dies 1 : 1 und nicht im Ergebnis von Taschenspielertricks oder dubioser Seitenberechnungen. Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat deutlich gemacht, dass die Landesregierung Hartz IV nutzen will, um auf Kosten der Kommunen den Landeshaushalt teilweise zu sanieren.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Sie war ja nicht einmal dabei.)

Das ist einfach unanständig und es ist gut, dass die kommunalen Spitzenverbände dies angemessen thematisieren. Es ist für die PDS-Fraktion zudem völlig unverständlich, dass die CDU im Gesetzgebungsverfahren die Anhörung von Betroffenen mit Ausnahme der kommunalen Spitzenverbände verhindert hat. Ich vermute, wäre die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände nicht rechtlich geregelt gewesen, hätte die CDU auch diese umgangen. So verfährt nur jemand, der entweder keine überzeugenden Argumente hat und deshalb den Dialog scheut, oder jemand, der angesichts einer absoluten Mehrheit arrogantes Agieren zur Handlungsmaxime erklärt.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Da tut einem alles weh.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie empört die kommunalen Spitzenverbände sind, macht eine Aussage des Thüringischen Landkreistags deutlich, die ich hier auch gern mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren möchte: "Der Akt" - gemeint sind die 20 Mio.  %  G    lich, dass in früheren Zeiten ein Krieg unumgänglich gewesen wäre. Wir sind uns indes bewusst, dass wir die Schwächeren sind, also führen wir keinen Krieg, sondern suchen Ihre Hilfe." Soweit der Geschäftsführer des Thüringischen Landkreistags. Wir als PDSFraktion halten diesen Hilferuf für gerechtfertigt und unterstützen deshalb die formulierte Forderung.

(Beifall bei der PDS)

Genau dies begründet unseren Änderungsantrag. Wir wollen keine abenteuerliche Saldenberechnung, sondern die vollständige Durchreichung der eingesparten Mittel des Landes beim Wohngeld an die Kommunen. Dabei gehen wir davon aus, dass es mindestens 34 Mio.  :  5 .  kulationen hier zu begegnen, schlagen wir zudem

eine kommunalfreundliche Revisionsklausel vor. CDU und SPD haben im Haushalts- und Finanzausschuss solche Klauseln ebenfalls vorgeschlagen, doch gerade der CDU-Vorschlag berücksichtigt nicht ausreichend die kommunale Interessenlage. Inzwischen gibt es auch einen Änderungsantrag der SPD, heute Morgen wurde er hier im Plenum vorgelegt. Der Antrag entspricht in wesentlichen Fakten, insbesondere beim Wohngeld, unseren Intentionen. Man kann fast sagen, der Antrag ist fast eins zu eins gleich, so dass wir hier als PDS sagen, dass wir auch diesem Antrag zustimmen können.

Ich komme zum Änderungsantrag der PDS zurück: Die Kommunen, meine Damen und Herren, können nicht monatelang auf die ihnen zustehenden Gelder warten, weil dies möglicherweise zusätzliche Kosten durch Kassenkredite verursacht. Sie brauchen zeitnahe Zuweisungen des Landes, monatliche Zahlungen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungen leisten zu können. Das muss auch ins Landesausführungsgesetz aufgenommen werden. Denn das, was die Landesregierung aktuell vom Bund in dieser Frage fordert - ich erinnere hier an das Interview mit Minister Wucherpfennig in der TA vom 8. Dezember -, muss selbstverständlich auch für das Land Thüringen gelten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn ich mich wiederhole, diese Wiederholung ist wegen der Brisanz notwendig: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat der Ministerpräsident sein Wort gebrochen. Die Landesregierung will den Kommunen eine wichtige Säule der Finanzierung der kommunalen Aufwendungen im Zusammenhang mit Hartz IV stutzen und das ist so nicht hinnehmbar.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Es bleibt falsch, auch bei Wiederholung bleibt es falsch.)

Herr Althaus hat am 4. Dezember 2004 auf dem CDU-Parteitag darauf verwiesen - es ist heute auch schon mal hier zitiert worden, ich würde das auch noch mal tun: "Die Probleme in Thüringen sind auf die beschissene Politik in Berlin zurückzuführen."

Herr Ministerpräsident, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stehen Sie dieser Berliner Politik leider nicht viel nach. Noch haben wir als Landtagsabgeordnete die Möglichkeit, den Wortbruch des Ministerpräsidenten zu korrigieren. Diese Aufforderung ergeht insbesondere an die Damen und Herren der CDU-Fraktion. Nehmen Sie den Kommunen nicht ihr letztes Hemd. Wir sind als Abgeordnete unserem Gewissen verpflichtet und das, was die Landesregierung hier den Kommunen zumutet, ist einfach gewissenlos.

(Beifall bei der PDS)

Geben Sie sich einen Ruck, springen Sie mal über Ihren ideologischen Schatten, stimmen Sie für die Kommunen, stimmen Sie für den Änderungsantrag der PDS-Fraktion. Das Gesetz in der jetzigen Form und auch die Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses halten wir für unzureichend. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Ich erschrecke immer, wenn der Ministerpräsident sinngemäß zitiert wird, weil ich mit Herrn Gentzel schon mal eine Debatte über Worte geführt habe, die nicht im Plenarsaal verwandt werden. Vielleicht könnte man sich in den eigenen Äußerungen daran halten. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Taubert zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit der Verabschiedung des Ausführungsgesetzes zum SGB II schließt sich auch in Thüringen zunächst einmal der Kreis um Hartz IV.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU)

Recht vielen Dank, Herr Mohring, freut mich. Ist doch viel Menschliches bei uns, ja?

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Es wird von der überwiegenden Mehrheit hier im Haus nicht bestritten, dass die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe als zwei steuerfinanzierte Sicherungssysteme notwendig war. Viel zu lange ist auf diesem Gebiet nichts passiert und Sie wissen, dass auch die CDU in den Jahren, in denen sie im Bundestag regiert hat, davor intensiv zurückgeschreckt ist. Wir müssen auch konstatieren, dass über den Bundesrat die Gesetze nicht so ausgefallen sind, wie wir uns das als SPD gewünscht hätten. Es gab viele Jahre, ja sogar Jahrzehnte Diskussionen, wie diese Zusammenlegung sein soll, auch im vergangenen Jahr, wer die Verantwortung dafür übernehmen soll, wo Arbeitslosigkeit bearbeitet und wo man sich um die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit kümmern muss. Leider ist es passiert, dass in der Vermittlung im Dezember herausgekommen ist, dass sich sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Kommunen darum kümmern müssen. Unserer Meinung nach nicht der beste Kompromiss, gleichwohl müssen wir mit ihm leben. Es gab ein langes Gezerre um diese Kompromisslösung und auch das Options

gesetz hat lange auf sich warten lassen. Gleichwohl ist es keine Entschuldigung, dass wir erst heute über dieses Ausführungsgesetz sprechen können und es beschließen.

Ich möchte mich an die CDU-Fraktion wenden: Sie müssen sich anrechnen lassen, dass Sie lange auch die Vaterschaft für dieses Gesetz, nämlich den Kompromiss, verleugnet haben und glücklicherweise, nicht hier in diesem Land, aber wenn Sie mal ins Nachbarland schauen, dann war das schon ein Stück weit auch sehr schwierig, wie sich der Ministerpräsident auf einmal, obwohl er mitgestimmt hat im Kompromiss,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Dafür zahlen die... auch Alimente an die SPD.)

anders verhalten hat. Da ist auch viel Vertrauen in parlamentarische Demokratie verloren gegangen, weil es ein Stück weit Heuchelei ist und weil man Halbwahrheiten und Unwahrheiten verbreitet hat. Sie werden sehen, das hat nicht dazu geführt, dass wir Demokratie und Parteienvielfalt in der Bevölkerung und im Bewusstsein stärken können.

Das neue Jahr wird zunächst Klarheit schaffen über die tatsächlichen Auswirkungen von Hartz IV. Ich bin überzeugt, dass manche Ängste unbegründet gewesen sind, manche sicherlich auch begründet. Im kommenden Jahr wird es darauf ankommen, genau hinzuschauen, was im Einzelnen passiert, und wenn notwendig, muss auch nachgebessert werden. Auch wir sehen in dem Entschluss zum SGB II die Notwendigkeit, dieses Gesetz weiter zu begleiten, um mögliche Fehler auszubessern. Zu den Verlierern dieser Reform, und das ist neben einigen Betroffenen auf jeden Fall die Thüringer kommunale Landschaft, zählen auf jeden Fall die Thüringer Kommunen, denn die Thüringer Landesregierung verhindert, dass die von der Bundesregierung zugesicherten finanziellen Mittel auch durchgereicht werden. Wir haben darüber hier auch schon mehrfach diskutiert. Wir haben eine unterschiedliche Auffassung, Frau Diezel. Lassen Sie meine zu, ich lasse Ihre zu, wir kommen aber an der Stelle einfach nicht zueinander. Schlimmer ist, dass die Landesregierung aus der Entlastung eine Belastung macht, denn Sie haben bis zu den Diskussionen hier im Landtag keine Revisionsklausel eingebaut in den Gesetzentwurf.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Ich habe hier im Landtag...)

Sie hatten doch lange Zeit überhaupt nicht an eine Revisionsklausel gedacht, das ist doch nicht wahr. Erst die Intervention von kommunaler Ebene und erst die Intervention - das will ich ja Ihren Kollegen, die im kommunalpolitischen Bereich tätig waren und auch

sind, auch zugute halten - haben es doch erzwungen, dass man über eine Revisionsklausel nachgedacht hat. Wir bestehen einfach darauf, dass sowohl die Sonderbedarfsergänzungszuweisungen als auch im Bereich des Wohngelds die Einsparungen des Landes direkt an die Kommunen, sowohl an die kreisfreien Städte als auch an die Landkreise, weitergeleitet werden. Wir hoffen, dass Sie sich unseren Vorschläge an dieser Stelle auch anschließen werden. Zu bemerken ist noch, dass die kommunalen Spitzenverbände, sowohl der Gemeinde- und Städtebund und natürlich auch der Thüringische Landkreistag, während der mündlichen Anhörung im Haushaltsund Finanzausschuss in ungewöhnlich scharfer Form die Landesregierung wegen des Gesetzentwurfs kritisiert haben. Ich denke, das war eine berechtigte Kritik gewesen. Sie streichen bereits im Kommunalen Finanzausgleich. Sie versuchen hier, kommunales Geld wegzunehmen, und wir haben uns auch heute schon an anderer Stelle darüber besprochen, wo sie versuchen auf Kosten der Kommunen zu sparen.

Wir glauben aber, dass ihre Revisionsklausel, die sie im Haushalts- und Finanzausschuss mit Ihrer Mehrheit durchgebracht haben, nicht geeignet ist, um tatsächlich den Ausgleich zu finden, und hoffen, dass Sie sich den Beschlussempfehlungen der SPD als auch der PDS - da hat Frau Enders Recht, da sind wir an dieser Stelle sehr identisch - anschließen können.

Ich will noch eine Bemerkung machen zu dem Thema eigener und übertragener Wirkungskreis. Da sind die Spitzenverbände nicht ganz einer Meinung. Das liegt an der Diskussion in der Vergangenheit um das SGB II. Währenddessen der Gemeinde- und Städtebund immer die Auffassung vertreten hat, die auch wir vertreten, nämlich dass die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit eine Bundesaufgabe ist, eine staatliche Aufgabe ist, hat der Thüringische Landkreistag, natürlich nicht ohne Grund, da waren im Wesentlichen auch CDU-Ministerpräsidenten an dieser Meinungsbildung beteiligt, die Meinung vertreten, man könne es selbst besser und wir werden sehen, ob und wie man es selbst besser machen kann. Aus dieser Diskussion heraus - geradlinig sozusagen - haben die beiden Spitzenverbände eine unterschiedliche Meinung zum eigenen und zum übertragenen Wirkungskreis.

Unsere Auffassung ist, dass der eigene Wirkungskreis an dieser Stelle ungeeignet ist, sowohl was das Wohngeld betrifft als auch was die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit betrifft. Beides sind immer staatliche Aufgaben gewesen und deswegen sollte auch im Ausführungsgesetz stehen, dass diese Aufgabe nicht im eigenen Wirkungskreis der Kommunen, sondern im übertragenen Wirkungskreis der Kommunen stattfindet. Im Übrigen hätten wir in Thüringen dann die

Möglichkeit, auch einheitliche Verfahrensweisen festzulegen. Danke schön.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Mohring zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will gleich zu Beginn eine erste Unwahrheit aufklären und die hier auch noch einmal deutlich zu Protokoll geben. Die Zusage des Ministerpräsidenten, dass die Einsparungen des Landes am Wohngeld weitergereicht werden, wird eingehalten.

(Beifall bei der CDU)

Ich will deshalb auch gleich zu dem, was aus der PDS-Fraktion hier noch einmal gesagt wurde, aber vor allen Dingen auch, was mit einer relativen Unverschämtheit auch der Geschäftsführer des Thüringer Landkreistags während der Anhörung an die Presseagenturen gegeben hat, richtigstellen. Ich will aber auch für die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses unserer Fraktion erklären, dass ich den Stil, wie die Anhörung abgelaufen ist im Vorfeld und während der Debatte und während der Haushaltsausschuss zu seiner Unterbrechung zusammengetreten ist, damit die Fraktionen weiter beraten können, und dann schon der Geschäftsführer des Thüringer Landkreistags über die Presse erklärt hat, die Zusage wird nicht eingehalten und die Anhörung ist gescheitert, dass es ein unmöglicher Stil ist, den wir uns für unsere parlamentarischen Beratungen für die Zukunft verbitten.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Welche Unwahrheit meinten Sie?)