Protocol of the Session on February 28, 2008

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird es eine neue Richtlinie geben, die um die Bereiche öffentliche Bibliotheken, Musik- und Jugendkunstschulen erweitert wird, wenn ja, wann?

2. Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien können derzeit öffentliche Bibliotheken, Musik- und Jugendkunstschulen Projektfördermittel beantragen?

3. Wer wird über die Vergabe von Projektfördermitteln an öffentliche Bibliotheken, Musik- und Jugendkunstschulen entscheiden?

4. Warum wurden zwei neue Haushaltstitel im Einzelplan 04 89 (883 12 und 893 12) eingestellt (hier können Ausgaben in Höhe der Minderausgaben bei Titel 686 12 geleistet werden), geht die Landesregierung davon aus, dass für Projekte im Bereich der öffentlichen Bibliotheken, Musik- und Jugendkunstschulen die Mittel nicht zwingend benötigt werden?

Es antwortet Staatssekretär Prof. Dr. Bauer-Wabnegg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Frau Dr. Klaubert, die Mündliche Anfrage, die Sie gestellt haben, beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Nein, die geltende Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst umfasst auch diese von Ihnen genannten Bereiche.

Zu Frage 2: Die Projektfördermittelanträge können nach den in der Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur bereits vorgegebenen Kriterien beim Thüringer Kultusministerium beantragt werden. Die potenziellen Antragsteller bzw. Multiplikatoren - also Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken, Landesverband Musikschulen, Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen usw. - wurden hierüber informiert. Sie wurden auch darauf hingewiesen, dass es sich um Projektförderungen handelt und neben Projekten auch investive Maßnahmen in diesen Bereichen förderfähig sind.

Zu Frage 3: Die Entscheidungen werden vom Thüringer Kultusministerium getroffen und gemäß Richtlinie, die genannt worden ist, kann das TKM vor der Entscheidung über den Antrag einen von ihm einberufenen Fachbeirat konsultieren.

Zu Frage 4: Mit der Ausbringung dieser von Ihnen genannten Titel wird haushaltsrechtlich die Förderung auch von projektbezogenen Investitionen im Bereich der öffentlichen Bibliotheken sowie Musik- und Jugendkunstschulen ermöglicht.

Danke. Es gibt Nachfragen. Abgeordnete Dr. Klaubert.

Ja, ich würde zwei Nachfragen stellen.

Die erste Frage ist eigentlich schlichter Natur, da bin ich auf die Antwort gespannt. Gehen Sie davon aus, dass die 2 Mio. € das kompensieren, was an Aufgabenvolumen bisher durch die alte Finanzierungsvariante möglich war?

Die zweite Frage ist: Gibt es bestimmte Schwerpunktsetzungen für die Bibliotheken, Musik- und Jugendkunstschulen, die den Einrichtungen bekannt gegeben werden kann und wonach sie ihre Projektanträge dann auch ausrichten können neben den allgemeinen, die in der Richtlinie doch ziemlich allgemein aufgeschrieben sind?

Zur Rückfrage 1: Wenn ich Sie jetzt recht verstanden habe, bezieht sich das auf die Frage der Verschlüsselung im KFA? Wir gehen mit sehr gutem Grund davon aus, dass das mehr als kompensiert wird, weil auch jetzt schon deutlich erkennbar ist, dass durchaus die kommunalen Gebietskörperschaften ihre Verantwortung gerade im Bereich Jugendkunstschulen, Musikschulen sehr ernst nehmen und sich in der Tat und erkennbar weitere Spielräume eröffnen.

Zu Frage 2: Ja, es ist so, wir sind im Gespräch - ich habe das Gespräch erwähnt - mit den Einrichtungen und werden hier auch bestimmte Schwerpunktsetzungen besprechen und das zielt insbesondere auch auf die Zusammenarbeit zum Beispiel von Musikschulen und Schulen, aber auch Bibliotheken und Schulen. Das heißt, es liegt uns sehr an der Breitenwirkung der Maßnahmen. Das soll nicht eine Tiefenwirkung, also etwa besondere Begabtenförderung im Bereich der Musikschulförderung zur Seite drängen, aber uns liegt sehr daran, dass wir vor allen Dingen hier die Breitenwirkung fördern und unterstützen.

Abgeordnete Reimann, bitte.

Zwei Zwölftel des Jahres 2008 sind ja nun schon um. Liegen bereits Anträge vor? In welcher Größenordnung sind vielleicht schon mündliche Zusagen getroffen worden oder wie viel Anträge kann man gewissermaßen noch motivieren im eigenen Wahlkreis?

Das kann ich Ihnen unmittelbar aus dem Stand nicht beantworten. Es gibt bereits antragsführende Gespräche, ganz gewiss sind selbstverständlich An

träge noch zu stellen, das Gros der Anträge liegt uns vor. Im Detail kann ich das nicht extemporieren.

Gibt es noch eine Nachfrage?

Könnten Sie die Unterlagen möglicherweise nachreichen? Und die zweite Frage: Werden diese Anträge von den Projektträgern direkt eingereicht oder von den Kommunen, die ja die öffentlichen Träger sind, also sprich, ist es die Kämmerin des Landkreises, die bei Ihnen im Kultus vorsprechen muss oder der Projektträger selbst?

Hierzu gibt eigentlich die Richtlinie alle Auskünfte. Da ist das gültig, was Sie in der Richtlinie entsprechend finden können, wo man auch gleich gemeinsam reinschauen kann.

Dass Sie die Unterlagen nachreichen?

Das Nachreichen der Anträge der Zahl nach, die im Moment vorliegen, kann geschehen. Ob es hilfreich ist, findet sich dann. Das können Sie haben.

Gut. Damit kommt die nächste Mündliche Anfrage zum Zug, Abgeordneter Blechschmidt, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3783.

Sicherstellung sowie Auf- und Ausbau von Fanprojekten im Fußball

In einer Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 4/2955 vom 24. April 2007 betont die Landesregierung, dass sie eine Beteiligung an der Finanzierung der Fanprojekte auf der Grundlage des "nationalen Konzepts Sport und Sicherheit" grundsätzlich für sinnvoll hält und deshalb eine Unterstützung des Jenaer Fanprojektes entsprechend der Drittelfinanzierung (Kommune, Land und DFB) im Zuge der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 prüft. In einer Beratung von Vertretern der Fanprojekte und Vertretern des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit am 19. Dezember 2007 wurde die entsprechende finanzielle Unterstützung der Fanprojekte durch die Landesregierung

gemäß den Vorgaben des "nationalen Konzepts Sport und Sicherheit" zugesagt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Haushaltstiteln und in welcher Höhe werden Fanprojekte in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 finanziell durch das Land unterstützt?

2. Für welche Fanprojekte in Thüringen ist eine anteilige Landesfinanzierung vorgesehen und in welchen zeitlichen Schritten erfolgt die Förderung?

3. Auf welche Inhalte bezieht sich die anteilige Landesförderung - Personal- und/oder Sachkosten?

4. Welche Vorstellungen hat das Land zur gewaltpräventiven Fanarbeit außerhalb der beiden Standorte in Jena und Erfurt?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3, die ich wie folgt zusammenhängend beantworten möchte: Derzeit klärt die Landesstelle Gewaltprävention mit dem Thüringer Landessportbund und dem Thüringer Fußballverband die Zielstellungen, die für eine Landesförderung Voraussetzungen sind. Die nächsten Gespräche finden am 5. und 12. März statt, an denen auch die Universität Jena beratend beteiligt ist. Die Landesregierung will dem Landessportbund vorschlagen, eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag zu bilden, flächendeckend für den gesamten Freistaat und für alle Spielklassen, zum Beispiel im Fußball, ein Basisprojekt zur Prävention von Gewalt im Umfeld von Sportereignissen einzurichten. Aus den am 26. Februar dieses Jahres vom Kabinett beschlossenen weiteren Mitteln, die für die Bekämpfung des Rechtsextremismus zur Verfügung gestellt werden, sind rund 100.000 € jährlich für diesen Zweck vorgesehen, die aus Kapitel 08 24, Titel 684 82 des Landeshaushalts bestritten werden. Die Vorlage des endgültigen Konzepts wird noch vor der Sommerpause geschehen. Ob bei finanzieller Beteiligung weiterer Partner eine institutionelle Förderung möglich ist oder ob eine Projektförderung, die Personal- und Sachkosten umfassen kann, ausreichend ist, hängt von der Ausgestaltung des Gesamtprojekts ab.

Zu Frage 4: Präventionsprojekte im Umfeld von Sportveranstaltungen, also Fanprojekte, sind eingebunden in das nationale Konzept „Sport und Sicherheit“, welches die Eigenverantwortlichkeit der Sportvereine betont. Die Beziehungen zwischen Vereinen und ihren Mitgliedern und Anhängern bieten eine Reihe von Möglichkeiten für Präventionsmaßnahmen. Die verantwortliche Rolle der Sportvereine und Sportverbände ist hierbei besonders hervorzuheben. Dies muss auch für kleinere Vereine gelten, da beispielsweise im Fußball Fremdenfeindlichkeit und Rassismus nicht nur ein Problem in den Oberklassen ist. So gesehen muss bedarfsorientiert, angemessen und flächendeckend mit Fanprojekten dafür gesorgt werden, dass Sportereignisse im vorurteilsfreien und toleranten Geist eine Selbstverständlichkeit sind.

Es gibt Nachfragen. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, nur eine Nachfrage: Verstehe ich das jetzt so, dass das eigentliche Konzept „Sport und Sicherheit“ nicht die Grundlage der Fanprojektförderung sein wird, sondern nach Absprache mit dem Landessportbund eine neue Grundlage geschaffen wird, um Fanprojekte entsprechend der von Ihnen geschilderten finanziellen Mittel zu gestalten?

Nachdem wir ja jetzt die entsprechenden Titel verstärken können, ist das der Fall. Wir wollen eine breitere Konzeption aufbauen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall, dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordnete Hennig, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3801.

Fachkräftebedarf und außerbetriebliche Ausbildung

Seit Jahren wird in Thüringen ein großer Teil der Ausbildungsplatz Suchenden in öffentlich finanzierte bzw. geförderte vollzeitschulische und außerbetriebliche Ausbildungsplätze vermittelt. Dieser Prozess wird vor allem durch die Arbeitsagenturen und das Thüringer Wirtschaftsministerium verantwortet. Vor dem Hintergrund abnehmender Bewerberzahlen einerseits und aktueller Warnungen vor Fachkräfte

mangel andererseits erlangt die berufliche Strukturierung dieser Ausbildungsangebote zunehmende Bedeutung, um den betreffenden jungen Menschen tatsächliche Perspektiven zu bieten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Durch das Studium der Fachkräftestudie und durch Hinweise der Kammern lassen sich Informationen über zukünftige regionale Fachkräftebedarfe gewinnen: Hatten in den letzten Jahren und haben heute solche Informationen Einfluss auf die berufliche Ausrichtung der jeweils in den Regionen im Sommer/Herbst aufgebauten zusätzlichen Ausbildungskapazitäten?

2. Entspricht die berufliche Struktur der ersatzweise mit öffentlicher Unterstützung zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze dem zu erwartenden Fachkräftebedarf in Thüringen in den nächsten Jahren?

3. Wie erklärt die Landesregierung, dass in Thüringen seit Jahren Köche, Verkäufer und Metallbauer weit über dem Bundesdurchschnitt ausgebildet werden und hat eine solche Struktur einen realen Hintergrund in der Thüringer Branchenstruktur?

4. Ist daran gedacht, die Ausbildung in beruflichen Richtungen zu verstärken, die ggf. teurer sind, deren Absolventen aber in Thüringen in wenigen Jahren gesucht werden?