Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vor. Es wurden 87 Stimmen abgegeben. Es gab 42 Jastimmen, 45 Neinstimmen. Damit ist die Nummer 6 aus dem Änderungsantrag in Drucksache 4/3847 abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage).
Ich rufe nun noch die Nummer 7 dieses Antrags auf. Wer für die Nummer 7 in dem Änderungsantrag stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist das gleiche Bild. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist die Nummer 7 auch abgelehnt.
Wir kommen als Zweites zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3858. Der guten Ordnung halber sage ich Folgendes an: Ihnen ist ein Vorabdruck verteilt worden. Auf der Seite 2 unter dem Punkt 3 in der neuen Nummer 7, die mit diesem Änderungsantrag beantragt wird, als b, und zwar ist das die zweite Zeile, soll die Zahl „30“ durch die Zahl „130“ ersetzt werden. So wird es dann auch in der Drucksache erscheinen. Ich wollte es nur angesagt haben, nicht dass jemand bei der Kontrolle des Vorabdrucks der Drucksache darauf kommt, dass hier ein gravierender Fehler vorläge. Mit dieser protokollarisch festgehaltenen Feststellung ist dieser Fehler korrigiert.
Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3858 ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Damit hat eine Mehrheit von Gegenstimmen diesen Änderungsantrag abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses in Drucksache 4/3826. Bisherige Änderungsanträge sind nicht angenommen worden, so dass die Beschlussempfehlung so vorliegt, wie sie aus dem Bildungsausschuss gekommen ist. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Ich stelle fest, dass eine Mehrheit von Jastimmen für diese Beschlussempfehlung gestimmt hat. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3405 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung dessen, dass wir die Beschlussempfehlung jetzt angenommen haben. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön.
Das ist eine Mehrheit von Jastimmen. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Das ist eine ganze Reihe von Gegenstimmen. Ich frage jetzt nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht.
Ich bitte jetzt in der Abschlussabstimmung das Stimmverhalten noch einmal durch Erheben von den Plätzen zu bekunden. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, der erhebe sich jetzt von den Plätzen. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Danke schön. Jetzt frage ich nach den Stimmenthaltungen und stelle fest, dieser Gesetzentwurf ist in der Schlussabstimmung angenommen worden.
Nun kommen wir zu einer weiteren Abstimmung, nämlich zum Entschließungsantrag. Hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, so dass wir direkt über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3830 abstimmen. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit stelle ich das gleiche Bild wie bei vorherigen Anträgen fest: Mit einer Mehrheit von Jastimmen ist dieser Entschließungsantrag angenommen worden. Es gab keine Enthaltung und eine Reihe von Gegenstimmen. Ich kann den Tagesordnungspunkt 3 schließen.
Jetzt kommen wir nach mehrfachen Beratungen, Hinweisen, Vorschlägen und anderem zum erneuten Aufruf - oder wir kommen noch nicht gleich dazu, ich kündige ihn nur an, den Tagesordnungspunkt 27. Soweit mir bekannt ist, will die SPD-Fraktion eine Auszeit von 10 Minuten beantragen. Das hat sich jetzt verändert oder bestätigen Sie das?
Frau Präsidentin, das hat sich nicht verändert, es bleibt dabei. Gemäß § 41 Abs. 6 Geschäftsordnung beantrage ich diese Auszeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Fraktionen sind mittlerweile übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 27 nunmehr erneut aufzurufen.
Die Landesregierung hält an ihrem Wahlvorschlag in Drucksache 4/3846 fest und schlägt den Abgeordneten Dr. Werner Pidde vor. Der Landtag wählt den Vizepräsidenten des Rechnungshofs mit der
Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, also 59 Stimmen ohne Aussprache. Ich weise nochmals darauf hin, dass das Rechnungshofsgesetz keine geheime Wahl vorschreibt, daher gelten die Regelungen unserer Geschäftsordnung. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei den Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch, also führen wir eine geheime Wahl durch.
Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem verzeichnet ist, dass es der zweite Wahlgang zum Vorschlag der Landesregierung ist, den Abgeordneten Dr. Werner Pidde als Vizepräsidenten des Thüringer Rechnungshofs zu wählen. Sie haben wieder die Möglichkeit bei Ja, Nein oder Enthaltung ein Kreuz zu machen. Jeder Abgeordnete hat eine Stimme für diesen Stimmzettel.
Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer, die Abgeordneten Berninger, Eckardt und Holbe, ihre Tätigkeit aufzunehmen.
Althaus, Dieter; Bärwolff, Matthias; Baumann, Rolf; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Buse, Werner; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Doht, Sabine; Döllstedt, Monika; Döring, Hans-Jürgen; Eckardt, DavidChristian; Ehrlich-Strathausen, Antje; Emde, Volker; Enders, Petra; Fiedler, Wolfgang; Dr. Fuchs, Ruth; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Prof. Dr. Goebel, Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Gumprecht, Christian; Günther, Gerhard; Dr. Hahnemann, Roland; Hauboldt, Ralf; Hausold, Dieter; Hennig, Susanne; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Huster, Mike; Jaschke, Siegfried; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Dr. Kaschuba, Karin; Dr. Klaubert, Birgit; Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Dr. Krapp, Michael; Dr. Krause, Peter;
Horst Krauße, Thomas Kretschmer, Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Benno Lemke, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Christoph Matschie, Beate Meißner, Mike Mohring, Maik Nothnagel, Michael Panse, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Walter Pilger, Egon Primas, Michaele Reimann, Jürgen Reinholz, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Prof. Dr. Dagmar Schipanski, Fritz Schröter, Dr. Hartmut Schubert, Gottfried Schugens, Jörg Schwäblein, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Diana Skibbe, Dr. Volker Sklenar, Andreas Sonntag, Carola Stauche, Christina Tasch, Heike Taubert, Andreas Trautvetter, Elisabeth Wackernagel, Marion Wals
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmzettel.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt: Es wurden 87 Stimmzettel abgegeben, davon waren 2 ungültig, das heißt 85 gültige Stimmzettel; Jastimmen waren es 57, Neinstimmen 25, 3 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht und Dr. Pidde ist nicht gewählt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Kommunalabgaben- anpassungsgesetz (ThürKAAG) 2008 Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3811 - ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Ja. Frau Enders, ich erteile Ihnen das Wort zur Begründung..
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagiert die Landtagsfraktion DIE LINKE auf aktuelle Vollzugsprobleme im Kommunalabgabenrecht. Die angesprochenen Probleme bedürfen einer Lösung, auch wenn die LINKE insgesamt die Erhebung von Abwasser- und Straßenausbaubeiträgen für nicht mehr zeitgemäß hält.
Erstens: Zunehmend werden kommunale Aufgabenträger der Abwasserentsorgung durch die Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Erhebung der sogenannten gesplitteten Abwassergebühr unter Druck gesetzt. Die Zweckverbände sollen dabei auch für Oberflächenwasser Gebühren erheben. Dabei wird hier auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1972 verwiesen. Die Fraktion geht davon aus, dass ein Urteil aus dieser Zeit auf heutige Verhältnisse nicht mehr Anwendung finden kann.
Die Fraktion spricht sich auch nicht grundsätzlich gegen eine gesplittete Abwassergebühr aus, soweit sie eine ökologische Steuerungsfunktion ausübt. Insbesondere müssen über die gesplitteten Abwassergebühren Anreize zur Entsiedlung von befestigten Flächen und der Versickerung des Oberflächenwassers am Ort des Anfalls geboten werden. Dies will die Fraktion im Kommunalabgabengesetz verankern, um so Rechtsklarheit per Gesetz zu schaffen. Bewusst orientieren wir uns dabei an der Rechtsprechung und verankern die Grundzüge der Rechtsprechung im Gesetz.
Zweitens: Gegenwärtig haben die Aufgabenträger drei Möglichkeiten der Refinanzierung von abwassertechnischen Investitionen. Neben der reinen Gebührenfinanzierung, die bereits 47 der 158 Aufgabenträger realisieren, können Investitionen vollständig über Beiträge oder anteilig über Beiträge und Gebühren finanziert werden. Einige Aufgabenträger würden eine vollständige Finanzierung der Investition über Gebühren vornehmen, befürchten jedoch eine unzumutbare Gebührenbelastung für Mehrpersonenhaushalte. Hier unterbreitet die Fraktion den Vorschlag, die Finanzierung von Investitionen über die Erhebung einer Grundgebühr vorzunehmen. Dies hätte die Wirkung ähnlich wie bei wiederkehrenden Beiträgen, würde also zu einer zeitlichen Senkung der finanziellen Belastungen führen und das Problem der möglichen zusätzlichen Belastungen für Mehrpersonenhaushalte berücksichtigen.
Und auch eine dritte Änderung soll im Gesetz verankert werden. Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung und sinkender Bevölkerungszahlen steigen die Gebühren im Wasser- und Abwasserbereich. Um hier gegenzusteuern, schlägt die Fraktion vor, dass auf die Verzinsung des Eigenkapitals der Aufgabenträger der Abwasserversorgung verzichtet werden kann.
Diese Verzinsung ist nach den Personalkosten und den Abschreibungen oftmals die drittgrößte Kostenposition. Bereits jetzt können die Aufgabenträger auf die Verzinsung des Eigenkapitals verzichten, wenn bestimmte Gebührenhöhen überschritten werden. Dies ist gegenwärtig auch in einer Richtlinie des Landes geregelt, wobei der Grenzwert bei 5,35 € pro Kubikmeter Wasser und Abwasser einschließlich Grundgebühr und Umsatzsteuer für das Wasser liegt. Die Fraktion will die Regelung dieser Richtlinie in das
Gesetz aufnehmen und damit verbindlich für alle Aufgabenträger gestalten. Das schafft für alle Rechtssicherheit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Interesse der Bürger und der kommunalen Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung fordern wir SPD und CDU auf, unsere Vorschläge ernsthaft zu diskutieren, durch eigene Hinweise und Anregungen zu ergänzen und ihnen letztendlich zuzustimmen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben ein weiteres Mal ein Kommunalabgabenanpassungsgesetz zum Thema Abwasserbeiträge und andere vorliegen. Wir haben nach einer ersten Prüfung folgende Überlegungen angestellt. Der § 12 Abs. 2, der geändert werden soll, besteht in Teilen schon und eingefügt werden soll, dass Beiträge, ähnlich wie wiederkehrende Beiträge bei Straßenausbaubeitragssatzungen, auch in Form einer Grundgebühr zusätzlich erhoben werden können. In der Begründung steht, dass man die Mehrpersonenhaushalte nicht so stark belasten möchte. Das heißt aber auch im Umkehrschluss, dass die Ein-Personen-Haushalte stärker belastet werden. Da erhebt sich für uns schon die Frage, was ist zum Beispiel in einer alternden Bevölkerung mit Ein-Personen-Haushalten, Rentnern? Werden die nun über Gebühr in dieser Form in Zukunft belastet. Ich denke, dazu besteht ein enormer Diskussionsbedarf.
Das Zweite ist, dass auf die Verzinsung des Eigenkapitals verzichtet werden soll - können soll. Auch da erhebt sich die Frage, wie sollen die Zweckverbände ihr Eigenkapital überhaupt noch einbringen und in welcher Form wird garantiert, dass die Zweckverbände am Ende nicht auch in Insolvenz geraten, denn das geht zulasten des Steuerzahlers und auch das wäre keine für uns akzeptable Lösung. Ein Weiteres ist die Frage des umweltschonenden Verhaltens. Wenn wir mal in die Zweckverbände und die Aufgabenträger schauen, müssen wir sehen, dass gerade im Zusammenhang mit dem Oberflächenwasser, also mit dem Regenwasser, schon eine ganze Reihe von guten Lösungen bestehen, dass man darauf schaut, dass versiegelte Flächen z.B. pflasterversiegelt werden, dass es wasserdurchlässig ist, dass wir gerade in den großen Zweckverbänden,
aber auch bei kleineren Aufgabenträgern die Regelung haben, wer Zisternen baut und wer damit Regenwasser für sich auf seinem Grundstück verbraucht, der wird von der Niederschlagsgebühr befreit. Ich denke, das läuft bei sehr vielen schon sehr gut. Auch das sollte man noch mal fragen, welche konkreten umweltschonenden Verhaltensweisen sollten mit dem Abs. 5 Satz 1 mit dieser Anfügung erreicht werden und was sollte für ein Maßstab angewandt werden? Wie will man das auch für Thüringen einheitlich regeln?
Was die Oberflächenentwässerung betrifft, ich denke mal, da sind ja die Dörfer gemeint, vor allen Dingen die, die auf die Splittung verzichten können. Aber auch da muss man sich die Frage stellen, haben wir tatsächlich, wenn wir so eine Regelung einfügen, einen einheitlichen Rechtsvollzug in Thüringen, können wir das überhaupt leisten? Die zweite Frage ist, mit welchem Aufwand stellen denn die Gemeinden fest, dass 12 von 100 der Grundstücke außerhalb dieses Regeltyps sind? Das bedeutet ja, dass wir auch die Grundstücke wieder in die Betrachtung einbeziehen müssen. Ich kann jetzt von hier aus nicht erkennen, dass diese Daten alle schon vorhanden sind und wir wollen ja, denke ich, alle gemeinsam nicht, dass wir einen wesentlich erhöhten Verwaltungsaufwand für diese Thematik haben. Deswegen sehen wir die Notwendigkeit, dass wir den Gesetzentwurf im Innenausschuss diskutieren.
Ich denke, wir sollten alle Vorschläge, die zum Thema Wasser/Abwasser kommen, auch mit aller Ernsthaftigkeit betrachten. Wenn wir sie dann ablehnen, ich denke mal, dann tun wir das aus tiefster Überzeugung. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank, Frau Taubert, dass Sie eine unserer Bitten hier schon vorweggenommen haben. Wir sehen tatsächlich bei den angesprochenen Punkten Diskussionsbedarf. Da ist natürlich das Plenum hier nur geeignet, Anregungen zu geben und die eigentliche Arbeit muss in den Ausschüssen geleistet werden. Wir beantragen aber neben dem Innenausschuss, das Gesetz auch im Umweltausschuss zu beraten, weil wir ja einige Punkte drin haben, die insbesondere das ökologische Verbrauchsverhalten stimulieren sollen. Da sind wir überzeugt, dass auch der Umweltausschuss der richtige Fachausschuss ist.
Formal, da es sich um einen Gesetzentwurf einer Fraktion handelt, muss auch die Behandlung im Justizausschuss erfolgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Beitragserhebung im Bereich Abwasser durch die kommunalen Aufgabenträger ist nach wie vor in der Diskussion und ist nach wie vor auch umstritten. Ein Viertel der Thüringer Aufgabenträger refinanzieren ihre abwassertechnischen Investitionen zwischenzeitlich nicht mehr über Beiträge, sondern ausschließlich über Gebühren. Dabei ist auffällig, dass diese Aufgabenträger, die auf Beiträge verzichten, nicht zu denen gehören, die besonders überhöhte Gebühren haben. Das oftmals in der öffentlichen Diskussion dargestellte kausale Verhältnis zwischen Beiträgen und Gebühren ist hier nicht eins zu eins anwendbar. Das heißt, offenbar führt die Abschaffung oder die Nichterhebung von Beiträgen nicht automatisch zu einer starken Erhöhung der Abwassergebühren. Aber es gibt einen Zusammenhang. Deshalb diskutierten wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf nicht die Frage, ob wir Abwasserbeiträge abschaffen oder nicht - das haben wir in diesem Haus schon mehrfach gemacht und wir sind uns sicher, das wird auch in der Zukunft wieder ein Thema hier sein -, sondern wir wollen neben den drei Möglichkeiten der Refinanzierung, die es gegenwärtig gibt - Frau Enders ist in ihrer Einbringungsrede darauf eingegangen -, eine vierte Möglichkeit schaffen, die es in ähnlicher Form schon einmal bis 2004 auch im Abwasserbereich gab, das sind die sogenannten wiederkehrenden Beiträge. Bis 2004 hat sie kein Aufgabenträger genutzt. Wir haben die Ursachen insbesondere darin gesehen, weil es etwas völlig Neues war und die Aufgabenträger in dieser Phase sowieso ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit zu händeln hatten. Ich erinnere an die Urteile des Thüringer OVG aus dem Jahr 2000, was die Tiefenbegrenzung betraf. Das gesamte Satzungsrecht ist oftmals noch an formellen Dingen, wie einer fehlerhaften Veröffentlichung der Satzung und dergleichen, gescheitert. In einer solchen Zeit haben sich die Aufgabenträger natürlich gescheut, ein neues Instrument zur Anwendung zu bringen.